Durchführung von Zählerablesungen und Messwerterfassung für Strom, Gas, Wasser und Wärmezählern und weiteren Außendiensttätigkeiten

evu zählwerk GmbH

Rollierendes Verfahren und Stichtagsablesung bei Privat-und Gewerbekunden. Der Auftragnehmer übernimmt die visuelle Ablesung und Messwerterfassung von Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmezählern sowie für Einspeiseanlagen in den Netzgebieten der Stadtwerke Bochum Netz GmbH, Stadtwerke Herne AG und Stadtwerke Witten GmbH.
Eine vorab definierte Ablesequote verwertbarer Stände je Portion ist bei allen Ablesungen einzuhalten. Alle Zählerstände, die sich vor der Abrechnung im Abrechnungssystem befinden, werden als abgelesen bewertet. Die Auswertung findet in der Abrechnungsplattform SAP statt. Besteht beim ersten Versuch kein Zugang zum Zähler, ist mindestens ein weiterer Versuch zu unternehmen. Ist eine Ablesung nicht möglich, wird frühestens beim zweiten Versuch eine Kundenselbstablesekarte hinterlegt. Ableseversuche sind im MDE-Gerät zu dokumentieren.
Leistungsumfang:
1. Die rollierende Ablesung findet in den Stadtgebieten Bochum und Herne statt. Die Ableseportionen sind in Ableseeinheiten eingeteilt (ca. 1.800 Ableseeinheiten mit ca. 540.000 Zählern je Jahr). Die Ablesung erfolgt durch manuelle Eingabe in Datenerfassungsgeräte (MDE-Geräte). Die Zählereinrichtungen sind sowohl zentral (Hauskeller, Zählerräume) als auch in geringem Umfang in den Wohnungen platziert.
2. Die Messwerterfassung von Fernwärmezählern und Zählern der Sparten Strom, Gas und Wasser zur Betriebskostenabrechnung im Stadtgebiet Bochum erfolgt zu den Stichtagen 30.04, 30.06,30.09, und 31.12 jeden Jahres. Die Ableseportionen sind in Ableseeinheiten gegliedert und sind räumlich zusammenhängend. Die Gangfolge ist ableseoptimiert. Die Anzahl der Anlagen je Ableseeinheit beläuft sich auf ca. 45 Stück. In einer Anlage sind eventuell mehrere Zählwerke (bis zu 4 Stück) abzulesen. Die Gesamtzahl liegt bei etwa 5.200 Anlagen.
Die Ablesung erfolgt durch manuelle Eingabe in Datenerfassungsgeräte (MDE-Geräte). Die Zählereinrichtungen sind ¬zentral (Hauskeller, Zählerräume) platziert.
3. Die Messwerterfassung von Einspeiseanlagen sowie der zum Kunden zugehörigen Zähler der Sparten Strom, Gas und Wasser im Stadtgebiet Bochum und Herne zum Stichtag 31.12. Es sind ca. 2.700 Zähler in 1.500 Anschlussobjekten in Bochum und in Herne abzulesen.
4. Zum Stichtag 31.12 werden im Stadtgebiet Bochum und Herne Ablesungen der Sparten Strom, Gas und Wasser durchgeführt. Für die Nachablesung dieser Zähler wird entsprechende Unterstützung nachgefragt. Die Ablesereihenfolge ist nicht ableseoptimiert.
5. Zum Stichtag 31.12 wird im Stadtgebiet Witten die Ablesung von Zählern der Sparten Strom, Gas, Wasser und Wärme durchgeführt. Dies erfolgt überwiegend in Eigenregie, dennoch wird Unterstützungsleistung von ca. 200Personentagen (je PT 8 Stunden) benötigt. Die Ablesungen erfolgen zwischen dem 20.11. und 31.12. eines Jahres.
6. Mindestens drei Wochen vor der Zählerablesung müssen die Kunden gemäß Niederspannungsanschlussverordnung und Niederdruckanschlussverordnung, bspw. durch Aushang im Treppenhaus, über die anstehende Ablesung informiert werden. Hiervon betroffen ist das Stadtgebiet Bochum und Herne mit ca. 91.000 Benachrichtigungen jährlich. Die Benachrichtigungen werden vom Auftraggeber gestellt. Befestigungsmaterial ist vom Auftragnehmer beizubringen. Kommt es bei der Plakatierung zu Beschädigungen, ist hier der Auftragnehmer für die Regulierung zuständig. Die Disposition und Tourenplanung erfolgt durch den Auftraggeber. Das Datum der Ablesung ist durch den Auftragnehmer auf die Plakate und Wurfzettel zu übertragen. Die ordnungsgemäße Plakatierung ist nach Durchführung dem Auftraggeber zu bestätigen. Anschlussobjekte, die nicht benachrichtigt werden konnten, sind dem Auftraggeber zu melden.
