Betriebsführung (Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Dokumentation, Beratung,) der gesamten Straßenbeleuchtung im Gebiet der Stadt Oebisfelde-Weferlingen unter Abschluss eines Wartungsvertrages für den Zeitraum vom 1.5.2014 – 31.12.2024
Im Gebiet der Stadt Oebisfelde-Weferlingen erfolgt die Sanierung von 793 der insgesamt 2614 Straßenbeleuchtungen durch Austausch der bisherigen Leuchten gegen LED-Leuchten. Die Sanierung der Straßenbeleuchtung wird zeitgleich in einem gesonderten Verfahren gemäß VOB/A ausgeschrieben. Im Anschluss an die Sanierung sollen sowohl die bereits vorhandenen als auch die sanierten Leuchten über den Zeitraum vom 1.5.2014 – 31.12.2024 gewartet, Instand gesetzt und Instand gehalten werden. Die Leistung wird in 2 Gebietslose aufgeteilt: Los 1 Nordbereich mit: 39359 Bösdorf, 39359 Rätzlingen, 39646 Buchhorst, 39646 Gehrendorf, 39646 Lockstedt, 39646 Niendorf, 39646 Bergfriede, 39646 Breitenrode, 39646 Wassendorf, 39646 Weddendorf, 39646 Oebisfelde mit insgesamt 1327 Leuchten und Los 2 Südbereich mit: 39359 Eickendorf, 39359 Etingen, 39359 Kathendorf, 39356 Klinze, 39359 Everingen, 39356 Seggerde, 39356 Döhren, 39356 Weferlingen, 39356 Ribbendsdorf, 39356 Siestedt, 39356 Hödingen, 39356 Walbeck, 39356 Eschenrode, 39356 Hörsingen, 39343 Schwanefeld mit insgesamt 1287 Leuchten. Mit den Vergabeunterlagen wird vom Auftraggeber hierzu ein detaillierter Lageplan, eine Aufstellung über die Anzahl der Straßenlampen und das derzeitige Lampenkataster überreicht. Für die Betriebsführung soll jeweils ein Wartungsvertrag vom 01.05.2014 - 31.12.2024 für alle in den jeweiligen Gebietslosen befindlichen Straßenleuchten nebst dazugehöriger Anlagen geschlossen werden. Weiter soll das ebenfalls mit den Vergabeunterlagen ausgereichte Lampenkatatster weiter gepflegt werden. Die Bieter können hier auf beide Lose bieten sowie auch nur auf ein Los.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-01-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-11-05.
Auftragsbekanntmachung (2013-11-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wartung von Straßenbeleuchtungen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wartung von Straßenbeleuchtungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Oebisfelde-Weferlingen
Postanschrift: Lange Straße 12
Postleitzahl: 39646
Postort: Oebisfelde-Weferlingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadt-oebisfelde-weferlingen.de🌏
E-Mail: d.meyer@stadt-oebisfelde-weferlingen.de📧
Telefon: +49 39002831106📞
Fax: +49 39002831159 📠
Wir bitten um Berücksichtigung, dass ergänzende Angaben nur bis zum 21.12.2013 verlangt werden können und nach dem 2.1.2014 keine Antworten mehr im Hinblick auf § 12 Abs. 8 VOL/A EG möglich sind. Eine Ausreichung der Unterlagen ist in der Zeit vom 21.12.2013 bis einschließlich 1.1.2014 urlaubsbedingt ebenfalls nicht möglich.
