Lieferung von 3 Stück Versorgungs-LKW für die Feuerwehr Düsseldorf

Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz

3 Stück Versorgungs-LKW für Transport- und Logistikaufgaben (ähnlich GW-L1 nach DIN 14555-21 auf größeren Fahrgestellen) für die Feuerwehr Düsseldorf (mit Option auf 3 weitere Fahrzeuge).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-09-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-08-09.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-08-09 Auftragsbekanntmachung
2014-01-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-08-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Feuerwehrfahrzeuge
Menge oder Umfang:
3 Stück Fahrzeuge mit Aufbauten, Ladebordwand, Ausbau zum GW-L (Option auf drei weitere Fahrzeuge).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Feuerwehrfahrzeuge 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz
Postleitzahl: 40200
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.duesseldorf.de 🌏
E-Mail: ulrich.cimolino@duesseldorf.de 📧
Telefon: +49 2118920410 📞
Fax: +49 2118920409 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-08-09 📅
Einreichungsfrist: 2013-09-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-08-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 156-271984
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 77-129362
ABl. S-Ausgabe: 156

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
3 Stück Versorgungs-LKW für Transport- und Logistikaufgaben (ähnlich GW-L1 nach DIN 14555-21 auf größeren Fahrgestellen) für die Feuerwehr Düsseldorf (mit Option auf 3 weitere Fahrzeuge).
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Fahrgestelle und Aufbauten für Versorgungs-LKW für die Feuerwehr.
Kurze Beschreibung:
LKW-Fahrgestell mit Kofferaufbau und Ausbau als Feuerwehrfahrzeug ähnlich GW-L1 nach DIN 14555-21.
Menge oder Umfang: 3 Stück (Option auf 3 weitere Fahrzeuge bis 2017).
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Beladung für Versorgungs-LKW für die Feuerwehr.
Kurze Beschreibung: Beladung für Feuerwehrfahrzeug ähnlich GW-L1 nach DIN 14555-21.
Menge oder Umfang: 3 Stück (Option auf 3 weitere Beladungen bis 2017).
Beschreibung der Optionen: 3 weitere baugleiche Fahrzeuge bis 2017.
Dauer: 12 Monate
Referenznummer: 37/4-AW-2013
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Düsseldorf.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Erfahrung im Bau vergleichbarer Fahrzeuge (mindestens 2 Stück).
Auftragsausführung
Sonstige besondere Bedingungen: Es gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW).

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Druckkosten für die Ausschreibungsunterlagen betragen 13 EUR und werden nicht erstattet. Die Unterlagen können schriftlich bei der unter Anhang A Ziffer II aufgeführten Submissionsstelle unter Angabe des Vergabeamtes und des Ausschreibungsobjektes angefordert werden.
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Ein auf den Betrag der Druckkosten ausgestellter Scheck ist beizufügen. Der Betrag kann auch unter Angabe des Kassenzeichens 6004-7400-0195-4 und der Bezeichnung der Ausschreibung auf das Konto der Stadtkasse Düsseldorf (Konto Nr. 10000495) bei der Stadtsparkasse Düsseldorf (BLZ: 30050110, IBAN: DE61300501100010000495, SWIFT: DUSSDEDD) überwiesen werden. Die Ausgabe bzw. die Übersendung der Unterlagen erfolgt nur gegen den Nachweis der Überweisung. Referenzen sind bei Anforderung der Unterlagen nicht erforderlich. Die Unterlagen können auch gegen Barzahlung bei der Submissionsstelle abgeholt werden: montags bis donnerstags 07.30 bis 16.00 Uhr, freitags 07.30 bis 13.00 Uhr.
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Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-12-13 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-09-30 📅
Öffnungsort: Bauverwaltungsamt, Submissionsstelle, Brinckmannstraße 5, 40225 Düsseldorf.
Ort des Eröffnungstermins: Bauverwaltungsamt, Submissionsstelle, Brinckmannstraße 5, 40225 Düsseldorf.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Ulrich Cimolino
Name: Landeshauptstadt Düsseldorf, Bauverwaltungsamt, Submissionsstelle
Postanschrift: Brinckmannstraße 5
Postleitzahl: 40225
Telefon: +49 2118993902 📞
E-Mail: ausschreibungen@duesseldorf.de 📧
Fax: +49 2118929080 📠
URL der Dokumente: http://www.duesseldorf.de/ausschreibung 🌏
URL der Teilnahme: http://www.duesseldorf.de/ausschreibung 🌏

Referenz
Daten
Veröffentlichungsdatum: 2013-04-19 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 37/4-AW-2013
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2013/S 77-129362

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brd.nrw.de 📧
Telefon: +49 2114753131 📞
Internetadresse: http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de 🌏
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
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— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2013/S 156-271984 (2013-08-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-01-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 877 077,60 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-01-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-01-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 006-006374
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 156-271984
ABl. S-Ausgabe: 6

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-12-23 📅
Name: Junghanns Fahrzeugbau
Postanschrift: Hofer Straße 29
Postort: Hof/Saale
Postleitzahl: 95030
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@junghanns-hof.de 📧
Internetadresse: www.junghanns-hof.de 🌏
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2014/S 006-006374 (2014-01-08)