Das BMVBS stellt derzeit einen neuen Bundesverkehrswegeplan (BVWP) auf, der 2015 von der Bundesregierung beschlossen werden soll. Mit dem BVWP erfolgt die Feststellung des Infrastrukturbedarfs im deutschen Verkehrsnetz, der für die Bewältigung des prognostizierten Verkehrsaufkommens im Prognosejahr 2030 notwendig ist. Mit dem neuen BVWP schafft die Bundesregierung die Voraussetzung für den Beschluss der Ausbaugesetze für die einzelnen Verkehrsträger durch den Deutschen Bundestag. Diese Ausbaugesetze stellen den rechtlichen Rahmen für die Verkehrsinvestitionspolitik der Bundesregierung dar. Die im BVWP enthaltenen Schienenwegeaus- und neubaumaßnahmen bilden dabei die Grundlage eines neuen Bedarfsplans für die Bundesschienenwege, der Anhang des neuen Bundesschienenwegeausbaugesetzes sein wird. Nach der Parlamentsentscheidung soll der neue Bedarfsplan Schiene voraussichtlich 2016 in Kraft treten. Grundlagen für den neuen BVWP sind die Prognose, die Bewertungsmethodik sowie die Grundkonzeption: — Derzeit wird eine neue Verkehrsverflechtungsprognose für das Jahr 2030 erstellt. Sie wird voraussichtlich Ende 2013 vorliegen. — Die Methodik der Bundesverkehrswegeplanung, nach der die Aufnahmewürdigkeit von Schienenwegeaus- und –neubaumaßnahmen in den BVWP ermittelt wird, wird derzeit umfassend überprüft. Ergebnisse der zahlreichen Untersuchungen werden im Laufe des Jahres 2013 erwartet und in den BVWP 2015 einfließen — Eine neue Grundkonzeption für den BVWP 2015 liegt derzeit im Entwurf vor. Im Herbst 2013 wird die endgültige Version erwartet. Die Grundkonzeption wird die zentrale Grundlage für den BVWP 2015 und die zukünftige Infrastrukturentwicklung sein. Beispielsweise enthält sie eine Priorisierungsstrategie, u.a. zur Einordnung von Maßnahmen im BVWP 2015. Neben diesen, gegenüber dem BVWP 2003 geänderten Grundlagen gibt es für den Bereich Eisenbahn eine weitere neue Ausgangslage für den BVWP 2015. Denn derzeit lässt das BMVBS umlegungsfähige Eisenbahn-Netzmodelle für die Jahre 2010 (Kalibrierungsnetz) und 2030 neu erstellen. Die Netzmodelle gehen nach ihrer Fertigstellung in das Eigentum des Bundes über. Zu Beginn der Erstellung des neuen BVWP haben die Länder, Verbände, Abgeordnete des Bundestages und der Landtage, die DB Netz AG sowie alle interessierten Bürger und Organisationen die Möglichkeit erhalten, Schienenwegeaus- und neubauprojekte zur Prüfung für eine Aufnahme in den BVWP anzumelden. Die DB Netz AG wird zudem ein neues Konzept für den Kombinierten Ladungsverkehr und Rangierbahnhöfe vorlegen. In diesem Forschungsvorhaben sollen Schienenwegeaus- und –neubauprojektideen für gesamtwirtschaftliche Projektbewertungen vorbereitet werden. Hierzu gehören die Vorauswahl angemeldeter Projekte sowie die Aufbereitung für diese Bewertung. Dazu müssen sie formal und inhaltlich geprüft und hinsichtlich technischer, verkehrlicher und wirtschaftlicher Aspekte plausibilisiert und ggf. optimiert werden. Das Forschungsvorhaben wird in zwei Losen vergeben. — Los 1 umfasst die Sammlung und Zusammenfassung von Projektvorschlägen und ihre Eingabe in ein Projektinformationssystem (PRINS) sowie die formale und inhaltliche Prüfung aller Projekte in unterschiedlicher Untersuchungstiefe. — Los 2 umfasst die Entwicklung einer GIS-basierten Trassierungs- und Plausibilisierungsfunktion für Eisenbahnstrecken sowie die Anwendung dieser Funktion zur Prüfung der Trassierung und zur Plausibilisierung der Investitionskosten der Projektideen. Die Untersuchungsergebnisse von Los 2 werden in die Untersuchungen von Los 1 sowie in den Bewertungsprozess der Bundesverkehrswegeplanung (ein weiteres, noch nicht ausgeschriebenes Forschungsvorhaben) integriert. Nähere Informationen sind dem Entwurf der Leistungsbeschreibung zu entnehmen, die Gegenstand der Teilnahmeunterlagen ist.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-10-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-09-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-09-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Infrastrukturen
Menge oder Umfang: siehe Leistungsbeschreibung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Infrastrukturen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Postanschrift: Invalidenstraße 44
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmvbs.de🌏
E-Mail: servicestelle-vergabe@bmvbs.bund.de📧
Telefon: +49 30183003772📞
Fax: +49 30183008073779 📠
Die Vergabe erfolgt als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß VOF. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zunächst zur Abgabe eines Teilnahmeantrages aufgefordert. Teilnahmeunterlagen sind bei der unter Ziffer I.1 angegebenen E-Mail-Adresse unter Angabe des Aktenzeichens Z20/SeV/288.3/1354/UI11 im Betreff anzufordern. Die Unterlagen werden grundsätzlich per E-Mail zur Verfügung gestellt. Der E-Mail-Eingang ist umgehend zu bestätigen. Die aufgrund der Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß Ziffer IV.1.2 ausgewählten Bewerber werden anschließend zur mündlichen Verhandlung in Einzelgesprächen eingeladen. Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich in der 45. KW statt (Angabe ohne Gewähr).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder der Teilnahmeunterlagenerkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Die Vergabe erfolgt als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß VOF. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zunächst zur Abgabe eines Teilnahmeantrages aufgefordert. Teilnahmeunterlagen sind bei der unter Ziffer I.1 angegebenen E-Mail-Adresse unter Angabe des Aktenzeichens Z20/SeV/288.3/1354/UI11 im Betreff anzufordern. Die Unterlagen werden grundsätzlich per E-Mail zur Verfügung gestellt. Der E-Mail-Eingang ist umgehend zu bestätigen. Die aufgrund der Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß Ziffer IV.1.2 ausgewählten Bewerber werden anschließend zur mündlichen Verhandlung in Einzelgesprächen eingeladen. Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich in der 45. KW statt (Angabe ohne Gewähr).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder der Teilnahmeunterlagenerkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das BMVBS stellt derzeit einen neuen Bundesverkehrswegeplan (BVWP) auf, der 2015 von der Bundesregierung beschlossen werden soll. Mit dem BVWP erfolgt die Feststellung des Infrastrukturbedarfs im deutschen Verkehrsnetz, der für die Bewältigung des prognostizierten Verkehrsaufkommens im Prognosejahr 2030 notwendig ist.