Wir bitten um Berücksichtigung, dass ergänzende Angaben nur bis zum 21.12.2013 verlangt werden können und nach dem 2.1.2014 keine Antworten mehr im Hinblick auf § 12 Abs. 8 VOL/A EG möglich sind. Eine Ausreichung der Unterlagen ist in der Zeit vom 21.12.2013 bis einschließlich 1.1.2014 urlaubsbedingt ebenfalls nicht möglich.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Gebiet der Stadt Oebisfelde-Weferlingen erfolgt die Sanierung von 793 der insgesamt 2614 Straßenbeleuchtungen durch Austausch der bisherigen Leuchten gegen LED-Leuchten. Die Sanierung der Straßenbeleuchtung wird zeitgleich in einem gesonderten Verfahren gemäß VOB/A ausgeschrieben. Im Anschluss an die Sanierung sollen sowohl die bereits vorhandenen als auch die sanierten Leuchten über den Zeitraum vom 1.5.2014 – 31.12.2024 gewartet, Instand gesetzt und Instand gehalten werden. Die
Im Gebiet der Stadt Oebisfelde-Weferlingen erfolgt die Sanierung von 793 der insgesamt 2614 Straßenbeleuchtungen durch Austausch der bisherigen Leuchten gegen LED-Leuchten. Die Sanierung der Straßenbeleuchtung wird zeitgleich in einem gesonderten Verfahren gemäß VOB/A ausgeschrieben. Im Anschluss an die Sanierung sollen sowohl die bereits vorhandenen als auch die sanierten Leuchten über den Zeitraum vom 1.5.2014 – 31.12.2024 gewartet, Instand gesetzt und Instand gehalten werden. Die
Leistung wird in 2 Gebietslose aufgeteilt:
Los 1 Nordbereich mit: 39359 Bösdorf, 39359 Rätzlingen, 39646 Buchhorst, 39646 Gehrendorf, 39646 Lockstedt, 39646 Niendorf, 39646 Bergfriede, 39646 Breitenrode, 39646 Wassendorf, 39646 Weddendorf, 39646 Oebisfelde mit insgesamt 1327 Leuchten
Mit den Vergabeunterlagen wird vom Auftraggeber hierzu ein detaillierter Lageplan, eine Aufstellung über die Anzahl der Straßenlampen und das derzeitige Lampenkataster überreicht. Für die Betriebsführung soll jeweils ein Wartungsvertrag vom 01.05.2014 - 31.12.2024 für alle in den jeweiligen Gebietslosen befindlichen Straßenleuchten nebst dazugehöriger Anlagen geschlossen werden. Weiter soll das ebenfalls mit den Vergabeunterlagen ausgereichte Lampenkatatster weiter gepflegt werden. Die Bieter können hier auf beide Lose bieten sowie auch nur auf ein Los.
Mit den Vergabeunterlagen wird vom Auftraggeber hierzu ein detaillierter Lageplan, eine Aufstellung über die Anzahl der Straßenlampen und das derzeitige Lampenkataster überreicht. Für die Betriebsführung soll jeweils ein Wartungsvertrag vom 01.05.2014 - 31.12.2024 für alle in den jeweiligen Gebietslosen befindlichen Straßenleuchten nebst dazugehöriger Anlagen geschlossen werden. Weiter soll das ebenfalls mit den Vergabeunterlagen ausgereichte Lampenkatatster weiter gepflegt werden. Die Bieter können hier auf beide Lose bieten sowie auch nur auf ein Los.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Betriebsführung (Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Dokumentation, Beratung,) der gesamten Straßenbeleuchtung im Gebiet der Stadt Oebisfelde-Weferlingen unter Abschluss eines Wartungsvertrages für den Zeitraum vom 01.05.2014 - 31.12.2024
Kurze Beschreibung:
Im Gebiet der Stadt Oebisfelde-Weferlingen erfolgt die Sanierung der Straßenbeleuchtung durch Austausch der bisherigen Leuchten gegen LED-Leuchten. Die Sanierung der Straßenbeleuchtung wird zeitgleich in einem gesonderten Verfahren gemäß VOB/A…
… ausgeschrieben. Im Anschluss an die Sanierung sollen sowohl die bereits vorhandenen als auch die sanierten Leuchten über den Zeitraum vom 1.5.2014 – 31.12.2024 gewartet, Instand gesetzt und Instand gehalten werden. Die Leistung wird in 2 Gebietslose aufgeteilt:Los 1 Nordbereich mit: 39359 Bösdorf, 39359 Rätzlingen, 39646 Buchhorst, 39646 Gehrendorf, 39646 Lockstedt, 39646 Niendorf, 39646 Bergfriede, 39646 Breitenrode, 39646 Wassendorf, 39646 Weddendorf, 39646 Oebisfelde mit insgesamt 1327 Leuchten.
… ausgeschrieben.
Im Anschluss an die Sanierung sollen sowohl die bereits vorhandenen als auch die sanierten Leuchten über den Zeitraum vom 1.5.2014 – 31.12.2024 gewartet, Instand gesetzt und Instand gehalten werden. Die Leistung wird in 2 Gebietslose aufgeteilt:
Los 1 Nordbereich mit: 39359 Bösdorf, 39359 Rätzlingen, 39646 Buchhorst, 39646 Gehrendorf, 39646 Lockstedt, 39646 Niendorf, 39646 Bergfriede, 39646 Breitenrode, 39646 Wassendorf, 39646 Weddendorf, 39646 Oebisfelde mit insgesamt 1327 Leuchten.
