Lieferung von leichtem schwefelarmen Heizöl 2013 bis 2015

Stadt Villingen-Schwenningen

Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Lieferung von leichtem schwefelarmen Heizöl (das der DIN 51603-1 entspricht) an die zur Stadtverwaltung Villingen-Schwenningen und ihren Eigenbetrieben gehörenden Verwaltungsgebäuden, Schulen, Kindertagesstätten, Stadien und verschiedene weitere Objekte und Einrichtungen sowie Gebäude und Einrichtungen des Spitalfonds Villingen und des Abwasserzweckverbandes Oberer Neckar.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-04-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-02-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-02-15 Auftragsbekanntmachung
2013-07-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-02-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schwefelarme brennbare Öle
Menge oder Umfang:
Der prognostizierte Bedarf im Vertragszeitraum für die zu beliefernden Verbrauchsstellen in der Stadt Villingen-Schwenningen und den dazugehörigen Ortschaften sowie dem Spitalfonds Villingen und dem Abwasserzweckverband Oberer Neckar beläuft sich auf ca. 2 000 000 Liter leichtes schwefelarmes Heizöl.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schwefelarme brennbare Öle 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Villingen-Schwenningen
Postanschrift: Marktplatz 1
Postleitzahl: 78054
Postort: Villingen-Schwenningen
Kontakt
Internetadresse: http://www.villingen-schwenningen.de 🌏
E-Mail: thomas.beermann@villingen-schwenningen.de 📧
Fax: +49 7720822617 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-02-15 📅
Einreichungsfrist: 2013-04-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-02-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 036-056975
ABl. S-Ausgabe: 36
Zusätzliche Informationen
Zu den unter Abschnitt III geforderten Eigenerklärungen wird folgendes erläutert: 1) Soweit unter Ziffer III.2) dieser Bekanntmachung Eigenerklärungen gefordert wurden, behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise/Bescheinigungen zur Überprüfung der Eigenerklärungen nachzufordern (vgl. Anlage "Liste der geforderten Nachweise/Bescheinigungen und Eigenerklärungen/Angaben"). 2) Sind Eigenerklärungen gefordert, ist in der Anlage "Liste der geforderten ..." angegeben, ob und an welcher Stelle diese in den Vergabeunterlagen enthalten sind. 3) Sind Nachweise oder Bescheinigungen gefordert, genügt zunächst grundsätzlich die Einreichung gut lesbarer Kopien. Auf Verlangen sind Originale bzw. beglaubigte Abschriften vorzulegen. 4) Als "auf Verlangen nachzureichende" Nachweise kommen insbesondere die in § 7 VOL EG Abs. 2 und 3 sowie die in den Bewerbungsbedingungen "KOMM (R/L) BB" unter Ziffer 8 genannten in Betracht. 5) Macht der Bieter von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer für die Auftragsausführung einzusetzen, hat er mit Angebotsabgabe 5.1) Art und Umfang der vorgesehenen Nachunternehmerleistungen unter Bezugnahme auf die Leistungsbeschreibung anzugeben; 5.2) Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Bieter Name, Anschrift und Firmensitz der/des Nachunternehmer(s) sowie 5.3) eine Verpflichtungserklärung der/des Nachunternehmer(s) nachzureichen; 5.4) Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Bieter die Eignung der von ihm vorgesehenen Nachunternehmer anhand aller geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben zu belegen. 6) Die geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben zur Eignung sind im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft für jedes Bietergemeinschaftsmitglied einzureichen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 600 000 💰
1 700 000 💰
Kurze Beschreibung:
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Lieferung von leichtem schwefelarmen Heizöl (das der DIN 51603-1 entspricht) an die zur Stadtverwaltung Villingen-Schwenningen und ihren Eigenbetrieben gehörenden Verwaltungsgebäuden, Schulen, Kindertagesstätten, Stadien und verschiedene weitere Objekte und Einrichtungen sowie Gebäude und Einrichtungen des Spitalfonds Villingen und des Abwasserzweckverbandes Oberer Neckar.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los 1.
