Einführung eines Discovery-Systems/Linkresolvers

Deutsches Patent- und Markenamt

Das vorliegende Beschaffungsverfahren enthält die Vergabe eines Dienstleistungsauftrags zur Lizenzierung und Bereitstellung eines Discovery-Systems inklusive eines Linkresolvers für die Bibliothek des Deutschen Patent- und Markenamtes. Neben der Implementierung und Bereitstellung des Systems ist auch die Wartung Gegenstand der Ausschreibung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-09-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-08-22.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-08-22 Auftragsbekanntmachung
2013-08-23 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2013-08-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Entwicklung von Bibliothekensoftware
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Unbestimmt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Entwicklung von Bibliothekensoftware 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsches Patent- und Markenamt
Postanschrift: Zweibrückenstr. 12
Postleitzahl: 80331
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.dpma.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@dpma.de 📧
Fax: +49 8921954450 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-08-22 📅
Einreichungsfrist: 2013-09-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-08-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 164-285726
ABl. S-Ausgabe: 164

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das vorliegende Beschaffungsverfahren enthält die Vergabe eines Dienstleistungsauftrags zur Lizenzierung und Bereitstellung eines Discovery-Systems inklusive eines Linkresolvers für die Bibliothek des Deutschen Patent- und Markenamtes. Neben der Implementierung und Bereitstellung des Systems ist auch die Wartung Gegenstand der Ausschreibung.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Discovery-System.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Linkresolver.
Referenznummer: BUL 37/13
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Zweibrückenstraße 12, 80331 München
Gitschiner Straße 97, 10969 Berlin
Goethestraße 1, 07743 Jena.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
In einer Eigenerklärung hat der Bieter sein Firmenprofil (Organisationsstruktur und Leistungsspektrum des Unternehmens) darzustellen und sich bereit zu erklären, auf Aufforderung an der Durchführung einer Bieterbefragung teilzunehmen.
In einer Eigenerklärung ist zu versichern, dass
über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das anbietende Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder weshalb der Bieter dennoch über die erforderliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verfügt. Beim Vorliegen einer Bietergemeinschaft ist diese Eigenerklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistungen von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, hat der Bieter von den Unterauftragnehmern entsprechende Erklärungen abzugeben.
der Bieter über eine Haftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von 20 000 EUR, für Sachschäden in Höhe von 20 000 EUR und für allgemeine Vermögensschäden in Höhe von 50 000 EUR bereits verfügt oder diese im Falle der Zuschlagerteilung abschließen wird.
Der Bieter hat darzustellen, an welchem Standort des Unternehmens der Auftrag betreut werden soll und wie eine direkte und reibungslose Auftragsbearbeitung sichergestellt ist.
In einer Erklärung ist zu versichern, dass der Bieter im Handelsregister eingetragen ist, die Nummer und das Amtsgericht ist anzugeben. Sofern der Bieter nicht nach deutschem Recht im Handelsregister eingetragen ist, sind entsprechende Angaben zu einem vergleichbaren Berufs- oder Handelsregister oder zum Nichtbestehen einer Eintragungspflicht zu machen. Beim Vorliegen einer Bietergemeinschaft sind diese Angaben von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu machen.
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In einer Eigenerklärung ist zu versichern, dass
der Bieter sowie die nach Gesetz oder Satzung Vertretungsberechtigten keine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen könnte oder weshalb dennoch Zuverlässigkeit vorliegt. Beim Vorliegen einer Bietergemeinschaft ist diese Erklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben. Ist eine Beauftragung von Unterauftragnehmern geplant, ist die Erklärung auch von diesen Unterauftragnehmern vorzulegen.
keine Person, deren Verhalten dem anbietenden Unternehmen im Sinne des § 6 Abs. 4 EG-VOL/A (Ausgabe 2009) zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist wegen:
a) § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
d) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
e) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
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f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
g) § 370 AO, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
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Ebenso ist zu versichern, dass keine Person, deren Verhalten dem anbietenden Unternehmen im Sinne des § 6 Abs. 4 EG-VOL/A (Ausgabe 2009) zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer den aufgezählten Strafnormen entsprechenden Strafnorm eines anderen Staates verurteilt worden ist. Beim Vorliegen einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistungen von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, hat der Bieter von den Unterauftragnehmern jeweils die entsprechenden Erklärungen abzugeben.
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In einer Eigenerklärung ist zu versichern, dass der Bieter sowie die nach Gesetz oder Satzung Vertretungsberechtigten in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz oder einer entsprechenden Strafnorm eines anderen Staates mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR oder Freiheitsstrafe belegt worden sind oder weshalb dennoch Zuverlässigkeit vorliegt. Liegt eine Bietergemeinschaft vor, ist die Eigenerklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistungen von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, hat der Bieter von den Unterauftragnehmern jeweils die entsprechenden Erklärungen abzugeben.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung, dass der Bieter die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Liegt eine Bietergemeinschaft vor, ist die Eigenerklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistungen von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, hat der Bieter von den Unterauftragnehmern jeweils die entsprechenden Erklärungen abzugeben.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angabe der für dieses Projekt zeichnungsberechtigten Person mit Name und Telefonnummer, Benennung der vorgesehenen Projektleitung mit Angaben zum Namen, Bezeichnung der Funktion, geplanten Tätigkeitsschwerpunkten, der Einsatzzeit (Voll- oder Teilzeit) dieser Person für den Auftrag und der fachlichen Qualifikation sowie Abgabe einer Eigenerklärung, dass die benannte Person bei Übernahme des Auftrags tatsächlich eingesetzt wird.
