Evaluierung des Marktanreizprogramms für erneuerbare Energien im Wärmemarkt im Förderzeitraum 2012 bis 2014

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)

Im Rahmen des im Jahre 1999 aufgelegten Marktanreizprogramms (MAP) mit den Richtlinien zur Förderung von Einzelmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt wird für eine zukunftsfähige und nachhaltige Energieversorgung die Marktdurchdringung der Technologien der erneuerbaren Energien zur Verminderung der Nutzung fossiler Energieträger und klimarelevanter Emissionen gefördert. Durch Investitionsanreize soll der Ausbau der Nutzung und der Absatz von Technologien der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt gestärkt werden. Somit soll auch zur Senkung der Anlagenkosten und zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Anlagen im Vergleich zu den herkömmlichen, im Gebäudebestand befindlichen bzw. zur jeweiligen Versorgungsaufgabe verwendeten Anlagen, auf Basis nicht erneuerbarer Energieträger beigetragen werden.
Im Rahmen einer umfassenden Erfolgskontrolle (Evaluation) sollen die Wirkungen des MAP jeweils für die Jahre 2012, 2013 und 2014 bewertet werden. E ist von Interesse, ob die Programmziele in den relevanten Förderrichtlinien des MAP erreicht wurden, in welchem Umfang die Förderung zu einem messbaren Investitionsanreiz geführt hat, ob die Fördermaßnahmen umweltpolitisch geeignet und ursächlich für den Erfolg waren und ob die Durchführung des MAP mit den einzelnen Förderrichtlinien wirtschaftlich erfolgte.
Aus den Erkenntnissen der Evaluierung sollen Empfehlungen für den Auftraggeber (AG) zur zukünftigen Steuerung des MAP sowie Ausgestaltung und Durchführung der Richtlinien zur Förderung von Einzelmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt erarbeitet werden.
Es liegt aus den vorangegangenen Evaluationen ein umfangreicher Katalog von Evaluationsfragen zu dem MAP vor. Erwartet wird jedoch, dass der Auftragnehmer die Fragestellung sinnvoll eingrenzt und aufzeigt, welche Aspekte mit welcher Methodik valide zu beantworten sind. Das konkrete Design der Evaluation und der methodische Ansatz werden nicht im Detail vorgegeben. Es sollen jedoch für eine Vergleichbarkeit der Evaluierungsergebnisse und Empfehlungen die erarbeiteten Evaluierungsansätze und Prüfverfahren aus der vorangegangenen Evaluationen des MAP überprüft und so weit wie möglich genutzt werden. Es wird erwartet, dass der ausgewählte Anbietende seine Expertise und Erfahrung einbringt, um im Austausch mit dem AG und dessen Zielvorgaben die geeigneten und anzuwendenden Methoden und deren Kombinationsmöglichkeiten für das Evaluierungsverfahren zu überprüfen und festzulegen.
Die durchzuführende Evaluation des MAP umfasst mehrere Arbeitspakete (AP).
— Aktualisierung Design des Evaluierungsverfahrens und Weiterentwicklung des etablierten Prüfverfahrens
— Durchführung der Erfolgskontrolle
— Quantitative und qualitative Ergebnisse der Förderung, Stand der technischen Entwicklung und Perspektiven
— Fachliche Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit für das Marktanreizprogramm
— Empfehlungen für die Detailsteuerung zur Weiterentwicklung des Marktanreizprogramms
— Durchführung von Workshops
— Ad hoc-Stellungnahmen im Rahmen des Themenkatalogs der Anstriche 1 bis 4.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-03-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-01-14.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-01-14 Auftragsbekanntmachung
2013-05-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-01-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung in Sachen Evaluierung
Menge oder Umfang:
Die durchzuführende Evaluation des MAP umfasst mehrere Arbeitspakete (AP).— Aktualisierung Design des Evaluierungsverfahrens und Weiterentwicklung des etablierten Prüfverfahrens;— Durchführung der Erfolgskontrolle;— Quantitative und qualitative Ergebnisse der Förderung, Stand der technischen Entwicklung und Perspektiven;— Fachliche Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit für das Marktanreizprogramm;— Empfehlungen für die Detailsteuerung zur Weiterentwicklung des Marktanreizprogramms;— Durchführung von Workshops;— Ad hoc-Stellungnahmen im Rahmen des Themenkatalogs der Anstriche 1 bis 4.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung in Sachen Evaluierung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
Postanschrift: Stresemannstraße 128-130
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmu.de 🌏
E-Mail: a.jann@fz-juelich.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-01-14 📅
Einreichungsfrist: 2013-03-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-01-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 013-017301
ABl. S-Ausgabe: 13
Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A. Weitere Bedingungen insbes. zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die bei der Vergabestelle elektronisch per E-Mail angefordert werden können. Die Vergabestelle versendet die Vergabeunterlagen auf dem Postweg innerhalb von sechs Tagen nach Eingang der Anforderung. Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben sind schriftlich per E-Mail an die Vergabestelle unter Angabe der Absenderadresse (E-Mail) zu richten. Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist per Post sowie vorab per E-Mail erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 19.2.2013 zu stellen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des im Jahre 1999 aufgelegten Marktanreizprogramms (MAP) mit den Richtlinien zur Förderung von Einzelmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt wird für eine zukunftsfähige und nachhaltige Energieversorgung die Marktdurchdringung der Technologien der erneuerbaren Energien zur Verminderung der Nutzung fossiler Energieträger und klimarelevanter Emissionen gefördert. Durch Investitionsanreize soll der Ausbau der Nutzung und der Absatz von Technologien der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt gestärkt werden. Somit soll auch zur Senkung der Anlagenkosten und zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Anlagen im Vergleich zu den herkömmlichen, im Gebäudebestand befindlichen bzw. zur jeweiligen Versorgungsaufgabe verwendeten Anlagen, auf Basis nicht erneuerbarer Energieträger beigetragen werden.
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Im Rahmen einer umfassenden Erfolgskontrolle (Evaluation) sollen die Wirkungen des MAP jeweils für die Jahre 2012, 2013 und 2014 bewertet werden. E ist von Interesse, ob die Programmziele in den relevanten Förderrichtlinien des MAP erreicht wurden, in welchem Umfang die Förderung zu einem messbaren Investitionsanreiz geführt hat, ob die Fördermaßnahmen umweltpolitisch geeignet und ursächlich für den Erfolg waren und ob die Durchführung des MAP mit den einzelnen Förderrichtlinien wirtschaftlich erfolgte.
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Aus den Erkenntnissen der Evaluierung sollen Empfehlungen für den Auftraggeber (AG) zur zukünftigen Steuerung des MAP sowie Ausgestaltung und Durchführung der Richtlinien zur Förderung von Einzelmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt erarbeitet werden.
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Es liegt aus den vorangegangenen Evaluationen ein umfangreicher Katalog von Evaluationsfragen zu dem MAP vor. Erwartet wird jedoch, dass der Auftragnehmer die Fragestellung sinnvoll eingrenzt und aufzeigt, welche Aspekte mit welcher Methodik valide zu beantworten sind. Das konkrete Design der Evaluation und der methodische Ansatz werden nicht im Detail vorgegeben. Es sollen jedoch für eine Vergleichbarkeit der Evaluierungsergebnisse und Empfehlungen die erarbeiteten Evaluierungsansätze und Prüfverfahren aus der vorangegangenen Evaluationen des MAP überprüft und so weit wie möglich genutzt werden. Es wird erwartet, dass der ausgewählte Anbietende seine Expertise und Erfahrung einbringt, um im Austausch mit dem AG und dessen Zielvorgaben die geeigneten und anzuwendenden Methoden und deren Kombinationsmöglichkeiten für das Evaluierungsverfahren zu überprüfen und festzulegen.
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Die durchzuführende Evaluation des MAP umfasst mehrere Arbeitspakete (AP).
— Aktualisierung Design des Evaluierungsverfahrens und Weiterentwicklung des etablierten Prüfverfahrens
— Durchführung der Erfolgskontrolle
— Quantitative und qualitative Ergebnisse der Förderung, Stand der technischen Entwicklung und Perspektiven
— Fachliche Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit für das Marktanreizprogramm
— Empfehlungen für die Detailsteuerung zur Weiterentwicklung des Marktanreizprogramms
— Durchführung von Workshops
— Ad hoc-Stellungnahmen im Rahmen des Themenkatalogs der Anstriche 1 bis 4.
Menge oder Umfang:
Die durchzuführende Evaluation des MAP umfasst mehrere Arbeitspakete (AP).
— Aktualisierung Design des Evaluierungsverfahrens und Weiterentwicklung des etablierten Prüfverfahrens;
— Durchführung der Erfolgskontrolle;
— Quantitative und qualitative Ergebnisse der Förderung, Stand der technischen Entwicklung und Perspektiven;
— Fachliche Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit für das Marktanreizprogramm;
— Empfehlungen für die Detailsteuerung zur Weiterentwicklung des Marktanreizprogramms;
— Durchführung von Workshops;
— Ad hoc-Stellungnahmen im Rahmen des Themenkatalogs der Anstriche 1 bis 4.
Beschreibung der Optionen:
Der AG behält sich in Abhängigkeit der Programmentwicklung und des Evaluationsverlaufes eine spä-tere Entscheidung über zusätzliche Erhebungen im Bereich der Befragung der Akteurs- und Zielgrup-pen des MAP vor.
Für diese zusätzlichen Erhebungen sind im Rahmen der beschriebenen Evaluationsziele des MAP optional Vorschläge zu quantitativen und qualitativen Erhebungsinstrumenten und -methoden ein-schließlich der Befragungsdurchführung zu unterbreiten. Diese zusätzlichen Erhebungsleistungen (Befragung) sind auf gesonderter Anlage inhaltlich auszuführen. Die Kosten für die optionalen Erhe-bungen sind separat auszuweisen.
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Dauer: 36 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort des Auftragnehmers, des Auftraggebers und weitere Orte in Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eignungsangaben Bieter / Bietergemeinschaften / Unterauftragnehmer.
Der Bieter soll nachweisbar in der Lage sein, die verlangten Aufgaben fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig im vertraglich festgesetzten Zeitraum durchzuführen.
Zur Bewertung der Eignung sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen.
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Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z.B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der notwendige Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die ausgeschriebene Leistung erbracht, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
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Persönliche Lage des Bieters
— Beschreibung des Anbieters und der Partner (Organisationsform, Profil, vollständige Anschrift, Bankverbindung, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail),
— Angaben zum Auftragsverantwortlichen/Projektleiter sowie zu den Personen, die im Falle der Zuschlagserteilung die Leistung erbringen, mit Angabe wer welche Leistung erbringt,
— Der Bieter hat seine Kompetenzschwerpunkte darzustellen. Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft handelt oder der Bieter sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bieter anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer etc.) das jeweilige Unternehmen genießt.
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— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendige Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. Außerdem sind unterschriebene Angebote bzw. die Kalkulation des vorgesehenen notwendigen Unterauftragnehmers dem Angebot des Bieters beizufügen.
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— Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen. Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z.B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befinden und sich das/die Unternehmen nicht in Liquidation befinden. Ferner ist zu bestätigen, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben und auch sonst keine Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A“ zu nutzen);
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— Erklärung, dass beim Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 4 VOL/A nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A“ zu nutzen). (ACHTUNG: gilt nur für Vergaben oberhalb des Schwellenwertes und nicht für Ausnahmen nach § 4 Abs. 2 VgV);
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— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten/Referenzaufträgen:
Ausführliche Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 5 Jahre sind. Die entsprechenden Darstellungen müssen eine hinreichend ausführliche Beschreibung des Auftragsinhalts sowie eine Angabe des Auftraggebers sowie des zeitlichen Auftragsumfangs enthalten.
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Durch die Referenzen sollen insgesamt folgende Eignungskriterien nachgewiesen werden
— Sehr gute und vertiefte Kenntnisse in allen Sparten der erneuerbaren Energien (z.B. Solar, Biomasse, Geothermie, Wasserkraft und Wind);
— Sehr gute technisch-naturwissenschaftliche und ökonomische Expertise im Wärmemarkt und in allen Förderbereichen des MAP (Solarthermie, Wärmepumpen, Biomasse, Speicher, Wärmenetze, Abwärme. Prozesswärme);
— Sehr gute wissenschaftliche Kenntnisse und Reputationen auf dem Fachgebiet: EE Wärme und energetische Gebäudesanierung (Nachweis über eigene Veröffentlichungen);
— Kenntnis der aktuellen Diskussionen im Wärmemarkt (Forschungsprojekte, Studien etc). und der Akteure (Hersteller und Handwerk, Großhändler, Verbände etc.);
— Sehr gute Kenntnisse und Erfahrungen der Energiepolitik und Politikinstrumente für das MAP (mind. 2 Referenzen);
— Erfahrungen in der Politikberatung (Nachweis über durchgeführte Studien, die einen beratenden Charakter haben);
— bundesweite Vernetzung und Kooperationen mit der Wissenschaftslandschaft im Bereich EE/energetische Gebäudesanierung und Gebäudetechnik (Nachweis über mehrere gemeinsame Vorhaben mit anderen Instituten);
— Kompetenz und Erfahrungen in der Gebäudesanierung, Gebäudetechnik und der Energieeffizienztechniken;
— Sehr gute Kenntnisse und Erfahrungen in der Evaluation von Förderprogrammen und in der Anwendung von Evaluierungsmethoden (Nachweis über konkrete Beteiligung an Evaluierungsvorhaben erforderlich);
— Sehr gute Erfahrungen und Kenntnisse in der systematischen Evaluation von Förderinstrumenten sowie Bonus- und Anreizsysteme;
— Kenntnisse der DeGEval-Standards für Evaluation;
— Erfahrung in der Leitung von vergleichbaren Projekten im Bereich erneuerbarer Energien (Projektplanung und -steuerung, etc.);
— Erfahrungen in der fachlichen Konzeption von öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen.
Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters
(Benennung der Mitglieder und des Projektleiters sowie ihrer Qualifikationen und Erfahrungen, Angabe von entsprechenden Vorarbeiten und Veröffentlichungen):
Insgesamt muss das Projektteam folgende Voraussetzungen erfüllen:
— Qualifikation und mehrjährige Berufserfahrungen in den Bereichen erneuerbare Energien, Wärmemarkt, Energieeffizienz oder vergleichbare Berufsfelder;
— Sehr gute Kenntnisse der Energie- & Klimapolitik;
— Sehr gute Erfahrungen mit energiepolitischen Prozessen einschließlich der politischen Meinungsbildung;
— Umfassende Erfahrungen in der wissenschaftlichen Begleitung von Förderprogrammen im Bereich der breiten Technologieförderung und investiven Förderung;
— Gute Kenntnisse in Förder- und Beihilferecht.
Der/Die Projektleiter/in und seine/ihre Qualifikationen und Erfahrungen sowie entsprechende Vorarbeiten und Veröffentlichungen sind zu benennen. Die Projektleitung muss mit der Leitung von Vorhaben wie Programmevaluationen mit vergleichbarer Bedeutung und Tragweite erfahren sein und über eine hohe Reputation verfügen. Es wird erwartet, dass die Projektleitung sich in hohem Maße für das Projekt engagiert.
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Angebot des Auftragsnehmers. Zusätzlich gilt - soweit zutreffend - die Anlage Hinweise für Zahlungsempfänger. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung abgeben. Zu den Teilnahmebedingungen III.2).
Sonstige besondere Bedingungen: Die Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen festgelegt.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-05-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Anke Jann
Name: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Postanschrift: Geschäftsbereich Zentrale Dienstleistungen, Entwicklung, Qualität, Fachbereich DEQ 5: Qualitätssicherung, Grundsatzfragen der Projektförderung, Zimmerstr. 26-27
Postleitzahl: 10969
URL für weitere Informationen: http://www.fz-juelich.de/ptj/ 🌏
URL der Dokumente: http://www.fz-juelich.de/ptj/ 🌏
URL der Teilnahme: http://www.fz-juelich.de/ptj/ 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A.
Weitere Bedingungen insbes. zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die bei der Vergabestelle elektronisch per E-Mail angefordert werden können. Die Vergabestelle versendet die Vergabeunterlagen auf dem Postweg innerhalb von sechs Tagen nach Eingang der Anforderung.
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Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben sind schriftlich per E-Mail an die Vergabestelle unter Angabe der Absenderadresse (E-Mail) zu richten. Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist per Post sowie vorab per E-Mail erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 19.2.2013 zu stellen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein
Nachprüfungsantrag bei der unter VI 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1 genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu rügen.
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Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB).
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Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 101 a GWB informiert.
Quelle: OJS 2013/S 013-017301 (2013-01-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-05-03)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-05-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-05-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 088-149124
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 13-017301
ABl. S-Ausgabe: 88
Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL / A. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 101a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
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Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. inhaltliche und technische Qualität des Angebotes (60)
2. Preis (27)
3. Organisatorische Umsetzung (10)
4. Preis Option (3)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-04-30 📅
Name: Fichtner GmbH & Co.KG
Postanschrift: Sarweystr. 3
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu
können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter
müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle
(Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen
erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung
der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3
GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist
oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem
Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein
Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von
30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) informiert.
Quelle: OJS 2013/S 088-149124 (2013-05-03)