Es soll ein Fachverfahren zur Bearbeitung nachstehend aufgeführter Aufgabenbereiche beschafft werden, wobei zum Lieferumfang auch die Datenübernahme, die Dokumentationen, ein Schulungskonzept und Schulungsunterlagen gehören, welche mit den Anforderungen des KSV Sachsen angepassten Fachverfahren zu übergeben sind. Das ausgeschriebene Verfahren muss in der Lage sein, die laufenden Leistungsfälle und gegenwärtig vorhandene und zukünftige Archivfälle zu verwalten: — ca. 15 000 Zahlfälle Soziale Entschädigung; — ca. 17 000 Bestandsfälle; — ca. 4 400 Fälle Orthopädische Versorgung. Die grundsätzliche Auslegung des Verfahrens muss sich an den bisherigen Fall- und Datenkonstellationen orientieren. Dabei ist von 48 Anwendern mit Schreibrechten auszugehen. Die Anwender sind i.d.R. gleichzeitig aktiv. Der stabile Dauerbetrieb ist zum Zeitpunkt der Einführung zu gewährleisten. Die Inbetriebnahme umfasst insbesondere die Unterstützung u.a. bei folgenden Aufgaben: — Einrichtung der Datenbanken; — Konfiguration der Fachsoftware; — Anpassungen der Softwareergonomie; — Anpassung der Schnittstellen; — Parametrierung; — Datenübernahme aus der vorhandenen Software; — Problemlösung und Fehlerbehebung; Die Migration der Daten bzw. die Falldatenübernahme aus der bisher eingesetzten Software gehört zum Leistungsumfang des Auftragnehmers. Zur Einführung der Software ist es notwendig, die Anwender des KSV Sachsen zur korrekten Nutzung des Fachverfahrens entsprechend ihres Aufgabengebietes zu qualifizieren. Bei den Schulungen ist hinsichtlich der Lehrinhalte und Lernziele nach Benutzergruppen entsprechend der Aufgabengebiete zu differenzieren. Im Groben wird zwischen folgenden Anwendungsbereichen unterschieden: — Fachadministration; — Sachbearbeiter Leistungsgewährung; — Auswertungen; — Statistik und Controlling; Die Erarbeitung eines Pflichtenheftes erfolgt gemeinsam mit dem Auftragnehmer nach der Zuschlagserteilung und wird nicht separat vergütet. Der maximale Preis für den Auftragsgegenstand beträgt 200 000 EUR brutto zzgl. Wartung (36 Monate). Beginn der Auftragsausführung: nach Zuschlagserteilung. Der Produktivbetrieb ist der 2.1.2015.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-04-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-02-19.
Auftragsbekanntmachung (2013-02-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Software-Entwicklung
Menge oder Umfang: siehe Punkt II.1.5)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Software-Entwicklung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kommunaler Sozialverband Sachsen
Postanschrift: Thomasiusstraße 1
Postleitzahl: 04109
Postort: Leipzig
Kontakt
Internetadresse: http://www.ksv-sachsen.de🌏
E-Mail: vergabe@ksv-sachsen.de📧
Fax: +49 34112669251 📠
Zusätzliche Angaben: Kostenfreier Download der Unterlagen ist nicht möglich. - Die Bieter können Vergabe- und Vertragsunterlagen bei Nennung von Firma, Ansprechpartner, Adresse, Tel.- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse abrufen unter vergabe@ksv-sachsen.de. Die Angebote dürfen nur in schriftlicher Form per Post bei der in I.1) genannten Stelle eingereicht werden. Eignungsprüfung: Die Prüfung der Eignung erfolgt entsprechend § 19 EG Abs. 5 VOL/A, wonach ausschließlich die Vorlage der vom Bieter vorzulegenden Unterlagen geprüft wird. Geeignet ist diesbezüglich ein Bieter, wenn er die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit anhand der Eigenerklärungen und Nachweise entsprechend III.2 vorweisen kann. Die Prüfung der Eignung erfolgt ausschließlich mittels definierter Ausschlusskriterien, so dass bei Nichtvorlage der geforderten Eigenerklärungen und Nachweise entsprechend III.2 der Ausschluss des Bieters erfolgt. Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote: Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz (§ 2 EG Abs. 1 VOL/A, § 97 Abs. 1 und 2 GWB) wird der Auftraggeber zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes die erweiterte Richtwertmethode nach Maßgabe der UfAB V, Version 2.0, Stand: 16.08.2012 anwenden. Der Schwankungsbereich liegt bei - 10 % und der Auftraggeber wählt die „Leistung“ als Entscheidungskriterium zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes.
II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung:
Beginn: nach Zuschlagserteilung.
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen - Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen:
oder die Einsichtnahme: 28.3.2013; kostenpflichtige Unterlagen: ja; Zahlungsbedingungen und -weise: Aufgrund des Volumens der Vergabeunterlagen ist es dem Auftraggeber nicht möglich die Unterlagen elektronisch per E-Mail zu übermitteln.
Entsprechend dessen bietet der Auftraggeber zwei Varianten der Informationsübermittlung für die Vergabeunterlagen an:
1. Upload der Vergabeunterlagen mittels FTP-Zugang. Diesbezüglich hat der Bieter mit Abforderung der Vergabeunterlagen mitzuteilen, ob ein entsprechender vertrauenswürdiger/sicherer Zugang vorhanden ist und die dazugehörige Adresse bekanntzugeben. In diesem Fall entstehen für den Bieter keine Kosten.
2. Postalische Übermittlung der Vergabeunterlagen per Nachnahme. Bei Versendung der Unterlagen per Post wird der Auftraggeber die Vergabeunterlagen auf CD/DVD brennen und per Nachnahme verschicken. Die Kosten für die Übermittlung per Post trägt der Bieter. Ergänzend möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass Bieteranfragen per E-Mail oder Fax gestellt werden können und per E-Mail/Fax vom Auftraggeber beantwortet werden. Das Angebot ist jedoch ausschließlich in Papierform und in einem verschlossenen Umschlag abzuliefern. Die Abgabe eines Angebots in elektronischer Form ist nicht möglich.
Zusätzliche Angaben: Kostenfreier Download der Unterlagen ist nicht möglich. - Die Bieter können Vergabe- und Vertragsunterlagen bei Nennung von Firma, Ansprechpartner, Adresse, Tel.- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse abrufen unter vergabe@ksv-sachsen.de. Die Angebote dürfen nur in schriftlicher Form per Post bei der in I.1) genannten Stelle eingereicht werden. Eignungsprüfung: Die Prüfung der Eignung erfolgt entsprechend § 19 EG Abs. 5 VOL/A, wonach ausschließlich die Vorlage der vom Bieter vorzulegenden Unterlagen geprüft wird. Geeignet ist diesbezüglich ein Bieter, wenn er die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit anhand der Eigenerklärungen und Nachweise entsprechend III.2 vorweisen kann. Die Prüfung der Eignung erfolgt ausschließlich mittels definierter Ausschlusskriterien, so dass bei Nichtvorlage der geforderten Eigenerklärungen und Nachweise entsprechend III.2 der Ausschluss des Bieters erfolgt. Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote: Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz (§ 2 EG Abs. 1 VOL/A, § 97 Abs. 1 und 2 GWB) wird der Auftraggeber zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes die erweiterte Richtwertmethode nach Maßgabe der UfAB V, Version 2.0, Stand: 16.08.2012 anwenden. Der Schwankungsbereich liegt bei - 10 % und der Auftraggeber wählt die „Leistung“ als Entscheidungskriterium zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes.
II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung:
Beginn: nach Zuschlagserteilung.
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen - Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen:
oder die Einsichtnahme: 28.3.2013; kostenpflichtige Unterlagen: ja; Zahlungsbedingungen und -weise: Aufgrund des Volumens der Vergabeunterlagen ist es dem Auftraggeber nicht möglich die Unterlagen elektronisch per E-Mail zu übermitteln.
