Erwerb von Grundstücken für Wohnungsbau in der geplanten Parkstadt Eggerstedt. Freilegung und Erschließung eines Teils des Geländes der ehemaligen Eggerstedt-Kaserne
Die Stadt Pinneberg beabsichtigt die Veräußerung des Geländes der ehemaligen Eggerstedt-Kaserne. Dieses umfasst eine Fläche von ca. 36 ha und soll der Schaffung von neuem Wohnraum sowie der Ansiedlung von Bildungseinrichtungen und Gewerbebetrieben dienen. Die Stadt Pinneberg stellt z. Zt. für das von ihr erworbene Gelände der ehemaligen Kaserne den Bebauungsplan 115 ("Eggerstedt") auf. Das Aufstellungsverfahren soll Ende 2013 abgeschlossen sein. Das gesamte Gelände ist vom Anbieter entsprechend der Vorgaben des Bebauungsplanes und einem mit der Stadt abzuschließenden städtebaulichen Vertrag gemäß 11 BauGB auf eigene Kosten freizuräumen und zu erschließen. Der Anbieter erwirbt gleichzeitig ca. 7 ha für Wohnungsbau vorgesehene Flächen zur eigenen Verwendung und Vermarktung. Der Anbieter hat ein Rücktrittsrecht von den vertraglichen Vereinbarungen bis zum Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 115. Das Gelände soll innerhalb von 3 Jahren nach Vertragsschluss vollständig erschlossen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-05-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-04-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-04-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erschließungsarbeiten
Menge oder Umfang:
Erwerb von 7 ha Wohnbaufläche sowie Baureifmachung, Erschließung des Gesamtgeländes der ehemaligen Eggerstedt-Kaserne. Gegenstand der Ausschreibung ist zunächst nur die innere Erschließung. Der Auftraggeber lässt jedoch Alternativangebote zu, die zusätzlich auch einen Teil der äußeren Erschließung umfassen. Es besteht die Option auf Erweiterung des Leistungsgegenstands um weitere Flächen.Der Entwurf des Erwerbsvertrages sowie ein Entwurf des Städtebaulichen Vertrags (beide in Auszügen) und eine Auswahl an Geländeplanentwürfen sind für Bewerber abrufbar. Sie können per e-mail bei "a.zipoll@heuking.de" angefordert werden.
Erwerb von 7 ha Wohnbaufläche sowie Baureifmachung, Erschließung des Gesamtgeländes der ehemaligen Eggerstedt-Kaserne. Gegenstand der Ausschreibung ist zunächst nur die innere Erschließung. Der Auftraggeber lässt jedoch Alternativangebote zu, die zusätzlich auch einen Teil der äußeren Erschließung umfassen. Es besteht die Option auf Erweiterung des Leistungsgegenstands um weitere Flächen.Der Entwurf des Erwerbsvertrages sowie ein Entwurf des Städtebaulichen Vertrags (beide in Auszügen) und eine Auswahl an Geländeplanentwürfen sind für Bewerber abrufbar. Sie können per e-mail bei "a.zipoll@heuking.de" angefordert werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Erschließungsarbeiten📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Pinneberg
Postanschrift: Bismarckstraße 8
Postleitzahl: 25421
Postort: Pinneberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.pinneberg.de🌏
E-Mail: a.zipoll@heuking.de📧
Telefon: +49 4035528086📞
Fax: +49 4035528080 📠
Die Stadt Pinneberg beabsichtigt die Veräußerung des Geländes der ehemaligen Eggerstedt-Kaserne. Dieses umfasst eine Fläche von ca. 36 ha und soll der Schaffung von neuem Wohnraum sowie der Ansiedlung von Bildungseinrichtungen und Gewerbebetrieben dienen. Die Stadt Pinneberg stellt z. Zt. für das von ihr erworbene Gelände der ehemaligen Kaserne den Bebauungsplan 115 ("Eggerstedt") auf. Das Aufstellungsverfahren soll Ende 2013 abgeschlossen sein. Das gesamte Gelände ist vom Anbieter entsprechend der Vorgaben des Bebauungsplanes und einem mit der Stadt abzuschließenden städtebaulichen Vertrag gemäß 11 BauGB auf eigene Kosten freizuräumen und zu erschließen. Der Anbieter erwirbt gleichzeitig ca. 7 ha für Wohnungsbau vorgesehene Flächen zur eigenen Verwendung und Vermarktung. Der Anbieter hat ein Rücktrittsrecht von den vertraglichen Vereinbarungen bis zum Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 115. Das Gelände soll innerhalb von 3 Jahren nach Vertragsschluss vollständig erschlossen werden.
Die Stadt Pinneberg beabsichtigt die Veräußerung des Geländes der ehemaligen Eggerstedt-Kaserne. Dieses umfasst eine Fläche von ca. 36 ha und soll der Schaffung von neuem Wohnraum sowie der Ansiedlung von Bildungseinrichtungen und Gewerbebetrieben dienen. Die Stadt Pinneberg stellt z. Zt. für das von ihr erworbene Gelände der ehemaligen Kaserne den Bebauungsplan 115 ("Eggerstedt") auf. Das Aufstellungsverfahren soll Ende 2013 abgeschlossen sein. Das gesamte Gelände ist vom Anbieter entsprechend der Vorgaben des Bebauungsplanes und einem mit der Stadt abzuschließenden städtebaulichen Vertrag gemäß 11 BauGB auf eigene Kosten freizuräumen und zu erschließen. Der Anbieter erwirbt gleichzeitig ca. 7 ha für Wohnungsbau vorgesehene Flächen zur eigenen Verwendung und Vermarktung. Der Anbieter hat ein Rücktrittsrecht von den vertraglichen Vereinbarungen bis zum Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 115. Das Gelände soll innerhalb von 3 Jahren nach Vertragsschluss vollständig erschlossen werden.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Menge oder Umfang:
Erwerb von 7 ha Wohnbaufläche sowie Baureifmachung, Erschließung des Gesamtgeländes der ehemaligen Eggerstedt-Kaserne. Gegenstand der Ausschreibung ist zunächst nur die innere Erschließung. Der Auftraggeber lässt jedoch Alternativangebote zu, die zusätzlich auch einen Teil der äußeren Erschließung umfassen. Es besteht die Option auf Erweiterung des Leistungsgegenstands um weitere Flächen.
Erwerb von 7 ha Wohnbaufläche sowie Baureifmachung, Erschließung des Gesamtgeländes der ehemaligen Eggerstedt-Kaserne. Gegenstand der Ausschreibung ist zunächst nur die innere Erschließung. Der Auftraggeber lässt jedoch Alternativangebote zu, die zusätzlich auch einen Teil der äußeren Erschließung umfassen. Es besteht die Option auf Erweiterung des Leistungsgegenstands um weitere Flächen.
Der Entwurf des Erwerbsvertrages sowie ein Entwurf des Städtebaulichen Vertrags (beide in Auszügen) und eine Auswahl an Geländeplanentwürfen sind für Bewerber abrufbar. Sie können per e-mail bei "a.zipoll@heuking.de" angefordert werden.
Beschreibung der Optionen:
Erweiterung des Leistungsgegenstands auf Erwerb und Erschließung eines zusätzlichen Areals sowie die teilweise äußere Erschließung des Gesamtareals.
Dauer: 36 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Pinneberg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Einzureichen ist ein Teilnahmeantrag mit den folgenden Bestandteilen:
1) Integritätserklärung – Das entsprechende Formular ist über die e-mail-Adresse "a.zipoll@heuking.de" erhältlich;
2) Erklärungen gemäß III.2.2) und III.2.3);
3) Unternehmensdarstellung mit Gesellschafterliste;
4) Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag adressiert an Heuking Kühn Lüer Wojtek, Frau Zipoll mit dem Vermerk "persönlich/vertraulich" und "nicht öffnen!" einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung über das Projektvolumen des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft innerhalb der letzten 3 Jahre erforderlich sind mind. 10 Mio. EUR insgesamt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Eigenerklärung über erfolgreiche Projekte für die Erschließung und Bebauung mit einem Flächenumfang von jeweils 30 ha,
— verantwortliche Projektleitung mit Darstellung der einschlägigen Qualifikationen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Marktübliche Fertigstellungs- und Gewährleistungsbürgschaften.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Voraussetzung ist der Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 Baugesetzbuch.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Der Auftraggeber bildet eine Rangliste nach Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen mit dem vorliegenden Projekt. Dabei wird eine Referenz als umso vergleichbarer beurteilt, je stärker sich Referenzprojekt und das vorliegende Projekt hinsichtlich Größe des zu erschließenden/zu bebauenden Areals, hinsichtlich finanziellem Volumen und hinsichtlich der Laufzeit ähneln. Der Bewerber hat für jede Referenz einen Ansprechpartner des Auftraggebers mit Funktion und Telefonnummer zu benennen. Negative Referenzen können zum Ausschluss des Bewerbers führen.
Der Auftraggeber bildet eine Rangliste nach Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen mit dem vorliegenden Projekt. Dabei wird eine Referenz als umso vergleichbarer beurteilt, je stärker sich Referenzprojekt und das vorliegende Projekt hinsichtlich Größe des zu erschließenden/zu bebauenden Areals, hinsichtlich finanziellem Volumen und hinsichtlich der Laufzeit ähneln. Der Bewerber hat für jede Referenz einen Ansprechpartner des Auftraggebers mit Funktion und Telefonnummer zu benennen. Negative Referenzen können zum Ausschluss des Bewerbers führen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Wirtschaftsministerium
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 4319884640📞
Fax: +49 4319884702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2013/S 076-127234 (2013-04-16)
Ergänzende Angaben (2013-05-17) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-07-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 16 000 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-02-20 📅
Name: LEG Entwicklung GmbH
Postanschrift: Eckernförder Straße 212
Postort: Kronshagen
Postleitzahl: 24119
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: k.goettsche@leg.de📧
Internetadresse: www.leg.de🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Referenz Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2013/S 97-164444
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.