Lieferung der Mittagsverpflegung für 9 Ganztagsschulen in Landau in der Pfalz

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz

Lieferung der Mittagsverpflegung für 9 Ganztagsschulen in Landau in der Pfalz für die Schuljahre 2013/2014 und 2014/2015.
Der Caterer hat täglich 2 qualitativ gleichwertige warme Menüs, davon ein Menü in vegetarischer Form, anzubieten. Das Mittagessen soll mit einer Hauptspeise und einem Dessert gereicht werden. Ethische und religiöse Verzehrverbote bestimmter Nahrungsmittel sind ggfl. durch ein alternatives Angebot zu berücksichtigen.
Die Anlieferung erfolgt durch den Caterer in Warmhalteboxen. Während des Prozesses (Zeit vom Fertigstellen der Speisen in der Zentralküche bis zum Ende der Essenausgabezeit) darf das Essen max. 3 Stunden (für gegartes Gemüse und kurzgebratene Komponenten max. 2 Stunden) warmgehalten werden. Dies bedeutet, dass ein Transport der Speisen (Verlassen der Zentralküche bis Übergabe in der Mensa der Schule) 30 Minuten nicht überschreiten darf. Die Temperatur des angelieferten Essens muss den gesetzlichen Richtlinien entsprechen.
Die Stadt erwartet ein Essensangebot mit ausgewogener Nährstoffzufuhr und dem Alter der Jugendlichen (Grundschulen 6–10 Jahre; weiterführende Schulen 10–16 Jahre) entsprechenden Verzehrmengen. Kalorien- und Nährwerte müssen den altersbedingten ernährungsphysiologischen Anforderungen entsprechen. Die abwechslungsreichen Menüs sollen nach Möglichkeit das saisonale und regionale Angebot an Gemüse, Salat und Obst berücksichtigen und möglichst aus biologischem Anbau stammen. Die Zusammensetzung der Menüs muss ernährungsphysiologisch ausgewogen sein und soll den aktuellen Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) entsprechen, die Vollwertkost und vegetarische Gerichte neben abwechslungsreicher Vollkost zur Auswahl empfehlen.
Das Mittagessen soll in seinen Hauptkomponenten aus Zutaten bestehen, deren natürlicher Vitamin- und Mineralstoffgehalt frisch geernteten Rohstoffen entspricht.
Bei der Speisenherstellung und Zubereitung ist auf eine fettarme Zubereitung zu achten. Im Rahmen der sensorischen Qualitäten ist auf ein ansprechendes Aussehen der Speisen zu achten, der typische Geschmack der Lebensmittel bleibt erhalten. Gemüse, Teigwaren und Reis sind bissfest, Kurzgebratenes ist knusprig bzw. kross, geschmortes und gedünstetes Fleisch ist bissfest und nicht faserig.
Die Möglichkeit des „Nachschlags“ muss grundsätzlich gegeben sein.
Der Caterer hat das Essen rechtzeitig zu den entsprechenden Essenzeiten in der Cateringküche anzuliefern. Die Lieferbehälter und die Essensreste sind täglich nach dem Mittagessen vom Caterer abzuholen.
Folgendes gilt nur für die Integrierte Gesamtschule: Das vorhandene Geschirr (Teller, Suppentassen, Dessert- und Salatschalen) sowie Besteck sind vom Caterer mitzunehmen, zu spülen und zur nächsten Essensausgabe wieder bereit zu stellen.
