Einführung und Betrieb einer Lernplattform für Bremen und Bremerhaven

Freie Hansestadt Bremen, vertreten durch die Senatorin für Finanzen

Das Bundesland Bremen wird mit seinen beiden Schulträgern (Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven) eine gemeinsame Lernplattform für alle öffentlichen Schulen und deren Unterstützungssysteme einführen, den 3 Institutionen:
— — Senatorin für Bildung und Wissenschaft (SfBW),
— — Universität (UNI, Lehrerbildung 1. Phase),
— — Stadtbildstelle Bremerhaven (Stabi)
sowie das Landesinstitut für Schule (LIS, Lehrerbildung 2. Phase, Lehrerfortbildung).
Das öffentliche Schulsystem (in Bremen/Bremerhaven) lässt sich mit folgenden Zahlen beschreiben (Stand 1.11.2012):
— — 93 Grundschulen mit 19.046 Schüler/-innen,
— — 15 Förderzentren mit 1.102 Schüler/-innen und
— — 79 weiterführende Schulen mit 28.554 Schüler/-innen in der Sekundarstufe I und 9.095 in der Sekundarstufe II, darunter
— 44 Oberschulen bzw. Gesamtschulen und
— 10 Gymnasien.
Der Vertrag über die Bereitstellung einer Lernplattform wird über 6 Jahre abgeschlossen mit der Option um eine Verlängerung um 2 Jahre. Nach der unten dargestellten Planung wird allein die strukturierte Einführung an allen in Frage kommenden Schulen und Institutionen bereits 4 Jahre dauern. Bis alle in Frage kommenden Personen (Lehrende und Lernende) die Plattform praktisch nutzen können, sind mindestens weitere 2 Jahre erforderlich.
Näheres siehe Vergabeunterlagen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-01-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-11-13.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-11-13 Auftragsbekanntmachung
2014-04-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-11-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verschiedene Unterrichts- und Ausbildungsdienste
Menge oder Umfang: Siehe Vergabeunterlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verschiedene Unterrichts- und Ausbildungsdienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freie Hansestadt Bremen, vertreten durch die Senatorin für Finanzen
Postanschrift: Rudolf-Hilferding-Platz 1
Postleitzahl: 28195
Postort: Bremen
Kontakt
E-Mail: dataportvergabe2442@dataport.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-11-13 📅
Einreichungsfrist: 2014-01-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-11-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 222-386700
ABl. S-Ausgabe: 222
Zusätzliche Informationen
Bei der Abforderung der Vergabeunterlagen unter der angegebenen Kontaktadresse sind unbedingt der Name des Unternehmens, die entsprechende Anschrift sowie eine Telefonnummer anzugeben. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters inhaltliche Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich darauf hinzuweisen. Nachteile, die sich daraus ergeben, dass ein Angebot auf Grundlage unvollständiger Unterlagen abgegeben wurde, gehen zu Lasten des Bieters. Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind bis zum 2.12.2013 (Schluss des Frageforums) an die oben genannte E-Mail-Adresse zu richten. Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen Bietern, die die Vergabeunterlagen angefordert haben, unaufgefordert am 4.12.2013 per E-Mail zur Kenntnis gegeben. Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Termin versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 12 EG Abs. 8 VOL/A darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bundesland Bremen wird mit seinen beiden Schulträgern (Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven) eine gemeinsame Lernplattform für alle öffentlichen Schulen und deren Unterstützungssysteme einführen, den 3 Institutionen:
— — Senatorin für Bildung und Wissenschaft (SfBW),
— — Universität (UNI, Lehrerbildung 1. Phase),
— — Stadtbildstelle Bremerhaven (Stabi)
sowie das Landesinstitut für Schule (LIS, Lehrerbildung 2. Phase, Lehrerfortbildung).
Das öffentliche Schulsystem (in Bremen/Bremerhaven) lässt sich mit folgenden Zahlen beschreiben (Stand 1.11.2012):
— — 93 Grundschulen mit 19.046 Schüler/-innen,
— — 15 Förderzentren mit 1.102 Schüler/-innen und
— — 79 weiterführende Schulen mit 28.554 Schüler/-innen in der Sekundarstufe I und 9.095 in der Sekundarstufe II, darunter
— 44 Oberschulen bzw. Gesamtschulen und
— 10 Gymnasien.
Der Vertrag über die Bereitstellung einer Lernplattform wird über 6 Jahre abgeschlossen mit der Option um eine Verlängerung um 2 Jahre. Nach der unten dargestellten Planung wird allein die strukturierte Einführung an allen in Frage kommenden Schulen und Institutionen bereits 4 Jahre dauern. Bis alle in Frage kommenden Personen (Lehrende und Lernende) die Plattform praktisch nutzen können, sind mindestens weitere 2 Jahre erforderlich.
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Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Beschreibung der Optionen:
Dem Auftraggeber wird eine Option zur Vertragsverlängerung um 2 Jahre eingeräumt.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 24 Monate
Dauer: 72 Monate
Referenznummer: OV RE2/2442/13
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bremen und Bremerhaven.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Projektsprache deutsch,
— Scientology-Erklärung,
— Eigenerklärung über Nichtausschluss von öffentlichen Aufträgen,
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen,
— Unternehmensbeschreibung,
— Liste privilegierter Nachunternehmer,
— Nachunternehmererklärung,
— Erklärung Bietergemeinschaft,
— Erklärung zu Tariflöhnen.
Details siehe Vergabeunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzliste.
Details siehe Vergabeunterlagen.
Unternehmen, die geforderte Nachweise noch nicht oder nicht vollständig erbringen können (z. B. neu gegründete Unternehmen), haben darauf hinzuweisen und entsprechende andere Unterlagen (z. B. Konzepte, Unternehmensplanungen, Ausbildungsnachweise) vorzulegen, die eine Beurteilung in fachlicher und technischer Hinsicht zulassen.
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Mindeststandards:
Als Mindestkriterium für die Leistungsfähigkeit hat der Auftraggeber die Gewähr eines Bewerbers festgelegt, im Kontakt zum Auftraggeber bei der Leistungserbringung nur Personal einzusetzen, das in ausreichendem Maße über Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügt.
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Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Keine besondere Rechtsform; BGB-Gesellschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren.
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Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-02-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-01-07 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Name: Dataport, Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Billstraße 82
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20539
Kontaktperson: Geschäftszimmer 310, Submissionsstelle

