Juristische Begleitung der Nationalen Klimaschutzinitiative

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)

Im Jahr 2008 hat das Bundesumweltministerium (BMU) eine umfassende nationale und internationale Klimaschutzinitiative gestartet. Die nationale Klimaschutzinitiative dient dazu, ergänzend zu anderen Instrumenten, mit Förderprogrammen und Projekten zum Erreichen der Klimaschutzziele beizutragen.
Im Rahmen des Auftrags soll das Ministerium bei der Ausarbeitung konzeptioneller Grundlagen für Förderungen im Bereich des Klimaschutzes auf Bundesebene in Deutschland juristisch unterstützt werden. Aufgabe ist es, Möglichkeiten in Bezug auf die rechtliche Ausgestaltung von Fördermaßnahmen zu unterstützen.
Im dreijährigen Auftrag (mit einjähriger Verlängerungsoption) soll eine fortlaufende und unmittelbare juristische Unterstützung für das BMU zur Umsetzung und Fortentwicklung neuer und u.g. Richtlinien erbracht werden. Dies beinhaltet insbesondere einzelne Fragestellungen im Bereich des Zuwendungs-, Vergabe- und Vertragsrechts, des Kommunal-, Gesellschafts-, Energie- und EG-Beihilferechts, des Verwaltungs-, Verfassungsrechts sowie des Steuer- und Wirtschaftsrechts. In Einzelfällen können auch Fragen des Erziehungs-, Bildungs-, Jugend- und Hochschulrechts betroffen sein. Insbesondere sollen schwierige Einzelfälle hinsichtlich des Vorliegens der formellen und materiellen Fördervoraussetzungen (z. B. des Gesellschafts- oder EG-Beihilferechts), sowie Regelungsentwürfe zur Weiterentwicklung bzw. Neuentwicklung von Richtlinien und Programmen (z. B. Prüfung von Möglichkeiten Contracting bei der Förderung zu berücksichtigen) geprüft, bewertet und erarbeitet werden.
Im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative hat das BMU mehrere Förderprogramme auf den Weg gebracht, die die Grundlage für den Auftrag bilden
— Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzmaßnahmen in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen (im Folgenden Kommunalrichtlinie),
— Klimaschutz-Impulsprogramm für die Installation von Mini-KWK-Anlagen,
— Klimaschutz-Impulsprogramm für gewerbliche Kälteanlagen:
— Förderung von Klimaschutzprojekten für die Bereiche Wirtschaft, Kommunen, Verbraucher und Bildung:
— Förderung des Stromsparchecks,
— Klimaschutzkonzepte, Weiterentwicklung und Evaluierung:
Der Auftrag beinhaltet:
— Schriftliche Kurzgutachten,
— Ad-hoc Stellungnahmen,
— Schriftliche Gutachten,
— Zwischenbesprechungen,
— Wahrnehmung von Terminen,
— Präsentationen,
— Erstellung von Zwischenberichten und einem Abschlussbericht.
Das gewählte Vergabeverfahren läuft in mehreren Schritten ab. Zunächst werden mit der Bekanntmachung Bewerber aufgefordert, sich am Verfahren zu beteiligen. Hierzu ist ein Teilnahmeantrag mit Unterlagen, aus der die Eignung des Bewerbers für den Auftrag hervorgeht, an die in der Bekanntmachung unter Anhang III A) genannte Stelle zu senden. Die Eignung wird anhand der in der Bekanntmachung unter III.2 genannten Bedingungen festgestellt.
Im nächsten Schritt werden 4 Teilnehmer, die in Bezug auf die objektiven Eignungskriterien die größte Eignung nachweisen können, zur Angebotsabgabe aufgefordert. Hierfür werden mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe weitere Unterlagen und Bedingungen übersandt . Es ist geplant, im Rahmen des weiteren Vergabeverfahrens über die Angebote zu verhandeln. Neben der Angebotspräsentation werden auch eine Präsentation und die Vorlage einer schriftlichen Arbeitsprobe in Form eines Kurzgutachtens stattfinden. Die Inhalte und weitere Informationen der Arbeitsprobe werden den zuvor aufgeforderten 4 Bietern rechtzeitig vor den Verhandlungsterminen bekannt gegeben.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-06-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-05-08.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-05-08 Auftragsbekanntmachung
2013-05-27 Ergänzende Angaben
2013-12-19 Ergänzende Angaben