Der Speiseplan ist gemeinsam mit den von der Schule bestimmten Personen abzustimmen. Er wird aus mehreren Speisevorschlägen in der Regel für ca. 2 bis 3 Wochen im Voraus festgelegt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-05-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-03-15.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-03-15 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2013-03-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kantinen- und Verpflegungsdienste
Menge oder Umfang:
Ca. 900 Mahlzeiten je Tag für alle 9 Schulen (montags bis donnerstags, exklusive Ferienzeiten).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kantinen- und Verpflegungsdienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
Postanschrift: Marktstraße 50
Postleitzahl: 76829
Postort: Landau in der Pfalz
Kontakt
Internetadresse: http://www.landau.de 🌏
E-Mail: ralf.mueller@landau.de 📧
Telefon: +49 6341134000 📞
Fax: +49 6341134009 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-03-15 📅
Einreichungsfrist: 2013-05-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-03-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 055-090261
ABl. S-Ausgabe: 55

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung der Mittagsverpflegung für 9 Ganztagsschulen in Landau in der Pfalz für die Schuljahre 2013/2014 und 2014/2015.
Der Caterer hat täglich 2 qualitativ gleichwertige warme Menüs, davon ein Menü in vegetarischer Form, anzubieten. Das Mittagessen soll mit einer Hauptspeise und einem Dessert gereicht werden. Ethische und religiöse Verzehrverbote bestimmter Nahrungsmittel sind ggfl. durch ein alternatives Angebot zu berücksichtigen.
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Die Anlieferung erfolgt durch den Caterer in Warmhalteboxen. Während des Prozesses (Zeit vom Fertigstellen der Speisen in der Zentralküche bis zum Ende der Essenausgabezeit) darf das Essen max. 3 Stunden (für gegartes Gemüse und kurzgebratene Komponenten max. 2 Stunden) warmgehalten werden. Dies bedeutet, dass ein Transport der Speisen (Verlassen der Zentralküche bis Übergabe in der Mensa der Schule) 30 Minuten nicht überschreiten darf. Die Temperatur des angelieferten Essens muss den gesetzlichen Richtlinien entsprechen.
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Die Stadt erwartet ein Essensangebot mit ausgewogener Nährstoffzufuhr und dem Alter der Jugendlichen (Grundschulen 6–10 Jahre; weiterführende Schulen 10–16 Jahre) entsprechenden Verzehrmengen. Kalorien- und Nährwerte müssen den altersbedingten ernährungsphysiologischen Anforderungen entsprechen. Die abwechslungsreichen Menüs sollen nach Möglichkeit das saisonale und regionale Angebot an Gemüse, Salat und Obst berücksichtigen und möglichst aus biologischem Anbau stammen. Die Zusammensetzung der Menüs muss ernährungsphysiologisch ausgewogen sein und soll den aktuellen Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) entsprechen, die Vollwertkost und vegetarische Gerichte neben abwechslungsreicher Vollkost zur Auswahl empfehlen.
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Das Mittagessen soll in seinen Hauptkomponenten aus Zutaten bestehen, deren natürlicher Vitamin- und Mineralstoffgehalt frisch geernteten Rohstoffen entspricht.
Bei der Speisenherstellung und Zubereitung ist auf eine fettarme Zubereitung zu achten. Im Rahmen der sensorischen Qualitäten ist auf ein ansprechendes Aussehen der Speisen zu achten, der typische Geschmack der Lebensmittel bleibt erhalten. Gemüse, Teigwaren und Reis sind bissfest, Kurzgebratenes ist knusprig bzw. kross, geschmortes und gedünstetes Fleisch ist bissfest und nicht faserig.
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Die Möglichkeit des „Nachschlags“ muss grundsätzlich gegeben sein.
Der Caterer hat das Essen rechtzeitig zu den entsprechenden Essenzeiten in der Cateringküche anzuliefern. Die Lieferbehälter und die Essensreste sind täglich nach dem Mittagessen vom Caterer abzuholen.
Folgendes gilt nur für die Integrierte Gesamtschule: Das vorhandene Geschirr (Teller, Suppentassen, Dessert- und Salatschalen) sowie Besteck sind vom Caterer mitzunehmen, zu spülen und zur nächsten Essensausgabe wieder bereit zu stellen.
Der Speiseplan ist gemeinsam mit den von der Schule bestimmten Personen abzustimmen. Er wird aus mehreren Speisevorschlägen in der Regel für ca. 2 bis 3 Wochen im Voraus festgelegt.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Mittagsverpflegung Grundschule Horstring, Helmbachstraße 100, D-76829 Landau in der Pfalz
Kurze Beschreibung:
Lieferung Mittagsverpflegung für die Schuljahre 2013/2014 und 2014/2015 - Siehe auch Abschnitt II.1.5)
Menge oder Umfang: Ca. 70 Mittagessen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Mittagsverpflegung Grundschule Pestalozzi, Langstraße 9a, D-76829 Landau in der Pfalz
Menge oder Umfang: Ca. 180 Mittagessen.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Mittagsverpflegung Grundschule Thomas-Nast, Albrecht-Dürer-Straße 3, D-76829 Landau in der Pfalz
Menge oder Umfang: Ca. 95 Mittagessen.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Mittagsverpflegung Grundschule Süd, Raimund-Huber-Straße 14, D-76829 Landau in der Pfalz
Menge oder Umfang: Ca. 40 Mittagessen.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Mittagsverpflegung Nordringschule, Nordring 4, D-76829 Landau in der Pfalz
Menge oder Umfang: Ca. 50 Mittagessen.
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Mittagsverpflegung Konrad-Adenauer-Realschule+, Fortstraße 2, D-76829 Landau in der Pfalz
Menge oder Umfang: Ca. 120 Mittagessen.
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Mittagsverpflegung Schulzentrum Ost (Integrierte Gesamtschule und Realschule+), Schneiderstraße 69, D-76829 Landau in der Pfalz
Menge oder Umfang: Ca. 180 - 230 Mittagessen.Das vorhandene Geschirr (Teller, Suppentassen, Dessert- und Salatschalen) sowie Besteck sind vom Caterer mitzunehmen, zu spülen und zur nächsten Essensausgabe wieder bereit zu stellen. Dies gilt mindestens für das Schuljahr 2013/2014. Es ist vorgesehen, im Sommer 2014 eine Mensa zu errichten, so dass der Spüldienst für das Schuljahr 2014/2015 ersatzlos entfallen kann.
Ca. 180 - 230 Mittagessen.
Das vorhandene Geschirr (Teller, Suppentassen, Dessert- und Salatschalen) sowie Besteck sind vom Caterer mitzunehmen, zu spülen und zur nächsten Essensausgabe wieder bereit zu stellen. Dies gilt mindestens für das Schuljahr 2013/2014. Es ist vorgesehen, im Sommer 2014 eine Mensa zu errichten, so dass der Spüldienst für das Schuljahr 2014/2015 ersatzlos entfallen kann.
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Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Mittagsverpflegung Otto-Hahn-Gymnasium, Westring 11, D-76829 Landau in der Pfalz
Menge oder Umfang: Ca. 130 Mittagessen.
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: 2013/400/001
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landau in der Pfalz.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter/die Gesellschaft/die Bietergemeinschaft, dass keine Kenntnis vorhanden ist, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist wegen:
— § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen)
— § 129 a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen)
— § 129 b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
— § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
— § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaft oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
— § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaft oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
— § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Art. 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Art. 3 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Art. 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
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— Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Beschaffung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
— § 370 der Abgabenordung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaft oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
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Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter/die Gesellschaft/die Bietergemeinschaft,
— er/sie keine schweren Verfehlungen begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen, insbesondere er/sie in den letzten 2 Jahren nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Gelsstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist (§ 6 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 21 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz) und
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— dass er/sie in das Berufsregister eingetragen ist/sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter/die Gesellschaft/die Bietergemeinschaft, dass:
a) über sein/ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren weder beantragt oder eröffnet wurde;
b) seinen/ihren Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist/sind;
c) er/sie sich nicht in Liquidation befindet.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
2 Referenzen über vergleichbare Lieferungen von Verpflegungen aus den Jahren 2011 und/oder 2012 mit Angabe der Schulen oder vergleichbare Einrichtungen, Anzahl der Essen sowie des jeweiligen Auftraggebers mit Ansprechpartner (Name und Telefonnummer).
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß § 17 VOL/B und den Besonderen sowie Zusätzlichen Vertragsbedingungen unter Beachtung, dass die Essenskosten 14-tägig abgerechnet werden. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils pro Schule an das Amt für Schulen, Kultur und Sport.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
— Der Caterer hat sich gegen alle von ihm zu vertretenen Schäden zu versichern. Er tritt insbesondere ein für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch die Verwendung von nicht einwandfreier Ware entsteht. Der Umfang der Haftpflichtversicherung muss sich auf 2 000 000 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden und 50 000 EUR für Vermögensschäden belaufen.
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— Der Auftragnehmer unterwirt sich den Bestimmungen des Landesgestzes zur Schaffung tariftreuerechtlicher Regelungen des Landes Rheinland-Pfalz (Landestariftreuegesetz-LTTG) vom 1.12.2010 (GVBl. Nr. 20 vom 13.12.2010, S. 426 ff.)
— Die Anlieferung erfolgt in Warmhalteboxen. Während des Prozesses (Zeit vom Fertigstellen der Speisen in der Zentralküche bis zum Ende der Essenausgabezeit) darf das Essen max. 3 Stunden (für gegartes Gemüse und kurzgebratene Komponenten max. 2 Stunden) warmgehalten werden. Dies bedeutet, dass ein Transport der Speisen (Verlassen der Zentralküche bis Übergabe in der Mensa der Schule) 30 Minuten nicht überschreiten darf. Die Temperatur des angelieferten Essens muss den gesetzlichen Richtlinien entsprechen.
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Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Vergabeunterlagen können fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Firmen, die sich gewerbsmäßig mit der Ausführung von Leistungen in der ausgeschriebenen Art befassen, nach vorheriger Überweisung des Unkostenbeitrages in Höhe von 21,00 EUR auf das Konto Nr. 18 bei der Sparkasse Südliche Weinstraße Landau, Bankleitzahl 54850010 bei der Stadtverwaltung, Zentrale Vergabestelle, Marktstraße 50, 76829 Landau in der Pfalz (zentrale-vergabestelle@landau.de) anfordern.
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Der Versand der Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich nach schriftlicher bzw. textlicher Anforderung; ein Zahlungsnachweis der Bank ist beizufügen.
Auf dem Überweisungsbeleg ist unbedingt die Finanzadresse - FAD: 57206/1147/4626/021/9038 - anzugeben. Schecks sind unerwünscht. Der Unkostenbeitrag wird nicht erstattet.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-07-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-05-08 📅
Öffnungsort (Organisation): Stadtverwaltung Landau in der Pfalz, Zentrale Vergabestelle
Öffnungsort (Stadt): Landau in der Pfalz
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Anschrift: Marktstraße 50, Räume 104-106

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadtverwaltung Landau in der Pfalz, Amt für Schulen, Kulur und Sport
Herrn Ralf Müller
Name: Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
Kontaktperson: Stadtverwaltung Landau in der Pfalz, Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 6341131602 📞
E-Mail: zentrale-vergabestelle@landau.de 📧
Fax: +49 634113881609 📠
URL für weitere Informationen: http://www.landau.de 🌏
URL der Dokumente: http://www.landau.de 🌏
Name: Stadtverwaltung Landau in der Pfalz, Zentrale Vergabestelle
URL der Teilnahme: http://www.landau.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2013/400/001

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de 📧
Telefon: +49 613162234 📞
Internetadresse: http://mwkel.rlp.de 🌏
Fax: +49 613162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 101a und 107 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe Abschnitt VI.4.1)
Wiederkehrender Auftrag
2015
Quelle: OJS 2013/S 055-090261 (2013-03-15)