Auftragsbekanntmachung (2013-06-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Menge oder Umfang:
Als Kalkulationsgrundlage für die vorliegende Ausschreibung dienen die Mengen, die - bezogen auf alle Arzneimittel der jeweiligen Gruppe - im Kalenderjahr 2012 (Referenzzeitraum) zu Lasten der TK an Versicherte der TK abgegeben worden sind. Die im Referenzzeitraum abgegebenen Arzneimittel wurden dabei denjenigen Gruppen zugewiesen, zu denen sie nach heutiger Rechtslage gehören. Bei der Ermittlung der Abgabemengen wurden nur solche Präparate berücksichtigt, die im ABDA-Artikelstamm als Arzneimittel gekennzeichnet sind.Hierbei wurden auch Arzneimittel berücksichtigt, die zum Stichtag 15.03.2013 keine Normgröße oder eine Normgröße außerhalb der Maßgabe von § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Bestimmung und Kennzeichnung von Packungsgrößen für Arzneimittel in der vertragsärztlichen Versorgung (Packungsgrößenverordnung -PackungsV, zuletzt geändert mit Verordnung v. 30.12.2011, BGBl. I 2012 S. 49) hatten. Die im Kalenderjahr 2012 zu Lasten der TK an Versicherte der TK abgegebenen Mengen dieser Arzneimittel wurden gemäß der Normgröße berücksichtigt, der das jeweilige Arzneimittel vor der Änderung der PackungsV vom 22. Dezember 2010 zugeordnet war. So ging z. B. eines dieser Arzneimittel in die Menge der N1 ein, wenn es vor der Änderung der PackungsV vom 22. Dezember 2010 diese Normgröße trug. Waren diese Arzneimittel erst nach der Änderung der PackungsV vom 22.12.2010 im Markt verfügbar, werden sie derjenigen Normgröße zugeordnet, welcher die Packungsgröße am nächsten kommt. Beispielsweise wird ein Arzneimittel ohne Normgröße und mit einer Packungsgröße von 30 Stück der N1-Normgröße mit 16-24 Stück zugeordnet, nicht der N2-Normgröße mit 45-55 Stück oder der N3-Normgröße mit 95-100 Stück.Abweichend davon wurde beim Fachlos Nr. 32 (Prednisolon parenteral 1) die PZN 02701497 zu der N2-Normgröße der Anlage 4 der PackungsV( zuletzt geändert mit Verordnung v. 30. Dezember 2011, BGBl. I 2012 S. 49) und beim Fachlos Nr. 74 (Isotretinoin) die PZN 03103999 zu der N3-Normgröße der Anlage 1 der PackungsV (zuletzt geändert mit Verordnung v. 30. Dezember 2011, BGBl. I 2012 S. 49) addiert.Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die während der Laufzeit des Rabattvertrages abgegebenen Arzneimittelmengen von den Angaben in der Spalte „Anzahl Mengeneinheiten 2012“ der Preisblätter nach oben oder unten abweichen können. U. a. können steigende oder fallende Versichertenzahlen durch allgemeine oder außerordentliche Versichertenzugänge oder -abgänge zu entsprechenden Veränderungen der zu Lasten der TK abgegebenen Packungszahlen führen. Die TK kann den pharmazeutischen Unternehmern daher keinerlei Zusicherungen im Hinblick auf die Abrechnung bestimmter (Mindest-)Packungszahlen während der Laufzeit des Rabattvertrages machen. Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen (dort insbesondere Ziffer 1.3 der Aufforderung zur Angebotsabgabe) verwiesen.
Als Kalkulationsgrundlage für die vorliegende Ausschreibung dienen die Mengen, die - bezogen auf alle Arzneimittel der jeweiligen Gruppe - im Kalenderjahr 2012 (Referenzzeitraum) zu Lasten der TK an Versicherte der TK abgegeben worden sind. Die im Referenzzeitraum abgegebenen Arzneimittel wurden dabei denjenigen Gruppen zugewiesen, zu denen sie nach heutiger Rechtslage gehören. Bei der Ermittlung der Abgabemengen wurden nur solche Präparate berücksichtigt, die im ABDA-Artikelstamm als Arzneimittel gekennzeichnet sind.Hierbei wurden auch Arzneimittel berücksichtigt, die zum Stichtag 15.03.2013 keine Normgröße oder eine Normgröße außerhalb der Maßgabe von § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Bestimmung und Kennzeichnung von Packungsgrößen für Arzneimittel in der vertragsärztlichen Versorgung (Packungsgrößenverordnung -PackungsV, zuletzt geändert mit Verordnung v. 30.12.2011, BGBl. I 2012 S. 49) hatten. Die im Kalenderjahr 2012 zu Lasten der TK an Versicherte der TK abgegebenen Mengen dieser Arzneimittel wurden gemäß der Normgröße berücksichtigt, der das jeweilige Arzneimittel vor der Änderung der PackungsV vom 22. Dezember 2010 zugeordnet war. So ging z. B. eines dieser Arzneimittel in die Menge der N1 ein, wenn es vor der Änderung der PackungsV vom 22. Dezember 2010 diese Normgröße trug. Waren diese Arzneimittel erst nach der Änderung der PackungsV vom 22.12.2010 im Markt verfügbar, werden sie derjenigen Normgröße zugeordnet, welcher die Packungsgröße am nächsten kommt. Beispielsweise wird ein Arzneimittel ohne Normgröße und mit einer Packungsgröße von 30 Stück der N1-Normgröße mit 16-24 Stück zugeordnet, nicht der N2-Normgröße mit 45-55 Stück oder der N3-Normgröße mit 95-100 Stück.Abweichend davon wurde beim Fachlos Nr. 32 (Prednisolon parenteral 1) die PZN 02701497 zu der N2-Normgröße der Anlage 4 der PackungsV( zuletzt geändert mit Verordnung v. 30. Dezember 2011, BGBl. I 2012 S. 49) und beim Fachlos Nr. 74 (Isotretinoin) die PZN 03103999 zu der N3-Normgröße der Anlage 1 der PackungsV (zuletzt geändert mit Verordnung v. 30. Dezember 2011, BGBl. I 2012 S. 49) addiert.Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die während der Laufzeit des Rabattvertrages abgegebenen Arzneimittelmengen von den Angaben in der Spalte „Anzahl Mengeneinheiten 2012“ der Preisblätter nach oben oder unten abweichen können. U. a. können steigende oder fallende Versichertenzahlen durch allgemeine oder außerordentliche Versichertenzugänge oder -abgänge zu entsprechenden Veränderungen der zu Lasten der TK abgegebenen Packungszahlen führen. Die TK kann den pharmazeutischen Unternehmern daher keinerlei Zusicherungen im Hinblick auf die Abrechnung bestimmter (Mindest-)Packungszahlen während der Laufzeit des Rabattvertrages machen. Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen (dort insbesondere Ziffer 1.3 der Aufforderung zur Angebotsabgabe) verwiesen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Unbestimmt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Techniker Krankenkasse
Postanschrift: Bramfelder Str. 140
Postleitzahl: 22305
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.tk.de/vergabe🌏
E-Mail: vergabe.generika.x@tk.de📧
Fax: +49 4069093360 📠
Die Vergabeunterlagen werden in elektronischer Form ausschließlich und einheitlich auf der Website http://www.tk.de/vergabe zur Verfügung gestellt. Das Öffnen der Vergabeunterlagen erfordert die Eingabe eines Passwortes, das interessierten pharmazeutischen Unternehmern (s. o. III.1.4) nach Registrierung auf der Website http://www.tk.de/vergabe per E-Mail mitgeteilt wird.
Die Vergabeunterlagen werden in elektronischer Form ausschließlich und einheitlich auf der Website http://www.tk.de/vergabe zur Verfügung gestellt. Das Öffnen der Vergabeunterlagen erfordert die Eingabe eines Passwortes, das interessierten pharmazeutischen Unternehmern (s. o. III.1.4) nach Registrierung auf der Website http://www.tk.de/vergabe per E-Mail mitgeteilt wird.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung der Techniker Krankenkasse (im Folgenden: TK) ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen „Vereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V“ (im Folgenden: Rabattvertrag bzw. Rabattverträge) über bestimmte Arzneimittel für einen Zeitraum von 24 Monaten (s. u. II.3).
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung der Techniker Krankenkasse (im Folgenden: TK) ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen „Vereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V“ (im Folgenden: Rabattvertrag bzw. Rabattverträge) über bestimmte Arzneimittel für einen Zeitraum von 24 Monaten (s. u. II.3).
Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit des Rabattvertrages zu Lasten der TK an Versicherte der TK abgegeben werden. Ausgenommen hiervon sind:
— Arzneimittel, die im Rahmen des Sprechstundenbedarfs verordnet und abgerechnet werden,
— Arzneimittel, die durch Krankenhausapotheken an TK-Versicherte abgegeben werden,
— in Apotheken hergestellte Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln und die als Bestandteil einer Zubereitung abgerechneten Fertigarzneimittel bzw. deren Teilmengen,
— Fertigarzneimittel (bzw. deren Teilmengen), die nach Auseinzelung und/oder patientenindividueller Verblisterung abgegeben und abgerechnet werden,
— Arzneimittel, die über zentrale Beschaffungsstellen i. S. v. § 47 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AMG abgegeben werden
Nachgefragt werden pro Fachlos grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel; nur solche Arzneimittel können als vertragsgegenständliche Rabattarzneimittel benannt werden. Ausnahmen hiervon bilden die Fachlose Nr. 12 "Cetirizin flüssig", Nr. 19 "Folsäure parenteral", Nr. 48 "Ambroxol", Nr. 57 "Calciumcarbonat und Colecalciferol Kautabletten", Nr. 58 "Calciumcarbonat und Colecalciferol Brausetabletten", Nr. 62 "Cetirizin fest", Nr. 66 "Eisen-II-Sulfat", Nr. 69 "Folsäure fest", Nr. 75 "Jodid-Ion", Nr. 76 "Lactulose" und Nr. 96 "Paracetamol"; bei diesen Fachlosen werden ausschließlich nicht verschreibungspflichtige (aber apothekenpflichtige) Arzneimittel nachgefragt, so dass hierbei nur solche als vertragsgegenständliche Rabattarzneimittel benannt werden können.
Nachgefragt werden pro Fachlos grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel; nur solche Arzneimittel können als vertragsgegenständliche Rabattarzneimittel benannt werden. Ausnahmen hiervon bilden die Fachlose Nr. 12 "Cetirizin flüssig", Nr. 19 "Folsäure parenteral", Nr. 48 "Ambroxol", Nr. 57 "Calciumcarbonat und Colecalciferol Kautabletten", Nr. 58 "Calciumcarbonat und Colecalciferol Brausetabletten", Nr. 62 "Cetirizin fest", Nr. 66 "Eisen-II-Sulfat", Nr. 69 "Folsäure fest", Nr. 75 "Jodid-Ion", Nr. 76 "Lactulose" und Nr. 96 "Paracetamol"; bei diesen Fachlosen werden ausschließlich nicht verschreibungspflichtige (aber apothekenpflichtige) Arzneimittel nachgefragt, so dass hierbei nur solche als vertragsgegenständliche Rabattarzneimittel benannt werden können.
Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (oder Bietergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer) i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG gerichtet (s. u. III.1.4).
Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen im Sinne von § 24b Abs. 2 AMG (vgl. auch § 129 Abs. 1 Satz 3 SGB V i. V. m. der Rahmenvereinbarung gemäß § 129 Abs. 2 SGB V), nicht im Sinne von § 4 Abs. 19 AMG. Hierzu wurden 121 Fachlose gebildet. Diese sind jeweils in sog. (Vergleichs-)Gruppen unterteilt.
Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen im Sinne von § 24b Abs. 2 AMG (vgl. auch § 129 Abs. 1 Satz 3 SGB V i. V. m. der Rahmenvereinbarung gemäß § 129 Abs. 2 SGB V), nicht im Sinne von § 4 Abs. 19 AMG. Hierzu wurden 121 Fachlose gebildet. Diese sind jeweils in sog. (Vergleichs-)Gruppen unterteilt.
Bei Fachlos Nr. 1 bis 46 ist beabsichtigt, Rabattverträge mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) je Fachlos zu schließen.
Bei Fachlos Nr. 47 bis 121 ist beabsichtigt, Rabattverträge mit bis zu 3 pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) je Fachlos zu schließen, sofern für das jeweilige Fachlos mindestens 3 wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
Bei Fachlos Nr. 47 bis 121 ist beabsichtigt, Rabattverträge mit bis zu 3 pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) je Fachlos zu schließen, sofern für das jeweilige Fachlos mindestens 3 wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Acarbose
Kurze Beschreibung:
Bei dem oben genannten Fachlos ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag mit EINEM pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Angebote sind möglich für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose; eine Loslimitierung erfolgt nicht. Da die Angebotswertung für jedes Los gesondert erfolgt, dürfen Angebote für mehrere oder alle Lose nicht unter dem Vorbehalt einer gemeinsamen Vergabe dieser Lose erfolgen; ein solcher Angebotsvorbehalt ist unzulässig und führt zum Ausschluss der von dem Vorbehalt erfassten Angebote.
Angebote sind möglich für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose; eine Loslimitierung erfolgt nicht. Da die Angebotswertung für jedes Los gesondert erfolgt, dürfen Angebote für mehrere oder alle Lose nicht unter dem Vorbehalt einer gemeinsamen Vergabe dieser Lose erfolgen; ein solcher Angebotsvorbehalt ist unzulässig und führt zum Ausschluss der von dem Vorbehalt erfassten Angebote.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Acemetacin
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Alprazolam
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Ambroxol und Doxycyclin
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Baclofen
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Beclometasondipropionat nasal
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Beclometasondipropionat Dosieraerosole
Kurze Beschreibung:
Bei dem oben genannten Fachlos werden für die Darreichungsformen „Autohaler“ und „EasiBreathe“ keine Rabatte nachgefragt. Arzneimittel dieser Darreichungsformen können nicht als Rabattarzneimittel angeboten werden. Sie können auch während der Vertragslaufzeit nicht als Rabattarzneimittel benannt werden. Es gehören nur Rabattarzneimittel, die die Darreichungsform Dosieraerosol oder Jetspacer haben, zum…
… Beschaffungsbedarf.Bei dem oben genannten Fachlos ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag mit EINEM pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
… Beschaffungsbedarf.
