Einführung und Steuerung der externen Evaluation der Qualität aller öffentlich geförderten Hamburger Kindertageseinrichtungen

Finanzbehörde Hamburg

Die Qualitätsentwicklung der insgesamt ca. 1 200 Hamburger Kindertageseinrichtungen wird als gemeinsame Verantwortung und Aufgabe der für die Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI), den Trägern und Verbänden von Kindertageseinrichtungen sowie dem Landeselternausschuss Kindertagesbetreuung (LEA) verstanden.
Die öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen sind nach § 16 des Landesrahmenvertrags „Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen“ bereits seit 2005 verpflichtet, die Qualität ihrer Arbeit in einem mindestens zweijährigen Rhythmus nach einem anerkannten Verfahren zu überprüfen und ihre Konzepte bei Bedarf anzupassen. Auf dieser Grundlage haben die Träger und Verbände von Kindertageseinrichtungen eigene, i.d.R. interne Verfahren zur Qualitätsentwicklung und -sicherung eingeführt.
Für die Weiterentwicklung der Qualität in den Hamburger Kindertageseinrichtungen ist vorgesehen, die bereits eingeführten Verfahren der Träger und Verbände um das Instrument der externen Evaluation zu ergänzen. Die Ziele der externen Evaluation sind eine fachlich fundierte Einschätzung der erreichten Qualität sowie die Identifikation von Entwicklungsbedarfen. Sie soll anknüpfend daran konkrete Empfehlungen für die Planung und Umsetzung weiterer Entwicklungsschritte und Maßnahmen formulieren. Die Ergebnisse der externen Evaluation sollen darüber hinaus eine Grundlage für eine landesweite Berichterstattung zur Qualitätsentwicklung in den Hamburger Kitas bilden. Um der Trägervielfalt sowie den trägerindividuellen Qualitätsentwicklungskonzepten Rechnung zu tragen, sollen für die Evaluation der Hamburger Kindertageseinrichtungen verschiedene Verfahren bzw. Anbieter zugelassen werden. Für die Zulassung soll eine Akkreditierungsstelle eingerichtet werden. Es obliegt dem Kita-Träger, einen der akkreditierten Anbieter mit der Durchführung der externen Evaluation zu beauftragen.
Vor diesem Hintergrund hat die BASFI mit den Trägern und Verbänden von Kindertageseinrichtungen sowie dem LEA „Eckpunkte zur Durchführung der externen Evaluation der Qualität in Hamburger Kindertageseinrichtungen“ vereinbart. (http://www.hamburg.de/contentblob/4010816/data/eckpunkte-evaluation-kita-qualiaet.pdf). />Der Auftragnehmer/Die Auftragnehmerin wird die künftige Akkreditierungsstelle in Abstimmung mit der Auftraggeberin gestalten und betreiben. Folgende Aufgaben der zukünftigen Akkreditierungsstelle leiten sich aus dem Eckpunktepapier ab:
— Entwicklung eines Feinkonzepts für die externe Evaluation,
— Definition eines Qualitätsrahmens für externe Evaluationsverfahren,
— Akkreditierung von Verfahren und Anbietern von Verfahren zur externen Evaluation,
— Implementierung der externen Evaluation und Prozesssteuerung,
— Organisation und Moderation einer prozessbegleitenden Arbeitsgruppe,
— Auswertung der Evaluationsergebnisse und Berichtslegung,
— Öffentlichkeitsarbeit und Internetpräsentation.
Bei der Auftragserfüllung sind neben dem o. g. Eckpunktepapier zu beachten:
— die bundesgesetzlichen Regelungen zur Qualitätssicherung im SGB VIII (vgl. § 22a Förderung in Tageseinrichtungen sowie § 79a Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe),
— die Hamburger Bildungsempfehlungen für die Bildung und Erziehung von Kindern in Tageseinrichtungen (
http://www.hamburg.de/contentblob/118066/data/bildungsempfehlungen.pdf), />— der Landesrahmenvertrag Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen (http://www.hamburg.de/contentblob/1830150/data/landesrahmenvertrag-neu.pdf). />Die Akkreditierungsstelle soll im Januar 2014 ihre Arbeit aufnehmen und im ersten Schritt das Feinkonzept vorlegen. Der Start der Feldphase (Durchführung der ersten externen Evaluationen von Kitas) ist für Ende 2014 vorgesehen.
