Breitbandversorgung im Landkreis Stendal und im Altmarkkreis Salzwedel

Zweckverband Breitband Altmark

Der Zweckverband Breitband Altmark hat die Aufgabe, den Breitbandausbau mit Glasfasernetzen bis in die Wohnung im Gebiet seiner Verbandsmitglieder grundsätzlich flächendeckend zu ermöglichen. Entsprechend seiner Aufgabe beabsichtigt der Zweckverband Breitband Altmark im Gebiet seiner Verbandsmitglieder, also im Landkreis Stendal und im Altmarkkreis Salzwedel, ein Leerrohrnetz inklusive Glasfaserkabel als Basis für ein Next-Generation-Access-Netz (NGA-Netz) zu errichten.
Dabei wird der Zweckverband Breitband Altmark nur dort ausbauen, wo keine breitbandtauglichen Leerrohr- und Glasfaserkapazitäten vorhanden sind. Vorhandene Infrastruktur wird der Zweckverband Breitband Altmark zur Vervollständigung des NGA-Netzes anmieten. Die Breitband-Infrastruktur soll dem Vertragspartner, der im Rahmen dieses Verhandlungsverfahrens ausgewählt wird, aufgrund eines Pachtvertrags gegen ein Pachtentgelt zur Verfügung gestellt werden. Darin soll sich der Vertragspartner (Netzbetreiber) verpflichten, alle Bedarfsstellen in dem Gebiet mit einem Breitband-Internetanschluss von mindestens 50 Mbit/s downstream für ausschließlich private Endnutzer und 50 Mbit/s symmetrisch für gewerbliche Endnutzer zu versorgen, wobei die Endkundenanschlüsse auch auf deutlich höhere Bandbreiten erweiterbar sein müssen, ohne dass dazu Änderungen am passiven Netz erforderlich sind (NGA-Netzfähigkeit). Das Versorgungsgebiet des Zweckverbands umfasst alle Städte und Gemeinden des Landkreises Stendal und des Altmarkkreises Salzwedel. Die Breitbandversorgung soll den Bürgern und Gewerbetreibenden permanent zur Verfügung stehen. Der Pachtvertrag soll eine Laufzeit von 25 Jahren haben. Die Errichtung der hierfür erforderlichen Breitband-Infrastruktur bzw. die ggf. erforderliche Anmietung der bereits vorhandenen Breitband-Infrastruktur erfolgt in Abstimmung mit dem Vertragspartner, der im Rahmen dieses Verhandlungsverfahrens ausgewählt wird und dessen Aufgabe es ist, die Breitband-Infrastruktur mit aktiver Technik auszustatten und eine Mindestversorgung der Endkunden mit den o. g. Bandbreiten sicherzustellen. Der Netzbetreiber soll anschließend das dann betriebsbereite NGA-Netz betreiben und Telekommunikationsdienste entweder selbst oder durch Dritte anbieten. Die Telekommunikationsdienste sollen Mehrfachnutzungen wie Telefon, Internet und TV zu marktkonformen Preisen enthalten und allen Endkunden (Privat- und Gewerbekunden, sowie öffentlichen Stellen) angeboten werden. Die Umsetzung des Projektes erfolgt auf Grundlage und entsprechend den Bedingungen der Rahmenregelung der Bundesregierung zur Bereitstellung von Leerrohren durch die öffentliche Hand zur Herstellung einer flächendeckenden Breitbandversorgung in der von der Kommission am 8.6.2011 genehmigten und ergänzten Fassung der ursprünglich am 12.7.2010 genehmigten Regelung („Bundesrahmenregelung Leerrohre“). Daraus folgt auch, dass der Netzbetreiber anderen Anbietern jederzeit einen diskriminierungsfreien Zugang zu der Breitband-Infrastruktur gewähren muss. Dies kann entweder durch Bereitstellung von Kollokationsflächen in den zu schaffenden Netzknoten oder durch Zusammenschaltung auf logischer Netzebene erfolgen.
Folgende Vorgehensweise ist beabsichtigt: Der Zweckverband Breitband Altmark wird im Rahmen dieses Verhandlungsverfahrens einen Netzbetreiber ermitteln, mit dem er einen Pachtvertrag abschließt. Vertragsgegenstand ist die vom Zweckverband Breitband Altmark errichtete und ggf. teilweise angemietete Breitband-Infrastruktur. Der Pachtvertrag soll vorsehen, dass der Zweckverband Breitband Altmark die Planung und den Bau der Breitband-Infrastruktur (Leerrohrnetz inklusive unbeschalteter Glasfaserkabel) einschließlich der ggf. erforderlichen Anmietung bereits vorhandener Breitband-Infrastruktur erst dann ausführen wird, wenn eine noch zu verhandelnde Anschlussquote erreicht ist. Die Anschlussquote und der Pachtzins sollen aus Sicht des Zweckverbands Breitband Altmark die Refinanzierung der Kosten für die Planung und Errichtung sowie die ggf. erforderliche teilweise Anmietung der Breitband-Infrastruktur während der Dauer des Pachtvertrages sicherstellen. Es wird Aufgabe des Netzbetreibers sein, die Anschlussquote in Form von Kundenverträgen für zuvor definierte Teilabschnitte (Cluster) des Ausbaugebietes zu erreichen. Der Ausbau wird dementsprechend abschnittsweise (clusterweise) erfolgen. Im Detail werden die Zuschlagskriterien den Bietern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs im Rahmen der Aufforderung zur Abgabe eines indikativen Angebots mitgeteilt.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-07-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-06-07.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-06-07 Auftragsbekanntmachung