Die Gemeinde Ostbevern hat zusammen mit der benachbarten Stadt Telgte an der ersten Phase des Projekts „KWK Modellkommune 2012 bis 2017“ des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen teilgenommen. Grundgedanke des Projektes ist es, Kommunen beim Auf- und Ausbau ihrer KWK-Anteile an der Stromerzeugung zu unterstützen. Gefördert werden sollen dabei insbesondere Projekte, die Modellcharakter besitzen und damit auf andere Kommunen übertragbar sind. In der ersten Phase hatten interessierte Kommunen die Möglichkeit, ein Grobkonzept zur Steigerung des KWK-Anteiles an der Stromerzeugung vorzulegen. Hiervon hat die Gemeinde Ostbevern zusammen mit der Stadt Telgte Gebrauch gemacht und wurde nunmehr für die Teilnahme an der Phase 2 des Projektes ausgewählt und damit aufgefordert, das Grobkonzept zu einem Feinkonzept weiter zu entwickeln. Dieses Feinkonzept muss bis zum 31.3.2014 eingereicht werden. In dem bereits erstellten Grobkonzept sind sieben Einzelprojekte, davon vier in der Gemeinde Ostbevern, zwei in der Stadt Telgte und eines gebietsübergreifend in beiden Kommunen, erarbeitet worden. Vorgesehen sind jeweils Nahwärmenetze, für die eine Heizzentrale mit Erdgaskessel und KWK-Anlage vorgesehen ist. Die KWK-Anlagen sollen mit Biomethan betrieben werden. Der erzeugte Strom soll vollständig in das öffentliche Netz eingespeist werden. Im späteren Feinkonzept soll zum wirtschaftlichen Vergleich analog der Betrieb der KWK-Anlagen mit Erdgas betrachtet werden. Für drei Projekte soll auch die Einbindung einer zusätzlichen Kälteanlage geprüft werden. Bei der Erstellung des Feinkonzeptes sollen zunächst im Wege einer Grundlagenermittlung alle relevanten Einflussgrößen und alle an der Umsetzung zu beteiligenden Akteure identifiziert sowie eine Analyse der vorliegenden Grundlagen und eine Anforderungsliste für weitere Informationen erstellt werden. An dieser Stelle ist eine „Sollbruchstelle“ vorgesehen. Sollte sich nach Rücksprache mit den entsprechenden Akteuren (Gewerbebetriebe, Anwohner der Quartiere, etc.) herausstellen, dass einzelne Projekte nicht umsetzbar sind, würden diese für den weiteren Verlauf der Feinkonzepterstellung unberücksichtigt bleiben. Alternativ sollen dann andere Akteure (Gewerbebetriebe, Anwohner der Quartiere, etc.) angesprochen werden. Hieran anschließend soll eine Vorplanung erarbeitet werden unter Einbeziehung aller relevanten Akteure, Zusammentragen aller notwendigen Daten und deren Auswertung sowie Erstellung einer ersten Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für die jeweiligen Teilprojekte. Hierauf aufbauend soll dann in einem dritten Schritt eine Entwurfsplanung mit Kampagnen, Aktionen und Informationsveranstaltungen durchgeführt werden, woran sich Gespräche mit den zuständigen Genehmigungsbehörden sowie eine detaillierte Ausarbeitung der favorisierten Betreibermodelle und Einzelprojekte anschließen sollen. Zum Ende des Durchführungszeitraums (31.3.2014) ist dem Auftraggeber das ausgearbeitete Feinkonzept vorzulegen, so dass dieser es fristgerecht als Wettbewerbsbeitrag einreichen kann. Die Gemeinde Ostbevern führt das Projekt „KWK² – Stärken bündeln“ als Gemeinschaftsprojekt mit der Stadt Telgte durch, ist aber formal alleiniger Fördermittelempfänger und alleiniger Auftraggeber in diesem Vergabeverfahren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-08-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-07-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-07-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Energiebereich
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Energiebereich📦
Verfahren
Verfahrensart: Beschleunigtes Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Ostbevern
Postanschrift: Hauptstraße 24
Postleitzahl: 48346
Postort: Ostbevern
Kontakt
Internetadresse: http://www.ostbevern.de🌏
E-Mail: schuette@ostbevern.de📧
Telefon: +49 25328266📞
Fax: +49 25328269 📠
Interessenten müssen die Bewerbungsunterlage zum Teilnahmewettbewerb per E-Mail oder Telefax bei der in Abschnitt I.1) genannten Stelle anfordern. Rückfragen sind ebenfalls per E-Mail oder Telefax bei der in Abschnitt I.1) genannten Stelle einzureichen.