Kurze Beschreibung:
Objekte und Einrichtungen der Stadtverwaltung Villingen-Schwenningen (Stadtbezirk Villingen mit Ortschaften Herzogenweiler, Marbach, Pfaffenweiler, Rietheim, Tannheim und Weilersbach) und ihrer Eigenbetriebe und dem Spitalfonds Villingen.
Menge oder Umfang: Ca. 400 000 Liter.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los 2.
Kurze Beschreibung:
Objekte und Einrichtungen der Stadtverwaltung Villingen-Schwenningen (Stadtbezirk Schwenningen mit der Ortschaft Weigheim), der Eigenbetriebe und des Abwasserzweckverbands Oberer Neckar.
Menge oder Umfang: Ca. 300 000 Liter.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Los 3.
Kurze Beschreibung: Altlastensanierungsbaustelle AA "Biswurm" Stadtbezirk Villingen.
Menge oder Umfang: Ca. 1 300 000 Liter.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
In den Vergabeunterlagen sind Ausführungen zu den besonderen Bedingungen und Anforderungen für dieses Los enthalten.
Referenznummer: II-STB-Verw/5-2013/Bee
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Villingen-Schwenningen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Anmeldung bei Berufsgenossenschaft (Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, bei ausländischen Bietern Bescheinigung des für ihn zuständigen Versicherungsträgers).
2) Eintragung in Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (Bescheinigung der zuständigen Stelle).
3) Eigenerklärungen wie folgt:
3.1) das über das Vermögen ein Insolvenzverfahren oder vergleichbar gesetzliches Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde und das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet;
3.2) das keine schweren Verfehlungen begangen wurden, welche die Zuverlässigkeit in Frage stellen, insbesondere in den letzten 2 Jahren nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 Euro belegt worden sind (§ 6 Arbeitnehmerentsendegesetz; § 21 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz);
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3.3) das im Angebot vorsätzlich keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben wurden. Wissentlich falsche Erklärungen im Angebot können den Ausschluss von dieser und von weiteren Angebotserteilungen zur Folge haben;
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3.4) das den Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen wird.
3.5 zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Gesamtumsatz sowie Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist (jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Qualitätszertifikat des zu liefernden Heizöl ( das es den Anforderungen der DIN 51603-1 entspricht).
2) Angabe von mindestens einer durch den Bieter in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (jeweils unter Angabe der in Formblatt "Komm EG (L) EigE lit. b)" geforderten Eintragungen).
3) Angabe der Transportmöglichkeiten (Anzahl/Typ/Beladungskapazität) über die der Bieter zur Ausführung des Auftrags verfügt.
4) Angabe der Notierung (O.M.R / FS), welche der Abrechnung zu Grunde gelegt wird.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Per Verrechnungsscheck oder Banküberweisung (Verwendungszweck = Aktenzeichen des Auftraggebers) bei Anforderung der Vergabeunterlagen. Bankverbindung des Auftraggebers: Sparkasse Schwarzwald-Baar, BLZ 694 500 65, Konto-Nr. 33 407, IBAN DE31694500650000033407, BIC SOLADES1VSS.
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Bei Selbstabholung abzüglich 1,50 EUR Porto (8,50 EUR).
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-05-17 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-04-03 📅
Öffnungsort: Rathaus Stbz. Schwenningen, Marktplatz 1, 78054 Villingen-Schwenningen.
Ort des Eröffnungstermins: Rathaus Stbz. Schwenningen, Marktplatz 1, 78054 Villingen-Schwenningen.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abwasserzweckverband Oberer Neckar Villingen-Schwenningen
Spitalfonds Villingen
Postanschrift: Schulgasse 23
Postleitzahl: 78050
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Thomas Beermann
Internetadresse: www.villingen-schwenningen.de 🌏
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-06-01 📅
Datum des Endes: 2015-05-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: II-STB-Verw/5-2013/Bee
Zusätzliche Informationen
Zu den unter Abschnitt III geforderten Eigenerklärungen wird folgendes erläutert:
1) Soweit unter Ziffer III.2) dieser Bekanntmachung Eigenerklärungen gefordert wurden, behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise/Bescheinigungen zur Überprüfung der Eigenerklärungen nachzufordern (vgl. Anlage "Liste der geforderten Nachweise/Bescheinigungen und Eigenerklärungen/Angaben").
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2) Sind Eigenerklärungen gefordert, ist in der Anlage "Liste der geforderten ..." angegeben, ob und an welcher Stelle diese in den Vergabeunterlagen enthalten sind.
3) Sind Nachweise oder Bescheinigungen gefordert, genügt zunächst grundsätzlich die Einreichung gut lesbarer Kopien. Auf Verlangen sind Originale bzw. beglaubigte Abschriften vorzulegen.
4) Als "auf Verlangen nachzureichende" Nachweise kommen insbesondere die in § 7 VOL EG Abs. 2 und 3 sowie die in den Bewerbungsbedingungen "KOMM (R/L) BB" unter Ziffer 8 genannten in Betracht.
5) Macht der Bieter von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer für die Auftragsausführung einzusetzen, hat er mit Angebotsabgabe
5.1) Art und Umfang der vorgesehenen Nachunternehmerleistungen unter Bezugnahme auf die Leistungsbeschreibung anzugeben;
5.2) Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Bieter Name, Anschrift und Firmensitz der/des Nachunternehmer(s) sowie
5.3) eine Verpflichtungserklärung der/des Nachunternehmer(s) nachzureichen;
5.4) Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Bieter die Eignung der von ihm vorgesehenen Nachunternehmer anhand aller geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben zu belegen.
6) Die geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben zur Eignung sind im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft für jedes Bietergemeinschaftsmitglied einzureichen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219264049 📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die genannte zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Die Zulässigkeit des Antrags richtet sich nach den einschlägigen Rechtsvorschriften des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Vierter Teil, insbesondere den §§ 107 ff GWB.
Will der Antragsteller Antrag auf Nachprüfung stellen, hat er die in § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB genannten Rügefristen einzuhalten. Kommt der Antragsteller seinen Rügeobliegenheiten nicht nach, ist sein
Nachprüfungsantrag unzulässig.
Sind in diesem Vergabeverfahren nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers der Rüge des Antragstellers nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig (vgl. § 107 Abs. 3 Nr 4 GWB).
Soll in diesem Vergabeverfahren die Unwirksamkeit eines Vertrages wegen Vorliegens der Voraussetzungen gem. § 101b Absatz 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, gelten nach § 101b
Absatz 2 GWB folgende Fristen: „Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht
später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der europäischen Union.“
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2013/S 036-056975 (2013-02-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-07-05)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: stb@villingen-schwenningen.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-07-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-07-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 131-226404
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 36-056975
ABl. S-Ausgabe: 131

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-05-22 📅
Name: Fritz Wahr Energie GmbH & Co.KG
Postanschrift: Ferdinand-Porsche-Strasse 50
Postort: Nagold
Postleitzahl: 72202
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: Karl Riegger GmbH
Postanschrift: Heinrich-Hertz-Straße 41
Postort: Villingen-Schwenningen
Postleitzahl: 78052

3️⃣
Postanschrift: Ferdinand-Porsche-Straße 50
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die genannte zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Die Zulässigkeit des Antrags richtet sich nach den einschlägigen Rechtsvorschriften des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Vierter Teil, insbesondere den §§ 107 ff GWB.
Mehr anzeigen
Will der Antragsteller Antrag auf Nachprüfung stellen, hat er die in § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB genannten Rügefristen einzuhalten. Kommt der Antragsteller seinen Rügeobliegenheiten nicht nach, ist sein Nachprüfungsantrag unzulässig.
Soll in diesem Vergabeverfahren die Unwirksamkeit eines Vertrages wegen Vorliegens der Voraussetzungen gem. § 101b Absatz 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, gelten nach § 101b Absatz 2 GWB folgende Fristen: „Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der europäischen Union.“
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Quelle: OJS 2013/S 131-226404 (2013-07-05)