Lieferung eines Spül-Saug-Fahrzeuges

Stadt Bochum -Technische Betriebe-

Lieferung eines Spül-Saug-Fahrzeuges mit Wasserrückgewinnung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-09-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-07-23.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-07-23 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2013-07-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke
Menge oder Umfang:
Ein Spül-Saug-Fahrzeug mit Wasserrückgewinnung; Dreiachsfahrgestell; zulässiges Gesamtgewicht 26.000 kg;
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Bochum -Technische Betriebe-
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 1-3
Postleitzahl: 44777
Postort: Bochum
Kontakt
Internetadresse: http://www.bochum.de 🌏
E-Mail: tkischbaum@bochum.de 📧
Telefon: +49 2349109692 📞
Fax: +49 2349109699 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-07-23 📅
Einreichungsfrist: 2013-09-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-07-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 145-251705
ABl. S-Ausgabe: 145

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Lieferung eines Spül-Saug-Fahrzeuges mit Wasserrückgewinnung.
Es werden Varianten akzeptiert
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bochum, Grünstraße 29 b.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungen werden geleistet nach § 17 VOL Teil B.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Entschädigung für die Unterlagen ist mit dem Vermerk "Kassenzeichen 9206000000000, Ausschreibung Nr. 9" vorweg einzuzahlen auf das Konto 1 217 850
bei der Sparkasse Bochum (BLZ 430 500 01). Der quittierte Einzahlungsbeleg ist bei Abholung der Unterlagen einzureichen bzw. bei schriftlicher Anforderung dem Schreiben beizufügen. Verrechnungschecks werden nicht entgegengenommen. Der eingezahlte Betrag wird in keinem Falle erstattet.
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Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-11-11 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Kirschbaum
Internetadresse: www.bochum.de 🌏
Name: Stadt Bochum -Steuerungsunterstützung des Baudezernates-Zentrale Submissionsstelle-
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 2 - 6
Kontaktperson: Herr Reinhard Wolski
Telefon: +49 2349103359 📞
E-Mail: rwolski@bochum.de 📧
Fax: +49 2349103964 📠
URL der Dokumente: www.bochum.de 🌏
Kontaktperson: Herrn Reinhard Wolski
URL der Teilnahme: www.bochum.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bezirksregierung Arnsberg -Dezernat 63-
Postanschrift: Postfach
Postort: Arnsberg
Postleitzahl: 59817
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem unter Ziffer I 1 aufgeführten Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß unverzüglich gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist für die Abgabe der Angebote oder Bewerbungen gegenüber der Vergabestelle geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen ist dieses berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 107 Abs. 4 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2013/S 145-251705 (2013-07-23)