Betrieb eines Hochgeschwindigkeitsnetzes zur Schaffung einer flächendeckenden Breitbandversorgung als Vergabe einer Dienstleistungskonzession

Stadt Bopfingen

Die Stadt Bopfingen (nachfolgend: Stadt) sieht in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen Breitbanddiensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge sowie der Standortsicherung. Hierfür wurde eine kommunale Leerrohrinfrastruktur (3-fach D 50) zur Erschließung von Kabelverzweigern als Hochgeschwindigkeitsnetze (NGA-Netz) verlegt. Durch die Überlassung dieses Hochgeschwindigkeitsnetzes an einen privaten Netzbetreiber gegen ein Pachtentgelt soll die bedarfsgerechte Breitbandversorgung in den jeweiligen Versorgungsbereichen ermöglicht werden. In den vorgenannten Stadtteilen werden allen jeweils dort befindlichen Kabelverzweiger miteinander verbunden und an ein bestehendes LWL-Netz angeschlossen.
Die Infrastruktur des Hochgeschwindigkeitsnetzes wird einem Bieter auf Grundlage eines Pacht- und Netzbetriebsvertrags gegen Zahlung einer Pacht überlassen. Die wesentlichen Vertragsbestimmungen sind dabei dem beigefügten (Muster-)Pacht- und Netzbetriebsvertrag. Sieht das Angebot die Nutzung der Infrastruktur des Hochgeschwindigkeitsnetzes vor, werden die wesentlichen Vertragsbestimmungen dieses Vertrages mit Angebotsabgabe anerkannt. Der (Muster-) Pacht- und Netzbetriebs-vertrag kann bei der Stadt angefordert werden.
Ausschließlich für den Fall, dass im Rahmen dieser Ausschreibung kein wertbares Angebot für die Überlassung der Infrastruktur des Hochgeschwindigkeitsnetzes gegen ein Pachtentgelt eingehen sollten, beabsichtigt die Stadt zur Verbesserung der Breitbandversorgung eine Zuwendung zur Schließung einer etwaigen Wirtschaftlichkeitslücke in Höhe von maximal 150 000 00 EUR zu gewähren. Die Zuwendung wir einem Bieter auf Grundlage eines Zuwendungsvertrages gewährt. Die Wesentlichen Vertragsbestimmungen sind dabei dem beigefügten (Muster-) Zuwendungsvertrag zu entnehmen. Sieht das Angebot die Gewährung einer Zuwendung vor, werden die wesentlichen Vertragsbestimmungen dieses Vertrages mit Angebotsabgabe anerkannt.
Daneben werden auch im Falle der Gewährung einer Zuwendung auf Wunsch die Infrastruktur des Hochgeschwindigkeitsnetzes zur Nutzung überlassen. Dies zu den wesentlichen Vertragsbedingungen des vorab in Bezug genommenen Pacht- und Netzbetriebsvertrag.
Darüber hinaus überlässt die Stadt auf Grundlage eines separat abzuschließenden Pachtvertrages dem obsiegenden Bieter das von ihr errichtete Hochgeschwindigkeitsnetz in Form der Leerrohrtrassen der Art 3-fach PE-HD 50 (ohne eingezogenes LWL-Kabel).
Die Europäische Kommission betrachtet Zuwendungen an private Breitbandanbieter als Beihilfe im Sinne des Art. 107 AEUV. Die Beihilfegewährung zur Aufhebung der Unterversorgung des Ländlichen Raums in Baden-Württemberg mit Breitbanddiensten ist jedoch von der Europäischen Kommission grundsätzlich gebilligt worden. Die Vorgaben der Kommission wurden in Baden-Württemberg in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breit-bandförderung im Rahmen der Breitbandinitiative II vom 22.5.2012 umgesetzt. Die dortigen Vorgaben sind zwingend zu beachten. Die Auswahl des Zuwendungsempfängers hat nach Maßgabe der Kommission dem nationalen und europäischen Vergaberecht zu folgen, soweit keine expliziten Vorgaben der Europäischen Kommission bestehen oder die Besonderheit der Beihilfegewährung eine Abweichung notwendig machen. Abweichungen vom herkömmlichen Vergabeverfahren nach der VOL/A ergeben sich daher aus den genannten Besonderheiten der Beihilfegewährung.
Hingewiesen wird auf die weitere Bekanntmachung auf der Homepage der Clearingstelle Baden-Württemberg (www.clearingstelle-bw.de).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-01-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-11-05.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-11-05 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2013-11-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
Menge oder Umfang: Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Bopfingen
Postanschrift: Marktplatz 1
Postleitzahl: 73441
Postort: Bopfingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.bopfingen.de 🌏
E-Mail: boehm@bopfingen.de 📧
Telefon: +49 736280156 📞
Fax: +49 736280199 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-11-05 📅
Einreichungsfrist: 2014-01-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-11-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 216-376099
ABl. S-Ausgabe: 216

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Bopfingen (nachfolgend: Stadt) sieht in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen Breitbanddiensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge sowie der Standortsicherung. Hierfür wurde eine kommunale Leerrohrinfrastruktur (3-fach D 50) zur Erschließung von Kabelverzweigern als Hochgeschwindigkeitsnetze (NGA-Netz) verlegt. Durch die Überlassung dieses Hochgeschwindigkeitsnetzes an einen privaten Netzbetreiber gegen ein Pachtentgelt soll die bedarfsgerechte Breitbandversorgung in den jeweiligen Versorgungsbereichen ermöglicht werden. In den vorgenannten Stadtteilen werden allen jeweils dort befindlichen Kabelverzweiger miteinander verbunden und an ein bestehendes LWL-Netz angeschlossen.
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Die Infrastruktur des Hochgeschwindigkeitsnetzes wird einem Bieter auf Grundlage eines Pacht- und Netzbetriebsvertrags gegen Zahlung einer Pacht überlassen. Die wesentlichen Vertragsbestimmungen sind dabei dem beigefügten (Muster-)Pacht- und Netzbetriebsvertrag. Sieht das Angebot die Nutzung der Infrastruktur des Hochgeschwindigkeitsnetzes vor, werden die wesentlichen Vertragsbestimmungen dieses Vertrages mit Angebotsabgabe anerkannt. Der (Muster-) Pacht- und Netzbetriebs-vertrag kann bei der Stadt angefordert werden.
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Ausschließlich für den Fall, dass im Rahmen dieser Ausschreibung kein wertbares Angebot für die Überlassung der Infrastruktur des Hochgeschwindigkeitsnetzes gegen ein Pachtentgelt eingehen sollten, beabsichtigt die Stadt zur Verbesserung der Breitbandversorgung eine Zuwendung zur Schließung einer etwaigen Wirtschaftlichkeitslücke in Höhe von maximal 150 000 00 EUR zu gewähren. Die Zuwendung wir einem Bieter auf Grundlage eines Zuwendungsvertrages gewährt. Die Wesentlichen Vertragsbestimmungen sind dabei dem beigefügten (Muster-) Zuwendungsvertrag zu entnehmen. Sieht das Angebot die Gewährung einer Zuwendung vor, werden die wesentlichen Vertragsbestimmungen dieses Vertrages mit Angebotsabgabe anerkannt.
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Daneben werden auch im Falle der Gewährung einer Zuwendung auf Wunsch die Infrastruktur des Hochgeschwindigkeitsnetzes zur Nutzung überlassen. Dies zu den wesentlichen Vertragsbedingungen des vorab in Bezug genommenen Pacht- und Netzbetriebsvertrag.
Darüber hinaus überlässt die Stadt auf Grundlage eines separat abzuschließenden Pachtvertrages dem obsiegenden Bieter das von ihr errichtete Hochgeschwindigkeitsnetz in Form der Leerrohrtrassen der Art 3-fach PE-HD 50 (ohne eingezogenes LWL-Kabel).
Die Europäische Kommission betrachtet Zuwendungen an private Breitbandanbieter als Beihilfe im Sinne des Art. 107 AEUV. Die Beihilfegewährung zur Aufhebung der Unterversorgung des Ländlichen Raums in Baden-Württemberg mit Breitbanddiensten ist jedoch von der Europäischen Kommission grundsätzlich gebilligt worden. Die Vorgaben der Kommission wurden in Baden-Württemberg in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breit-bandförderung im Rahmen der Breitbandinitiative II vom 22.5.2012 umgesetzt. Die dortigen Vorgaben sind zwingend zu beachten. Die Auswahl des Zuwendungsempfängers hat nach Maßgabe der Kommission dem nationalen und europäischen Vergaberecht zu folgen, soweit keine expliziten Vorgaben der Europäischen Kommission bestehen oder die Besonderheit der Beihilfegewährung eine Abweichung notwendig machen. Abweichungen vom herkömmlichen Vergabeverfahren nach der VOL/A ergeben sich daher aus den genannten Besonderheiten der Beihilfegewährung.
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Hingewiesen wird auf die weitere Bekanntmachung auf der Homepage der Clearingstelle Baden-Württemberg (www.clearingstelle-bw.de).
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: AB20
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gebiet der Stadt Bopfingen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Angaben zum Unternehmen gemäß Ausschreibungsunterlagen.
Mindeststandards:
Auskunft und Bescheinigung über Eintragung Berufsgenossenschaft, Auskunft über die Höhe der bestehenden Haftpflichtversicherung, Referenzliste (siehe Ausschreibungsunterlagen).
Referenzliste (siehe Ausschreibungsunterlagen).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Bürgschaft, siehe Ausschreibungsunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Beabsichtigt der Bieter, sich bei Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, hat er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachzuweisen, dass diesem die dazu erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Er muss entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorlegen (siehe Ausschreibungsunterlagen).
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen: per Verrechnungsscheck.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-03-19 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-01-15 📅
Öffnungsort: Stadt Bopfingen, Marktplatz 1, 73441 Bopfingen.
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Bopfingen, Marktplatz 1, 73441 Bopfingen.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Höhe des angebotenen Nutzungsentgeltes bzw. der einmaligen Wirtschaftlichkeitslücke (55)
2. Gewährleistete Bandbreite für Gewerbebetriebe bezogen auf eine Versorgung mit 25 Mbit/s asymmetrisch (10)
3. Technische Spezifikation der Echtzeit (5)
4. Endabnehmerpreis bezogen auf eine Versorgung mit 25 Mbit/s im Download (hierzu zählen auch weitere Anschlusskosten die dann monatsanteilig bezogen auf die Laufzeit der Endkundenverträge auf den monatlichen Endabnehmerpreis aufgeschlagen werden)Versorgung der Gewerbekunden über 25 MBit/s (30)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Bopfingen
Klaus Böhm

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-03-20 📅
Datum des Endes: 2021-03-19 📅
Quelle: OJS 2013/S 216-376099 (2013-11-05)