Im Gebiet der Stadt Oebisfelde-Weferlingen erfolgt die Sanierung der Straßenbeleuchtung durch Austausch der bisherigen Leuchten gegen LED-Leuchten. Die Sanierung der Straßenbeleuchtung wird zeitgleich in einem gesonderten Verfahren gemäß VOB/A ausgeschrieben.Im Anschluss an die Sanierung sollen sowohl die bereits vorhandenen als auch die sanierten Leuchten über den Zeitraum 1.5.2014 – 31.12.2024 gewartet, Instand gesetzt und Instand gehalten werden. Die Leistung wird in 2 Gebietslose aufgeteilt:Los 2 betrifft den Südbereich mit: 39359 Eickendorf, 39359 Etingen, 39356 Klinze, 39359 Kathendorf, 39359 Everingen, 39356 Seggerde, 39356 Döhren, 39356 Weferlingen, 39356 Ribbendsdorf, 39356 Siestedt, 39356 Hödingen, 39356 Walbeck, 39356 Eschenrode, 39356 Hörsingen, 39343 Schwanefeld mit 1287 Leuchten.
Im Gebiet der Stadt Oebisfelde-Weferlingen erfolgt die Sanierung der Straßenbeleuchtung durch Austausch der bisherigen Leuchten gegen LED-Leuchten. Die Sanierung der Straßenbeleuchtung wird zeitgleich in einem gesonderten Verfahren gemäß VOB/A ausgeschrieben.Im Anschluss an die Sanierung sollen sowohl die bereits vorhandenen als auch die sanierten Leuchten über den Zeitraum 1.5.2014 – 31.12.2024 gewartet, Instand gesetzt und Instand gehalten werden. Die Leistung wird in 2 Gebietslose aufgeteilt:Los 2 betrifft den Südbereich mit: 39359 Eickendorf, 39359 Etingen, 39356 Klinze, 39359 Kathendorf, 39359 Everingen, 39356 Seggerde, 39356 Döhren, 39356 Weferlingen, 39356 Ribbendsdorf, 39356 Siestedt, 39356 Hödingen, 39356 Walbeck, 39356 Eschenrode, 39356 Hörsingen, 39343 Schwanefeld mit 1287 Leuchten.
Im Anschluss an die Sanierung sollen sowohl die bereits vorhandenen als auch die sanierten Leuchten über den Zeitraum 1.5.2014 – 31.12.2024 gewartet, Instand gesetzt und Instand gehalten werden. Die Leistung wird in 2 Gebietslose aufgeteilt:
Geschätzter Wert ohne MwSt: 440 000 💰
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Referenznummer: L-019/2013
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gebiet der Stadt Oebisfelde-Weferlingen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich oder Eigenerklärungen gem. Formblatt HVA L-StB Eigenerklärung Eignung. Für jedes Los sind getrennte Eigenerklärungen abzugeben. Das Formblatt HVA L-StB Eigenerklärung zur Eignung wird mit den Vergabeunterlagen ausgereicht. Diese Regelungen gelten jeweils auch für Nachunternehmer. Das Angebotsschreiben und die Formblätter nebst Anlagen sind in einem geschlossenen Briefumschlag zu überreichen. Der Briefumschlag ist mit dem Formblatt "Briefumschlag" zu bekleben. Zusätzlich sind die auf der Grundlage des Gesetztes über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt als Anlagen 1 bis 4 und 6 der Verordnung über die Anwendung des Formularwesens bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge vom 30. April 2013 veröffentlichten Formblätter auszufüllen, zu unterschreiben und mit dem Angebot einzureichen. Diese werden mit der Aufforderung der Angebotsabgabe ausgereicht.
Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich oder Eigenerklärungen gem. Formblatt HVA L-StB Eigenerklärung Eignung. Für jedes Los sind getrennte Eigenerklärungen abzugeben. Das Formblatt HVA L-StB Eigenerklärung zur Eignung wird mit den Vergabeunterlagen ausgereicht. Diese Regelungen gelten jeweils auch für Nachunternehmer. Das Angebotsschreiben und die Formblätter nebst Anlagen sind in einem geschlossenen Briefumschlag zu überreichen. Der Briefumschlag ist mit dem Formblatt "Briefumschlag" zu bekleben. Zusätzlich sind die auf der Grundlage des Gesetztes über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt als Anlagen 1 bis 4 und 6 der Verordnung über die Anwendung des Formularwesens bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge vom 30. April 2013 veröffentlichten Formblätter auszufüllen, zu unterschreiben und mit dem Angebot einzureichen. Diese werden mit der Aufforderung der Angebotsabgabe ausgereicht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachstehenden Anforderungen gelten soweit nichts anderes vermerkt ist, gleichermaßen für die Lose 1 und 2. Es sind für beide Lose getrennte Eigenerklärungen abzugeben. Die geforderten Nachweise können auch in Form einer Bietergemeinschaft oder durch Nachunternehmer erbracht werden, wobei die Kapazitäten der Mitglieder der Bietergemeinschaft bzw. des Hauptunternehmers und seiner Nachunternehmer zusammengerechnet werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die nachstehenden Anforderungen gelten soweit nichts anderes vermerkt ist, gleichermaßen für die Lose 1 und 2. Es sind für beide Lose getrennte Eigenerklärungen abzugeben. Die geforderten Nachweise können auch in Form einer Bietergemeinschaft oder durch Nachunternehmer erbracht werden, wobei die Kapazitäten der Mitglieder der Bietergemeinschaft bzw. des Hauptunternehmers und seiner Nachunternehmer zusammengerechnet werden.
1. Eigenerklärung über den Umsatz, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Unter Verwendung des Formblatts HVA L-StB Eigenerklärung Eignung (siehe III.2.1)).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Eigenerklärung über den Umsatz, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Unter Verwendung des Formblatts HVA L-StB Eigenerklärung Eignung (siehe III.2.1)).
2. Angaben zu, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des laufenden
Jahres, realisierten oder in Realisierung befindlichen Referenzobjekten bzw. -projekten im Bereich Wartung Straßenbeleuchtung oder vergleichbare Referenzen, wobei die Vergleichbarkeit vom Bieter mit dem Angebot nachzuweisen ist. Erwartet werden zu den vom Bieter ausgewählten Referenzobjekten bzw. -projekten folgende Angaben:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Jahres, realisierten oder in Realisierung befindlichen Referenzobjekten bzw. -projekten im Bereich Wartung Straßenbeleuchtung oder vergleichbare Referenzen, wobei die Vergleichbarkeit vom Bieter mit dem Angebot nachzuweisen ist. Erwartet werden zu den vom Bieter ausgewählten Referenzobjekten bzw. -projekten folgende Angaben:
- Name des Auftraggebers, Möglicherweise geforderte Mindeststandards: (falls zutreffend)
- Kontaktdaten des Auftraggebers: Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
- Bezeichnung und Standort des Referenzprojekts/- Objekts,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Gesamtauftragswert bzw. Jahresauftragswert (in Euro, netto),
- Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen und beteiligten Gewerke,
- Darstellung der besonderen Umstände der Leistungserbringung zur Beurteilung der Vergleichbarkeit.
Mindeststandards:
Die jeweilige Ziffer in der linken Spalte gibt die vom Auftraggeber geforderten Angaben und Formalitäten an; die gleichlautende Ziffer in der rechten Spalte gibt an, welche Mindeststandards vom Bewerber zu erfüllen sind und wie die Nachweise gewichtet bepunktet werden.
Die jeweilige Ziffer in der linken Spalte gibt die vom Auftraggeber geforderten Angaben und Formalitäten an; die gleichlautende Ziffer in der rechten Spalte gibt an, welche Mindeststandards vom Bewerber zu erfüllen sind und wie die Nachweise gewichtet bepunktet werden.
1. Mindeststandard:
Durchschnittlicher Jahresumsatz von mindestens 200.000,00 EUR in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
2. Mindeststandard:
Nachweis von wenigstens 2 Referenzen zu vergleichbaren Referenzen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des laufenden Jahres.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die nachstehenden Anforderungen geltend soweit nichts anderes vermerkt ist, gleichermaßen für die Lose 1und 2. Es sind für beide Lose getrennte Eigenerklärungen abzugeben. Die geforderten Nachweise können auch in Form einer Bietergemeinschaft oder durch Nachunternehmer erbracht werden, wobei die Kapazitäten der Mitglieder der Bietergemeinschaft bzw. des Hauptunternehmers und seiner Nachunternehmer zusammengerechnet werden.
