Am Universitätsklinikum Jena wird gegenwärtig der 2. Bauabschnitt realisiert. Dieser beinhaltet die Integration des größten Teils der in der Innenstadt von Jena verbliebenen Kliniken und Funktionsbereiche in den Zentralstandort Jena-Lobeda. Mit dieser Baumaßnahme wird der mit dem 1. Bauabschnitt begonnene Prozess der strukturellen Optimierung des Universitätsklinikums fortgeführt und der Standort Lobeda im Blick auf Krankenversorgung, Forschung und Lehre weiterentwickelt. Der Handlungsbedarf ergibt sich aus der Notwendigkeit, betrieblich-funktionale Synergien zu heben, Kapazitäten und Betriebsgrößen zu optimieren, infrastrukturelle Kosten und die Logistik an effizientere Prozesse zu adaptieren, Parallelvorhaltungen abzubauen und Vorhaltekosten unwirtschaftlicher Altbauten zu eliminieren. Die Realisierung wird in Abschnitten erfolgen, den 1. Teil bilden das MZ II und das MZ IV sowie das FUI. Mit vorbereitenden Arbeiten wurde im Jahr 2010 begonnen. Die Teilprojekte MZ II und IV sowie FUI sollen bis zum Frühjahr 2016 fertiggestellt werden (1. Teilbauabschnitt). Die Fertigstellung der Teilprojekte MZ III und SFB ist bis zum Frühjahr 2018 vorgesehen (2. Teilbauabschnitt). Die Bauleistung für den 1. Teilbauabschnitt wurde an den Generalunternehmer Ed. Züblin AG vergeben. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Qualität der vom GU zu erbringenden Leistungen der folgenden TGA-Anlagengruppen (gem. HOAI 2013). 1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, KG 230, KG 410, KG 541, KG 542, 2. Wärmeversorgungsanlagen, KG 420, 3. Lufttechnische Anlagen, KG 430, KG 545, 7. nutzungsspezifische Anlagen… (Medienversorgungsanlagen) KG 473, 8. Gebäudeautomation KG 480 durch eine ingenieurtechnische Überwachung während der Ausführung kontrollieren zu lassen. Ziel der Kontrolltätigkeit ist die Sicherstellung der mit dem Generalunternehmervertrag vorgegebenen Qualitätsvorgaben. Wesentlicher Bestandteil des Generalunternehmervertrages ist die funktionale Leistungsbeschreibung. Auf deren Basis sowie unter Beachtung der vom Auftraggeber erstellten Planung (vgl. Entwurfsplanung), erarbeitet der Generalunternehmer gegenwärtig die Ausführungsplanung. Die eigentliche Bauüberwachung im Sinne der Leistungsphase 8 der HOAI obliegt dem Generalunternehmer.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-09-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-09-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-09-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kontroll- und Überwachungsleistungen
Menge oder Umfang:
Kontrolle GU-Bauausführung – TGA-Anlagengruppen 1, 2, 3, 7, 8 für 1. Teilbauabschnitt.1. Einarbeitung in die Projektunterlagen, insbesondere Generalunternehmervertrag inkl. funktionaler Leistungsbeschreibung.2. Aufsicht über die örtliche Objektüberwachung des GU. Dazu sind regelmäßig insbesondere folgende Leistungen des GU zu überwachen: Überwachen der Ausführung auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen, der Leistungsbeschreibung sowie den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften. Abweichungen zum Leistungssoll sind zu dokumentieren und dem Auftraggeber anzuzeigen.3. Prüfung des vom GU festgestellten bzw. erreichten Leistungsstandes.4. Mitwirken bei der Vorbereitung und Teilnahme an der Abnahme von Leistungen und Lieferungen unter Beteiligung der örtlichen Bauüberwachung des GUs und anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter inkl. Niederschrift der fachspezifischen Mängel und Restleistungen.5. Teilnahme an behördlichen Abnahmen.6. Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistung festgestellten Mängel.7. Mitwirken bei der Kostenfeststellung, bei Anlagen in Gebäuden: nach DIN 276 (im Vergleich mit B2-Preisblatt des AG) für Erstellung des Verwendungsnachweises.8. Prüfung der vom GU zu übergebenen Revisionsunterlagen, Bedienungsanleitungen und Prüfprotokolle zur Sicherstellung der Vollständigkeit und inhaltlichen Richtigkeit unter beachtung des Anforderungskataloges CAFM-Richtlinie.9. Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage der technischen Ausrüstung; Mitwirkung bei der technischen Inbetriebnahme.10. fachtechnische Prüfung und Bewertung von Nachtragsangeboten des GU.
Kontrolle GU-Bauausführung – TGA-Anlagengruppen 1, 2, 3, 7, 8 für 1. Teilbauabschnitt.1. Einarbeitung in die Projektunterlagen, insbesondere Generalunternehmervertrag inkl. funktionaler Leistungsbeschreibung.2. Aufsicht über die örtliche Objektüberwachung des GU. Dazu sind regelmäßig insbesondere folgende Leistungen des GU zu überwachen: Überwachen der Ausführung auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen, der Leistungsbeschreibung sowie den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften. Abweichungen zum Leistungssoll sind zu dokumentieren und dem Auftraggeber anzuzeigen.3. Prüfung des vom GU festgestellten bzw. erreichten Leistungsstandes.4. Mitwirken bei der Vorbereitung und Teilnahme an der Abnahme von Leistungen und Lieferungen unter Beteiligung der örtlichen Bauüberwachung des GUs und anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter inkl. Niederschrift der fachspezifischen Mängel und Restleistungen.5. Teilnahme an behördlichen Abnahmen.6. Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistung festgestellten Mängel.7. Mitwirken bei der Kostenfeststellung, bei Anlagen in Gebäuden: nach DIN 276 (im Vergleich mit B2-Preisblatt des AG) für Erstellung des Verwendungsnachweises.8. Prüfung der vom GU zu übergebenen Revisionsunterlagen, Bedienungsanleitungen und Prüfprotokolle zur Sicherstellung der Vollständigkeit und inhaltlichen Richtigkeit unter beachtung des Anforderungskataloges CAFM-Richtlinie.9. Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage der technischen Ausrüstung; Mitwirkung bei der technischen Inbetriebnahme.10. fachtechnische Prüfung und Bewertung von Nachtragsangeboten des GU.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kontroll- und Überwachungsleistungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Beschleunigtes Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Jena
Postanschrift: Paul-Schneider-Str. 2
Postleitzahl: 07740
Postort: Jena
Kontakt
Internetadresse: http://www.uniklinikum-jena.de🌏
E-Mail: vergabestelle@med.uni-jena.de📧
Telefon: +49 36419320180📞
Fax: +49 36419320082 📠
Für den Teilnahmeantrag sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Formblätter zwingend zu verwenden.Sie sind bei der Vergabestelle (Ziffer I.1) per E-Mail anzufordern.
Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich schriftlich, vorzugsweise per E-Mail an die Vergabestelle zu richten.
Die Fragen der Bewerber werden beantwortet und in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung gestellt.
Sie sind spätestens 6 Werktage vor Ablauf der Bewerbungsfrist einzureichen, damit gewährleistet ist, dass die Fragen im Interesse der Bewerber rechtzeitig bearbeitet und auch für den entsprechenden Teilnahmeantrag seitens der Bewerber noch berücksichtigt werden können.
Der Teilnahmeantrag ist deutlich sichtbar mit dem Vermerk „Universitätsklinikum Jena/Bewerbung Neubau 2. BA – Kontrolle Bauausführung GU TGA-Anlagengruppen 1, 2, 3, 7, 8 – nicht öffnen!“ zu kennzeichnen.
Für den Teilnahmeantrag sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Formblätter zwingend zu verwenden.Sie sind bei der Vergabestelle (Ziffer I.1) per E-Mail anzufordern.
Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich schriftlich, vorzugsweise per E-Mail an die Vergabestelle zu richten.
Die Fragen der Bewerber werden beantwortet und in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung gestellt.
Sie sind spätestens 6 Werktage vor Ablauf der Bewerbungsfrist einzureichen, damit gewährleistet ist, dass die Fragen im Interesse der Bewerber rechtzeitig bearbeitet und auch für den entsprechenden Teilnahmeantrag seitens der Bewerber noch berücksichtigt werden können.
Der Teilnahmeantrag ist deutlich sichtbar mit dem Vermerk „Universitätsklinikum Jena/Bewerbung Neubau 2. BA – Kontrolle Bauausführung GU TGA-Anlagengruppen 1, 2, 3, 7, 8 – nicht öffnen!“ zu kennzeichnen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Am Universitätsklinikum Jena wird gegenwärtig der 2. Bauabschnitt realisiert. Dieser beinhaltet die Integration des größten Teils der in der Innenstadt von Jena verbliebenen Kliniken und Funktionsbereiche in den Zentralstandort Jena-Lobeda. Mit dieser Baumaßnahme wird der mit dem 1. Bauabschnitt begonnene Prozess der strukturellen Optimierung des Universitätsklinikums fortgeführt und der Standort Lobeda im Blick auf Krankenversorgung, Forschung und Lehre weiterentwickelt. Der Handlungsbedarf ergibt sich aus der Notwendigkeit, betrieblich-funktionale Synergien zu heben, Kapazitäten und Betriebsgrößen zu optimieren, infrastrukturelle Kosten und die Logistik an effizientere Prozesse zu adaptieren, Parallelvorhaltungen abzubauen und Vorhaltekosten unwirtschaftlicher Altbauten zu eliminieren.
Am Universitätsklinikum Jena wird gegenwärtig der 2. Bauabschnitt realisiert. Dieser beinhaltet die Integration des größten Teils der in der Innenstadt von Jena verbliebenen Kliniken und Funktionsbereiche in den Zentralstandort Jena-Lobeda. Mit dieser Baumaßnahme wird der mit dem 1. Bauabschnitt begonnene Prozess der strukturellen Optimierung des Universitätsklinikums fortgeführt und der Standort Lobeda im Blick auf Krankenversorgung, Forschung und Lehre weiterentwickelt. Der Handlungsbedarf ergibt sich aus der Notwendigkeit, betrieblich-funktionale Synergien zu heben, Kapazitäten und Betriebsgrößen zu optimieren, infrastrukturelle Kosten und die Logistik an effizientere Prozesse zu adaptieren, Parallelvorhaltungen abzubauen und Vorhaltekosten unwirtschaftlicher Altbauten zu eliminieren.
Die Realisierung wird in Abschnitten erfolgen, den 1. Teil bilden das MZ II und das MZ IV sowie das FUI. Mit vorbereitenden Arbeiten wurde im Jahr 2010 begonnen. Die Teilprojekte MZ II und IV sowie FUI sollen bis zum Frühjahr 2016 fertiggestellt werden (1. Teilbauabschnitt). Die Fertigstellung der Teilprojekte MZ III und SFB ist bis zum Frühjahr 2018 vorgesehen (2. Teilbauabschnitt).
Die Realisierung wird in Abschnitten erfolgen, den 1. Teil bilden das MZ II und das MZ IV sowie das FUI. Mit vorbereitenden Arbeiten wurde im Jahr 2010 begonnen. Die Teilprojekte MZ II und IV sowie FUI sollen bis zum Frühjahr 2016 fertiggestellt werden (1. Teilbauabschnitt). Die Fertigstellung der Teilprojekte MZ III und SFB ist bis zum Frühjahr 2018 vorgesehen (2. Teilbauabschnitt).
Die Bauleistung für den 1. Teilbauabschnitt wurde an den Generalunternehmer Ed. Züblin AG vergeben.
Der Auftraggeber beabsichtigt, die Qualität der vom GU zu erbringenden Leistungen der folgenden TGA-Anlagengruppen (gem. HOAI 2013).
1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, KG 230, KG 410, KG 541, KG 542,
2. Wärmeversorgungsanlagen, KG 420,
3. Lufttechnische Anlagen, KG 430, KG 545,
7. nutzungsspezifische Anlagen… (Medienversorgungsanlagen) KG 473,
8. Gebäudeautomation KG 480
durch eine ingenieurtechnische Überwachung während der Ausführung kontrollieren zu lassen. Ziel der Kontrolltätigkeit ist die Sicherstellung der mit dem Generalunternehmervertrag vorgegebenen Qualitätsvorgaben. Wesentlicher Bestandteil des Generalunternehmervertrages ist die funktionale Leistungsbeschreibung. Auf deren Basis sowie unter Beachtung der vom Auftraggeber erstellten Planung (vgl. Entwurfsplanung), erarbeitet der Generalunternehmer gegenwärtig die Ausführungsplanung. Die eigentliche Bauüberwachung im Sinne der Leistungsphase 8 der HOAI obliegt dem Generalunternehmer.
durch eine ingenieurtechnische Überwachung während der Ausführung kontrollieren zu lassen. Ziel der Kontrolltätigkeit ist die Sicherstellung der mit dem Generalunternehmervertrag vorgegebenen Qualitätsvorgaben. Wesentlicher Bestandteil des Generalunternehmervertrages ist die funktionale Leistungsbeschreibung. Auf deren Basis sowie unter Beachtung der vom Auftraggeber erstellten Planung (vgl. Entwurfsplanung), erarbeitet der Generalunternehmer gegenwärtig die Ausführungsplanung. Die eigentliche Bauüberwachung im Sinne der Leistungsphase 8 der HOAI obliegt dem Generalunternehmer.
1. Einarbeitung in die Projektunterlagen, insbesondere Generalunternehmervertrag inkl. funktionaler Leistungsbeschreibung.
2. Aufsicht über die örtliche Objektüberwachung des GU. Dazu sind regelmäßig insbesondere folgende Leistungen des GU zu überwachen: Überwachen der Ausführung auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen, der Leistungsbeschreibung sowie den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften. Abweichungen zum Leistungssoll sind zu dokumentieren und dem Auftraggeber anzuzeigen.
2. Aufsicht über die örtliche Objektüberwachung des GU. Dazu sind regelmäßig insbesondere folgende Leistungen des GU zu überwachen: Überwachen der Ausführung auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen, der Leistungsbeschreibung sowie den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften. Abweichungen zum Leistungssoll sind zu dokumentieren und dem Auftraggeber anzuzeigen.
3. Prüfung des vom GU festgestellten bzw. erreichten Leistungsstandes.
4. Mitwirken bei der Vorbereitung und Teilnahme an der Abnahme von Leistungen und Lieferungen unter Beteiligung der örtlichen Bauüberwachung des GUs und anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter inkl. Niederschrift der fachspezifischen Mängel und Restleistungen.
4. Mitwirken bei der Vorbereitung und Teilnahme an der Abnahme von Leistungen und Lieferungen unter Beteiligung der örtlichen Bauüberwachung des GUs und anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter inkl. Niederschrift der fachspezifischen Mängel und Restleistungen.
5. Teilnahme an behördlichen Abnahmen.
6. Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistung festgestellten Mängel.
7. Mitwirken bei der Kostenfeststellung, bei Anlagen in Gebäuden: nach DIN 276 (im Vergleich mit B2-Preisblatt des AG) für Erstellung des Verwendungsnachweises.
8. Prüfung der vom GU zu übergebenen Revisionsunterlagen, Bedienungsanleitungen und Prüfprotokolle zur Sicherstellung der Vollständigkeit und inhaltlichen Richtigkeit unter beachtung des Anforderungskataloges CAFM-Richtlinie.
9. Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage der technischen Ausrüstung; Mitwirkung bei der technischen Inbetriebnahme.
10. fachtechnische Prüfung und Bewertung von Nachtragsangeboten des GU.
Beschreibung der Optionen: Analoge Leistungen für den 2. TBA.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 30 Tage
Referenznummer: 736.V.13.170
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Jena, Erlanger Allee.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
2. Eigenerklärung gemäß § 4 Abs. 2 VOF, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen des Bewerbers mit anderen Unternehmen bestehen sowie ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen mit anderen zusammenarbeitet.
3. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 6 Buchst. a bis g und Abs. 9 Buchst. a bis e VOF.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nach § 5 (4c) VOF – Erklärung über:
— Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen in Ziffer III.1.1),
— Gemäß § 5 (4c) VOF eine Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) bezogen auf die letzten 5 Jahre (2008-2012),
— Eigenerklärung über den Umsatz (netto) für die entsprechende Dienstleistung bezogen auf die letzten 5 Jahre (2008-2012). Bei der Ermittlung der Umsätze sind nur vergleichbare/leistungsbezogene Umsätze zu berücksichtigen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Anzahl der angestellten/fest angestellten Mitarbeiter und der Leitung des Büros/Unternehmens gemäß § 5(5d) VOF der letzten 5 Jahren (2008 bis 2012), aufgeteilt nach Ingenieuren mit mindestens 5 Berufsjahren nach einer abgeschlossenen Hochschul- oder Fachhochschulausbildung nach sonstigen Mitarbeitern.
Anzahl der angestellten/fest angestellten Mitarbeiter und der Leitung des Büros/Unternehmens gemäß § 5(5d) VOF der letzten 5 Jahren (2008 bis 2012), aufgeteilt nach Ingenieuren mit mindestens 5 Berufsjahren nach einer abgeschlossenen Hochschul- oder Fachhochschulausbildung nach sonstigen Mitarbeitern.
Angaben zu den vorgesehenen Mitarbeitern (max. 3) gemäß § 5(5a); § 4(3) VOF wie:
— Name, Vorname,
— Berufsausbildung,
— Qualifikation/Abschlüsse,
— beruflicher Werdegang einschließlich der Zeiträume/Positionen/Tätigkeiten im jeweiligen Unternehmen sowie Berufsjahre nach Hochschul- oder Fachhochschul- oder vergleichbare Abschlüsse; eine Liste von Referenzen mit vergleichbaren Projekten mit welchen Anlagengruppen, an denen die genannten Projektmitarbeiter maßgeblich beteiligt waren (je Mitarbeiter mind. 1 bis max. 3 Referenzen):
— beruflicher Werdegang einschließlich der Zeiträume/Positionen/Tätigkeiten im jeweiligen Unternehmen sowie Berufsjahre nach Hochschul- oder Fachhochschul- oder vergleichbare Abschlüsse; eine Liste von Referenzen mit vergleichbaren Projekten mit welchen Anlagengruppen, an denen die genannten Projektmitarbeiter maßgeblich beteiligt waren (je Mitarbeiter mind. 1 bis max. 3 Referenzen):
— einem Projektleiter,
— einem stellvertretenden Projektleiter,
— einem Mitarbeiter.
Vorstellung von drei Referenzprojekten mit folgenden Angaben:
— Benennung des Projekts,
— Benennung des Ansprechpartners mit Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefon, Fax, E-Mail-Adresse),
— Angabe der Projektlaufzeit,
— Angabe der Bauwerkskosten brutto nach DIN 276 KG 400 (Bauwerk-Technische Anlagen),
— Angabe zum Gebäudetyp und Anforderungsgrad an das Projekt (wie technische Funktionsbereiche),
— Angaben zu den tatsächlich ausgeführten Anlagengruppen,
— Angaben zu den tatsächlich ausgeführten Leistungsphasen (LPH),
— Bearbeitungszeitraum.
Mindeststandards:
Überwachung der Technischen Ausrüstung
— TGA-Hochbau, Neubau (Leistungsphase 8) mit anrechenbaren Kosten (KG400 nach DIN 276) mind. 15 Mio. EUR netto, Fertigstellung in den letzten 7 Jahren (vor Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung); eine Referenz mit mind. 15 Mio. EUR ist Mindestanforderung,
— TGA-Hochbau, Neubau (Leistungsphase 8) mit anrechenbaren Kosten (KG400 nach DIN 276) mind. 15 Mio. EUR netto, Fertigstellung in den letzten 7 Jahren (vor Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung); eine Referenz mit mind. 15 Mio. EUR ist Mindestanforderung,
— Überwachungsleistungen TGA-Klinik- oder Laborgebäude, möglichst Neubau (Leistungsphase 8) mit anrechenbaren Kosten (KG 400 nach DIN 276) mind. 7 Mio. EUR netto, Fertigstellung in den letzten 7 Jahren (vor Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung); eine Referenz mit mind. 7 Mio. EUR ist Mindestanforderung,
— Überwachungsleistungen TGA-Klinik- oder Laborgebäude, möglichst Neubau (Leistungsphase 8) mit anrechenbaren Kosten (KG 400 nach DIN 276) mind. 7 Mio. EUR netto, Fertigstellung in den letzten 7 Jahren (vor Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung); eine Referenz mit mind. 7 Mio. EUR ist Mindestanforderung,
— Doppelnennungen für Referenzen Hochbau und Klinikbau werden nicht zugelassen. Die Bildung einer ARGE wird zugelassen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens je 1 000 000 EUR für Personen- und 1 000 000 EUR sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) je Schadensereignis durch Vorlage entsprechender Kopien des Versicherungsscheines beizubringen. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Ausreichend ist auch die Vorlage einer unwiderruflichen Erklärung eines Versicherungsgebers (Versicherung oder Versicherungsvermittler), dass im Auftragsfall mit dem Versicherungsnehmer eine Versicherung mit den obengenannten Mindestdeckungssummen sowie der Mindestmaximierung geschlossen wird. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o. g. Bedingungen nachzuweisen bzw. eine entsprechende unwiderrufliche Absichtserklärung eines Versicherungsgebers beizubringen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherungsgebers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbergemeinschaftsmitglieds als Partner einer Arge zu den o. g. Bedingungen eintritt.
Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens je 1 000 000 EUR für Personen- und 1 000 000 EUR sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) je Schadensereignis durch Vorlage entsprechender Kopien des Versicherungsscheines beizubringen. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Ausreichend ist auch die Vorlage einer unwiderruflichen Erklärung eines Versicherungsgebers (Versicherung oder Versicherungsvermittler), dass im Auftragsfall mit dem Versicherungsnehmer eine Versicherung mit den obengenannten Mindestdeckungssummen sowie der Mindestmaximierung geschlossen wird. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o. g. Bedingungen nachzuweisen bzw. eine entsprechende unwiderrufliche Absichtserklärung eines Versicherungsgebers beizubringen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherungsgebers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbergemeinschaftsmitglieds als Partner einer Arge zu den o. g. Bedingungen eintritt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Angaben hierzu in den Verdingungsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Sie müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Es ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) abzugeben,
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Sie müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Es ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) abzugeben,
— in der alle Mitglieder mit Namen und Adresse benannt sind,
— in der ein bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist,
— mit der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— wonach der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und für den Fall der Auftragserteilung bei der Vertragsdurchführung rechtsverbindlich vertritt,
— wonach alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mehrfachbewerbungen (Mitgliedschaften in mehreren Bewerbergemeinschaften bzw. die Einzelbewerbungund gleichzeitige Mitgliedschaft in einer Bewerbergemeinschaft) sind unzulässig und führen zum Ausschluss des jeweiligen Bewerbers bzw. der jeweiligen Bewerbergemeinschaft. Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer. Der Auftraggeber behält sich bei Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften mit demselben Nachunternehmer vor, diese Nachunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Bietergesprächs werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Mehrfachbewerbungen (Mitgliedschaften in mehreren Bewerbergemeinschaften bzw. die Einzelbewerbungund gleichzeitige Mitgliedschaft in einer Bewerbergemeinschaft) sind unzulässig und führen zum Ausschluss des jeweiligen Bewerbers bzw. der jeweiligen Bewerbergemeinschaft. Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer. Der Auftraggeber behält sich bei Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften mit demselben Nachunternehmer vor, diese Nachunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Bietergesprächs werden.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Begründung des beschleunigten Verfahrens: Insolvenz des bislang beauftragten Auftragnehmers.
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Technische Ausrüstung Fachkunde (Gewichtung 2/3) und Leistungsfähigkeit (1/3). Bei der Fachkunde können insgesamt 100 Punkte erreicht werden. Diese setzen sich wie folgt zusammen: 40 Punkte für die Referenzen Hochbau (vgl. Ziffer III.2.3), max. Wertung von 2 Referenzen.
Technische Ausrüstung Fachkunde (Gewichtung 2/3) und Leistungsfähigkeit (1/3). Bei der Fachkunde können insgesamt 100 Punkte erreicht werden. Diese setzen sich wie folgt zusammen: 40 Punkte für die Referenzen Hochbau (vgl. Ziffer III.2.3), max. Wertung von 2 Referenzen.
— Bewertung der Vergleichbarkeit der Referenzen…
… (1-10 Pkt. je Referenz), Auftragsvolumen (max. 10 Pkt. je Referenz Projektvolumen > 50 Mio. EUR, Punktevergabe linear zwischen 10 Mio. EUR und 50 Mio. EUR). 40 Punkte für die Referenzen Klinikbau (vgl. Ziffer III.2.3), max. Wertung von 3 Referenzen.
… (1-6,67 Pkt. je Referenz), Auftragsvolumen (max. 6,67 Pkt. je Referenz Projektvolumen > 25 Mio. EUR, Punktevergabe linear zwischen 7 Mio. EUR und 25 Mio. EUR). 10 Punkte für die Angaben zum Team, 10 Punkte für die Angaben zum Projektleiter.
Bei der Leistungsfähigkeit können insgesamt 200 Punkte erreicht werden. Diese setzen sich wie folgt zusammen: 100 Punkte für die Angaben zu den Mitarbeitern (Gewichtung 1/2): Bewertung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit anhand der Berufsträger (Mittelwert der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre) (max. 100 Punkte > 30 Berufsträger, Punktevergabe linear zwischen 10 und 30 Berufsträgern) 100 Punkte für die Angaben zum Jahresumsatz (Gewichtung 1/2): Bewertung der finanziellen Leistungsfähigkeit anhand des Jahresumsatzes (Mittelwert der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (max. 100 Punkte > 4 Mio. EUR, Punktevergabe linear zwischen 1 Mio. EUR und 4 Mio. EUR).
Bei der Leistungsfähigkeit können insgesamt 200 Punkte erreicht werden. Diese setzen sich wie folgt zusammen: 100 Punkte für die Angaben zu den Mitarbeitern (Gewichtung 1/2): Bewertung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit anhand der Berufsträger (Mittelwert der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre) (max. 100 Punkte > 30 Berufsträger, Punktevergabe linear zwischen 10 und 30 Berufsträgern) 100 Punkte für die Angaben zum Jahresumsatz (Gewichtung 1/2): Bewertung der finanziellen Leistungsfähigkeit anhand des Jahresumsatzes (Mittelwert der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (max. 100 Punkte > 4 Mio. EUR, Punktevergabe linear zwischen 1 Mio. EUR und 4 Mio. EUR).
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-11-01 📅
Datum des Endes: 2016-06-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 736.V.13.170
Zusätzliche Informationen
Für den Teilnahmeantrag sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Formblätter zwingend zu verwenden.Sie sind bei der Vergabestelle (Ziffer I.1) per E-Mail anzufordern.
Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich schriftlich, vorzugsweise per E-Mail an die Vergabestelle zu richten.
Die Fragen der Bewerber werden beantwortet und in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung gestellt.
Sie sind spätestens 6 Werktage vor Ablauf der Bewerbungsfrist einzureichen, damit gewährleistet ist, dass die Fragen im Interesse der Bewerber rechtzeitig bearbeitet und auch für den entsprechenden Teilnahmeantrag seitens der Bewerber noch berücksichtigt werden können.
Sie sind spätestens 6 Werktage vor Ablauf der Bewerbungsfrist einzureichen, damit gewährleistet ist, dass die Fragen im Interesse der Bewerber rechtzeitig bearbeitet und auch für den entsprechenden Teilnahmeantrag seitens der Bewerber noch berücksichtigt werden können.
Der Teilnahmeantrag ist deutlich sichtbar mit dem Vermerk „Universitätsklinikum Jena/Bewerbung Neubau 2. BA – Kontrolle Bauausführung GU TGA-Anlagengruppen 1, 2, 3, 7, 8 – nicht öffnen!“ zu kennzeichnen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim ThLVwAWeimarplatz
Postanschrift: Weimarplatz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Telefon: +49 36137737276📞
Internetadresse: http:////www.thueringen.de/de/tlvwa/fachabteilungen/inneres/vergabekammer_vergabeangelegenheiten/ 🌏
Fax: +49 36137739354 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 107 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 107 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit.
1. der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Universitätsklinikum Jena/Stabsstelle Vergabe
Postort: Jena
Postleitzahl: 07740
Fax: +49 36419320082 📠
Quelle: OJS 2013/S 175-302382 (2013-09-06)
Ergänzende Angaben (2013-09-10) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Für den Teilnahmeantrag sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Formblätter zwingend zu verwenden.Sie sind bei der Vergabestelle (Ziffer I.1)) per E-Mail anzufordern.
Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich schriftlich, vorzugsweise per E-Mail an die Vergabestelle zu richten.
Die Fragen der Bewerber werden beantwortet und in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung gestellt.
Sie sind spätestens 6 Werktage vor Ablauf der Bewerbungsfrist einzureichen, damit gewährleistet ist, dass die Fragen im Interesse der Bewerber rechtzeitig bearbeitet und auch für den entsprechenden Teilnahmeantrag seitens der Bewerber noch berücksichtigt werden können.
Der Teilnahmeantrag ist deutlich sichtbar mit dem Vermerk „Universitätsklinikum Jena/Bewerbung Neubau 2. BA - Kontrolle Bauausführung GU TGA-Anlagengruppen 1, 2, 3, 7, 8 - nicht öffnen“ zu kennzeichnen.
Für den Teilnahmeantrag sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Formblätter zwingend zu verwenden.Sie sind bei der Vergabestelle (Ziffer I.1)) per E-Mail anzufordern.
Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich schriftlich, vorzugsweise per E-Mail an die Vergabestelle zu richten.
Die Fragen der Bewerber werden beantwortet und in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung gestellt.
Sie sind spätestens 6 Werktage vor Ablauf der Bewerbungsfrist einzureichen, damit gewährleistet ist, dass die Fragen im Interesse der Bewerber rechtzeitig bearbeitet und auch für den entsprechenden Teilnahmeantrag seitens der Bewerber noch berücksichtigt werden können.
Der Teilnahmeantrag ist deutlich sichtbar mit dem Vermerk „Universitätsklinikum Jena/Bewerbung Neubau 2. BA - Kontrolle Bauausführung GU TGA-Anlagengruppen 1, 2, 3, 7, 8 - nicht öffnen“ zu kennzeichnen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 107 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1)). Der Antrag ist unzulässig, soweit.