Das BMVBS stellt derzeit einen neuen Bundesverkehrswegeplan (BVWP) auf, der 2015 von der Bundesregierung beschlossen werden soll. Mit dem BVWP erfolgt die Feststellung des Infrastrukturbedarfs im deutschen Verkehrsnetz, der für die Bewältigung des prognostizierten Verkehrsaufkommens im Prognosejahr 2030 notwendig ist.
Mit dem neuen BVWP schafft die Bundesregierung die Voraussetzung für den Beschluss der Ausbaugesetze für die einzelnen Verkehrsträger durch den Deutschen Bundestag. Diese Ausbaugesetze stellen den rechtlichen Rahmen für die Verkehrsinvestitionspolitik der Bundesregierung dar. Die im BVWP enthaltenen Schienenwegeaus- und neubaumaßnahmen bilden dabei die Grundlage eines neuen Bedarfsplans für die Bundesschienenwege, der Anhang des neuen Bundesschienenwegeausbaugesetzes sein wird. Nach der Parlamentsentscheidung soll der neue Bedarfsplan Schiene voraussichtlich 2016 in Kraft treten.
Mit dem neuen BVWP schafft die Bundesregierung die Voraussetzung für den Beschluss der Ausbaugesetze für die einzelnen Verkehrsträger durch den Deutschen Bundestag. Diese Ausbaugesetze stellen den rechtlichen Rahmen für die Verkehrsinvestitionspolitik der Bundesregierung dar. Die im BVWP enthaltenen Schienenwegeaus- und neubaumaßnahmen bilden dabei die Grundlage eines neuen Bedarfsplans für die Bundesschienenwege, der Anhang des neuen Bundesschienenwegeausbaugesetzes sein wird. Nach der Parlamentsentscheidung soll der neue Bedarfsplan Schiene voraussichtlich 2016 in Kraft treten.
Grundlagen für den neuen BVWP sind die Prognose, die Bewertungsmethodik sowie die Grundkonzeption:
— Derzeit wird eine neue Verkehrsverflechtungsprognose für das Jahr 2030 erstellt. Sie wird voraussichtlich Ende 2013 vorliegen.
— Die Methodik der Bundesverkehrswegeplanung, nach der die Aufnahmewürdigkeit von Schienenwegeaus- und –neubaumaßnahmen in den BVWP ermittelt wird, wird derzeit umfassend überprüft. Ergebnisse der zahlreichen Untersuchungen werden im Laufe des Jahres 2013 erwartet und in den BVWP 2015 einfließen
— Die Methodik der Bundesverkehrswegeplanung, nach der die Aufnahmewürdigkeit von Schienenwegeaus- und –neubaumaßnahmen in den BVWP ermittelt wird, wird derzeit umfassend überprüft. Ergebnisse der zahlreichen Untersuchungen werden im Laufe des Jahres 2013 erwartet und in den BVWP 2015 einfließen
— Eine neue Grundkonzeption für den BVWP 2015 liegt derzeit im Entwurf vor. Im Herbst 2013 wird die endgültige Version erwartet. Die Grundkonzeption wird die zentrale Grundlage für den BVWP 2015 und die zukünftige Infrastrukturentwicklung sein. Beispielsweise enthält sie eine Priorisierungsstrategie, u.a. zur Einordnung von Maßnahmen im BVWP 2015.
— Eine neue Grundkonzeption für den BVWP 2015 liegt derzeit im Entwurf vor. Im Herbst 2013 wird die endgültige Version erwartet. Die Grundkonzeption wird die zentrale Grundlage für den BVWP 2015 und die zukünftige Infrastrukturentwicklung sein. Beispielsweise enthält sie eine Priorisierungsstrategie, u.a. zur Einordnung von Maßnahmen im BVWP 2015.
Neben diesen, gegenüber dem BVWP 2003 geänderten Grundlagen gibt es für den Bereich Eisenbahn eine weitere neue Ausgangslage für den BVWP 2015. Denn derzeit lässt das BMVBS umlegungsfähige Eisenbahn-Netzmodelle für die Jahre 2010 (Kalibrierungsnetz) und 2030 neu erstellen. Die Netzmodelle gehen nach ihrer Fertigstellung in das Eigentum des Bundes über.