Alle Kitas des Hamburger Kita-Gutscheinsystems sollen bis Ende 2018 ein Evaluationsverfahren durchlaufen haben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-09-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-08-26.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-08-26 Auftragsbekanntmachung
2013-09-24 Ergänzende Angaben
2014-03-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-08-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Forschung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Forschung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Postleitzahl: 20354
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.ausschreibungen.hamburg.de 🌏
E-Mail: ausschreibungen@fb.hamburg.de 📧
Telefon: +49 40428231380 📞
Fax: +49 40428231364 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-08-26 📅
Einreichungsfrist: 2013-09-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-08-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 165-287455
ABl. S-Ausgabe: 165
Zusätzliche Informationen
Es handelt sich vorliegend um einen Teilnahmewettbewerb, so dass noch kein Angebot einzureichen ist, sondern nur ein Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.2) genannten Unterlagen. In einem ersten Verfahrensschritt wird anhand des Teilnahmeantrags die Eignung der Bewerber geprüft. Die geeigneten Bewerber werden anschließend in einem zweiten Verfahrensschritt zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. — Teilnahmeanträge sind ausschließlich in Papierform mit der ergänzenden Angabe „Teilnahmeantrag 2013000080“ bei der unter Anhang A, III) angegebenen Kontaktstelle (Finanzbehörde Hamburg, Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg) unterschrieben einzureichen und müssen zwingend eine elektronische Zustelladresse (E-Mail-Adresse) enthalten. — Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich auf dem Post- bzw. Botenwege einzureichen, Teilnahmeanträge die per Fax oder E-Mail eingehen, müssen ausgeschlossen werden. — Die unter III.2.1) einzureichenden Vordrucke/Eigenerklärungen sind rechtzeitig vor Ende der Teilnahmefrist über die E-Mail-Adresse: ausschreibungen@fb.hamburg.de oder per Fax unter +49 40428231364 abzufordern und mit den Teilnahmeantrag unterschrieben einzureichen. — Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bewerbern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigung (Steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an Öffentlichen Aufträgen bzw. Bescheinigung in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern. — Fragen sind per E-Mail oder Fax an die in Ziffer I.1) ersichtliche Kontaktstelle bis zu 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Danach eingehende Fragen werden nicht mehr berücksichtigt. — Bietergemeinschaften haben in dem Antrag sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie einen bevollmächtigten Vertreter/eine bevollmächtigte Vertreterin zu benennen. Im Falle der Auftragsvergabe haften die Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch. Der Auftraggeber erwartet auch im Fall einer Bietergemeinschaft die geschlossene Erbringung der Leistung aus einer Hand. Die unter Punkt III.2.1 und III.2.2 geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. — Sofern sich ein/e Bewerber/in zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen. Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Qualitätsentwicklung der insgesamt ca. 1 200 Hamburger Kindertageseinrichtungen wird als gemeinsame Verantwortung und Aufgabe der für die Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI), den Trägern und Verbänden von Kindertageseinrichtungen sowie dem Landeselternausschuss Kindertagesbetreuung (LEA) verstanden.
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Die öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen sind nach § 16 des Landesrahmenvertrags „Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen“ bereits seit 2005 verpflichtet, die Qualität ihrer Arbeit in einem mindestens zweijährigen Rhythmus nach einem anerkannten Verfahren zu überprüfen und ihre Konzepte bei Bedarf anzupassen. Auf dieser Grundlage haben die Träger und Verbände von Kindertageseinrichtungen eigene, i.d.R. interne Verfahren zur Qualitätsentwicklung und -sicherung eingeführt.
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Für die Weiterentwicklung der Qualität in den Hamburger Kindertageseinrichtungen ist vorgesehen, die bereits eingeführten Verfahren der Träger und Verbände um das Instrument der externen Evaluation zu ergänzen. Die Ziele der externen Evaluation sind eine fachlich fundierte Einschätzung der erreichten Qualität sowie die Identifikation von Entwicklungsbedarfen. Sie soll anknüpfend daran konkrete Empfehlungen für die Planung und Umsetzung weiterer Entwicklungsschritte und Maßnahmen formulieren. Die Ergebnisse der externen Evaluation sollen darüber hinaus eine Grundlage für eine landesweite Berichterstattung zur Qualitätsentwicklung in den Hamburger Kitas bilden. Um der Trägervielfalt sowie den trägerindividuellen Qualitätsentwicklungskonzepten Rechnung zu tragen, sollen für die Evaluation der Hamburger Kindertageseinrichtungen verschiedene Verfahren bzw. Anbieter zugelassen werden. Für die Zulassung soll eine Akkreditierungsstelle eingerichtet werden. Es obliegt dem Kita-Träger, einen der akkreditierten Anbieter mit der Durchführung der externen Evaluation zu beauftragen.
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Vor diesem Hintergrund hat die BASFI mit den Trägern und Verbänden von Kindertageseinrichtungen sowie dem LEA „Eckpunkte zur Durchführung der externen Evaluation der Qualität in Hamburger Kindertageseinrichtungen“ vereinbart. (http://www.hamburg.de/contentblob/4010816/data/eckpunkte-evaluation-kita-qualiaet.pdf).
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Der Auftragnehmer/Die Auftragnehmerin wird die künftige Akkreditierungsstelle in Abstimmung mit der Auftraggeberin gestalten und betreiben. Folgende Aufgaben der zukünftigen Akkreditierungsstelle leiten sich aus dem Eckpunktepapier ab:
— Entwicklung eines Feinkonzepts für die externe Evaluation,
— Definition eines Qualitätsrahmens für externe Evaluationsverfahren,
— Akkreditierung von Verfahren und Anbietern von Verfahren zur externen Evaluation,
— Implementierung der externen Evaluation und Prozesssteuerung,
— Organisation und Moderation einer prozessbegleitenden Arbeitsgruppe,
— Auswertung der Evaluationsergebnisse und Berichtslegung,
— Öffentlichkeitsarbeit und Internetpräsentation.
Bei der Auftragserfüllung sind neben dem o. g. Eckpunktepapier zu beachten:
— die bundesgesetzlichen Regelungen zur Qualitätssicherung im SGB VIII (vgl. § 22a Förderung in Tageseinrichtungen sowie § 79a Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe),
— die Hamburger Bildungsempfehlungen für die Bildung und Erziehung von Kindern in Tageseinrichtungen (http://www.hamburg.de/contentblob/118066/data/bildungsempfehlungen.pdf),
— der Landesrahmenvertrag Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen (http://www.hamburg.de/contentblob/1830150/data/landesrahmenvertrag-neu.pdf).
Die Akkreditierungsstelle soll im Januar 2014 ihre Arbeit aufnehmen und im ersten Schritt das Feinkonzept vorlegen. Der Start der Feldphase (Durchführung der ersten externen Evaluationen von Kitas) ist für Ende 2014 vorgesehen.
Alle Kitas des Hamburger Kita-Gutscheinsystems sollen bis Ende 2018 ein Evaluationsverfahren durchlaufen haben.
Dauer: 60 Monate
Referenznummer: 2013000080
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der/die Bewerber/in hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein/e Bewerber/in zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen. Fehlende Unterlagen können zum Ausschuss führen.
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a) Anschreiben mit Darstellung der Unternehmens- und Eigentümerstruktur, die grundsätzlich angebotenen Leistungen sowie Ansprechpartner/in für den Auftrag samt Kontaktdaten (Tel.-/Faxnummer, E-Mail-Adresse, Adresse),
b) Darstellung der Personalstruktur (fest Angestellte, befristet Beschäftigte, freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter),
c) Nennung der für das Unternehmen/die Institution verantwortlichen Personen,
d) Unterschriebene Eigenerklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen,
e) Unterschriebene Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz,
f) Falls zutreffend: Unterschriebene Erklärung Bietergemeinschaft.
Hinweis: Die erforderlichen Vordrucke für lit. d) bis f) sind rechtzeitig vor Ende der Teilnahmefrist über die E-Mail Adresse ausschreibungen@fb.hamburg.de oder per Fax unter +49 40428231364 abzufordern und mit dem Teilnahmeantrag unterschrieben einzureichen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der/die Bewerber/in hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen.
Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein/e Bewerber/in zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen. Fehlende Unterlagen können zum Ausschuss führen.
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a) Mitteilung des Gründungsjahrs und Darstellung der Geschäftsentwicklung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
b) Eigenerklärung, dass ordnungsgemäße Zahlungen von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfolgt sind,
c) Aktueller Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der/Die Bewerber/in hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung von Unterlagen walten zu lassen. Fehlende Unterlagen können zum Ausschuss führen.
a) Der/die Bewerber/in hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will und diese spätestens vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen. Bei der Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen ist der vorgesehene zeitliche Umfang anzugeben und von den entsprechenden Personen schriftlich zu bestätigen,
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b) Wenn zutreffend: Angabe bei Bietergemeinschaften, welcher Partner welche Aufgaben und Themenstellungen übernimmt sowie wer als zentrale Ansprechperson (bevollmächtigte/r Vertreter/in) fungiert,
c) Bestätigung, dass das Angebot, die eventuelle Präsentation und die Auftragsleistung in deutscher Sprache erfolgen,
d) Übersicht über die in den letzten 3 Jahren geleisteten wesentlichen Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, des Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber,
e) Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die im Falle eines Zuschlags für den Auftrag zuständig sein werden. Bei der Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen ist der vorgesehene zeitliche Umfang anzugeben und von den entsprechenden Personen zu bestätigen,
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f) Zusicherung, dass es bei Zuschlag eine feste Ansprechperson gibt und dass diese Person kontinuierlich zur Verfügung steht und bei personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im Rahmen der Unterstützung entstehen,
g) Bestätigung, dass zur Leistungserbringung vor Ort genügend Personal zur Verfügung gestellt wird, um für den Auftraggeber eine schnelle und direkte Kommunikation zu ermöglichen,
h) Nachweis von Qualifikation und Erfahrungen im Bereich der Qualitätsentwicklung sowie Evaluation,
i) Nachweis von Erfahrungen und ausgewiesenen Kenntnissen im Feld frühkindlicher Bildung,
j) Nachweis von inhaltlichen, fachwissenschaftlichen und strukturellen Kenntnissen in der Kindertagesbetreuung anhand von durchgeführten Projekten, Evaluationen oder vergleichbaren Aufträgen.

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Iris Peters
Internetadresse: www.ausschreibungen.hamburg.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2013000080
Zusätzliche Informationen
Es handelt sich vorliegend um einen Teilnahmewettbewerb, so dass noch kein Angebot einzureichen ist, sondern nur ein Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.2) genannten Unterlagen. In einem ersten Verfahrensschritt wird anhand des Teilnahmeantrags die Eignung der Bewerber geprüft. Die geeigneten Bewerber werden anschließend in einem zweiten Verfahrensschritt zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
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— Teilnahmeanträge sind ausschließlich in Papierform mit der ergänzenden Angabe „Teilnahmeantrag 2013000080“ bei der unter Anhang A, III) angegebenen Kontaktstelle (Finanzbehörde Hamburg, Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg) unterschrieben einzureichen und müssen zwingend eine elektronische Zustelladresse (E-Mail-Adresse) enthalten.
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— Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich auf dem Post- bzw. Botenwege einzureichen, Teilnahmeanträge die per Fax oder E-Mail eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
— Die unter III.2.1) einzureichenden Vordrucke/Eigenerklärungen sind rechtzeitig vor Ende der Teilnahmefrist über die E-Mail-Adresse: ausschreibungen@fb.hamburg.de oder per Fax unter +49 40428231364 abzufordern und mit den Teilnahmeantrag unterschrieben einzureichen.
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— Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bewerbern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigung (Steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an Öffentlichen Aufträgen bzw. Bescheinigung in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
Mehr anzeigen
— Fragen sind per E-Mail oder Fax an die in Ziffer I.1) ersichtliche Kontaktstelle bis zu 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Danach eingehende Fragen werden nicht mehr berücksichtigt.
— Bietergemeinschaften haben in dem Antrag sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie einen bevollmächtigten Vertreter/eine bevollmächtigte Vertreterin zu benennen. Im Falle der Auftragsvergabe haften die Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch. Der Auftraggeber erwartet auch im Fall einer Bietergemeinschaft die geschlossene Erbringung der Leistung aus einer Hand. Die unter Punkt III.2.1 und III.2.2 geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Mehr anzeigen
— Sofern sich ein/e Bewerber/in zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen. Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Des Weiteren ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2013/S 165-287455 (2013-08-26)
Ergänzende Angaben (2013-09-24)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-09-24 📅
Einreichungsfrist: 2013-10-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-09-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 188-324299
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 165-287455
ABl. S-Ausgabe: 188
Quelle: OJS 2013/S 188-324299 (2013-09-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-03-13)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 40428232731 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-03-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-03-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 054-090810
ABl. S-Ausgabe: 54

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Angebotspreis (40)
2. Skizzierung von Lösungen im Exposé (25)
3. Präsentation des Exposé (25)
4. Skizzierung Organisation und Zeitplan (10)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-03-03 📅
Name: Rambøll Management Consulting GmbH
Postanschrift: Chilehaus C – Borchardstr. 13
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten
Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht
später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Des Weiteren ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Quelle: OJS 2014/S 054-090810 (2014-03-13)