Kauf eines Tanklöschfahrzeugs TLF 3000 für die Freiwillige Feuerwehr Neukirchen a.Inn

Gemeinde Neuburg a.Inn

Kauf 1 Feuerwehrfahrzeug TLF 3000 Allrad.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-05-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-03-05.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-03-05 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2013-03-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Feuerwehrfahrzeuge
Menge oder Umfang:
1 Feuerwehrfahrzeug bestehend aus Fahrgestell, Aufbau und feuerwehrtechnischer Beladung.260 000
Gesamtwert des Auftrags: 260 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Feuerwehrfahrzeuge 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Neuburg a.Inn
Postanschrift: Raiffeisenstraße 6
Postleitzahl: 94127
Postort: Neuburg a.Inn
Kontakt
Internetadresse: http://www.neuburg-am-inn.de 🌏
E-Mail: juergen.lienig@neuburg-am-inn.de 📧
Telefon: +49 8502900815 📞
Fax: +49 8502900830 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-03-05 📅
Einreichungsfrist: 2013-05-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-03-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 048-077937
ABl. S-Ausgabe: 48

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Kauf 1 Feuerwehrfahrzeug TLF 3000 Allrad.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Fahrgestell (Allrad)
Kurze Beschreibung: Fahrgestell zum Aufbau eines Tanklöschfahrzeugs TLF 3000.
Menge oder Umfang: 1 Fahrgestell (Allrad).
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Fahrzeugaufbau
Kurze Beschreibung: Fahrzeugaufbau Tanklöschfahrzeug TLF 3000.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Feuerwehrtechnische Teil-Beladung
Kurze Beschreibung: Diverse feuerwehrtechnische Teil-Beladung für Feuerwehrfahrzeug TLF 3000.
Es werden Varianten akzeptiert
Menge oder Umfang:
1 Feuerwehrfahrzeug bestehend aus Fahrgestell, Aufbau und feuerwehrtechnischer Beladung.
Dauer: 15 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Land: Deutschland
Bundesland: Bayern
Region: Niederbayern
Landkreis: Passau
Gemeinde: Neuburg a.Inn

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Nachweis über die Zertifizierung des Anbieters nach ISO 9001 und 14001.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt, Stadt, Krankenkasse und Berufsgenossenschaft.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenzliste über bereits ausgelieferte Feuerwehrfahrzeuge der Norm TLF Allrad der letzten 3 Jahre.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen: V-Scheck.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-05-10 📅
Öffnungsort: Sitzungssaal im Rathaus der Gemeinde Neuburg a.Inn.
Ort des Eröffnungstermins: Sitzungssaal im Rathaus der Gemeinde Neuburg a.Inn.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (35)
2. Funktionalität (20)
3. Technische Daten, Gewichtsbilanz (15)
4. Fertigungsqualität, Qualitätssicherung (15)
5. Kundendienst, Ersatzteilversorgung (10)
6. Lieferzeit (5)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Lienig
Name: Gemeinde Neuburg a.Inn
Kontaktperson: Zu technischen Fragen der Positionen des Leistungsverzeichnisses - 1. Kommandant der FF Neukirchen a.Inn
Hermann Kopfinger
Telefon: +49 1602874788 📞
E-Mail: hermann.kopfinger@ff-neukirchen-inn.de 📧

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Regierung von Oberbayern, 80534 München
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Ziff. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2013/S 048-077937 (2013-03-05)