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: OV RE2/2442/13
Zusätzliche Informationen
Bei der Abforderung der Vergabeunterlagen unter der angegebenen Kontaktadresse sind unbedingt der Name des Unternehmens, die entsprechende Anschrift sowie eine Telefonnummer anzugeben.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters inhaltliche Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich darauf hinzuweisen. Nachteile, die sich daraus ergeben, dass ein Angebot auf Grundlage unvollständiger Unterlagen abgegeben wurde, gehen zu Lasten des Bieters. Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind bis zum 2.12.2013 (Schluss des Frageforums) an die oben genannte E-Mail-Adresse zu richten. Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen Bietern, die die Vergabeunterlagen angefordert haben, unaufgefordert am 4.12.2013 per E-Mail zur Kenntnis gegeben. Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Termin versenden, wenn auf
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Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 12 EG Abs. 8 VOL/A darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Postanschrift: Ansgaritorstraße 2
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen dieser Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme (spätestens 14 Tage nach Erhalt der Unterlagen) und im Falle des Nichterkennens aber Erkennenkönnens spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber per E-Mail bei der in Nr. I.1) benannten Stelle zu rügen. Ebenso sind sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften von Bietern ab Kenntnisnahme unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber per E-Mail bei dieser Stelle zu rügen.
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Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass Rügen abweichend von der vom Auftraggeber bevorzugten Erhebung per E-Mail nach den gesetzlichen Regelungen auch auf anderem Wege erhoben werden dürfen; in jedem Fall liegt es im Interesse eines Bieters, die Rüge in Schriftform anzubringen. Hilft der Auftraggeber dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, darf der Bieter einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens nur innerhalb von 15 Tagen seit Erhalt der Benachrichtigung über die Nichtabhilfe stellen. Eine spätere Anrufung der Vergabekammer aufgrund des gerügten Verstoßes gegen Vergabevorschriften ist gemäß § 107 GWB ausgeschlossen.
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Quelle: OJS 2013/S 222-386700 (2013-11-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-04-11)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-04-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-04-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 075-130350
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 222-386700
ABl. S-Ausgabe: 75
Zusätzliche Informationen
Bei der Abforderung der Vergabeunterlagen unter der angegebenen Kontaktadresse sind unbedingt der Name des Unternehmens, die entsprechende Anschrift sowie eine Telefonnummer anzugeben. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters inhaltliche Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich darauf hinzuweisen. Nachteile, die sich daraus ergeben, dass ein Angebot auf Grundlage unvollständiger Unterlagen abgegeben wurde, gehen zu Lasten des Bieters. Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind bis zum 2.12.2013 (Schluss des Frageforums) an die oben genannte E-Mail-Adresse zu richten. Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen Bietern, die die Vergabeunterlagen angefordert haben, unaufgefordert am 4.12.2013 per E-Mail zur Kenntnis gegeben. Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Termin versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 12 EG Abs. 8 VOL/A darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
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Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (70)
2. Qualität (30)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-02-28 📅
Name: itslearning GmbH
Quelle: OJS 2014/S 075-130350 (2014-04-11)