Entsprechend dessen bietet der Auftraggeber zwei Varianten der Informationsübermittlung für die Vergabeunterlagen an:
1. Upload der Vergabeunterlagen mittels FTP-Zugang. Diesbezüglich hat der Bieter mit Abforderung der Vergabeunterlagen mitzuteilen, ob ein entsprechender vertrauenswürdiger/sicherer Zugang vorhanden ist und die dazugehörige Adresse bekanntzugeben. In diesem Fall entstehen für den Bieter keine Kosten.
2. Postalische Übermittlung der Vergabeunterlagen per Nachnahme. Bei Versendung der Unterlagen per Post wird der Auftraggeber die Vergabeunterlagen auf CD/DVD brennen und per Nachnahme verschicken. Die Kosten für die Übermittlung per Post trägt der Bieter. Ergänzend möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass Bieteranfragen per E-Mail oder Fax gestellt werden können und per E-Mail/Fax vom Auftraggeber beantwortet werden. Das Angebot ist jedoch ausschließlich in Papierform und in einem verschlossenen Umschlag abzuliefern. Die Abgabe eines Angebots in elektronischer Form ist nicht möglich.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es soll ein Fachverfahren zur Bearbeitung nachstehend aufgeführter Aufgabenbereiche beschafft werden, wobei zum Lieferumfang auch die Datenübernahme, die Dokumentationen, ein Schulungskonzept und Schulungsunterlagen gehören, welche mit den Anforderungen des KSV Sachsen angepassten Fachverfahren zu übergeben sind. Das ausgeschriebene Verfahren muss in der Lage sein, die laufenden Leistungsfälle und gegenwärtig vorhandene und zukünftige Archivfälle zu verwalten:
Es soll ein Fachverfahren zur Bearbeitung nachstehend aufgeführter Aufgabenbereiche beschafft werden, wobei zum Lieferumfang auch die Datenübernahme, die Dokumentationen, ein Schulungskonzept und Schulungsunterlagen gehören, welche mit den Anforderungen des KSV Sachsen angepassten Fachverfahren zu übergeben sind. Das ausgeschriebene Verfahren muss in der Lage sein, die laufenden Leistungsfälle und gegenwärtig vorhandene und zukünftige Archivfälle zu verwalten:
— ca. 15 000 Zahlfälle Soziale Entschädigung;
— ca. 17 000 Bestandsfälle;
— ca. 4 400 Fälle Orthopädische Versorgung.
Die grundsätzliche Auslegung des Verfahrens muss sich an den bisherigen Fall- und Datenkonstellationen orientieren. Dabei ist von 48 Anwendern mit Schreibrechten auszugehen. Die Anwender sind i.d.R.
gleichzeitig aktiv. Der stabile Dauerbetrieb ist zum Zeitpunkt der Einführung zu gewährleisten. Die Inbetriebnahme umfasst insbesondere die Unterstützung u.a. bei folgenden Aufgaben:
— Einrichtung der Datenbanken;
— Konfiguration der Fachsoftware;
— Anpassungen der Softwareergonomie;
— Anpassung der Schnittstellen;
— Parametrierung;
— Datenübernahme aus der vorhandenen Software;
— Problemlösung und Fehlerbehebung;
Die Migration der Daten bzw. die Falldatenübernahme aus der bisher eingesetzten Software gehört zum Leistungsumfang des Auftragnehmers. Zur Einführung der Software ist es notwendig, die Anwender des KSV Sachsen zur korrekten Nutzung des
Fachverfahrens entsprechend ihres Aufgabengebietes zu qualifizieren. Bei den Schulungen ist hinsichtlich der Lehrinhalte und Lernziele nach Benutzergruppen entsprechend der Aufgabengebiete zu differenzieren. Im Groben wird zwischen folgenden Anwendungsbereichen unterschieden:
Fachverfahrens entsprechend ihres Aufgabengebietes zu qualifizieren. Bei den Schulungen ist hinsichtlich der Lehrinhalte und Lernziele nach Benutzergruppen entsprechend der Aufgabengebiete zu differenzieren. Im Groben wird zwischen folgenden Anwendungsbereichen unterschieden:
— Fachadministration;
— Sachbearbeiter Leistungsgewährung;
— Auswertungen;
— Statistik und Controlling;
Die Erarbeitung eines Pflichtenheftes erfolgt gemeinsam mit dem Auftragnehmer nach der Zuschlagserteilung und wird nicht separat vergütet.
Der maximale Preis für den Auftragsgegenstand beträgt 200 000 EUR brutto zzgl. Wartung (36 Monate). Beginn der Auftragsausführung: nach Zuschlagserteilung. Der Produktivbetrieb ist der 2.1.2015.
Referenznummer: 120-048.93-01/13
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 09112 Chemnitz, Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Bieter können entsprechende Formblätter zum Nachweis der Eignung, die Ihnen die Abgabe eines vollständigen Angebotes erleichtert bei Nennung von Firma, Ansprechpartner, Adresse, Tel.- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse abrufen unter vergabe@ksv-sachsen.de - Eigenerklärung gem. § 6 EG Abs. 4 VOL/A (Formblatt Anlage 2) Nachweise zur Eignung können gem. § 7 EG Abs. 4 VOL/A auch durch Präqualifizierungsnachweis anerkannt werden. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die Zuverlässigkeit ist nach Maßgabe der Entscheidung des OLG Naumburg vom 30.04.2007, Az.: 1 Verg 1/07 für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft nachzuweisen. Die entsprechende Erklärung ist zu fotokopieren und unterzeichnet von jedem Mitglied mit Angebotsabgabe einzureichen. Zum Bewertungsvorgehen bei der Eignungsprüfung wird auf Punkt VI.3) verwiesen.
Die Bieter können entsprechende Formblätter zum Nachweis der Eignung, die Ihnen die Abgabe eines vollständigen Angebotes erleichtert bei Nennung von Firma, Ansprechpartner, Adresse, Tel.- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse abrufen unter vergabe@ksv-sachsen.de - Eigenerklärung gem. § 6 EG Abs. 4 VOL/A (Formblatt Anlage 2) Nachweise zur Eignung können gem. § 7 EG Abs. 4 VOL/A auch durch Präqualifizierungsnachweis anerkannt werden. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die Zuverlässigkeit ist nach Maßgabe der Entscheidung des OLG Naumburg vom 30.04.2007, Az.: 1 Verg 1/07 für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft nachzuweisen. Die entsprechende Erklärung ist zu fotokopieren und unterzeichnet von jedem Mitglied mit Angebotsabgabe einzureichen. Zum Bewertungsvorgehen bei der Eignungsprüfung wird auf Punkt VI.3) verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Bieter können entsprechende Formblätter zum Nachweis der Eignung, die Ihnen die Abgabe eines vollständigen Angebotes erleichtern, bei Nennung von Firma, Ansprechpartner, Adresse, Tel.- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse abrufen unter vergabe@ksv-sachsen.de
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Bieter können entsprechende Formblätter zum Nachweis der Eignung, die Ihnen die Abgabe eines vollständigen Angebotes erleichtern, bei Nennung von Firma, Ansprechpartner, Adresse, Tel.- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse abrufen unter vergabe@ksv-sachsen.de
— Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Sozialbeiträgen und der Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaften (Formblatt Anlage 3);
— Eigenerklärung zu Verstößen gegen das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit (Formblatt Anlage 4),
— Eigenerklärung zu Insolvenz bzw. Liquidation (Formblatt Anlage 5);
— Formblatt Verpflichtungserklärung zur Verfügbarkeit von Mitteln anderer nternehmen gem. § 7 EG Abs. 9 VOL/A (Formblatt Anlage 6);
— Formblatt Verzeichnis der Unterauftragnehmer (Formblatt Anlage 7);
— Formblatt Erklärung der Bietergemeinschaft (Formblatt Anlage 8);
— aktueller Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung;
— Darstellung des Unternehmens einschließlich erforderlicher Angaben zum Tätigkeitsbereich des Unternehmens, Gesamtumsatzvolumen (mindestens 200 000 EUR), Umsatzvolumen bezogen auf die zu vergebene Leistung sowie Gesamtzahl der angestellten Mitarbeiter (mindestens 4 Mitarbeiter) im Unternehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Darstellung des Unternehmens einschließlich erforderlicher Angaben zum Tätigkeitsbereich des Unternehmens, Gesamtumsatzvolumen (mindestens 200 000 EUR), Umsatzvolumen bezogen auf die zu vergebene Leistung sowie Gesamtzahl der angestellten Mitarbeiter (mindestens 4 Mitarbeiter) im Unternehmen.
