Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 20 gem. EN 1846 und DIN 14502 Teil 1-3 und DIN 14530-11, Ausgabe 11/2011

Markt Dinkelscherben

Löschgruppenfahrzeug LF 20 Allrad, bestehend aus Fahrgestell, feuerwehrtechnischem Aufbau und feuerwehrtechnischer Beladung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-03-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-02-07.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-02-07 Auftragsbekanntmachung
2013-08-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-02-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Feuerlöschfahrzeuge
Menge oder Umfang:
1 Löschgruppenfahrzeug LF 20 unterteilt in:Los 1-A: FahrgestellLos 1-B: Feuerwehrtechnischer Aufbau gem. DIN 14520-11Los 1-C: Feuerwehrtechnische Beladung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Feuerlöschfahrzeuge 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot ausschließlich für ein Los
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Markt Dinkelscherben
Postanschrift: Augsburger Straße 4-6
Postleitzahl: 86424
Postort: Dinkelscherben
Kontakt
E-Mail: kaemmerei@dinkelscherben.de 📧
Telefon: +49 829220237 📞
Fax: +49 829220223 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-02-07 📅
Einreichungsfrist: 2013-03-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-02-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 030-046943
ABl. S-Ausgabe: 30
Zusätzliche Informationen
Enthalten die Verdingungsunterlagn nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Unrichtigkeiten, so hat der Bieter des Auftraggeber unverzüglich schriftlich per Post oder per Fax darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in andrer Form gegeben hat. Diese Hinweise müssen unverzüglich, spätestens bis zum 20.3.2013 bei der ausschreibenden Stelle eingehen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Löschgruppenfahrzeug LF 20 Allrad, bestehend aus Fahrgestell, feuerwehrtechnischem Aufbau und feuerwehrtechnischer Beladung.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 20 Allrad gem. EN 1846 und DIN 14502 Teil 1-3 und DIN 14530-11, Ausgabe 11/2011
Kurze Beschreibung:
Los 1-A: FahrgestellLos 1-B: Feuerwehrtechnischer Aufbau gem. DIN 14520-11Los 1-C: Feuerwehrtechnische Beladunggemäß Vergabeunterlagen
Los 1-A: Fahrgestell
Los 1-B: Feuerwehrtechnischer Aufbau gem. DIN 14520-11
Los 1-C: Feuerwehrtechnische Beladung
gemäß Vergabeunterlagen
Es werden Varianten akzeptiert
Menge oder Umfang:
1 Löschgruppenfahrzeug LF 20 unterteilt in:
Los 1-A: Fahrgestell
Los 1-B: Feuerwehrtechnischer Aufbau gem. DIN 14520-11
Los 1-C: Feuerwehrtechnische Beladung
Referenznummer: 1.1311.9357
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 86424 Dinkelscherben.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: gemäß Ausschreibungsunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: gemäß Ausschreibungsunterlagen.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen: Verrechnungsscheck ist beizufügen.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-03-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Kämmerei
Herrn Hierse

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-05-01 📅
Datum des Endes: 2014-05-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 1.1311.9357

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Regierung von Schwaben
Postanschrift: Fronhof 10
Postort: Augsburg
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 82132701 📞
Internetadresse: http://www.regierung-schwaben.de 🌏
Fax: +49 8213272289 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller dem gerügten Verstoß gegen Vergabekammervorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Der Antrag ist ausserdem unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der ín der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB muss ein Antrag auf Nachprüfung aufgrund einer Rüge, der der Auftraggeber nicht nachgeholfen hat, binnen 15 Tagen bei der o. g. Vergabekammer gestelt werden.
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Quelle: OJS 2013/S 030-046943 (2013-02-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-08-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 290 632 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-08-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-08-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 154-268454
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 30-046943
ABl. S-Ausgabe: 154
Zusätzliche Informationen
Enthalten die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Unrichtigkeiten, so hat der Bieter des Auftraggebers unverzüglich schriftlich per Post oder per Fax darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in andrer Form gegeben hat. Diese Hinweise müssen unverzüglich, spätestens bis zum 20.3.2013 bei der ausschreibenden Stelle eingehen.
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Auftragsvergabe
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller dem gerügten Verstoß gegen Vergabekammervorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Der Antrag ist außerdem unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der ín der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB muss ein Antrag auf Nachprüfung aufgrund einer Rüge, der der Auftraggeber nicht nachgeholfen hat, binnen 15 Tagen bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden.
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Quelle: OJS 2013/S 154-268454 (2013-08-07)