Die nachstehenden Anforderungen geltend soweit nichts anderes vermerkt ist, gleichermaßen für die Lose 1und 2. Es sind für beide Lose getrennte Eigenerklärungen abzugeben. Die geforderten Nachweise können auch in Form einer Bietergemeinschaft oder durch Nachunternehmer erbracht werden, wobei die Kapazitäten der Mitglieder der Bietergemeinschaft bzw. des Hauptunternehmers und seiner Nachunternehmer zusammengerechnet werden.
1. Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im jeweiligen Geschäftsbereich tätig sind, in dem die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt.
1. Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im jeweiligen Geschäftsbereich tätig sind, in dem die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt.
Mindeststandards:
Die jeweilige Ziffer in der linken Spalte gibt die vom Auftraggeber geforderten Angaben und Formalitäten an; diegleichlautende Ziffer in der rechten Spalte gibt an, welche Mindeststandards vom Bieter zu erfüllen sind und wie die Nachweise gewichtet bepunktet
Die jeweilige Ziffer in der linken Spalte gibt die vom Auftraggeber geforderten Angaben und Formalitäten an; diegleichlautende Ziffer in der rechten Spalte gibt an, welche Mindeststandards vom Bieter zu erfüllen sind und wie die Nachweise gewichtet bepunktet
werden.
1. Mindeststandards:
Nachweis von mindestens 5 Mitarbeitern.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der jährlichen Auftragssumme netto; Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 % der jährlichen Abrechnungssumme netto.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. Für die Erklärung ist das Formular HVA L-StB Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu verwenden. Dieses Formular ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Punkte III.2.1) bis III.2.3) wird darauf hingewiesen, dass sofern Nachunternehmer beauftragt werden sollen, diese mit der Angebotsabgabe namentlich zu benennen sind und es ist für sie eine Verpflichtungserklärung gemäß den ausgereichten Formularen unterschriftsvollzogen einzureichen. Weitere sonstige besondere Bedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Für die Punkte III.2.1) bis III.2.3) wird darauf hingewiesen, dass sofern Nachunternehmer beauftragt werden sollen, diese mit der Angebotsabgabe namentlich zu benennen sind und es ist für sie eine Verpflichtungserklärung gemäß den ausgereichten Formularen unterschriftsvollzogen einzureichen. Weitere sonstige besondere Bedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Akzeptiert wird die Übersendung eines Verrechnungsschecks oder der Nachweis mit Zahlungsbeleg. Diese sind an die unter I.1) genannte Kontaktperson zu übersenden. Bei Zahlungsbelegen genügt die Übersendung per Fax oder Mail an die unter I.1) genannte Kontaktperson.
Akzeptiert wird die Übersendung eines Verrechnungsschecks oder der Nachweis mit Zahlungsbeleg. Diese sind an die unter I.1) genannte Kontaktperson zu übersenden. Bei Zahlungsbelegen genügt die Übersendung per Fax oder Mail an die unter I.1) genannte Kontaktperson.
Zur Beachtung; Für Bewerber aus dem Ausland jeweils zzgl. Auslandsporto. Der Betrag ist für die Vergabeunterlagen je Los zu entrichten und wird nicht erstattet.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-01-08 📅
Öffnungsort: 39646 Oebisfelde-Weferlingen, Lange Straße 12, Rathaus.
Ort des Eröffnungstermins: 39646 Oebisfelde-Weferlingen, Lange Straße 12, Rathaus.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter und ihre schriftlich Bevollmächtigten.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-05-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: L-019/2013
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postort: Halle-Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: viola.ueberfeldt@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Internetadresse: http://www.sachsen-anhalt.de🌏
Fax: +49 3455141115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 101a Informations- und Wartepflicht
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer DE Standardformular 02 - Auftragsbekanntmachung 13 / 19 Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, DE Standardformular 02 - Auftragsbekanntmachung 14 / 20 verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer DE Standardformular 02 - Auftragsbekanntmachung 13 / 19 Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, DE Standardformular 02 - Auftragsbekanntmachung 14 / 20 verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101 b GWB Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 107 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Leinenbach Wirtschaftskanzlei
Postanschrift: Lennéstr. 3a
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39112
Telefon: +49 391544866📞
Internetadresse: http://www.leinenbach-wirtschaftskanzlei.de🌏
Fax: +49 3915448688 📠
Quelle: OJS 2013/S 216-376003 (2013-11-05)