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Erklärung, dass der Bieter über hinreichende Erfahrung mit der Implementierung von Discovery-Systemen (Los 1), der Anbindung eines Linkresolvers an das angebotene Discovery-System (Los 2), der Anbindung des angebotenen Linkresolvers an Discovery-Systeme (Los 2) verfügt. Hierfür hat der Bieter mindestens drei nach Art und Umfang vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten 3 Jahren zu nennen mit Angabe des Referenzauftraggebers und eines Ansprechpartners mit Telefonnummer, der erbrachten Leistungen, bei Bietergemeinschaften gegebenenfalls der weiteren Mitglieder, des netto Auftragswerts (Rechnungswert) des jeweiligen Geschäftsjahres sowie der Leistungszeit zu nennen und geeignete Aussagen zur Vergleichbarkeit zu tätigen.
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Erklärung zu den geplanten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen der für diesen Auftrag eingesetzten Mitarbeiter.
Erklärung, dass sicher gestellt ist, dass die Durchführung der Auftragsbearbeitung in deutscher Sprache erfolgt und alle Schulungsmaßnahmen sowie Dokumentations- und Schulungsmaterialen in deutscher oder englischer Sprache zur Verfügung gestellt werden, und der Support mit deutsch- oder englischsprachigem Personal besetzt ist.
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Eigenerklärung, dass der Bieter die den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügten IT- Sichheitsrichtlinien bei der Auftragsdurchführung beachtet und befolgt.
Eigenerklärung, dass der Bieter vor dem Einsatz von zusätzlichen Softwareprodukten diesen Einsatz mit dem IT-Sicherheitsmanagement des Deutschen Patent- und Markenamtes abstimmt.
Der Bieter hat die Standorte, an denen die Verarbeitung, inklusvie der Speicherung und Nutzung der Daten stattfindet anzugeben.
Der Bieter hat zu gewährleisten, dass Unbefugten der Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, mit denen personenbezogene Daten i.S.d. § 3 ABs. 1 BDSG verarbeitet oder genutzt werden, verwehrt wird, und die hierfür vorgesehenen technischen und organisatorischen Maßnahmen während der Vertragslaufzeit darzustellen.
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Der Bieter hat die technischen und organisatorischen Maßnahmen darzustellen, um zu gewährleisten, dass
Datenverarbeitungssysteme nicht von Unbefugten genutzt werden können.
nur die zur Benutzung eines Datenverarbeitungssystems Berechtigten auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen können und dass personenbezogene Daten bei der Verarbeitung, Nutzung und nach der Speicherung nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können.
personenbezogene Daten i. S. d. § 3 Abs. 1 BDSG bei der elektronischen Übertragung oder während ihres Transports oder ihrer Speicherung auf Datenträger nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können, und dass überprüft und festgestellt werden kann, an welche Stellen eine Übermittlung personenbezogener Daten durch Einrichtungen zur Datenübertragung vorgesehen ist (Weitergabekontrolle).
nachträglich überprüft und festgestellt werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten i. S. d. § 3 Abs. 1 BDSG in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind (Eingabekontrolle).
personenbezogene Daten i. S. d. § 3 Abs. 1 BDSG die im Auftrag verarbeitet werden, nur entsprechend den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet werden können (Auftragskontrolle).
personenbezogene Daten i. S. d. § 3 Abs. 1 BDSG gegen zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt sind (Verfügbarkeitskontrolle) und zur Gewährleistung, dass neben einer Datensicherung auf dem Produktionssystem mindestens eine zweite Datensicherung und Datenarchivierung auf Datenträgern vorgenommen wird, die in einem separaten Datenschutzraum außerhalb des Produktionsgebäudes aufzubewahren sind.
zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten getrennt verarbeitet werden können (Trennungsgebot).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Jährliche Rechnungsstellung; die erste Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar nach Zuschlagserteilung.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-12-15 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: BUL 37/13

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristablauf für einen Nachprüfungsantrag ist 15 Tage nach Zurückweisung einer Rüge. Für Rügen von Verstößen gegen vergaberechtliche Bestimmungen gilt während des gesamten Vergabeverfahrens zusätzlich zu den gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Unverzüglichkeitserfordernis, grundsätzlich ist danach eine Rüge je nach den Umständen binnen einem bis spätestens drei Tagen einzureichen) eine Höchstfrist von 14 Tagen ab Kenntnis des Verstoßes durch den Interessenten/Bewerber/Bieter. Der Auftrag wird 15 Tage nach der Versendung (zehn Tage bei elektronischer Versendung) der Vorabinformation gemäß § 101a GWB erteilt. Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur durch die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens binnen 30 Tagen nach Kenntnis des Verstoßes oder Bekanntmachung im EU-Amtsblatt, höchstens aber binnen sechs Monaten nach Vertragsschluss, geltend gemacht werden.
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Quelle: OJS 2013/S 164-285726 (2013-08-22)
Ergänzende Angaben (2013-08-23)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-08-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-08-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 165-287203
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 164-285726
ABl. S-Ausgabe: 165
Quelle: OJS 2013/S 165-287203 (2013-08-23)