Der Förderbescheid für die Erstellung des Feinkonzeptes liegt bisher nicht vor (wird aber voraussichtlich rechtzeitig vor Aufforderung zur Angebotsabgabe vorliegen). Sollte dieser nicht vor Abschluss des Vergabeverfahrens vorliegen, wird der Zuschlag unter dem Vorbehalt erteilt, dass der Auftraggeber und Zuwendungsempfänger einen entsprechenden Förderbescheid erhält.
Interessenten müssen die Bewerbungsunterlage zum Teilnahmewettbewerb per E-Mail oder Telefax bei der in Abschnitt I.1) genannten Stelle anfordern. Rückfragen sind ebenfalls per E-Mail oder Telefax bei der in Abschnitt I.1) genannten Stelle einzureichen.
Der Förderbescheid für die Erstellung des Feinkonzeptes liegt bisher nicht vor (wird aber voraussichtlich rechtzeitig vor Aufforderung zur Angebotsabgabe vorliegen). Sollte dieser nicht vor Abschluss des Vergabeverfahrens vorliegen, wird der Zuschlag unter dem Vorbehalt erteilt, dass der Auftraggeber und Zuwendungsempfänger einen entsprechenden Förderbescheid erhält.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Ostbevern hat zusammen mit der benachbarten Stadt Telgte an der ersten Phase des Projekts „KWK Modellkommune 2012 bis 2017“ des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen teilgenommen. Grundgedanke des Projektes ist es, Kommunen beim Auf- und Ausbau ihrer KWK-Anteile an der Stromerzeugung zu unterstützen. Gefördert werden sollen dabei insbesondere Projekte, die Modellcharakter besitzen und damit auf andere Kommunen übertragbar sind.
Die Gemeinde Ostbevern hat zusammen mit der benachbarten Stadt Telgte an der ersten Phase des Projekts „KWK Modellkommune 2012 bis 2017“ des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen teilgenommen. Grundgedanke des Projektes ist es, Kommunen beim Auf- und Ausbau ihrer KWK-Anteile an der Stromerzeugung zu unterstützen. Gefördert werden sollen dabei insbesondere Projekte, die Modellcharakter besitzen und damit auf andere Kommunen übertragbar sind.
In der ersten Phase hatten interessierte Kommunen die Möglichkeit, ein Grobkonzept zur Steigerung des KWK-Anteiles an der Stromerzeugung vorzulegen. Hiervon hat die Gemeinde Ostbevern zusammen mit der Stadt Telgte Gebrauch gemacht und wurde nunmehr für die Teilnahme an der Phase 2 des Projektes ausgewählt und damit aufgefordert, das Grobkonzept zu einem Feinkonzept weiter zu entwickeln. Dieses Feinkonzept muss bis zum 31.3.2014 eingereicht werden.
In der ersten Phase hatten interessierte Kommunen die Möglichkeit, ein Grobkonzept zur Steigerung des KWK-Anteiles an der Stromerzeugung vorzulegen. Hiervon hat die Gemeinde Ostbevern zusammen mit der Stadt Telgte Gebrauch gemacht und wurde nunmehr für die Teilnahme an der Phase 2 des Projektes ausgewählt und damit aufgefordert, das Grobkonzept zu einem Feinkonzept weiter zu entwickeln. Dieses Feinkonzept muss bis zum 31.3.2014 eingereicht werden.
In dem bereits erstellten Grobkonzept sind sieben Einzelprojekte, davon vier in der Gemeinde Ostbevern, zwei in der Stadt Telgte und eines gebietsübergreifend in beiden Kommunen, erarbeitet worden. Vorgesehen sind jeweils Nahwärmenetze, für die eine Heizzentrale mit Erdgaskessel und KWK-Anlage vorgesehen ist. Die KWK-Anlagen sollen mit Biomethan betrieben werden. Der erzeugte Strom soll vollständig in das öffentliche Netz eingespeist werden. Im späteren Feinkonzept soll zum wirtschaftlichen Vergleich analog der Betrieb der KWK-Anlagen mit Erdgas betrachtet werden. Für drei Projekte soll auch die Einbindung einer zusätzlichen Kälteanlage geprüft werden.
In dem bereits erstellten Grobkonzept sind sieben Einzelprojekte, davon vier in der Gemeinde Ostbevern, zwei in der Stadt Telgte und eines gebietsübergreifend in beiden Kommunen, erarbeitet worden. Vorgesehen sind jeweils Nahwärmenetze, für die eine Heizzentrale mit Erdgaskessel und KWK-Anlage vorgesehen ist. Die KWK-Anlagen sollen mit Biomethan betrieben werden. Der erzeugte Strom soll vollständig in das öffentliche Netz eingespeist werden. Im späteren Feinkonzept soll zum wirtschaftlichen Vergleich analog der Betrieb der KWK-Anlagen mit Erdgas betrachtet werden. Für drei Projekte soll auch die Einbindung einer zusätzlichen Kälteanlage geprüft werden.
Bei der Erstellung des Feinkonzeptes sollen zunächst im Wege einer Grundlagenermittlung alle relevanten Einflussgrößen und alle an der Umsetzung zu beteiligenden Akteure identifiziert sowie eine Analyse der vorliegenden Grundlagen und eine Anforderungsliste für weitere Informationen erstellt werden. An dieser Stelle ist eine „Sollbruchstelle“ vorgesehen. Sollte sich nach Rücksprache mit den entsprechenden Akteuren (Gewerbebetriebe, Anwohner der Quartiere, etc.) herausstellen, dass einzelne Projekte nicht umsetzbar sind, würden diese für den weiteren Verlauf der Feinkonzepterstellung unberücksichtigt bleiben. Alternativ sollen dann andere Akteure (Gewerbebetriebe, Anwohner der Quartiere, etc.) angesprochen werden.
Bei der Erstellung des Feinkonzeptes sollen zunächst im Wege einer Grundlagenermittlung alle relevanten Einflussgrößen und alle an der Umsetzung zu beteiligenden Akteure identifiziert sowie eine Analyse der vorliegenden Grundlagen und eine Anforderungsliste für weitere Informationen erstellt werden. An dieser Stelle ist eine „Sollbruchstelle“ vorgesehen. Sollte sich nach Rücksprache mit den entsprechenden Akteuren (Gewerbebetriebe, Anwohner der Quartiere, etc.) herausstellen, dass einzelne Projekte nicht umsetzbar sind, würden diese für den weiteren Verlauf der Feinkonzepterstellung unberücksichtigt bleiben. Alternativ sollen dann andere Akteure (Gewerbebetriebe, Anwohner der Quartiere, etc.) angesprochen werden.
Hieran anschließend soll eine Vorplanung erarbeitet werden unter Einbeziehung aller relevanten Akteure, Zusammentragen aller notwendigen Daten und deren Auswertung sowie Erstellung einer ersten Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für die jeweiligen Teilprojekte. Hierauf aufbauend soll dann in einem dritten Schritt eine Entwurfsplanung mit Kampagnen, Aktionen und Informationsveranstaltungen durchgeführt werden, woran sich Gespräche mit den zuständigen Genehmigungsbehörden sowie eine detaillierte Ausarbeitung der favorisierten Betreibermodelle und Einzelprojekte anschließen sollen.
Hieran anschließend soll eine Vorplanung erarbeitet werden unter Einbeziehung aller relevanten Akteure, Zusammentragen aller notwendigen Daten und deren Auswertung sowie Erstellung einer ersten Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für die jeweiligen Teilprojekte. Hierauf aufbauend soll dann in einem dritten Schritt eine Entwurfsplanung mit Kampagnen, Aktionen und Informationsveranstaltungen durchgeführt werden, woran sich Gespräche mit den zuständigen Genehmigungsbehörden sowie eine detaillierte Ausarbeitung der favorisierten Betreibermodelle und Einzelprojekte anschließen sollen.
Zum Ende des Durchführungszeitraums (31.3.2014) ist dem Auftraggeber das ausgearbeitete Feinkonzept vorzulegen, so dass dieser es fristgerecht als Wettbewerbsbeitrag einreichen kann.
Die Gemeinde Ostbevern führt das Projekt „KWK² – Stärken bündeln“ als Gemeinschaftsprojekt mit der Stadt Telgte durch, ist aber formal alleiniger Fördermittelempfänger und alleiniger Auftraggeber in diesem Vergabeverfahren.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms:
Projektaufruf "KWK Modellkommune 2012 bis 2017" des Landes Nordrhein-Westfalen, kofinanziert aus Mitteln des EFRE-Programms der EU.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ostbevern.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 4 Abs. 9 VOF,
Für die Eigenerklärungen gemäß 1, 2 und 3 ist ein vom Auftraggeber vorgegebenes Bewerbungsformular und für die Verpflichtungserklärungen gemäß 4 und 5 sind gesonderte Formulare zu verwenden, welche bei der in I.1) genannten Stelle erhältlich sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Jahresgesamtumsatz sowie Umsatz mit Planungs- und Beratungsleistungen im Bereich Klimaschutz/Energieversorgung, jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Es ist ein vom Auftraggeber vorgegebenes Bewerbungsformular zu verwenden, welches bei der in I.1) genannten Stelle erhältlich ist.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Angabe der durchschnittlichen Zahl qualifizierter Mitarbeiter in den Jahren 2010–2012,
2. Angaben zur Person, Qualifikation, Berufserfahrung und Unternehmenszugehörigkeit des verantwortlichen Projektleiters mit Nachweis der Berufsqualifikation,
3. Referenzen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft für in Art und Umfang vergleichbare Tätigkeiten in den letzten 3 Jahren.
Es ist ein vom Auftraggeber vorgegebenes Bewerbungsformular zu verwenden, welches bei der in I.1) genannten Stelle erhältlich ist.
Mindeststandards:
Zu 3: Mindestens eine Referenz über Planung und/oder Beratung für ein Projekt im Bereich Klimaschutz und/oder Energieversorgung in den letzten 3 Jahren.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Berufshaftpflichtversicherung mit noch festzulegender Höhe, kann ggf. auch als Sonderversicherung für diesen Auftrag abgeschlossen werden.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Für Teilleistungen gilt die HOAI 2013. Das Projekt wird überwiegend mit Mitteln des Landes NRW (Phase 2 des Projektaufrufes "KWK Modellkommune 2012–2017) finanziert.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Nach Auftragsvergabe: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Begründung des beschleunigten Verfahrens:
Besondere Dringlichkeit (§ 7 Abs. 2 VOF). Der Förderbescheid für die Erstellung des Feinkonzeptes liegt bisher nicht vor (wird aber voraussichtlich rechtzeitig vor Aufforderung zur Angebotsabgabe vorliegen). Die zeitlichen Rahmenbedingungen des Förderprogramms sehen vor, dass die Feinkonzepte bereits bis zum 31.3.2014 eingereicht werden müssen. Die Einhaltung dieser Zeitvorgabe ist nur durch ein beschleunigtes Verhandlungsverfahren erreichbar.
Besondere Dringlichkeit (§ 7 Abs. 2 VOF). Der Förderbescheid für die Erstellung des Feinkonzeptes liegt bisher nicht vor (wird aber voraussichtlich rechtzeitig vor Aufforderung zur Angebotsabgabe vorliegen). Die zeitlichen Rahmenbedingungen des Förderprogramms sehen vor, dass die Feinkonzepte bereits bis zum 31.3.2014 eingereicht werden müssen. Die Einhaltung dieser Zeitvorgabe ist nur durch ein beschleunigtes Verhandlungsverfahren erreichbar.
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Unvollständige und nicht fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge bleiben ebenso unberücksichtigt wie Teilnahmeanträge, die nicht den genannten Mindestanforderungen entsprechen oder von aus sonstigen Gründen geeigneten Bewerbern eingereicht werden. Bei unvollständigen Bewerbungen bleibt eine Nachforderung gemäß § 5 Abs. 3 VOF vorbehalten. Unter den verbleibenden Bewerbern wird ggf. eine Auswahl auf Grundlage der in dieser Bekanntmachung unter III.2.2) sowie unter III.2.3) genannten Kriterien. Die genaue Bewertungsmethodik und Gewichtung der Kriterien ist einer Auswahlmatrix zu entnehmen, die Interessenten zusammen mit dem Bewerbungsformular bei der in I.1) genannten Stelle erhalten.
Unvollständige und nicht fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge bleiben ebenso unberücksichtigt wie Teilnahmeanträge, die nicht den genannten Mindestanforderungen entsprechen oder von aus sonstigen Gründen geeigneten Bewerbern eingereicht werden. Bei unvollständigen Bewerbungen bleibt eine Nachforderung gemäß § 5 Abs. 3 VOF vorbehalten. Unter den verbleibenden Bewerbern wird ggf. eine Auswahl auf Grundlage der in dieser Bekanntmachung unter III.2.2) sowie unter III.2.3) genannten Kriterien. Die genaue Bewertungsmethodik und Gewichtung der Kriterien ist einer Auswahlmatrix zu entnehmen, die Interessenten zusammen mit dem Bewerbungsformular bei der in I.1) genannten Stelle erhalten.
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-09-24 📅
Datum des Endes: 2014-03-31 📅
Zusätzliche Informationen
Interessenten müssen die Bewerbungsunterlage zum Teilnahmewettbewerb per E-Mail oder Telefax bei der in Abschnitt I.1) genannten Stelle anfordern. Rückfragen sind ebenfalls per E-Mail oder Telefax bei der in Abschnitt I.1) genannten Stelle einzureichen.
Interessenten müssen die Bewerbungsunterlage zum Teilnahmewettbewerb per E-Mail oder Telefax bei der in Abschnitt I.1) genannten Stelle anfordern. Rückfragen sind ebenfalls per E-Mail oder Telefax bei der in Abschnitt I.1) genannten Stelle einzureichen.
Der Förderbescheid für die Erstellung des Feinkonzeptes liegt bisher nicht vor (wird aber voraussichtlich rechtzeitig vor Aufforderung zur Angebotsabgabe vorliegen). Sollte dieser nicht vor Abschluss des Vergabeverfahrens vorliegen, wird der Zuschlag unter dem Vorbehalt erteilt, dass der Auftraggeber und Zuwendungsempfänger einen entsprechenden Förderbescheid erhält.
Der Förderbescheid für die Erstellung des Feinkonzeptes liegt bisher nicht vor (wird aber voraussichtlich rechtzeitig vor Aufforderung zur Angebotsabgabe vorliegen). Sollte dieser nicht vor Abschluss des Vergabeverfahrens vorliegen, wird der Zuschlag unter dem Vorbehalt erteilt, dass der Auftraggeber und Zuwendungsempfänger einen entsprechenden Förderbescheid erhält.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
— der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (in der Regel innerhalb weniger Tage und auch in schwierigen Fällen längstens innerhalb von 14 Tagen) gerügt hat,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (in der Regel innerhalb weniger Tage und auch in schwierigen Fällen längstens innerhalb von 14 Tagen) gerügt hat,
— Vergaberechtsverstöße, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.3.4) genannten Frist gerügt werden, oder
— Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.3.4) genannten Frist gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2013/S 144-250740 (2013-07-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-12-12) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann der Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der unter VI.3.1) genannten Vergabekammer gestellt werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.3.2) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Frist gerügt worden sind, oder
— Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Frist gerügt werden.