Nachweise zur Eignung können gem. § 7 EG Abs. 4 VOL/A auch durch Präqualifizierungsnachweis anerkannt werden. Zum Bewertungsvorgehen bei der Eignungsprüfung wird auf Punkt VI.3) verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Nachweis der Qualifikation des in Betracht kommenden Personals mit Bezug auf die angegebenen Referenzprojekte und bezogen auf die Leistungskomplexe Systemintegration, Projektmanagementleistungen, Softwareerstellung und Schulung;
— detaillierte Referenzliste und Beschreibung vergleichbarer Leistungen in den letzten drei Jahren im Hinblick auf die Herstellung von Software für Berechnungen von Leistungen aus dem Sozialbereich mit Angabe des Leistungsinhalts, der Leistungszeit sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer;
— detaillierte Referenzliste und Beschreibung vergleichbarer Leistungen in den letzten drei Jahren im Hinblick auf die Herstellung von Software für Berechnungen von Leistungen aus dem Sozialbereich mit Angabe des Leistungsinhalts, der Leistungszeit sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer;
Nachweise zur Eignung können gem. § 7 EG Abs. 4 VOL/A auch durch Präqualifizierungsnachweis anerkannt werden. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die Abgabe der o.g. Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit sind nach Maßgabe der Entscheidung des OLG Naumburg vom 30.4.2007, Az.: 1 Verg 1/07 für ein Mitglied der Bietergemeinschaft ausreichend. Zum Bewertungsvorgehen bei der Eignungsprüfung wird auf Punkt VI.3) verwiesen.
Nachweise zur Eignung können gem. § 7 EG Abs. 4 VOL/A auch durch Präqualifizierungsnachweis anerkannt werden. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die Abgabe der o.g. Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit sind nach Maßgabe der Entscheidung des OLG Naumburg vom 30.4.2007, Az.: 1 Verg 1/07 für ein Mitglied der Bietergemeinschaft ausreichend. Zum Bewertungsvorgehen bei der Eignungsprüfung wird auf Punkt VI.3) verwiesen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: gemäß VOL/A (näheres siehe Vertragsunterlagen).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Zum Nachweis der Gesetzestreue und Zuverlässigkeit ist bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Vorlage der verlangten Eigenerklärungen und Nachweise erforderlich (vgl. III.2.1). Im Hinblick auf die Fachkunde und die Leistungsfähigkeit genügt bei Bietergemeinschaften die Vorlage der Eigenerklärungen und Nachweise über die Fachkunde und Leistungsfähigkeit des einzelnen Mitglieds der Bietergemeinschaft für die jeweilige von ihm zu erbringende Teilleistung (vgl. III.2.3). Alternativ können Bietergemeinschaften einheitliche Eigenerklärungen und Nachweise für die gesamte Bietergemeinschaft zum Nachweis von Fachkunde und Leistungsfähigkeit vorlegen. Eine Vorlage dieser Eigenerklärungen und Nachweise durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist daher nicht notwendig.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Zum Nachweis der Gesetzestreue und Zuverlässigkeit ist bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Vorlage der verlangten Eigenerklärungen und Nachweise erforderlich (vgl. III.2.1). Im Hinblick auf die Fachkunde und die Leistungsfähigkeit genügt bei Bietergemeinschaften die Vorlage der Eigenerklärungen und Nachweise über die Fachkunde und Leistungsfähigkeit des einzelnen Mitglieds der Bietergemeinschaft für die jeweilige von ihm zu erbringende Teilleistung (vgl. III.2.3). Alternativ können Bietergemeinschaften einheitliche Eigenerklärungen und Nachweise für die gesamte Bietergemeinschaft zum Nachweis von Fachkunde und Leistungsfähigkeit vorlegen. Eine Vorlage dieser Eigenerklärungen und Nachweise durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist daher nicht notwendig.
Sonstige besondere Bedingungen:
Gemäß VOL/A (Näheres siehe Vertragsunterlagen). Die Eigenerklärungen und Nachweise müssen aktuell sein und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen. Sofern und soweit die Nachweise vom Aussteller mit einer zeitlichen Befristung versehen worden sein sollten, darf die zeitliche Befristung noch nicht abgelaufen sein. Sollten sich während des Verfahrens Änderungen an den vom Bewerber erbrachten Eigenerklärungen und Nachweisen ergeben, ist der Bewerber verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich über die Änderungen zu informieren und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen und Nachweise abzugeben.
Gemäß VOL/A (Näheres siehe Vertragsunterlagen). Die Eigenerklärungen und Nachweise müssen aktuell sein und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen. Sofern und soweit die Nachweise vom Aussteller mit einer zeitlichen Befristung versehen worden sein sollten, darf die zeitliche Befristung noch nicht abgelaufen sein. Sollten sich während des Verfahrens Änderungen an den vom Bewerber erbrachten Eigenerklärungen und Nachweisen ergeben, ist der Bewerber verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich über die Änderungen zu informieren und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen und Nachweise abzugeben.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-06-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Dochow
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 120-048.93-01/13
Zusätzliche Informationen
Zusätzliche Angaben: Kostenfreier Download der Unterlagen ist nicht möglich. - Die Bieter können Vergabe- und Vertragsunterlagen bei Nennung von Firma, Ansprechpartner, Adresse, Tel.- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse abrufen unter vergabe@ksv-sachsen.de. Die Angebote dürfen nur in schriftlicher Form per Post bei der in I.1) genannten Stelle eingereicht werden. Eignungsprüfung: Die Prüfung der Eignung erfolgt entsprechend § 19 EG Abs. 5 VOL/A, wonach ausschließlich die Vorlage der vom Bieter vorzulegenden Unterlagen geprüft wird. Geeignet ist diesbezüglich ein Bieter, wenn er die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit anhand der Eigenerklärungen und Nachweise entsprechend III.2 vorweisen kann. Die Prüfung der Eignung erfolgt ausschließlich mittels definierter Ausschlusskriterien, so dass bei Nichtvorlage der geforderten Eigenerklärungen und Nachweise entsprechend III.2 der Ausschluss des Bieters erfolgt. Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote: Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz (§ 2 EG Abs. 1 VOL/A, § 97 Abs. 1 und 2 GWB) wird der Auftraggeber zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes die erweiterte Richtwertmethode nach Maßgabe der UfAB V, Version 2.0, Stand: 16.08.2012 anwenden. Der Schwankungsbereich liegt bei - 10 % und der Auftraggeber wählt die „Leistung“ als Entscheidungskriterium zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes.
Zusätzliche Angaben: Kostenfreier Download der Unterlagen ist nicht möglich. - Die Bieter können Vergabe- und Vertragsunterlagen bei Nennung von Firma, Ansprechpartner, Adresse, Tel.- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse abrufen unter vergabe@ksv-sachsen.de. Die Angebote dürfen nur in schriftlicher Form per Post bei der in I.1) genannten Stelle eingereicht werden. Eignungsprüfung: Die Prüfung der Eignung erfolgt entsprechend § 19 EG Abs. 5 VOL/A, wonach ausschließlich die Vorlage der vom Bieter vorzulegenden Unterlagen geprüft wird. Geeignet ist diesbezüglich ein Bieter, wenn er die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit anhand der Eigenerklärungen und Nachweise entsprechend III.2 vorweisen kann. Die Prüfung der Eignung erfolgt ausschließlich mittels definierter Ausschlusskriterien, so dass bei Nichtvorlage der geforderten Eigenerklärungen und Nachweise entsprechend III.2 der Ausschluss des Bieters erfolgt. Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote: Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz (§ 2 EG Abs. 1 VOL/A, § 97 Abs. 1 und 2 GWB) wird der Auftraggeber zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes die erweiterte Richtwertmethode nach Maßgabe der UfAB V, Version 2.0, Stand: 16.08.2012 anwenden. Der Schwankungsbereich liegt bei - 10 % und der Auftraggeber wählt die „Leistung“ als Entscheidungskriterium zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes.
II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung:
Beginn: nach Zuschlagserteilung.
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen - Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen:
oder die Einsichtnahme: 28.3.2013; kostenpflichtige Unterlagen: ja; Zahlungsbedingungen und -weise: Aufgrund des Volumens der Vergabeunterlagen ist es dem Auftraggeber nicht möglich die Unterlagen elektronisch per E-Mail zu übermitteln.
Entsprechend dessen bietet der Auftraggeber zwei Varianten der Informationsübermittlung für die Vergabeunterlagen an:
1. Upload der Vergabeunterlagen mittels FTP-Zugang. Diesbezüglich hat der Bieter mit Abforderung der Vergabeunterlagen mitzuteilen, ob ein entsprechender vertrauenswürdiger/sicherer Zugang vorhanden ist und die dazugehörige Adresse bekanntzugeben. In diesem Fall entstehen für den Bieter keine Kosten.
1. Upload der Vergabeunterlagen mittels FTP-Zugang. Diesbezüglich hat der Bieter mit Abforderung der Vergabeunterlagen mitzuteilen, ob ein entsprechender vertrauenswürdiger/sicherer Zugang vorhanden ist und die dazugehörige Adresse bekanntzugeben. In diesem Fall entstehen für den Bieter keine Kosten.
2. Postalische Übermittlung der Vergabeunterlagen per Nachnahme. Bei Versendung der Unterlagen per Post wird der Auftraggeber die Vergabeunterlagen auf CD/DVD brennen und per Nachnahme verschicken. Die Kosten für die Übermittlung per Post trägt der Bieter. Ergänzend möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass Bieteranfragen per E-Mail oder Fax gestellt werden können und per E-Mail/Fax vom Auftraggeber beantwortet werden. Das Angebot ist jedoch ausschließlich in Papierform und in einem verschlossenen Umschlag abzuliefern. Die Abgabe eines Angebots in elektronischer Form ist nicht möglich.
2. Postalische Übermittlung der Vergabeunterlagen per Nachnahme. Bei Versendung der Unterlagen per Post wird der Auftraggeber die Vergabeunterlagen auf CD/DVD brennen und per Nachnahme verschicken. Die Kosten für die Übermittlung per Post trägt der Bieter. Ergänzend möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass Bieteranfragen per E-Mail oder Fax gestellt werden können und per E-Mail/Fax vom Auftraggeber beantwortet werden. Das Angebot ist jedoch ausschließlich in Papierform und in einem verschlossenen Umschlag abzuliefern. Die Abgabe eines Angebots in elektronischer Form ist nicht möglich.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de📧
Telefon: +49 3419771040📞
Internetadresse: http://www.ldl.sachsen.de🌏
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der Bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d.h. dem Kommunalen Sozialverband Sachsen. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Kommunalen Sozialverband Sachsen zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Kommunalen Sozialverband Sachsen geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt der Kommunalverband Sachsen dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig (Telefax: +49 3419771049, Tel.: +49 3419771040), zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gem. § 101b Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der Bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d.h. dem Kommunalen Sozialverband Sachsen. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Kommunalen Sozialverband Sachsen zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Kommunalen Sozialverband Sachsen geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt der Kommunalverband Sachsen dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig (Telefax: +49 3419771049, Tel.: +49 3419771040), zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gem. § 101b Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2013/S 044-070812 (2013-02-19)
Ergänzende Angaben (2013-05-08) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben