Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 5.7.2013, 12:00 Uhr bei derangegebenen Auskunft erteilenden Stelle eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht mehrbearbeitet. Nur durch diese Verfahrensbedingungen verbleibt dem Auftraggeber ausreichend Gelegenheit, angemessenauf Anzeigen zu reagieren, dies allen Bietern mitzuteilen und die Möglichkeit zu geben, diese Aspekte bei der Bearbeitung der Angebote rechtzeitig zu berücksichtigen. Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1 bis III.2.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: