HRM-Software

BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Installation eines HRM-Systems und der nachfolgende Systemservice für ein Healthcare-Relationship-Management System (HRM-System). „HRM-System“ in diesem Sinne bezeichnet eine Software, die dazu bestimmt ist, den Kontakt einer Krankenversicherung zu ihren Versicherten zu organisieren (z.B. durch Speicherung einer Historie der bislang erfolgten Kommunikation, Vorhaltung von Kontaktdaten etc.). Das auftragsgegenständliche HRM-System muss über ein Ticketsystem sowie Schnittstellen zu dem beim Auftraggeber künftig eingesetzten System „ISKV 21c“ und dem aktuell verwendeten System „ISKV Basis“ verfügen. Der zu erbringende Systemservice umfasst sowohl die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft als auch die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft im Falle einer Störung.
Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die Bieter versandt werden, die ihre Eignung nachgewiesen haben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-11-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-10-17.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-10-17 Auftragsbekanntmachung
2014-12-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-10-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen in Verbindung mit Software 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund
Postanschrift: Rheinische Straße 1
Postleitzahl: 44137
Postort: Dortmund
Kontakt
Internetadresse: http://www.big-direkt.de 🌏
E-Mail: claudia.riemenschneider@big-direkt.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-10-17 📅
Einreichungsfrist: 2013-11-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-10-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 204-353606
ABl. S-Ausgabe: 204
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber hält bereits für den Teilnahmewettbewerb Vergabeunterlagen bereit, welche das Verfahren näher erläutern. Die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Formulare sind für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu verwenden. Die Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb können bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden. Die unter II.3 genannte Vertragslaufzeit von 60 Monaten bezieht sich auf die Nutzung des Systems und den Systemservice. Sie beginnt entgegen der (nicht änderbaren) Angabe im Bekanntmachungsformular mit Abnahme des Gesamtsystems und nicht bereits mit Auftragserteilung.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Installation eines HRM-Systems und der nachfolgende Systemservice für ein Healthcare-Relationship-Management System (HRM-System). „HRM-System“ in diesem Sinne bezeichnet eine Software, die dazu bestimmt ist, den Kontakt einer Krankenversicherung zu ihren Versicherten zu organisieren (z.B. durch Speicherung einer Historie der bislang erfolgten Kommunikation, Vorhaltung von Kontaktdaten etc.). Das auftragsgegenständliche HRM-System muss über ein Ticketsystem sowie Schnittstellen zu dem beim Auftraggeber künftig eingesetzten System „ISKV 21c“ und dem aktuell verwendeten System „ISKV Basis“ verfügen. Der zu erbringende Systemservice umfasst sowohl die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft als auch die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft im Falle einer Störung.
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Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die Bieter versandt werden, die ihre Eignung nachgewiesen haben.
Beschreibung der Optionen:
Einige (wenige) Funktionen des Systems müssen nicht bis zum Zeitpunkt der betriebsbereiten Übergabe bereit gestellt werden. Die Bereitstellung dieser Funktionalität kann vom Auftraggeber jedoch zu einem späteren Zeitpunkt verlangt werden. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die Bieter versandt werden, die ihre Eignung nachgewiesen haben.
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Dauer: 60 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dortmund.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Erklärung zur Zuverlässigkeit nach Anlage „Eigenerklärung gem. § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A“ – im Original.
Allgemeine Hinweise:
Für Bietergemeinschaften, Nachunternehmer und Dritte sind die Nachweise nach Maßgabe von Ziff. 7, 8 und 9 der Bewerbungsbedingungen einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenzliste gemäß Anlage „Referenzliste“ entsprechend den Anforderungen, die sich aus der Anlage „Referenzliste“ ergeben – im Original
Allgemeine Hinweise:
Für Bietergemeinschaften, Nachunternehmer und Dritte sind die Nachweise nach Maßgabe von Ziff. 7, 8 und 9 der Bewerbungsbedingungen einzureichen.
Mindeststandards:
1.1 Die nachfolgenden Mindestanforderungen müssen in jedem einzelnen Referenzauftrag vollständig erfüllt sein:
— Der Auftraggeber des Referenzauftrags muss eine deutsche gesetzliche Innungskrankenkasse oder Betriebskrankenkasse sein; und
— Der Referenzauftrag muss die Installation und den Systemservice für ein Healthcare-Relationship-Management System (HRM-System) betreffen. Hierunter fällt jede Software, die dazu bestimmt ist, den Kontakt der Krankenversicherung zu ihren Versicherten zu organisieren (z.B. durch Speicherung einer Historie der bislang erfolgten Kommunikation, Vorhaltung von Kontaktdaten etc.).
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1.2 Zusätzlich zu den unter Ziff. 1.1 genannten Mindestanforderungen muss jeder Referenzauftrag mindestens eine der nachfolgenden Mindest-anforderungen erfüllen. Insgesamt müssen die vorgelegten Referenzaufträge sämtliche der nachfolgend genannten Mindestanforderungen erfüllen. Bieter haben also die Wahl, ob sie diese Anforderungen durch Vorlage einer oder zweier Referenzaufträge nachweisen. Die Mindestanforderungen sind:
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— Das im Rahmen des Referenzauftrags installierte HRM-System muss
ein Ticket-System beinhalten, welches in der Lage ist, auf zuvor definierte Ereignisse (Events) zu reagieren und die hierfür definierten Prozesse zu starten. Der Eintritt eines Events muss vom System selbständig im Wege der Abfrage einer Datenbank erkannt werden. Das Ticketsystem muss bei Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge seit mindestens 12 Monaten vom Referenzauftraggeber produktiv genutzt werden,
in der Lage sein, Daten aus den Systemen „ISKV Basis“ und „ISKV 21c“ des Herstellers BITMARCK auszulesen und jedenfalls zum Teil schreibend auf dieses System zuzugreifen. Der Zugriff kann z.B. über eine Schnittstelle erfolgen oder auch mittelbar über eine weitere Software, welche die Zugriffe durchführt. Diese Funktionalität muss bei Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge vom Referenzauftraggeber seit mindestens zwei Monaten produktiv genutzt werden.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit einheitlichem Vertreter.

Verfahren
Objektive Auswahlkriterien:
Es werden alle Bieter zur Angebotsabgabe aufgefordert, die ihre Eignung nachgewiesen haben.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: BIG direkt gesund
Frau Claudia Riemenschneider

Referenz
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber hält bereits für den Teilnahmewettbewerb Vergabeunterlagen bereit, welche das Verfahren näher erläutern. Die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Formulare sind für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu verwenden. Die Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb können bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden.
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Die unter II.3 genannte Vertragslaufzeit von 60 Monaten bezieht sich auf die Nutzung des Systems und den Systemservice. Sie beginnt entgegen der (nicht änderbaren) Angabe im Bekanntmachungsformular mit Abnahme des Gesamtsystems und nicht bereits mit Auftragserteilung.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/Vergaberecht/vergaberechtW3DnavidW26112.php 🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegungvon Rechtsbehelfen gelten u. a. die nachfolgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an diebetroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs bei dem betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (...).
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§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a GWB verstoßen hat (...)
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahreninnerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind (...).
§ 114 Entscheidung der Vergabekamnmer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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Ergänzender Hinweis: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Rechtsprechung im Regelfall nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist sowohl nach der vergaberechtlichen Rechtsprechung als auch nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 S. 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1
Quelle: OJS 2013/S 204-353606 (2013-10-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-12-05)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Charlotten-Carree Markgrafenstraße 62
Postleitzahl: 10969
Postort: Berlin
Kontakt
Telefon: +49 23155571182 📞
Fax: +49 23155571182 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-12-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-12-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 238-419489
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 204-353606
ABl. S-Ausgabe: 238

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: BO-13-0613

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-08-29 📅
Name: hc: VISION Technologie GmbH
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Claudia Riemenschneider

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html#doc3590562bodyText1 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die nachfolgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs bei dem betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (...).
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (...).
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
Ergänzender Hinweis: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Rechtsprechung im Regelfall nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist sowohl nach der vergaberechtlichen Rechtsprechung als auch nach der Rechtsprechung zu§ 121 Abs. 1 S. 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe Ziffer VI.3.1)
Quelle: OJS 2014/S 238-419489 (2014-12-05)