Neben diesen, gegenüber dem BVWP 2003 geänderten Grundlagen gibt es für den Bereich Eisenbahn eine weitere neue Ausgangslage für den BVWP 2015. Denn derzeit lässt das BMVBS umlegungsfähige Eisenbahn-Netzmodelle für die Jahre 2010 (Kalibrierungsnetz) und 2030 neu erstellen. Die Netzmodelle gehen nach ihrer Fertigstellung in das Eigentum des Bundes über.
Zu Beginn der Erstellung des neuen BVWP haben die Länder, Verbände, Abgeordnete des Bundestages und der Landtage, die DB Netz AG sowie alle interessierten Bürger und Organisationen die Möglichkeit erhalten, Schienenwegeaus- und neubauprojekte zur Prüfung für eine Aufnahme in den BVWP anzumelden. Die DB Netz AG wird zudem ein neues Konzept für den Kombinierten Ladungsverkehr und Rangierbahnhöfe vorlegen.
Zu Beginn der Erstellung des neuen BVWP haben die Länder, Verbände, Abgeordnete des Bundestages und der Landtage, die DB Netz AG sowie alle interessierten Bürger und Organisationen die Möglichkeit erhalten, Schienenwegeaus- und neubauprojekte zur Prüfung für eine Aufnahme in den BVWP anzumelden. Die DB Netz AG wird zudem ein neues Konzept für den Kombinierten Ladungsverkehr und Rangierbahnhöfe vorlegen.
In diesem Forschungsvorhaben sollen Schienenwegeaus- und –neubauprojektideen für gesamtwirtschaftliche Projektbewertungen vorbereitet werden. Hierzu gehören die Vorauswahl angemeldeter Projekte sowie die Aufbereitung für diese Bewertung. Dazu müssen sie formal und inhaltlich geprüft und hinsichtlich technischer, verkehrlicher und wirtschaftlicher Aspekte plausibilisiert und ggf. optimiert werden.
In diesem Forschungsvorhaben sollen Schienenwegeaus- und –neubauprojektideen für gesamtwirtschaftliche Projektbewertungen vorbereitet werden. Hierzu gehören die Vorauswahl angemeldeter Projekte sowie die Aufbereitung für diese Bewertung. Dazu müssen sie formal und inhaltlich geprüft und hinsichtlich technischer, verkehrlicher und wirtschaftlicher Aspekte plausibilisiert und ggf. optimiert werden.
Das Forschungsvorhaben wird in zwei Losen vergeben.
— Los 1 umfasst die Sammlung und Zusammenfassung von Projektvorschlägen und ihre Eingabe in ein Projektinformationssystem (PRINS) sowie die formale und inhaltliche Prüfung aller Projekte in unterschiedlicher Untersuchungstiefe.
— Los 2 umfasst die Entwicklung einer GIS-basierten Trassierungs- und Plausibilisierungsfunktion für Eisenbahnstrecken sowie die Anwendung dieser Funktion zur Prüfung der Trassierung und zur Plausibilisierung der Investitionskosten der Projektideen. Die Untersuchungsergebnisse von Los 2 werden in die Untersuchungen von Los 1 sowie in den Bewertungsprozess der Bundesverkehrswegeplanung (ein weiteres, noch nicht ausgeschriebenes Forschungsvorhaben) integriert.
— Los 2 umfasst die Entwicklung einer GIS-basierten Trassierungs- und Plausibilisierungsfunktion für Eisenbahnstrecken sowie die Anwendung dieser Funktion zur Prüfung der Trassierung und zur Plausibilisierung der Investitionskosten der Projektideen. Die Untersuchungsergebnisse von Los 2 werden in die Untersuchungen von Los 1 sowie in den Bewertungsprozess der Bundesverkehrswegeplanung (ein weiteres, noch nicht ausgeschriebenes Forschungsvorhaben) integriert.
Nähere Informationen sind dem Entwurf der Leistungsbeschreibung zu entnehmen, die Gegenstand der Teilnahmeunterlagen ist.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Vorprüfung von Projektvorschlägen
Kurze Beschreibung:
Länder, Verbände, Abgeordnete des Bundestages und der Landtage, die DB Netz AG sowie alle interessierten Bürger und Organisationen haben die Möglichkeit erhalten, Schienenwegeaus- und neubauprojekte zur Prüfung für eine Aufnahme in den BVWP anzumelden. Die DB Netz AG hat für ihre Anmeldungen bis zum 30.9.2013 und damit sechs Monate länger als die anderen Anmelder Zeit erhalten, weil an die Qualität der Projektanmeldungen durch die DB Netz AG besonders hohe Anforderungen gestellt werden. Zudem wird die DB Netz AG, anders als die anderen Projektanmelder, aufgrund ihrer engen Einbindung in den gesamten BVWP-Prozess, auch bei der Vorauswahl der von ihr selbst angemeldeten Projekte für Rückfragen, Erläuterungen usw. zur Verfügung…
… stehen.Solche Rückfragen sind bei den anderen Anmeldern nur in Ausnahmefällen möglich und praktikabel. Daher müssen insbesondere die Projektanmeldungen, die nicht von der DB Netz AG stammen, seitens der AN vor der Bewertung selektiert und für die Bewertung vorbereitet werden, denn die Qualität dieser Projektanmeldungen ist sehr heterogen. Sie reicht von intensiven Voruntersuchungen, die einzelne Länder ihren Anmeldungen vorangestellt und den Anmeldungen beigefügt haben, bis zu knappen verbalen Beschreibungen, die per Email von einzelnen Bürgern eingesandt wurden. Außerdem sind die formale und die inhaltliche "Bedarfsplanfähigkeit" der Projektvorschläge zu prüfen.Der AN für das Los 1 übernimmt daher die folgenden Leistungen:— Die beim AG in digitaler Form oder auf Papier eingegangenen Projektvorschläge sind zuerst zu sammeln, zu katalogisieren und identische bzw. ähnliche Projektvorschläge zusammenzufassen (AP1).— Alle dann noch genau einmal vorhandenen Projektvorschläge sind für die digitale Präsentation und den folgenden Untersuchungsprozess aufzubereiten (AP2 und (AP3).— Alle Projekte sind auf ihre "Bedarfsplanfähigkeit" formal zu prüfen (AP4).— Alle "bedarfsplanfähigen" Projekte sind auf ihre Aufnahmeaussicht in den BVWP inhaltlich zu prüfen (AP5).— Begründungen, gutachterliche Stellungnahmen u.ä. der Prüfungsergebnisse der Leistungspositionen AP4 und AP5 sind zu erstellen (AP6).
… stehen.
Solche Rückfragen sind bei den anderen Anmeldern nur in Ausnahmefällen möglich und praktikabel. Daher müssen insbesondere die Projektanmeldungen, die nicht von der DB Netz AG stammen, seitens der AN vor der Bewertung selektiert und für die Bewertung vorbereitet werden, denn die Qualität dieser Projektanmeldungen ist sehr heterogen. Sie reicht von intensiven Voruntersuchungen, die einzelne Länder ihren Anmeldungen vorangestellt und den Anmeldungen beigefügt haben, bis zu knappen verbalen Beschreibungen, die per Email von einzelnen Bürgern eingesandt wurden. Außerdem sind die formale und die inhaltliche "Bedarfsplanfähigkeit" der Projektvorschläge zu prüfen.
Solche Rückfragen sind bei den anderen Anmeldern nur in Ausnahmefällen möglich und praktikabel. Daher müssen insbesondere die Projektanmeldungen, die nicht von der DB Netz AG stammen, seitens der AN vor der Bewertung selektiert und für die Bewertung vorbereitet werden, denn die Qualität dieser Projektanmeldungen ist sehr heterogen. Sie reicht von intensiven Voruntersuchungen, die einzelne Länder ihren Anmeldungen vorangestellt und den Anmeldungen beigefügt haben, bis zu knappen verbalen Beschreibungen, die per Email von einzelnen Bürgern eingesandt wurden. Außerdem sind die formale und die inhaltliche "Bedarfsplanfähigkeit" der Projektvorschläge zu prüfen.
Der AN für das Los 1 übernimmt daher die folgenden Leistungen:
— Die beim AG in digitaler Form oder auf Papier eingegangenen Projektvorschläge sind zuerst zu sammeln, zu katalogisieren und identische bzw. ähnliche Projektvorschläge zusammenzufassen (AP1).
— Alle dann noch genau einmal vorhandenen Projektvorschläge sind für die digitale Präsentation und den folgenden Untersuchungsprozess aufzubereiten (AP2 und (AP3).
— Alle Projekte sind auf ihre "Bedarfsplanfähigkeit" formal zu prüfen (AP4).
— Alle "bedarfsplanfähigen" Projekte sind auf ihre Aufnahmeaussicht in den BVWP inhaltlich zu prüfen (AP5).
— Begründungen, gutachterliche Stellungnahmen u.ä. der Prüfungsergebnisse der Leistungspositionen AP4 und AP5 sind zu erstellen (AP6).
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Entwicklung und Anwendung einer GIS-basierten Trassierungs- und Kostenplausibilisierungsfunktion
Kurze Beschreibung:
Die nach den Vorprüfungen gemäß Los 1 ausgewählten Projekte sind für eine gesamtwirtschaftliche Untersuchung nach der Methodik der Bundesverkehrswegeplanung vorzubereiten. Hierzu sind die einschlägigen Projektdaten, soweit sie noch nicht in PRINS vorhanden sind, z.B. bei der DB Netz AG, zu sammeln und aufzubereiten. Alle Daten sind in PRINS…
… einzugeben.Hierzu gehören insbesondere die Prüfung der Trasse und der Kunstbauwerke aus Ingenieursicht sowie die Plausibilisierung der Kosten. Auch als Grundlage von Grobbewertungen (Gegenstand von Los 1) können diese Prüfungen möglicherweise nötig sein. Zur effizienten und transparenten Gestaltung dieses Prozesses ist die Entwicklung einer GIS-basierten Trassierungs- und Plausibilisierungsfunktion für Eisenbahnstrecken vorgesehen.
… einzugeben.
Hierzu gehören insbesondere die Prüfung der Trasse und der Kunstbauwerke aus Ingenieursicht sowie die Plausibilisierung der Kosten. Auch als Grundlage von Grobbewertungen (Gegenstand von Los 1) können diese Prüfungen möglicherweise nötig sein. Zur effizienten und transparenten Gestaltung dieses Prozesses ist die Entwicklung einer GIS-basierten Trassierungs- und Plausibilisierungsfunktion für Eisenbahnstrecken vorgesehen.
Hierzu gehören insbesondere die Prüfung der Trasse und der Kunstbauwerke aus Ingenieursicht sowie die Plausibilisierung der Kosten. Auch als Grundlage von Grobbewertungen (Gegenstand von Los 1) können diese Prüfungen möglicherweise nötig sein. Zur effizienten und transparenten Gestaltung dieses Prozesses ist die Entwicklung einer GIS-basierten Trassierungs- und Plausibilisierungsfunktion für Eisenbahnstrecken vorgesehen.
Beschreibung der Optionen: Optionale Vertragsverlängerung um 1 Jahr
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Dauer: 12 Monate
Referenznummer: Z20/SeV/288.3/1354/UI11
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Los 1 und Los 2:
1. Zuverlässigkeit des Bewerbers (Unternehmen)
1.1. Eigenerklärung gem. § 4 Abs. 6,9 VOF
1.2. Eigenerklärung § 4 Abs. 2 VOF
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: keine
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Los 1:
2. Fachkunde des Bewerbers (Unternehmen)
2.1. Liste der Referenzprojekte des Bewebers (Unternehmens) der letzten 5 Jahre (2009 - 2013) zur Vorauswahl und Grobbewertung von Schienenwegeaus- und -neubauprojekten
2.2. Liste der Referenzprojekte des Bewebers (Unternehmens) der letzten 3 Jahre (2011, 2012, 2013) zur Bewertung von Schienenwegeaus- und -neubauprojekten
3. Fachkunde der zur Leistungserbringung eingesetzten Personen: Benennung der zur Leistungserbringung eingesetzten Personen sowie Nachweis der Erfahrungen/Fachkenntnisse im jeweiligen Themenbereich je Kriterium.
3.1. Erfahrungen und Fachkenntnisse in der Vorauswahl und Grobbewertung von Schienenwegeaus- und -neubauprojekten
3.2. Erfahrungen und Fachkenntnisse zur Bewertung von Schienenwegeaus- und -neubauprojekten
Los 2:
2.1. Liste der Referenzprojekte des Bewebers (Unternehmens) der letzten 3 Jahre (2011, 2012, 2013) im Bereich der Entwicklung von GIS-Anwendungen, insbesondere zur Schieneninfrastrukturplanung
3.1. Erfahrungen und Fachkenntnisse in der Entwicklung von GIS-Anwendungen, insbesondere insbesondere zur Schieneninfrastrukturplanung
3.2. Erfahrungen und Fachkenntnisse in der Plausibilisierung von Eisenbahninfrastrukturvorhaben aus technischer Sicht
3.3. Erfahrungen und Fachkenntnisse in der Plausibilisierung von Kosten von Infrastrukturprojekten
Mindeststandards:
Los 1:
Für alle Kriterien 2.1, 2.2, 3.1, 3.2 gilt, dass mindestens ein Bewertungspunkt (=ausreichendes Erfahrungsspektrum)* zu erzielen ist.
Zudem muss die Leistungserbringung für die personenbezogenen Kriterien 3.1 und 3.2 jeweils von mindestens 2 Personen abgedeckt werden.
In der Gesamtpunktzahl sind mindestens 100 von 400 erreichbaren Punkten* zu erzielen.
Los 2:
Für alle Kriterien 2.1, 3.1, 3.2, 3.3 gilt, dass mindestens ein Bewertungspunkt (=ausreichendes Erfahrungsspektrum)* zu erzielen ist.
Zudem muss die Leistungserbringung für die personenbezogenen Kriterien 3.1, 3.2, 3.3 jeweils von mindestens 2 Personen abgedeckt werden.
* Eine ausführliche Bewertungsmatrix zur Vergabe der Bewertungspunkte und Berechnung der Gesamtpunktzahl ist Gegenstand der Teilnahmeunterlagen. Das Bewertungsverfahren ist zudem unter IV.1.2 beschrieben.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: keine
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: siehe Vertragsunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt zweistufig. 1.) Prüfung der Eigenerklärungen und Nachweise gemäß Ziffer III.2.12.) Bewertung der Angaben zu den Eignungskriterien gemäß Ziffer III.2.3. Die Eignungskriterien sind wie folgt gewichtet:Los 1: 2.1.) 40 2.2.) 10 3.1.) 40 3.2.) 10 = 100 GewichtungspunkteLos 2: 2.1.) 25 3.1.) 25 3.2.) 25 3.3) 25 = 100 GewichtungspunkteJe Kriterium können 0 - 4 Bewertungspunkte erzielt werden, die nach folgendem Maßstab vergeben werden: Die Referenzprojekte des Bewerbers (Unternehmen) nach den Kriterien 2.1 und 2.2 werden hinsichtlich Anzahl, Einschlägigkeit und Umfang bezogen auf die zu erbringende Leistung bewertet. Die Bewertung der Qualifikation des eingesetzten Personals erfolgt hinsichtlich dem Erfahrungsspektrum und der Erfahrungstiefe bezogen auf die zu erbringende Leistung in der Gesamtschau (keine Einzelwertung pro Person).Anschließend wird das Produkt aus den Gewichtungspunkten und den jeweiligen Bewertungspunkten pro Kriterium gebildet. Die so ermittelten Summen je Kriterium werden summiert. Als Gesamtpunktzahl können maximal 400 Punkte erreicht werden. Zur Feststellung der Mindesteignung sind in der Gesamtpunktzahl mindestens 100 Punkte zu erzielen.Die 3 bis 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden im weiteren Verhandlungsverfahren berücksichtigt.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt zweistufig. 1.) Prüfung der Eigenerklärungen und Nachweise gemäß Ziffer III.2.12.) Bewertung der Angaben zu den Eignungskriterien gemäß Ziffer III.2.3. Die Eignungskriterien sind wie folgt gewichtet:Los 1: 2.1.) 40 2.2.) 10 3.1.) 40 3.2.) 10 = 100 GewichtungspunkteLos 2: 2.1.) 25 3.1.) 25 3.2.) 25 3.3) 25 = 100 GewichtungspunkteJe Kriterium können 0 - 4 Bewertungspunkte erzielt werden, die nach folgendem Maßstab vergeben werden: Die Referenzprojekte des Bewerbers (Unternehmen) nach den Kriterien 2.1 und 2.2 werden hinsichtlich Anzahl, Einschlägigkeit und Umfang bezogen auf die zu erbringende Leistung bewertet. Die Bewertung der Qualifikation des eingesetzten Personals erfolgt hinsichtlich dem Erfahrungsspektrum und der Erfahrungstiefe bezogen auf die zu erbringende Leistung in der Gesamtschau (keine Einzelwertung pro Person).Anschließend wird das Produkt aus den Gewichtungspunkten und den jeweiligen Bewertungspunkten pro Kriterium gebildet. Die so ermittelten Summen je Kriterium werden summiert. Als Gesamtpunktzahl können maximal 400 Punkte erreicht werden. Zur Feststellung der Mindesteignung sind in der Gesamtpunktzahl mindestens 100 Punkte zu erzielen.Die 3 bis 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden im weiteren Verhandlungsverfahren berücksichtigt.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Z 20/Servicestelle Vergabe
Internetadresse: www.bmvbs.de🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Z20/SeV/288.3/1354/UI11
Zusätzliche Informationen
Die Vergabe erfolgt als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß VOF. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zunächst zur Abgabe eines Teilnahmeantrages aufgefordert. Teilnahmeunterlagen sind bei der unter Ziffer I.1 angegebenen E-Mail-Adresse unter Angabe des Aktenzeichens Z20/SeV/288.3/1354/UI11 im Betreff anzufordern. Die Unterlagen werden grundsätzlich per E-Mail zur Verfügung gestellt. Der E-Mail-Eingang ist umgehend zu bestätigen. Die aufgrund der Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß Ziffer IV.1.2 ausgewählten Bewerber werden anschließend zur mündlichen Verhandlung in Einzelgesprächen eingeladen. Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich in der 45. KW statt (Angabe ohne Gewähr).
Die Vergabe erfolgt als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß VOF. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zunächst zur Abgabe eines Teilnahmeantrages aufgefordert. Teilnahmeunterlagen sind bei der unter Ziffer I.1 angegebenen E-Mail-Adresse unter Angabe des Aktenzeichens Z20/SeV/288.3/1354/UI11 im Betreff anzufordern. Die Unterlagen werden grundsätzlich per E-Mail zur Verfügung gestellt. Der E-Mail-Eingang ist umgehend zu bestätigen. Die aufgrund der Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß Ziffer IV.1.2 ausgewählten Bewerber werden anschließend zur mündlichen Verhandlung in Einzelgesprächen eingeladen. Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich in der 45. KW statt (Angabe ohne Gewähr).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder der Teilnahmeunterlagenerkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-01-28) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmvi.de🌏
E-Mail: servicestelle-vergabe@bmvi.bund.de📧
Differenzierung der Zuschlagskriterien nach Losen gemäß Ziffer IV.2.1:
Los 1:
Zuschlagskriterium 1: Vorgehensweise zur Sammlung und Zusammenfassung von Projektvorschlägen, Eingabe aller verbleibenden Projektvorschläge ins PRINS und formale Prüfung der Datenbankeinträge Gewichtung: 10
Zuschlagskriterium 2: Vorgehensweise/Methodik zur formalen Prüfung der Projekte auf ihre „Bedarfsplanfähigkeit“ in Verbindung mit der Erstellung von Begründungen zu den formal geprüften Projekten Gewichtung: 5
Zuschlagskriterium 3: Vorgehensweise/Methodik zu AP5: Inhaltliche Prüfung aller „Bedarfsplanfähigen“ Projekte auf ihre Aufnahmeaussicht in den BVWP; in Verbindung mit AP6: Erstellung von Begründungen, Stellungnahmen, Berichten zu Grobbewertungen zu den inhaltlich geprüften Projekten Gewichtung: 30
Zuschlagskriterium 4: Schnittstellen Gewichtung: 15
Zuschlagskriterium 5: Projektorganisation (Arbeits-/Zeitplan) Gewichtung: 10
Zuschlagskriterium 6: Preis Gewichtung: 30
Los 2:
Zuschlagskriterium 1: Vorgehensweise zur Entwicklung einer GISbasierten Trassierungs- und Kostenplausibilisierungsfunktion Gewichtung:25
Zuschlagskriterium 2: Vorgehensweise zur Kalibrierung und Weiterentwicklung der GIS-basierten Trassierungs- und Plausibilisierungsfunktion Gewichtung: 10
Zuschlagskriterium 3: Vorgehensweise zur Durchführung der Trassen- und Kostenplausibilisierung sowie Schnittstelle zur Grobbewertung und zu weiteren Projektbewertungen Gewichtung: 20
Zuschlagskriterium 4: Qualitätssicherung und Dokumentation Gewichtung: 5
Zuschlagskriterium 5: Projektorganisation (Arbeits-/Zeitplan) Gewichtung: 10
Zuschlagskriterium 6: Preis Gewichtung: 30
Differenzierung der Zuschlagskriterien nach Losen gemäß Ziffer IV.2.1:
Los 1:
Zuschlagskriterium 1: Vorgehensweise zur Sammlung und Zusammenfassung von Projektvorschlägen, Eingabe aller verbleibenden Projektvorschläge ins PRINS und formale Prüfung der Datenbankeinträge Gewichtung: 10
Zuschlagskriterium 2: Vorgehensweise/Methodik zur formalen Prüfung der Projekte auf ihre „Bedarfsplanfähigkeit“ in Verbindung mit der Erstellung von Begründungen zu den formal geprüften Projekten Gewichtung: 5
Zuschlagskriterium 3: Vorgehensweise/Methodik zu AP5: Inhaltliche Prüfung aller „Bedarfsplanfähigen“ Projekte auf ihre Aufnahmeaussicht in den BVWP; in Verbindung mit AP6: Erstellung von Begründungen, Stellungnahmen, Berichten zu Grobbewertungen zu den inhaltlich geprüften Projekten Gewichtung: 30
Zuschlagskriterium 1: Vorgehensweise zur Entwicklung einer GISbasierten Trassierungs- und Kostenplausibilisierungsfunktion Gewichtung:25
Zuschlagskriterium 2: Vorgehensweise zur Kalibrierung und Weiterentwicklung der GIS-basierten Trassierungs- und Plausibilisierungsfunktion Gewichtung: 10
Zuschlagskriterium 3: Vorgehensweise zur Durchführung der Trassen- und Kostenplausibilisierung sowie Schnittstelle zur Grobbewertung und zu weiteren Projektbewertungen Gewichtung: 20
Zuschlagskriterium 4: Qualitätssicherung und Dokumentation Gewichtung: 5
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-01-23 📅
Name: BVU Beratergruppe Verkehr + Umwelt GmbH
Postanschrift: Wentzingerstr. 19
Postort: Freiburg i. Br.
Postleitzahl: 79106
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-12-13 📅
Name: Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH
Postanschrift: Lindleystraße 11
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60314
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
3
Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: Z30/SeV/288.3/15101/G12 i.V.m. 1354/UI11 Los 1
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-11-13 📅
Postort: Freiburg im Breisgau
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2015/S 229-417055 (2015-11-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-12-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Kurze Beschreibung:
Die zu vergebende Leistung umfasst die Erhöhung der Anzahl der zu untersuchenden Projekte sowie die Erweiterung der in der Bundesverkehrswegeplanung eingesetzten Software VIS-All 3D:
— AP1: Erhöhung der Anzahl der für die Trassenprüfung und Kostenplausibilisierung zu untersuchenden Projekte;
— AP2: Erweiterung und Optimierung der Konstruktionswerkzeuge;
— AP3: Erweiterung der Funktionen zur Erzeugung von Planunterlagen.
Die zu vergebende Leistung umfasst die Erhöhung der Anzahl der zu untersuchenden Projekte sowie die Erweiterung der in der Bundesverkehrswegeplanung eingesetzten Software VIS-All 3D:
— AP1: Erhöhung der Anzahl der für die Trassenprüfung und Kostenplausibilisierung zu untersuchenden Projekte;
— AP2: Erweiterung und Optimierung der Konstruktionswerkzeuge;
— AP3: Erweiterung der Funktionen zur Erzeugung von Planunterlagen.
Verfahren
Verfahrensart: V: Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Postanschrift: Invalidenstr. 44
Kontakt
Telefon: +49 30-18-300-3775📞
Fax: +49 228-300-807-3779 📠
Die zu vergebende Leistung umfasst die Erhöhung der Anzahl der zu untersuchenden Projekte sowie die Erweiterung der in der Bundesverkehrswegeplanung eingesetzten Software VIS-All 3D:
— AP1: Erhöhung der Anzahl der für die Trassenprüfung und Kostenplausibilisierung zu untersuchenden Projekte;
— AP2: Erweiterung und Optimierung der Konstruktionswerkzeuge;
— AP3: Erweiterung der Funktionen zur Erzeugung von Planunterlagen.
Es liegt eine Auftragsänderung im Zusammenhang mit der die Erhöhung der Anzahl der zu untersuchenden Projekte sowie die Erweiterung der in der Bundesverkehrswegeplanung eingesetzten Software VIS-All 3D vor, die zu einem Mehraufwand führt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Am Sitz des Auftragnehmers.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-12-02 📅
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-08-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Kurze Beschreibung:
Zusätzliche Leistungen zum Hauptvertrag vom 13.12.2013.
2.1 Verlängerung der Softwarepflege und Datenaktualisierung.
Gemäß Vertrag zum FE-Projekt Nr. 97.0336/2013 vom 13.12.2013 werden folgende Leistungen weiterhin benötigt (Positionen 2.3.1):
— Software-Pflege (pro Monat);
— Aktualisierung der Grunddaten und der Kostendatenbank (pro Monat).
Aufgrund der noch zu erbringenden Leistungen zur Bewertung von Projekten Schiene zum BVWP 2030 (Phase 2 sowie Knoten) ist es notwendig, diese Leistungen bis zum 31.12.2018 zu erbringen.
Verlängerung der Softwarepflege und Datenaktualisierung – Positionen 2.3.1.
— Erhöhung der Anzahl der zu untersuchenden Projekte um weitere 100 Projekte;
— Prüfung der Trasse und der Kunstbauwerke aus Ingenieursicht für weitere 100 Projekte/ Projektvorschläge- Kostenplausibilisierungen.
Zusätzliche Leistungen zum Hauptvertrag vom 13.12.2013.
2.1 Verlängerung der Softwarepflege und Datenaktualisierung.
Gemäß Vertrag zum FE-Projekt Nr. 97.0336/2013 vom 13.12.2013 werden folgende Leistungen weiterhin benötigt (Positionen 2.3.1):
— Software-Pflege (pro Monat);
— Aktualisierung der Grunddaten und der Kostendatenbank (pro Monat).
Aufgrund der noch zu erbringenden Leistungen zur Bewertung von Projekten Schiene zum BVWP 2030 (Phase 2 sowie Knoten) ist es notwendig, diese Leistungen bis zum 31.12.2018 zu erbringen.
Verlängerung der Softwarepflege und Datenaktualisierung – Positionen 2.3.1.
— Erhöhung der Anzahl der zu untersuchenden Projekte um weitere 100 Projekte;
— Prüfung der Trasse und der Kunstbauwerke aus Ingenieursicht für weitere 100 Projekte/ Projektvorschläge- Kostenplausibilisierungen.
Gesamtwert des Auftrags: 260 000 EUR 💰
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Zusätzliche Leistungen zum Hauptvertrag vom 13.12.2013.
2.1 Verlängerung der Softwarepflege und Datenaktualisierung.
Gemäß Vertrag zum FE-Projekt Nr. 97.0336/2013 vom 13.12.2013 werden folgende Leistungen weiterhin benötigt (Positionen 2.3.1):
— Software-Pflege (pro Monat);
— Aktualisierung der Grunddaten und der Kostendatenbank (pro Monat).
Aufgrund der noch zu erbringenden Leistungen zur Bewertung von Projekten Schiene zum BVWP 2030 (Phase 2 sowie Knoten) ist es notwendig, diese Leistungen bis zum 31.12.2018 zu erbringen.
Verlängerung der Softwarepflege und Datenaktualisierung – Positionen 2.3.1.
— Erhöhung der Anzahl der zu untersuchenden Projekte um weitere 100 Projekte;
— Prüfung der Trasse und der Kunstbauwerke aus Ingenieursicht für weitere 100 Projekte/ Projektvorschläge- Kostenplausibilisierungen.
Das dritte Gesetz zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes enthält erstmals auch über 40 Projekte in der neuen Kategorie Potentieller Bedarf. Darin ist u. a. auch das Programm zur Schaffung der Überholgleise für 740 m lange Züge explizit enthalten. Sobald die Voraussetzungen (in der Regel eine positive gesamtwirtschaftliche Bewertung) erfüllt sind, steigen die Projekte automatisch aus dem Potenziellen in den Vordringlichen Bedarf auf. Das Gesetz enthält deshalb eine Regelung zur Aufnahme dieser Projekte in den Vordringlichen Bedarf nach erfolgtem Nachweis der gesamtwirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit. Die Bewertung der Projekte des Potenziellen Bedarfs wird bis in das Jahr 2017 andauern, die Bewertung der Großknoten und des Deutschland-Takts bis zum Jahr 2018. Der Deutsche Bundestag wird über die Ergebnisse unterrichtet. Im Rahmen der Haushaltsgesetzgebung entscheidet der Deutsche Bundestag letztlich abschließend über die Finanzierung und damit Realisierung der Projekte.
Das dritte Gesetz zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes enthält erstmals auch über 40 Projekte in der neuen Kategorie Potentieller Bedarf. Darin ist u. a. auch das Programm zur Schaffung der Überholgleise für 740 m lange Züge explizit enthalten. Sobald die Voraussetzungen (in der Regel eine positive gesamtwirtschaftliche Bewertung) erfüllt sind, steigen die Projekte automatisch aus dem Potenziellen in den Vordringlichen Bedarf auf. Das Gesetz enthält deshalb eine Regelung zur Aufnahme dieser Projekte in den Vordringlichen Bedarf nach erfolgtem Nachweis der gesamtwirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit. Die Bewertung der Projekte des Potenziellen Bedarfs wird bis in das Jahr 2017 andauern, die Bewertung der Großknoten und des Deutschland-Takts bis zum Jahr 2018. Der Deutsche Bundestag wird über die Ergebnisse unterrichtet. Im Rahmen der Haushaltsgesetzgebung entscheidet der Deutsche Bundestag letztlich abschließend über die Finanzierung und damit Realisierung der Projekte.
Daraus ergibt sich die bei Vertragsschluss zum FE-Projekt Nr. 97.0336/2013, Los 2, vom 13.12.2013 und der Projektaufstockung Anfang Dezember 2016 nicht absehbare Notwendigkeit, auch nach dem BVWP noch eine größere Zahl von Projekten für die Bewertung vorzubereiten, indem sie hinsichtlich ihrer Trassierung und Kosten geprüft und zu plausibilisiert werden. Hierzu ist der bisherige Auftrag hinsichtlich der Anzahl der zu untersuchenden Projekte zu erhöhen.
Daraus ergibt sich die bei Vertragsschluss zum FE-Projekt Nr. 97.0336/2013, Los 2, vom 13.12.2013 und der Projektaufstockung Anfang Dezember 2016 nicht absehbare Notwendigkeit, auch nach dem BVWP noch eine größere Zahl von Projekten für die Bewertung vorzubereiten, indem sie hinsichtlich ihrer Trassierung und Kosten geprüft und zu plausibilisiert werden. Hierzu ist der bisherige Auftrag hinsichtlich der Anzahl der zu untersuchenden Projekte zu erhöhen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin, bzw. Sitz des AN.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-08-17 📅
Quelle: OJS 2017/S 168-345817 (2017-08-30)