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Beta-Acetyldigoxin
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Betahistin
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Bromocriptin
Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: Cefpodoxim flüssig
Losnummer: 12
Bezeichnung des Loses: Cetirizin flüssig
Losnummer: 13
Bezeichnung des Loses: Clomipramin
Losnummer: 14
Bezeichnung des Loses: Clonidin
Losnummer: 15
Bezeichnung des Loses: Dexamethason Augentropfen
Losnummer: 16
Bezeichnung des Loses: Dexamethason fest
Losnummer: 17
Bezeichnung des Loses: Domperidon
Losnummer: 18
Bezeichnung des Loses: Fluvastatin retardiert
Losnummer: 19
Bezeichnung des Loses: Folsäure parenteral
Losnummer: 20
Bezeichnung des Loses: Indapamid
Losnummer: 21
Bezeichnung des Loses: Leflunomid
Losnummer: 22
Bezeichnung des Loses: Lorazepam
Losnummer: 23
Bezeichnung des Loses: Meloxicam
Losnummer: 24
Bezeichnung des Loses: Methylprednisolon parenteral
Losnummer: 25
Bezeichnung des Loses: Methylprednisolon fest
Losnummer: 26
Bezeichnung des Loses: Modafinil
Losnummer: 27
Bezeichnung des Loses: Nifedipin flüssig
Losnummer: 28
Bezeichnung des Loses: Norethisteron und 17-Beta-Estradiol
Losnummer: 29
Bezeichnung des Loses: Ofloxacin Augentropfen
Losnummer: 30
Bezeichnung des Loses: Ofloxacin fest
Losnummer: 31
Bezeichnung des Loses: Piretanid
Losnummer: 32
Bezeichnung des Loses: Prednisolon parenteral 1
Losnummer: 33
Bezeichnung des Loses: Prednisolon parenteral 2
Losnummer: 34
Bezeichnung des Loses: Propafenon
Losnummer: 35
Bezeichnung des Loses: Propranolol
Losnummer: 36
Bezeichnung des Loses: Quinapril und Hydrochlorothiazid
Losnummer: 37
Bezeichnung des Loses: Ramipril und Piretanid
Losnummer: 38
Bezeichnung des Loses: Selegilin
Losnummer: 39
Bezeichnung des Loses: Spironolacton und Furosemid
Losnummer: 40
Bezeichnung des Loses: Testosteronenantat parenteral
Losnummer: 41
Bezeichnung des Loses: Testosteron topisch
Losnummer: 42
Bezeichnung des Loses: Timolol
Losnummer: 43
Bezeichnung des Loses: Tolperison
Losnummer: 44
Bezeichnung des Loses: Ursodeoxycholsäure
Losnummer: 45
Bezeichnung des Loses: Valaciclovir
Losnummer: 46
Bezeichnung des Loses: Vancomycin, fest
Losnummer: 47
Bezeichnung des Loses: Amantadin
Kurze Beschreibung:
Bei dem oben genannten Fachlos ist die Messzahlenreihe 20/30/100 (Parkinsonmittel: Amantadin) maßgeblich (nicht maßgeblich ist die Messzahlenreihe 25/50/100 für antivirale…
… Mittel).Bei dem oben genannten Fachlos ist beabsichtigt, Rabattverträge mit BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Fachlos mindestens DREI wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
… Mittel).
Bei dem oben genannten Fachlos ist beabsichtigt, Rabattverträge mit BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Fachlos mindestens DREI wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
Bei dem oben genannten Fachlos ist beabsichtigt, Rabattverträge mit BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Fachlos mindestens DREI wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
Losnummer: 48
Bezeichnung des Loses: Ambroxol
Losnummer: 49
Bezeichnung des Loses: Anastrozol
Kurze Beschreibung:
Bei dem oben genannten Fachlos ist die Messzahlenreihe 30/60/100 (Sexualhormone und Hemmstoffe) maßgeblich (nicht maßgeblich ist die Messzahlenreihe 30/60/120 für…
… Zytostatika/Metastasenhemmer).Bei dem oben genannten Fachlos ist beabsichtigt, Rabattverträge mit BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Fachlos mindestens DREI wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
… Zytostatika/Metastasenhemmer).
Losnummer: 50
Bezeichnung des Loses: Atenolol
Losnummer: 51
Bezeichnung des Loses: Atenolol und Chlortalidon
Losnummer: 52
Bezeichnung des Loses: Benazepril und Hydrochlorothiazid
Losnummer: 53
Bezeichnung des Loses: Bezafibrat
Losnummer: 54
Bezeichnung des Loses: Brimonidin
Losnummer: 55
Bezeichnung des Loses: Bromazepam
Losnummer: 56
Bezeichnung des Loses: Calcitriol
Losnummer: 57
Bezeichnung des Loses: Calciumcarbonat und Colecalciferol Kautablette
Losnummer: 58
Bezeichnung des Loses: Calciumcarbonat und Colecalciferol Brausetablette
Losnummer: 59
Bezeichnung des Loses: Captopril
Losnummer: 60
Bezeichnung des Loses: Captopril und Hydrochlorothiazid
Losnummer: 61
Bezeichnung des Loses: Cefpodoxim fest
Losnummer: 62
Bezeichnung des Loses: Cetirizin fest
Losnummer: 63
Bezeichnung des Loses: Cyproteron und Ethinylestradiol
Losnummer: 64
Bezeichnung des Loses: Dexamethason parenteral
Losnummer: 65
Bezeichnung des Loses: Diltiazem
Losnummer: 66
Bezeichnung des Loses: Eisen(ll)sulfat
Losnummer: 67
Bezeichnung des Loses: Esomeprazol
Losnummer: 68
Bezeichnung des Loses: Fluvastatin unretardiert
Losnummer: 69
Bezeichnung des Loses: Folsäure fest
Losnummer: 70
Bezeichnung des Loses: Furosemid
Losnummer: 71
Bezeichnung des Loses: Glibenclamid
Losnummer: 72
Bezeichnung des Loses: Hydromorphon
Kurze Beschreibung:
Bei dem oben genannten Fachlos werden für Darreichungsformen, die zur einmaligen Anwendung innerhalb von 24 Stunden bestimmt sind, keine Rabatte nachgefragt. Arzneimittel dieser Darreichungsformen können nicht als Rabattarzneimittel angeboten werden. Sie können auch während der Vertragslaufzeit nicht als Rabattarzneimittel benannt werden. In diesem Fachlos gehören nur Rabattarzneimittel, die im Allgemeinen zur zweimal täglichen Anwendung bestimmt sind, zum…
… Beschaffungsbedarf.Bei dem oben genannten Fachlos ist beabsichtigt, Rabattverträge mit BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Fachlos mindestens DREI wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
… Beschaffungsbedarf.
Losnummer: 73
Bezeichnung des Loses: Isosorbidmononitrat
Losnummer: 74
Bezeichnung des Loses: Isotretinoin
Losnummer: 75
Bezeichnung des Loses: Jodid-Ion
Losnummer: 76
Bezeichnung des Loses: Lactulose
Losnummer: 77
Bezeichnung des Loses: Levodopa und Benserazid
Kurze Beschreibung:
Bei dem oben genannten Fachlos fordert die TK die Mindestindikation "Morbus Parkinson". Arzneimittel, die nicht mindestens für die Mindestindikation zugelassen sind und in den Verkehr gebracht werden, können nicht als Rabattarzneimittel angeboten werden. Sie können auch während der Vertragslaufzeit nicht als Rabattarzneimittel benannt…
… werden.Bei dem oben genannten Fachlos ist beabsichtigt, Rabattverträge mit BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Fachlos mindestens DREI wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
… werden.
Losnummer: 78
Bezeichnung des Loses: Levonorgestrel und Ethinylestradiol
Losnummer: 79
Bezeichnung des Loses: Loperamid
Losnummer: 80
Bezeichnung des Loses: Losartan und Hydrochlorothiazid
Losnummer: 81
Bezeichnung des Loses: Lovastatin
Losnummer: 82
Bezeichnung des Loses: Melperon
Losnummer: 83
Bezeichnung des Loses: Metoclopramid
Losnummer: 84
Bezeichnung des Loses: Metronidazol
Losnummer: 85
Bezeichnung des Loses: Minocyclin
Kurze Beschreibung:
Bei dem oben genannten Fachlos ist für die Gruppen 1-3 die Messzahlenreihe 20/50/100 (Dermatika: Interna) und für die Gruppen 4-6 die Messzahlenreihe 10/20/50 (Antibiotika/ Chemotherapeutika: Minocyclin)…
… maßgeblich.Bei dem oben genannten Fachlos ist beabsichtigt, Rabattverträge mit BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Fachlos mindestens DREI wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
… maßgeblich.
Losnummer: 86
Bezeichnung des Loses: Moclobemid
Losnummer: 87
Bezeichnung des Loses: Molsidomin
Kurze Beschreibung:
Bei dem oben genannten Fachlos ist die Messzahlenreihe 30/60/100 (Koronartherapeutika) maßgeblich (nicht maßgeblich ist die Messzahlenreihe 30/50/100 für…
… Kardiaka).Bei dem oben genannten Fachlos ist beabsichtigt, Rabattverträge mit BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Fachlos mindestens DREI wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
… Kardiaka).
Losnummer: 88
Bezeichnung des Loses: Naproxen
Kurze Beschreibung:
Bei dem oben genannten Fachlos ist die Messzahlenreihe 20/50/100 (Antirheumatika) maßgeblich (nicht maßgeblich ist die Messzahlenreihe 10/30/50 für…
… Analgetika).Bei dem oben genannten Fachlos ist beabsichtigt, Rabattverträge mit BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Fachlos mindestens DREI wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
… Analgetika).
Losnummer: 89
Bezeichnung des Loses: Nebivolol
Losnummer: 90
Bezeichnung des Loses: Nifedipin fest
Losnummer: 91
Bezeichnung des Loses: Nitrendipin
Losnummer: 92
Bezeichnung des Loses: Norfloxacin
Losnummer: 93
Bezeichnung des Loses: Oxcarbazepin
Losnummer: 94
Bezeichnung des Loses: Oxybutynin
Losnummer: 95
Bezeichnung des Loses: Pantoprazol
Losnummer: 96
Bezeichnung des Loses: Paracetamol
Losnummer: 97
Bezeichnung des Loses: Piracetam
Losnummer: 98
Bezeichnung des Loses: Pramipexol
Losnummer: 99
Bezeichnung des Loses: Prednisolon fest
Losnummer: 100
Bezeichnung des Loses: Prednison
Losnummer: 101
Bezeichnung des Loses: Propiverin
Losnummer: 102
Bezeichnung des Loses: Risedronsäure
Losnummer: 103
Bezeichnung des Loses: Ropinirol
Losnummer: 104
Bezeichnung des Loses: Salbutamol inhalativ 1
Kurze Beschreibung:
Bei dem oben genannten Fachlos werden für die Darreichungsformen „Autohaler“ und „EasiBreathe“ keine Rabatte nachgefragt. Arzneimittel dieser Darreichungsformen können nicht als Rabattarzneimittel angeboten werden. Sie können auch während der Vertragslaufzeit nicht als Rabattarzneimittel benannt werden. Es gehören nur Rabattarzneimittel, die die Darreichungsform Dosieraerosol oder Jetspacer haben, zum Beschaffungsbedarf.Bei dem oben genannten Fachlos ist beabsichtigt, Rabattverträge mit BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Fachlos mindestens DREI wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
Bei dem oben genannten Fachlos werden für die Darreichungsformen „Autohaler“ und „EasiBreathe“ keine Rabatte nachgefragt. Arzneimittel dieser Darreichungsformen können nicht als Rabattarzneimittel angeboten werden. Sie können auch während der Vertragslaufzeit nicht als Rabattarzneimittel benannt werden. Es gehören nur Rabattarzneimittel, die die Darreichungsform Dosieraerosol oder Jetspacer haben, zum Beschaffungsbedarf.Bei dem oben genannten Fachlos ist beabsichtigt, Rabattverträge mit BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Fachlos mindestens DREI wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
Losnummer: 105
Bezeichnung des Loses: Salbutamol inhalativ 2
Losnummer: 106
Bezeichnung des Loses: Sotalol
Losnummer: 107
Bezeichnung des Loses: Spironolacton
Losnummer: 108
Bezeichnung des Loses: Sulpirid
Losnummer: 109
Bezeichnung des Loses: Tamoxifen
Losnummer: 110
Bezeichnung des Loses: Temozolomid
Losnummer: 111
Bezeichnung des Loses: Terazosin
Kurze Beschreibung:
Bei dem oben genannten Fachlos fordert die TK die Mindestindikation "Behandlung der klinischen Symptome der benignen Prostatahyperplasie". Arzneimittel, die nicht mindestens für die Mindestindikation zugelassen sind und in den Verkehr gebracht werden, können nicht als Rabattarzneimittel angeboten werden. Sie können auch während der Vertragslaufzeit nicht als Rabattarzneimittel benannt werden. Zudem ist die Messzahlenreihe 25/50/100 (Urologika) maßgeblich (nicht maßgeblich ist die Messzahlenreihe 25/55/100 für Antihypertonika). Bei der Gruppe 8 handelt es sich zudem um Packungen, die 7 Tabletten in der Wirkstärke 1mg und 14 Tabletten in der Wirkstärke 2mg…
… enthalten.Bei dem oben genannten Fachlos ist beabsichtigt, Rabattverträge mit BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Fachlos mindestens DREI wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
… enthalten.
Losnummer: 112
Bezeichnung des Loses: Theophyllin
Losnummer: 113
Bezeichnung des Loses: Tiaprid
Losnummer: 114
Bezeichnung des Loses: Ticlopidin
Losnummer: 115
Bezeichnung des Loses: Topiramat
Kurze Beschreibung:
Bei dem oben genannten Fachlos ist die Messzahlenreihe 50/100/200 (Antiepileptika) maßgeblich (nicht maßgeblich ist die Messzahlenreihe 20/50/100 für…
… Migränemittel).Bei dem oben genannten Fachlos ist beabsichtigt, Rabattverträge mit BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Fachlos mindestens DREI wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
… Migränemittel).
Losnummer: 116
Bezeichnung des Loses: Triamteren und Hydrochlorothiazid
Losnummer: 117
Bezeichnung des Loses: Vancomycin, flüssig
Kurze Beschreibung:
Bei dem oben genannten Fachlos ist die Messzahlenreihe 1/5/10 (Antibiotika/ Chemothe-rapeutika: Vancomycin) maßgeblich (nicht maßgeblich ist die Messzahlenreihe 5/10/25 für…
… Magen-Darm-Mittel).Bei dem oben genannten Fachlos ist beabsichtigt, Rabattverträge mit BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Fachlos mindestens DREI wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
… Magen-Darm-Mittel).
Losnummer: 118
Bezeichnung des Loses: Xipamid
Losnummer: 119
Bezeichnung des Loses: Ziprasidon
Losnummer: 120
Bezeichnung des Loses: Zolpidem
Losnummer: 121
Bezeichnung des Loses: Zopiclon
Menge oder Umfang:
Als Kalkulationsgrundlage für die vorliegende Ausschreibung dienen die Mengen, die - bezogen auf alle Arzneimittel der jeweiligen Gruppe - im Kalenderjahr 2012 (Referenzzeitraum) zu Lasten der TK an Versicherte der TK abgegeben worden sind. Die im Referenzzeitraum abgegebenen Arzneimittel wurden dabei denjenigen Gruppen zugewiesen, zu denen sie nach heutiger Rechtslage gehören. Bei der Ermittlung der Abgabemengen wurden nur solche Präparate berücksichtigt, die im ABDA-Artikelstamm als Arzneimittel gekennzeichnet sind.
Als Kalkulationsgrundlage für die vorliegende Ausschreibung dienen die Mengen, die - bezogen auf alle Arzneimittel der jeweiligen Gruppe - im Kalenderjahr 2012 (Referenzzeitraum) zu Lasten der TK an Versicherte der TK abgegeben worden sind. Die im Referenzzeitraum abgegebenen Arzneimittel wurden dabei denjenigen Gruppen zugewiesen, zu denen sie nach heutiger Rechtslage gehören. Bei der Ermittlung der Abgabemengen wurden nur solche Präparate berücksichtigt, die im ABDA-Artikelstamm als Arzneimittel gekennzeichnet sind.
Hierbei wurden auch Arzneimittel berücksichtigt, die zum Stichtag 15.03.2013 keine Normgröße oder eine Normgröße außerhalb der Maßgabe von § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Bestimmung und Kennzeichnung von Packungsgrößen für Arzneimittel in der vertragsärztlichen Versorgung (Packungsgrößenverordnung -PackungsV, zuletzt geändert mit Verordnung v. 30.12.2011, BGBl. I 2012 S. 49) hatten. Die im Kalenderjahr 2012 zu Lasten der TK an Versicherte der TK abgegebenen Mengen dieser Arzneimittel wurden gemäß der Normgröße berücksichtigt, der das jeweilige Arzneimittel vor der Änderung der PackungsV vom 22. Dezember 2010 zugeordnet war. So ging z. B. eines dieser Arzneimittel in die Menge der N1 ein, wenn es vor der Änderung der PackungsV vom 22. Dezember 2010 diese Normgröße trug. Waren diese Arzneimittel erst nach der Änderung der PackungsV vom 22.12.2010 im Markt verfügbar, werden sie derjenigen Normgröße zugeordnet, welcher die Packungsgröße am nächsten kommt. Beispielsweise wird ein Arzneimittel ohne Normgröße und mit einer Packungsgröße von 30 Stück der N1-Normgröße mit 16-24 Stück zugeordnet, nicht der N2-Normgröße mit 45-55 Stück oder der N3-Normgröße mit 95-100 Stück.
Hierbei wurden auch Arzneimittel berücksichtigt, die zum Stichtag 15.03.2013 keine Normgröße oder eine Normgröße außerhalb der Maßgabe von § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Bestimmung und Kennzeichnung von Packungsgrößen für Arzneimittel in der vertragsärztlichen Versorgung (Packungsgrößenverordnung -PackungsV, zuletzt geändert mit Verordnung v. 30.12.2011, BGBl. I 2012 S. 49) hatten. Die im Kalenderjahr 2012 zu Lasten der TK an Versicherte der TK abgegebenen Mengen dieser Arzneimittel wurden gemäß der Normgröße berücksichtigt, der das jeweilige Arzneimittel vor der Änderung der PackungsV vom 22. Dezember 2010 zugeordnet war. So ging z. B. eines dieser Arzneimittel in die Menge der N1 ein, wenn es vor der Änderung der PackungsV vom 22. Dezember 2010 diese Normgröße trug. Waren diese Arzneimittel erst nach der Änderung der PackungsV vom 22.12.2010 im Markt verfügbar, werden sie derjenigen Normgröße zugeordnet, welcher die Packungsgröße am nächsten kommt. Beispielsweise wird ein Arzneimittel ohne Normgröße und mit einer Packungsgröße von 30 Stück der N1-Normgröße mit 16-24 Stück zugeordnet, nicht der N2-Normgröße mit 45-55 Stück oder der N3-Normgröße mit 95-100 Stück.
Abweichend davon wurde beim Fachlos Nr. 32 (Prednisolon parenteral 1) die PZN 02701497 zu der N2-Normgröße der Anlage 4 der PackungsV( zuletzt geändert mit Verordnung v. 30. Dezember 2011, BGBl. I 2012 S. 49) und beim Fachlos Nr. 74 (Isotretinoin) die PZN 03103999 zu der N3-Normgröße der Anlage 1 der PackungsV (zuletzt geändert mit Verordnung v. 30. Dezember 2011, BGBl. I 2012 S. 49) addiert.
Abweichend davon wurde beim Fachlos Nr. 32 (Prednisolon parenteral 1) die PZN 02701497 zu der N2-Normgröße der Anlage 4 der PackungsV( zuletzt geändert mit Verordnung v. 30. Dezember 2011, BGBl. I 2012 S. 49) und beim Fachlos Nr. 74 (Isotretinoin) die PZN 03103999 zu der N3-Normgröße der Anlage 1 der PackungsV (zuletzt geändert mit Verordnung v. 30. Dezember 2011, BGBl. I 2012 S. 49) addiert.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die während der Laufzeit des Rabattvertrages abgegebenen Arzneimittelmengen von den Angaben in der Spalte „Anzahl Mengeneinheiten 2012“ der Preisblätter nach oben oder unten abweichen können. U. a. können steigende oder fallende Versichertenzahlen durch allgemeine oder außerordentliche Versichertenzugänge oder -abgänge zu entsprechenden Veränderungen der zu Lasten der TK abgegebenen Packungszahlen führen. Die TK kann den pharmazeutischen Unternehmern daher keinerlei Zusicherungen im Hinblick auf die Abrechnung bestimmter (Mindest-)Packungszahlen während der Laufzeit des Rabattvertrages machen. Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen (dort insbesondere Ziffer 1.3 der Aufforderung zur Angebotsabgabe) verwiesen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die während der Laufzeit des Rabattvertrages abgegebenen Arzneimittelmengen von den Angaben in der Spalte „Anzahl Mengeneinheiten 2012“ der Preisblätter nach oben oder unten abweichen können. U. a. können steigende oder fallende Versichertenzahlen durch allgemeine oder außerordentliche Versichertenzugänge oder -abgänge zu entsprechenden Veränderungen der zu Lasten der TK abgegebenen Packungszahlen führen. Die TK kann den pharmazeutischen Unternehmern daher keinerlei Zusicherungen im Hinblick auf die Abrechnung bestimmter (Mindest-)Packungszahlen während der Laufzeit des Rabattvertrages machen. Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen (dort insbesondere Ziffer 1.3 der Aufforderung zur Angebotsabgabe) verwiesen.
Referenznummer: VgSt/V - 2013/041
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen:
— Einfacher oder amtlicher Ausdruck (Kopie ausreichend) aus dem Handelsregister, nicht älter als vom 1. Februar 2013. Ausländische Bieter haben einen Ausdruck (Kopie ausreichend) aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorzulegen.
— Einfacher oder amtlicher Ausdruck (Kopie ausreichend) aus dem Handelsregister, nicht älter als vom 1. Februar 2013. Ausländische Bieter haben einen Ausdruck (Kopie ausreichend) aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorzulegen.
— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß Anlage E2 der Vergabeunterlagen,
— Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß Anlage E3 der Vergabeunterlagen.
Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen:
— Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Anlage E1 der Vergabeunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das Bietergemeinschaftsmitglied zu beziehen sind, dem eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist):
Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das Bietergemeinschaftsmitglied zu beziehen sind, dem eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist):
— Zulassungsnachweise für alle Arzneimittel, für die ein Rabattangebot abgegeben wird, durch Vorlage eines Auszugs aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank (im Folgenden: AMIS-Auszug)
- dem Arzneimittelinformationssystem des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), der die aktuelle Zulassungssituation wiedergibt.
Folgende Angaben zur Zulassungssituation jedes angebotsgegenständlichen Arzneimittels müssen sich aus dem AMIS-Auszug ergeben:
Aa) Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels,
Ab) Name des Antragstellers / Inhabers der Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. Örtliche Vertreter werden auf III.1.4 hingewiesen.
Ab) Name des Antragstellers / Inhabers der Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. Örtliche Vertreter werden auf III.1.4 hingewiesen.
Ac) Zulassungsnummer,
Ad) Darreichungsform,
Ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination,
Af) Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile,
Ag) Verkehrsfähigkeit,
Ah) zusätzlich bei Fachlosen Nr. 6 (Beclometasondipropionat nasal), Nr. 79 (Loperamid), Nr. 88 (Naproxen) und Nr. 95 (Pantoprazol): Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung).
Weicht bei einem angebotsgegenständlichen Arzneimittel die aktuelle Zulassungssituation hinsichtlich der unter Ab) bis Ah) geforderten Angaben von den im AMIS-Auszug vermerkten Angaben ab oder enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIS-Auszug alle unter Ab) bis Ah) geforderten Angaben, hat der Bieter den aktuellen Stand bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen. Dies gilt auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 3 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen ist.
Weicht bei einem angebotsgegenständlichen Arzneimittel die aktuelle Zulassungssituation hinsichtlich der unter Ab) bis Ah) geforderten Angaben von den im AMIS-Auszug vermerkten Angaben ab oder enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIS-Auszug alle unter Ab) bis Ah) geforderten Angaben, hat der Bieter den aktuellen Stand bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen. Dies gilt auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 3 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen ist.
Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro angebotenem Fachlos die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen:
— Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel gemäß Anlage E4 der Vergabeunterlagen (abhängig von den angebotenen Fachlosen in der Fassung für Fachlos Nr. 1 bis 46 und/oder in der Fassung für Fachlos Nr. 47 bis 121).
— Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel gemäß Anlage E4 der Vergabeunterlagen (abhängig von den angebotenen Fachlosen in der Fassung für Fachlos Nr. 1 bis 46 und/oder in der Fassung für Fachlos Nr. 47 bis 121).
Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern sind erst auf Verlangen der TK nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Unterauftragnehmer die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen:
— Verpflichtungserklärung für Unterauftragnehmer gemäß Anlage E5d/e der Vergabeunterlagen (abhängig von den angebotenen Fachlosen in der Fassung für Fachlos Nr. 1 bis 46 und/oder in der Fassung für Fachlos Nr. 47 bis 121) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4 der Vergabeunterlagen) benannten Unterauftragnehmer.
— Verpflichtungserklärung für Unterauftragnehmer gemäß Anlage E5d/e der Vergabeunterlagen (abhängig von den angebotenen Fachlosen in der Fassung für Fachlos Nr. 1 bis 46 und/oder in der Fassung für Fachlos Nr. 47 bis 121) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4 der Vergabeunterlagen) benannten Unterauftragnehmer.
Die Verpflichtungserklärung(en) des/der benannten Unterauftragnehmer(s) kann/können wahlweise in der deutschen oder englischen Fassung abgegeben werden. Der Vorlage von weiteren Eignungsnachweisen in Bezug auf den/die Unterauftragnehmer bedarf es nicht.
Die Verpflichtungserklärung(en) des/der benannten Unterauftragnehmer(s) kann/können wahlweise in der deutschen oder englischen Fassung abgegeben werden. Der Vorlage von weiteren Eignungsnachweisen in Bezug auf den/die Unterauftragnehmer bedarf es nicht.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Nach Maßgabe der Vertragsbedingungen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
Sonstige besondere Bedingungen:
Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (oder Bietergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer) i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann an der Ausschreibung beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind.
Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (oder Bietergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer) i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann an der Ausschreibung beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 24
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-01-10 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-07-19 📅
Öffnungsort: Techniker Krankenkasse, Bramfelder Str. 140, 22305 Hamburg
Ort des Eröffnungstermins: Techniker Krankenkasse, Bramfelder Str. 140, 22305 Hamburg
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle / F 0.09a
Internetadresse: www.tk.de/vergabe🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-02-01 📅
Datum des Endes: 2016-01-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VgSt/V - 2013/041
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
"§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist."
"§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt".
"§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 113 Abs. 1 gilt in diesem Fall nicht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 113 Abs. 1 gilt in diesem Fall nicht.
(3) Die Entscheidung der Vergabekammer ergeht durch Verwaltungsakt. Die Vollstreckung richtet sich, auch gegen einen Hoheitsträger, nach den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen des Bundes und der Länder. Die §§ 61 und 86a Satz 2 gelten entsprechend".
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Rüge i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB jedenfalls dann nicht mehr "unverzüglich" i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist, wenn sie mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhoben wird.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Rüge i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB jedenfalls dann nicht mehr "unverzüglich" i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist, wenn sie mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhoben wird.
Quelle: OJS 2013/S 108-184356 (2013-06-03)
Ergänzende Angaben (2013-06-26) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
2️⃣0️⃣7️⃣ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
1
2
3
4
6
12
10
13
7
8
9
Referenz Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2013/S 124-212154
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
E-Mail: info@bundeskartellamt.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von §101b Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.