Die Benachrichtigung in Einfamilienhäusern erfolgt mittels Flyern die in die Briefkästen einzustecken sind, Mehrfamilienhäuser werden durch das Aufhängen von Plakaten im Treppenhaus, am schwarzen Brett o.ä. benachrichtigt. Ist kein Zutritt zum Treppenhaus möglich, wird das Plakat von außen an die Haustür angebracht.
7. Im Rahmen der rollierenden Abrechnung sind im Stadtgebiet Herne im zweiwöchentlichen Rhythmus (23 Portionen) und im Stadtgebiet Bochum im wöchentlichen Rhythmus ca. 350.000 Rechnungen im Jahr dem Kunden zuzustellen. Die Rechnungen sind nach einem festgelegten Terminplan des Auftraggebers am Ort unseres IT Dienstleisters abzuholen und müssen bis spätestens 12:00 Uhr am 2. Werktag nach dem Tag der Übergabe zugestellt sein. Die Rechnungen sind nach einem Laufweg sortiert. Die Rechnungen müssen in den persönlichen Bereich (bspw. Briefkasten) des Kunden hinterlegt werden oder dem Kunden direkt übergeben werden. Sofern beim ersten Zustellversuch keine Zustellung möglich ist, hat der Auftragnehmer zu einem späteren Zeitpunkt erneut einen Zustellversuch zu unternehmen.
Ist es dann immer noch nicht möglich die Rechnung zuzustellen, sind die Rechnungen spätestens bis 16.00 Uhr des 3. Werktages nach Übernahme der Rechnungen in den Geschäftsräumen des Auftraggebers abzugeben. Die Zustellversuche sind vom Auftragnehmer zu dokumentieren. Das Zeitfenster für die Dienstleistung ist von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr.
Technische Option:
Es kann auch optional die Ausstattung der Außendienstmitarbeiter mit eigenen Smartphones angeboten werden. Folgende technische Voraussetzungen sind dabei zu erfüllen:
Betriebssystem Android 4.0 oder höher Mindestens 4 Zoll Display Online bzw. internetfähig Kamera mit eingebautem Blitz Speicherplatzerweiterung für SD-Karte, Micro-SD-Karte. Während der Einsatzzeit müssen sämtliche Applikationen und Funktionen, die nicht zur Tätigkeit der Zählerstandserfassung benötigt werden, gesperrt sein Die Installation der Ablesesoftware erfolgt durch den Auftraggeber
Ein defektes Gerät darf nicht zur Unterbrechung der Ablesung führen und muss, wenn erforderlich, dem Auftraggeber zwecks Datenrettung vorgelegt werden.
Der Auftragnehmer garantiert, dass durch die Datenerfassungsgeräte keine schädliche Software auf den Server des Auftraggebers gelangt.
Vertragslaufzeit (Beginn und Ende der Auftragsdurchführung):
Beginn: 1.1.2014
Ende: 31.12.2016
Restarbeiten aus der vorhergehenden Abrechnungsperiode werden vom bisherigen Dienstleister, auch über den 1.1.2014 hinaus, abgeschlossen.
Die Mindestvertragslaufzeit bis zum 31.12.2016 enthält eine Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Vertragsende und eine Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-08-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-07-15.

Wer?

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Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-07-15 Auftragsbekanntmachung
2014-01-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge