Der Landkreis Heidekreis beabsichtigt, die Verwaltungsarbeit auf elektronische Aktenführung und Bearbeitung umzustellen (Rahmenprojekt C „Digitale Verwaltung“). Dabei sollen die Ein- und Ausgangspost der einzelnen Fachbereiche künftig zentral elektronisch erfasst und Verwaltungsverfahren in Form elektronischer Akten geführt werden. Dazu sucht der Landkreis einen Dienstleister, der über einen Zeitraum von 2 Jahren dieses Projekt koordiniert, steuert und dokumentiert, die notwendigen Analysen des Ist-Zustandes vornimmt, ein Konzept zur Umsetzung eines einheitlichen elektronischen Verwaltungsverfahrens entwickelt, ggf. überarbeitet und in Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung umsetzt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-11-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-11-05.
Auftragsbekanntmachung (2013-11-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Heidekreis
Postanschrift: Vogteistraße 19
Postleitzahl: 29683
Postort: Bad Fallingbostel
Kontakt
Internetadresse: http://www.heidekreis.de🌏
E-Mail: m.buchholz@heidekreis.de📧
Telefon: +49 5162970398📞
Fax: +49 5162970900398 📠
Der Landkreis Heidekreis beabsichtigt, die Verwaltungsarbeit auf elektronische Aktenführung und Bearbeitung umzustellen (Rahmenprojekt C „Digitale Verwaltung“). Dabei sollen die Ein- und Ausgangspost der einzelnen Fachbereiche künftig zentral elektronisch erfasst und Verwaltungsverfahren in Form elektronischer Akten geführt werden. Dazu sucht der Landkreis einen Dienstleister, der über einen Zeitraum von 2 Jahren dieses Projekt koordiniert, steuert und dokumentiert, die notwendigen Analysen des Ist-Zustandes vornimmt, ein Konzept zur Umsetzung eines einheitlichen elektronischen Verwaltungsverfahrens entwickelt, ggf. überarbeitet und in Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung umsetzt.
Der Landkreis Heidekreis beabsichtigt, die Verwaltungsarbeit auf elektronische Aktenführung und Bearbeitung umzustellen (Rahmenprojekt C „Digitale Verwaltung“). Dabei sollen die Ein- und Ausgangspost der einzelnen Fachbereiche künftig zentral elektronisch erfasst und Verwaltungsverfahren in Form elektronischer Akten geführt werden. Dazu sucht der Landkreis einen Dienstleister, der über einen Zeitraum von 2 Jahren dieses Projekt koordiniert, steuert und dokumentiert, die notwendigen Analysen des Ist-Zustandes vornimmt, ein Konzept zur Umsetzung eines einheitlichen elektronischen Verwaltungsverfahrens entwickelt, ggf. überarbeitet und in Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung umsetzt.
Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Dauer: 24 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bad Fallingbostel.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für die Auswahl der Bewerber werden ausschließlich die eingereichten Bewerbungsunterlagen zugrunde gelegt und anhand der in dieser Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bewertet.
Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die fristgerecht eingegangen sind. Bewerbungsunterlagen oder Teile davon, die vom Bewerber auf elektronischem Wege (z. B. per E-Mail oder Fax) versendet werden, sind nicht zugelassen und werden nicht berücksichtigt.
Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die fristgerecht eingegangen sind. Bewerbungsunterlagen oder Teile davon, die vom Bewerber auf elektronischem Wege (z. B. per E-Mail oder Fax) versendet werden, sind nicht zugelassen und werden nicht berücksichtigt.
Zur Erhöhung der Übersichtlichkeit und zur Arbeitserleichterung sind die geforderten Angaben in einem Bewerberformblatt „Teilnahmewettbewerb“ zusammengefasst. Dieses ist vom Bewerber vollständig mit allen geforderten Angaben auszufüllen, in der vorgegebenen Gliederung mit den geforderten Anlagen zu versehen und zu unterschreiben. Das ausgefüllte Bewerberformblatt ist der Bewerbung zusammenhängend und in herausnehmbarer Form beizufügen.
Zur Erhöhung der Übersichtlichkeit und zur Arbeitserleichterung sind die geforderten Angaben in einem Bewerberformblatt „Teilnahmewettbewerb“ zusammengefasst. Dieses ist vom Bewerber vollständig mit allen geforderten Angaben auszufüllen, in der vorgegebenen Gliederung mit den geforderten Anlagen zu versehen und zu unterschreiben. Das ausgefüllte Bewerberformblatt ist der Bewerbung zusammenhängend und in herausnehmbarer Form beizufügen.
Das Formblatt kann per Brief, Fax oder per E-Mail bei der unter Ziffer I.1 angegebenen Adresse angefordert werden.
Bewerbungen sind in einem verschlossenen Umschlag und mit einem Kennzettel zu versehen und bei der unter Ziffer I.1 genannten Stelle einzureichen. Der Kennzettel wird mit dem Bewerberformblatt für den Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellt.
Die Nachweise können auch in Kopie eingereicht werden. Der Auftraggeber kann, wenn er dies für erforderlich hält, zur Überprüfung die Nachreichung des Originals verlangen.
Alle Eigenerklärungen sind jedoch nur mit Originalunterschrift gültig. Nachweise mit dem Zusatz „nicht älter als 3 Monate“ dürfen an dem unter Ziffer IV.3.4 genannten Tag nicht älter als 3 Monate sein.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise kurzfristig nachzufordern; die Bewerber können jedoch nicht darauf vertrauen. Alle Bewerber werden gleich behandelt. Teilnahmeanträge, denen die geforderten Nachweise nicht oder nicht vollständig beigefügt sind und für die – nach Aufforderung – die geforderten Nachweise auch nach einer gesetzten Frist nicht nachgereicht wurden, werden nicht gewertet.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise kurzfristig nachzufordern; die Bewerber können jedoch nicht darauf vertrauen. Alle Bewerber werden gleich behandelt. Teilnahmeanträge, denen die geforderten Nachweise nicht oder nicht vollständig beigefügt sind und für die – nach Aufforderung – die geforderten Nachweise auch nach einer gesetzten Frist nicht nachgereicht wurden, werden nicht gewertet.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise ihrer Herkunftsländer zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben. Bei fremdsprachlichen Bescheinigungen ist eine amtlich anerkannte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Folgende Nachweise sind mit der Bewerbung einzureichen:
1) Auszug aus dem Handelsregister oder Gewerbeanmeldung oder (für Freiberufler) die Anmeldung beim Finanzamt,
2) Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Bewerber zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einem der in § 6 EG Abs. 4 Buchstaben a bis g VOL/A genannten Straftatbestände verurteilt wurde,
3) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 Buchstaben a bis d VOL/A vorliegen,
4) Nachweis einer Haftpflichtversicherung, nicht älter als 3 Monate.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
5) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre bezüglich IT-Dienstleistungen, Angaben ohne Umsatzsteuer.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
6) Angaben zur beruflichen Qualifikation und zur Zertifizierung als IT-Berater des für das Projekt vorgesehenen Personals,
7) Angaben zu den Erfahrungen des für das Projekt vorgesehenen Personals mit IT-Entwicklungsprojekten in Kommunen und zu dessen Kenntnissen über rechtliche Rahmenbedingungen für IT-bezogene Verwaltungsentwicklung im Land Niedersachsen,
8) Angabe zu Referenzen für vergleichbare Leistungen im IT-Projektmanagement, insbesondere bei Entwicklung und Einführung von Softwarelösungen in den letzten 5 Jahren (Angaben zum Auftraggeber, Zeitraum der Leistungserbringung, kurze Beschreibung der erbrachten Leistungen, ggf. Benennung weiterer Partner, mit denen die in der Referenz benannten Leistungen erbracht wurden),
8) Angabe zu Referenzen für vergleichbare Leistungen im IT-Projektmanagement, insbesondere bei Entwicklung und Einführung von Softwarelösungen in den letzten 5 Jahren (Angaben zum Auftraggeber, Zeitraum der Leistungserbringung, kurze Beschreibung der erbrachten Leistungen, ggf. Benennung weiterer Partner, mit denen die in der Referenz benannten Leistungen erbracht wurden),
9) Angabe zu Referenzen für vergleichbare Leistungen für öffentliche Auftraggeber im IT-Projektmanagement, insbesondere bei Entwicklung und Einführung von Softwareanwendungen wie z. B. für Sozialverwaltungen – LÄMMkom, Prosoz - und Bauverwaltungen – elektronisches Baugenehmigungsverfahren – in den letzten 5 Jahren (Angaben zum öffentlichen Auftraggeber, Zeitraum der Leistungserbringung, kurzer Beschreibung der erbrachten Leistungen).
9) Angabe zu Referenzen für vergleichbare Leistungen für öffentliche Auftraggeber im IT-Projektmanagement, insbesondere bei Entwicklung und Einführung von Softwareanwendungen wie z. B. für Sozialverwaltungen – LÄMMkom, Prosoz - und Bauverwaltungen – elektronisches Baugenehmigungsverfahren – in den letzten 5 Jahren (Angaben zum öffentlichen Auftraggeber, Zeitraum der Leistungserbringung, kurzer Beschreibung der erbrachten Leistungen).
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Sofern ein Angebot von einer Bietergemeinschaft erfolgt, hat diese gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter anzubieten.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Auftragnehmer muss die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes einhalten. Die Dienstleistung und die gesamte Dokumentation müssen in deutscher Sprache erfolgen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit und Fachkunde nach Maßgabe der nachfolgend genannten Auswahlkriterien und der (jeweils in Prozent) angegebenen Gewichtung auf der Grundlage der eingereichten Erklärungen und Nachweise. Die Angaben zu den unter Ziffer III.2.2 und III.2.3 benannten Kriterien gehen wie folgt in die Bewertung ein:
Wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit und Fachkunde nach Maßgabe der nachfolgend genannten Auswahlkriterien und der (jeweils in Prozent) angegebenen Gewichtung auf der Grundlage der eingereichten Erklärungen und Nachweise. Die Angaben zu den unter Ziffer III.2.2 und III.2.3 benannten Kriterien gehen wie folgt in die Bewertung ein:
Kriterium 5) – Umsätze zu 10 %,
Kriterium 6) – Qualifikation des Personals zu 10 %,
Kriterium 7) – Erfahrungen mit Kommunen zu 30 %,
Kriterium 8) – Referenzen Projektmanagementleistungen zu 20 % ,
Kriterium 9) – Referenzen öffentlicher Auftraggeber zu 30 %.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2013-12-08 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Fachbereich 00.4 – Stabstelle Verwaltungsentwicklung
Frau Marion Buchholz
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsens beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151334📞
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Rügefrist richtet sich nach dem Wortlaut des § 107 GWB. Die Rüge eines Verstoßes hat danach unverzüglich zu erfolgen. Unverzüglich bedeutet nach der gesetzlichen Definition des § 121 Abs. 1 BGB „ohne schuldhaftes Zögern“. Die hierfür zulässige Frist wird in der Rechtsprechung nicht einheitlich beurteilt und beträgt – je nach der Besonderheit des Einzelfalls – regelmäßig zwischen 3 Kalendertagen und längstens 14 Kalendertagen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Rügefrist richtet sich nach dem Wortlaut des § 107 GWB. Die Rüge eines Verstoßes hat danach unverzüglich zu erfolgen. Unverzüglich bedeutet nach der gesetzlichen Definition des § 121 Abs. 1 BGB „ohne schuldhaftes Zögern“. Die hierfür zulässige Frist wird in der Rechtsprechung nicht einheitlich beurteilt und beträgt – je nach der Besonderheit des Einzelfalls – regelmäßig zwischen 3 Kalendertagen und längstens 14 Kalendertagen.
Quelle: OJS 2013/S 216-376081 (2013-11-05)
Ergänzende Angaben (2013-11-07) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben