Die Gemeinden Leese und Stolzenau (nachfolgend: Auftraggeber) schreiben hiermit den Abschluss von Verträgen zur Wegebenutzung für die Verlegung von Versorgungsleitungen zur Versorgung mit Gas aus. Die Konzessionsverträge sollen zum 20.6.2015 beginnen und zum 31.12.2032 enden. Die Konzessionsverträge haben mithin eine Laufzeit von jeweils 17 Jahren 6 Monaten und 10 Tagen und werden in den zwei Losen ausgeschrieben (Gemeinde Leese = Los 1 und Gemeinde Stolzenau = Los 2). Der Auftragswert beträgt für: Los 1 = 86 950,00 EUR, Los 2 = 546 440,00 EUR. Rechtsgrundlage ist § 46 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und die Konzessionsabgabenverordnung (KAV) für Strom und Gas. Da es sich bei der Vergabe von Wegenutzungsrechten um Dienstleistungskonzessionen handelt, sind die Regelungen des deutschen und europäischen Vergaberechts nicht anzuwenden, es sei denn, es wird ausdrücklich auf einzelne Regelungen Bezug genommen. Derzeit ist die Gelsenwasser Energienetze GmbH, Willy-Brandt-Allee 26, 45891 Gelsenkirchen, Inhaberin der Gaskonzessionsverträge. Die Verträge laufen am 19.6.2015 aus. Die Gemeinden Leese und Stolzenau haben das Auslaufen der Konzessionsverträge bereits am 13.2.2013 im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Bei den Auftraggebern handelt es sich um Gemeinden der Samtgemeinde Mittelweser.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-09-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-08-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-08-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gasversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste
Menge oder Umfang: 2 Gas-Konzessionsverträge.633 390
Gesamtwert des Auftrags: 86 950 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gasversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinden Leese und Stolzenau (c/o Betghe.Reimann.Stari Rechtsanwälte)
Postanschrift: Kurfürstendamm 67
Postleitzahl: 10707
Postort: Berlin
Kontakt
Telefon: +49 3089049212📞
Fax: +49 3089049210 📠
Bei den Auftraggebern handelt es sich um Gemeinden der Samtgemeinde Mittelweser.
Die Gemeinde Leese hat ca. 1 665 Einwohner und besteht aus den folgenden Ortsteilen: Leese, Hütten. Die Gemeinde Leese liegt südlich der Kreisstadt Nienburg/Weser am östlichen Weserufer.
Die Gemeinde Stolzenau hat ca. 7 502 Einwohner und besteht aus den folgenden neun Ortsteilen: Stolzenau, Anemolter, Diethe, Frestorf, Hibben, Holzhausen, Mülsering, Nendorf und Schinna. Sie liegt südwestlich der Kreisgemeinde Nienburg/Weser am westlichen Weserufer, die Kreisstadt Nienburg ist ca. 25 km entfernt.
Bevor die einzelnen Schritte des Verfahrens dargestellt werden, sei vorangestellt, dass jede Gemeinde ihren jeweiligen Gaskonzessionsvertrag selbst vergibt, d.h., dass jede Gemeinde mit den Bietern separat über die Angebote verhandelt und durch separate Beschlussfassungen in den jeweiligen Gremien der Gemeinden über die Vergabe der Gaskonzessionsverträge beschließt. Beide Gaskonzessionsverträge können an einen Interessenten vergeben werden. Aus Wirtschaftlichkeitsaspekten soll für beide Auftraggeber gemeinsam eine Interessenbekundung als vorgeschalteter Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden. Wenn ein Bieter sich also für beide Lose interessieren sollte, muss er seine Eignung im Wege der Interessenbekundung nur einmal nachweisen.
Die Auftraggeber haben die Rechtsanwaltskanzlei Bethge. Reimann.Stari, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin, mit den wesentlichen Aufgaben der Vergabestelle beauftragt, d.h. die Rechtsanwaltskanzlei nimmt die Interessenbekundungen und Bieteranfragen im Auftrag der Gemeinden entgegen. Bieteranfragen wird die Rechtsanwaltskanzlei nach Rücksprache mit den Auftraggebern gegenüber allen Bietern gleichermaßen beantworten. Bezieht sich die Anfrage auf ein bestimmtes Los, ohne dass dies für das jeweils andere Los relevant wäre, werden Anfragen hierzu gegenüber allen Bietern für dieses Los beantwortet. Auch sind die näheren Informationen zum Verfahren und die Formblätter (nachfolgend: Zusätzliche Informationen) bei der Rechtsanwaltskanzlei anzufordern. Diese fordert in Abstimmung mit den Auftraggebern zur Angebotsabgabe auf und nimmt die verbindlichen Angebote für die Auftraggeber entgegen.
Das Verfahren, welches in Übereinstimmung mit § 46 Abs. 3 EnWG durchgeführt wird, ist in mehreren Schritten angelegt:
Im ersten Schritt sollen interessierte Bieter angelehnt an den öffentlichen Teilnahmewettbewerb ihr Interesse bekunden und ihre Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde (gemeinsam nachfolgend Eignung) im Hinblick auf den Betrieb von Energieversorgungsnetzen nachweisen. Da 2 Lose Gegenstand des Verfahrens sind, sollen die Interessenten bereits in der Interessenbekundung erklären, ob sie für beide Lose oder nur für ein Los – wenn zutreffend, für welches – bieten wollen. Nur die interessierten Bieter können zur Angebotsabgabe je Los aufgefordert werden, die mit Rücksicht auf die besonderen Anforderungen besonders geeignet sind und insbesondere über ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel verfügen, um die vertraglichen Verpflichtungen über die gesamte Laufzeit der Konzessionsverträge mit der notwendigen Sicherheit zu erfüllen.
Die Interessenbekundung ist von mindestens einem bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich zu unterzeichnen und einschließlich aller geforderten Unterlagen 1x als Original und 2x als Kopie in einem besonders mit „Interessenbekundung Vergabe Konzessionsverträge – vertraulich, verschlossen, bitte sofort ungeöffnet weiterleiten“, gekennzeichneten Umschlag spätestens am 25.9.2013 bis spätestens 12.00 Uhr bei der Rechtsanwaltskanzlei Bethge.Reimann.Stari, Frau Rechtsanwältin Dr. Massumi, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin, einzureichen. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass ein Nachreichen von Unterlagen nach Ablauf der genannten Frist ausgeschlossen ist. Die Vollständigkeit der Unterlagen zum Zeitpunkt der Interessenbekundung sowie die Rechtzeitigkeit der Abgabe ist Grundvoraussetzung für die weitere Teilnahme im Verfahren.
Nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens führt jede Gemeinde das Vergabeverfahren – wie in den zusätzlichen Informationen bzw. in der Leistungsbeschreibung näher erläutert – separat und nur bezogen auf ihre Konzession durch. Sollten die Gemeinden dies wünschen und Bieter dem zustimmen, können gleichlautende Angebote eines Bieters zu beiden Losen gemeinsam verhandelt werden.
Die Rechtsanwaltskanzlei Bethge.Reimann.Stari, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin, wird nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens im Auftrag des jeweiligen Auftraggebers die qualifizierten Bieter spätestens am 9.10.2013 zur Abgabe eines Angebots je Los zum Abschluss des Konzessionsvertrages auffordern, für deren Abschluss die qualifizierten Bieter ihr Interesse bekundet haben. Will also ein in der Interessenbekundung ausgewählter Bieter für beide Lose ein Angebot abgeben, so muss er dies jeweils getrennt gegenüber der zuständigen Gemeinde tun. Eine Bündelung findet insoweit nicht statt. Alle Bieter haben deshalb besonders auf den Wortlaut der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu achten und die richtige Losbezeichnung zu wählen. Spätere Änderungen sind ausgeschlossen, es sei denn, mögliche Irrtümer sind offensichtlich.
Den qualifizierten Bietern werden zur Abgabe ihrer Angebote je Los Muster-Konzessionsverträge zur Verfügung gestellt (sog. Hauptangebot). Zu diesen Hauptangeboten werden in begrenztem Umfang Nebenangebote zugelassen. Der zukünftige Konzessionsinhaber hat immer die höchstzulässige Konzessionsabgabe zu entrichten.
Weitere Einzelheiten zum Ablauf des Verfahrens, zu den Zuschlagskriterien, zur Höhe der Konzessionsabgaben, zu den Altverträgen und den Netzen werden den Bietern in den zusätzlichen Informationen, spätestens aber mit der Leistungsbeschreibung zur Verfügung gestellt.
Interessierte Bieter können weitere Informationen, also „Zusätzliche Informationen“ zum Verfahren bei der Rechtsanwaltskanzlei Bethge.Reimann.Stari, z. H. Frau Rechtsanwältin Dr. Massumi, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin, Telefax: +49 3089049210, bis spätestens zum 16.9.2013 kostenfrei abfordern. Zusammen mit den zusätzlichen Informationen erhält der Interessent auch Formblätter sowie eine von ihm zu unterzeichnende Vertraulichkeitserklärung. Mit letzterer verpflichtet sich jeder Bieter schriftlich und unwiderruflich gegenüber der jeweiligen Gemeinde, dass sämtliche ihnen überlassene Informationen vertraulich zu behandeln sind. Die „Zusätzlichen Informationen“ werden unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Werktagen nach Anforderung durch den Bieter an diesen versandt.
Sollte ein qualifiziertes Unternehmen der Meinung sein, dass es neben der Leistungsbeschreibung weitere Informationen zu Einzelheiten des Netzes benötigt, wird darum gebeten, die Anforderungen der Rechtsanwaltskanzlei Bethge.Reimann.Stari, z. H. Frau Rechtsanwältin Dr. Massumi, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin schriftlich, mindestens per Fax, zu übermitteln. Die Rechtsanwaltskanzlei Bethge.Reimann.Stari wird nach Rücksprache mit dem jeweiligen Auftraggeber bzw. mit den Auftraggebern, die Anfrage in anonymisierter Form im Rahmen des Vergabeverfahrens an den Energieversorger weiterleiten. Dieser entscheidet unabhängig von den Auftraggebern, inwieweit und welche Informationen er an die qualifizierten Unternehmen weitergibt. Weder die Rechtsanwaltskanzlei noch die Auftraggeber übernehmen insoweit eine Verpflichtung zur Bereitstellung von Informationen, die sich in der Hand der derzeitigen Konzessionsinhaberin befinden.
Jedes qualifizierte Unternehmen, das ein Angebot abgibt, hat sich bis zum Ende des Verfahrens, mindestens bis zum 1.9.2014 an sein Angebot gebunden zu halten. Jede Gemeinde wird am Ende des Verfahrens alle beteiligten qualifizierten Unternehmen zusätzlich zu den Vorgaben nach § 46 Abs. 3 EnWG über den Ausgang des Vergabeverfahrens informieren und dem jeweiligen Bestbieter den Zuschlag erteilen. Kosten werden nicht erstattet.
Bei den Auftraggebern handelt es sich um Gemeinden der Samtgemeinde Mittelweser.
Die Gemeinde Leese hat ca. 1 665 Einwohner und besteht aus den folgenden Ortsteilen: Leese, Hütten. Die Gemeinde Leese liegt südlich der Kreisstadt Nienburg/Weser am östlichen Weserufer.
Die Gemeinde Stolzenau hat ca. 7 502 Einwohner und besteht aus den folgenden neun Ortsteilen: Stolzenau, Anemolter, Diethe, Frestorf, Hibben, Holzhausen, Mülsering, Nendorf und Schinna. Sie liegt südwestlich der Kreisgemeinde Nienburg/Weser am westlichen Weserufer, die Kreisstadt Nienburg ist ca. 25 km entfernt.
Bevor die einzelnen Schritte des Verfahrens dargestellt werden, sei vorangestellt, dass jede Gemeinde ihren jeweiligen Gaskonzessionsvertrag selbst vergibt, d.h., dass jede Gemeinde mit den Bietern separat über die Angebote verhandelt und durch separate Beschlussfassungen in den jeweiligen Gremien der Gemeinden über die Vergabe der Gaskonzessionsverträge beschließt. Beide Gaskonzessionsverträge können an einen Interessenten vergeben werden. Aus Wirtschaftlichkeitsaspekten soll für beide Auftraggeber gemeinsam eine Interessenbekundung als vorgeschalteter Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden. Wenn ein Bieter sich also für beide Lose interessieren sollte, muss er seine Eignung im Wege der Interessenbekundung nur einmal nachweisen.
Die Auftraggeber haben die Rechtsanwaltskanzlei Bethge. Reimann.Stari, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin, mit den wesentlichen Aufgaben der Vergabestelle beauftragt, d.h. die Rechtsanwaltskanzlei nimmt die Interessenbekundungen und Bieteranfragen im Auftrag der Gemeinden entgegen. Bieteranfragen wird die Rechtsanwaltskanzlei nach Rücksprache mit den Auftraggebern gegenüber allen Bietern gleichermaßen beantworten. Bezieht sich die Anfrage auf ein bestimmtes Los, ohne dass dies für das jeweils andere Los relevant wäre, werden Anfragen hierzu gegenüber allen Bietern für dieses Los beantwortet. Auch sind die näheren Informationen zum Verfahren und die Formblätter (nachfolgend: Zusätzliche Informationen) bei der Rechtsanwaltskanzlei anzufordern. Diese fordert in Abstimmung mit den Auftraggebern zur Angebotsabgabe auf und nimmt die verbindlichen Angebote für die Auftraggeber entgegen.
Das Verfahren, welches in Übereinstimmung mit § 46 Abs. 3 EnWG durchgeführt wird, ist in mehreren Schritten angelegt:
Im ersten Schritt sollen interessierte Bieter angelehnt an den öffentlichen Teilnahmewettbewerb ihr Interesse bekunden und ihre Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde (gemeinsam nachfolgend Eignung) im Hinblick auf den Betrieb von Energieversorgungsnetzen nachweisen. Da 2 Lose Gegenstand des Verfahrens sind, sollen die Interessenten bereits in der Interessenbekundung erklären, ob sie für beide Lose oder nur für ein Los – wenn zutreffend, für welches – bieten wollen. Nur die interessierten Bieter können zur Angebotsabgabe je Los aufgefordert werden, die mit Rücksicht auf die besonderen Anforderungen besonders geeignet sind und insbesondere über ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel verfügen, um die vertraglichen Verpflichtungen über die gesamte Laufzeit der Konzessionsverträge mit der notwendigen Sicherheit zu erfüllen.
Die Interessenbekundung ist von mindestens einem bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich zu unterzeichnen und einschließlich aller geforderten Unterlagen 1x als Original und 2x als Kopie in einem besonders mit „Interessenbekundung Vergabe Konzessionsverträge – vertraulich, verschlossen, bitte sofort ungeöffnet weiterleiten“, gekennzeichneten Umschlag spätestens am 25.9.2013 bis spätestens 12.00 Uhr bei der Rechtsanwaltskanzlei Bethge.Reimann.Stari, Frau Rechtsanwältin Dr. Massumi, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin, einzureichen. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass ein Nachreichen von Unterlagen nach Ablauf der genannten Frist ausgeschlossen ist. Die Vollständigkeit der Unterlagen zum Zeitpunkt der Interessenbekundung sowie die Rechtzeitigkeit der Abgabe ist Grundvoraussetzung für die weitere Teilnahme im Verfahren.
Nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens führt jede Gemeinde das Vergabeverfahren – wie in den zusätzlichen Informationen bzw. in der Leistungsbeschreibung näher erläutert – separat und nur bezogen auf ihre Konzession durch. Sollten die Gemeinden dies wünschen und Bieter dem zustimmen, können gleichlautende Angebote eines Bieters zu beiden Losen gemeinsam verhandelt werden.
Die Rechtsanwaltskanzlei Bethge.Reimann.Stari, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin, wird nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens im Auftrag des jeweiligen Auftraggebers die qualifizierten Bieter spätestens am 9.10.2013 zur Abgabe eines Angebots je Los zum Abschluss des Konzessionsvertrages auffordern, für deren Abschluss die qualifizierten Bieter ihr Interesse bekundet haben. Will also ein in der Interessenbekundung ausgewählter Bieter für beide Lose ein Angebot abgeben, so muss er dies jeweils getrennt gegenüber der zuständigen Gemeinde tun. Eine Bündelung findet insoweit nicht statt. Alle Bieter haben deshalb besonders auf den Wortlaut der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu achten und die richtige Losbezeichnung zu wählen. Spätere Änderungen sind ausgeschlossen, es sei denn, mögliche Irrtümer sind offensichtlich.
Den qualifizierten Bietern werden zur Abgabe ihrer Angebote je Los Muster-Konzessionsverträge zur Verfügung gestellt (sog. Hauptangebot). Zu diesen Hauptangeboten werden in begrenztem Umfang Nebenangebote zugelassen. Der zukünftige Konzessionsinhaber hat immer die höchstzulässige Konzessionsabgabe zu entrichten.
Weitere Einzelheiten zum Ablauf des Verfahrens, zu den Zuschlagskriterien, zur Höhe der Konzessionsabgaben, zu den Altverträgen und den Netzen werden den Bietern in den zusätzlichen Informationen, spätestens aber mit der Leistungsbeschreibung zur Verfügung gestellt.
Interessierte Bieter können weitere Informationen, also „Zusätzliche Informationen“ zum Verfahren bei der Rechtsanwaltskanzlei Bethge.Reimann.Stari, z. H. Frau Rechtsanwältin Dr. Massumi, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin, Telefax: +49 3089049210, bis spätestens zum 16.9.2013 kostenfrei abfordern. Zusammen mit den zusätzlichen Informationen erhält der Interessent auch Formblätter sowie eine von ihm zu unterzeichnende Vertraulichkeitserklärung. Mit letzterer verpflichtet sich jeder Bieter schriftlich und unwiderruflich gegenüber der jeweiligen Gemeinde, dass sämtliche ihnen überlassene Informationen vertraulich zu behandeln sind. Die „Zusätzlichen Informationen“ werden unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Werktagen nach Anforderung durch den Bieter an diesen versandt.
Sollte ein qualifiziertes Unternehmen der Meinung sein, dass es neben der Leistungsbeschreibung weitere Informationen zu Einzelheiten des Netzes benötigt, wird darum gebeten, die Anforderungen der Rechtsanwaltskanzlei Bethge.Reimann.Stari, z. H. Frau Rechtsanwältin Dr. Massumi, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin schriftlich, mindestens per Fax, zu übermitteln. Die Rechtsanwaltskanzlei Bethge.Reimann.Stari wird nach Rücksprache mit dem jeweiligen Auftraggeber bzw. mit den Auftraggebern, die Anfrage in anonymisierter Form im Rahmen des Vergabeverfahrens an den Energieversorger weiterleiten. Dieser entscheidet unabhängig von den Auftraggebern, inwieweit und welche Informationen er an die qualifizierten Unternehmen weitergibt. Weder die Rechtsanwaltskanzlei noch die Auftraggeber übernehmen insoweit eine Verpflichtung zur Bereitstellung von Informationen, die sich in der Hand der derzeitigen Konzessionsinhaberin befinden.
Jedes qualifizierte Unternehmen, das ein Angebot abgibt, hat sich bis zum Ende des Verfahrens, mindestens bis zum 1.9.2014 an sein Angebot gebunden zu halten. Jede Gemeinde wird am Ende des Verfahrens alle beteiligten qualifizierten Unternehmen zusätzlich zu den Vorgaben nach § 46 Abs. 3 EnWG über den Ausgang des Vergabeverfahrens informieren und dem jeweiligen Bestbieter den Zuschlag erteilen. Kosten werden nicht erstattet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinden Leese und Stolzenau (nachfolgend: Auftraggeber) schreiben hiermit den Abschluss von Verträgen zur Wegebenutzung für die Verlegung von Versorgungsleitungen zur Versorgung mit Gas aus. Die Konzessionsverträge sollen zum 20.6.2015 beginnen und zum 31.12.2032 enden. Die Konzessionsverträge haben mithin eine Laufzeit von jeweils 17 Jahren 6 Monaten und 10 Tagen und werden in den zwei Losen ausgeschrieben (Gemeinde Leese = Los 1 und Gemeinde Stolzenau = Los 2). Der Auftragswert beträgt für:
Die Gemeinden Leese und Stolzenau (nachfolgend: Auftraggeber) schreiben hiermit den Abschluss von Verträgen zur Wegebenutzung für die Verlegung von Versorgungsleitungen zur Versorgung mit Gas aus. Die Konzessionsverträge sollen zum 20.6.2015 beginnen und zum 31.12.2032 enden. Die Konzessionsverträge haben mithin eine Laufzeit von jeweils 17 Jahren 6 Monaten und 10 Tagen und werden in den zwei Losen ausgeschrieben (Gemeinde Leese = Los 1 und Gemeinde Stolzenau = Los 2). Der Auftragswert beträgt für:
Los 1 = 86 950,00 EUR,
Los 2 = 546 440,00 EUR.
Rechtsgrundlage ist § 46 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und die Konzessionsabgabenverordnung (KAV) für Strom und Gas. Da es sich bei der Vergabe von Wegenutzungsrechten um Dienstleistungskonzessionen handelt, sind die Regelungen des deutschen und europäischen Vergaberechts nicht anzuwenden, es sei denn, es wird ausdrücklich auf einzelne Regelungen Bezug genommen.
Rechtsgrundlage ist § 46 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und die Konzessionsabgabenverordnung (KAV) für Strom und Gas. Da es sich bei der Vergabe von Wegenutzungsrechten um Dienstleistungskonzessionen handelt, sind die Regelungen des deutschen und europäischen Vergaberechts nicht anzuwenden, es sei denn, es wird ausdrücklich auf einzelne Regelungen Bezug genommen.
Derzeit ist die Gelsenwasser Energienetze GmbH, Willy-Brandt-Allee 26, 45891 Gelsenkirchen, Inhaberin der Gaskonzessionsverträge. Die Verträge laufen am 19.6.2015 aus. Die Gemeinden Leese und Stolzenau haben das Auslaufen der Konzessionsverträge bereits am 13.2.2013 im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Derzeit ist die Gelsenwasser Energienetze GmbH, Willy-Brandt-Allee 26, 45891 Gelsenkirchen, Inhaberin der Gaskonzessionsverträge. Die Verträge laufen am 19.6.2015 aus. Die Gemeinden Leese und Stolzenau haben das Auslaufen der Konzessionsverträge bereits am 13.2.2013 im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Bei den Auftraggebern handelt es sich um Gemeinden der Samtgemeinde Mittelweser.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Losweise Vergabe von 2 Gas-Konzessionsverträgen nach § 46 EnWG für die Gemeinden Leese und Stolzenau
Kurze Beschreibung: Gas-Konzessionsvertrag für das Gemeindegebiet der Gemeinde Leese.
Menge oder Umfang: 1 Gas-Konzessionsvertrag.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Losweise Vergabe von zwei Gas-Konzessionsverträgen nach § 46 Abs. 2 EnWG für die Gemeinden Leese und Stolzenau
Kurze Beschreibung: Gas-Konzessionsvertrag für das Gemeindegebiet der Gemeinde Stolzenau.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Menge oder Umfang: 2 Gas-Konzessionsverträge.
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: KA06
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeinde Leese, Gemeinde Stolzenau.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
— Handelsregisterauszug,
— Eigenerklärung darüber, dass Steuern, Abgaben und Beiträge zu Berufsgenossenschaften und Krankenkassen regelmäßig und ordnungsgemäß gezahlt werden oder Erklärung der Finanzbehörden und der zuständigen Stellen über die regelmäßige Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zu Berufgenossenschaften und Krankenkassen sowie
— Eigenerklärung darüber, dass Steuern, Abgaben und Beiträge zu Berufsgenossenschaften und Krankenkassen regelmäßig und ordnungsgemäß gezahlt werden oder Erklärung der Finanzbehörden und der zuständigen Stellen über die regelmäßige Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zu Berufgenossenschaften und Krankenkassen sowie
— Eigenerklärung des Geschäftsführers oder Vorstands dazu, ob Vorstrafen vorliegen – § 6 Abs. 4 VOL/A EG – oder über das Vermögen des Unternehmens das Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder es sich in Liquidation befindet – § 6 Abs. 6 VOL/A EG (Formblätter hierzu werden vom Auftraggeber zusammen mit den zusätzlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt).
— Eigenerklärung des Geschäftsführers oder Vorstands dazu, ob Vorstrafen vorliegen – § 6 Abs. 4 VOL/A EG – oder über das Vermögen des Unternehmens das Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder es sich in Liquidation befindet – § 6 Abs. 6 VOL/A EG (Formblätter hierzu werden vom Auftraggeber zusammen mit den zusätzlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt).
Sämtliche Unterlagen zur Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit dürfen nicht älter als 3 Monate sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Das aktuelle Rating (nicht älter als 12 Monate). Ersatzweise Bankenerklärung zur Finanz- und Liquiditätssituation des Interessenten – § 7 Abs. 2 lit. a) VOL/A EG;
— Vorlage der Bilanzen der letzten 3 Geschäftsjahre – § 7 Abs. 2 lit. c) VOL/A EG;
— Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 Jahre – § 7 Abs. 2 lit. d) VOL/A EG;
— Eigenerklärung der Interessenten, die nicht derzeitiger Konzessionsinhaber sind, dazu, dass er wirtschaftlich in der Lage wäre, das/die Netze zu übernehmen sowie
— Eigenerklärungen über den Umsatz der Tätigkeit, die Gegenstand des Verfahrens sein soll oder dieser gleichkommt.
Sämtliche Unterlagen zur Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (mit Ausnahme der Rating-Unterlagen) dürfen nicht älter als 3 Monate sein.
Mindeststandards:
§ 6 Abs. 1 und 2 VOL/A EG gelten entsprechend. Die Leistung kann auch in Form einer Bietergemeinschaft erbracht werden. Bietergemeinschaften mit einem bevollmächtigten Vertreter (Formblatt Bietergemeinschaft) sind zulässig und einzelnen Bietern gleichgestellt. Die Eignung kann darüber hinaus auch durch Benennung von Nachunternehmern nachgewiesen werden. Für die Bieter der Bietergemeinschaft und den Nachunternehmer gelten dieselben Nachweispflichten. § 7 Abs. 9 VOL/A EG ist zu beachten und ggf. entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
§ 6 Abs. 1 und 2 VOL/A EG gelten entsprechend. Die Leistung kann auch in Form einer Bietergemeinschaft erbracht werden. Bietergemeinschaften mit einem bevollmächtigten Vertreter (Formblatt Bietergemeinschaft) sind zulässig und einzelnen Bietern gleichgestellt. Die Eignung kann darüber hinaus auch durch Benennung von Nachunternehmern nachgewiesen werden. Für die Bieter der Bietergemeinschaft und den Nachunternehmer gelten dieselben Nachweispflichten. § 7 Abs. 9 VOL/A EG ist zu beachten und ggf. entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Eine Auflistung der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, welche dem Ausschreibungsgegenstand mindestens entsprechen oder diesem gleichkommen (einschließlich der Angabe der Vertragslaufzeiten und des Auftraggebers sowie der Vorlage einer für den Betrieb dieser Netze ggf. vorliegenden Qualitätszertifizierung) — § 7 Abs. 3 VOL/A EG;
— Eine Auflistung der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, welche dem Ausschreibungsgegenstand mindestens entsprechen oder diesem gleichkommen (einschließlich der Angabe der Vertragslaufzeiten und des Auftraggebers sowie der Vorlage einer für den Betrieb dieser Netze ggf. vorliegenden Qualitätszertifizierung) — § 7 Abs. 3 VOL/A EG;
— Ein Bieter, der keine gleichwertigen Leistungen bisher erbracht hat, hat zu erklären, wie er den Betrieb des/der Netze abzusichern gedenkt und muss nachweisen, dass er über die personelle und technische Leistungsfähigkeit für den Netzbetrieb nach den Richtlinien der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) für die zu übernehmenden Netze verfügt;
— Ein Bieter, der keine gleichwertigen Leistungen bisher erbracht hat, hat zu erklären, wie er den Betrieb des/der Netze abzusichern gedenkt und muss nachweisen, dass er über die personelle und technische Leistungsfähigkeit für den Netzbetrieb nach den Richtlinien der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) für die zu übernehmenden Netze verfügt;
— die Höhe der für diese Netze geltenden Netzentgelte;
— konkrete Aussagen (Konzept) dazu wie – insbesondere mit welchem Personal – der Netzbetrieb im Konzessionsgebiet sichergestellt werden soll;
— Vorlage einer Genehmigung nach § 4 EnWG für vergleichbare Netze oder eine vergleichbaren Berechtigung zum Netzbetrieb.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: BGB-Gesellschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Bestehen einer Genehmigung nach § 4 Abs. 1 EnWG oder einer vergleichbaren Berechtigung zum Zeitpunkt des Beginns der Vertragserfüllung.
Verfahren
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2013-10-09 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Bethge.Reimann.Stari Rechtsanwälte
Frau Rechtsanwältin Dr. Massumi
Name: Beauftragte Berater
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-06-20 📅
Datum des Endes: 2032-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
Bei den Auftraggebern handelt es sich um Gemeinden der Samtgemeinde Mittelweser.
Die Gemeinde Leese hat ca. 1 665 Einwohner und besteht aus den folgenden Ortsteilen: Leese, Hütten. Die Gemeinde Leese liegt südlich der Kreisstadt Nienburg/Weser am östlichen Weserufer.
Die Gemeinde Stolzenau hat ca. 7 502 Einwohner und besteht aus den folgenden neun Ortsteilen: Stolzenau, Anemolter, Diethe, Frestorf, Hibben, Holzhausen, Mülsering, Nendorf und Schinna. Sie liegt südwestlich der Kreisgemeinde Nienburg/Weser am westlichen Weserufer, die Kreisstadt Nienburg ist ca. 25 km entfernt.
Die Gemeinde Stolzenau hat ca. 7 502 Einwohner und besteht aus den folgenden neun Ortsteilen: Stolzenau, Anemolter, Diethe, Frestorf, Hibben, Holzhausen, Mülsering, Nendorf und Schinna. Sie liegt südwestlich der Kreisgemeinde Nienburg/Weser am westlichen Weserufer, die Kreisstadt Nienburg ist ca. 25 km entfernt.
Bevor die einzelnen Schritte des Verfahrens dargestellt werden, sei vorangestellt, dass jede Gemeinde ihren jeweiligen Gaskonzessionsvertrag selbst vergibt, d.h., dass jede Gemeinde mit den Bietern separat über die Angebote verhandelt und durch separate Beschlussfassungen in den jeweiligen Gremien der Gemeinden über die Vergabe der Gaskonzessionsverträge beschließt. Beide Gaskonzessionsverträge können an einen Interessenten vergeben werden. Aus Wirtschaftlichkeitsaspekten soll für beide Auftraggeber gemeinsam eine Interessenbekundung als vorgeschalteter Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden. Wenn ein Bieter sich also für beide Lose interessieren sollte, muss er seine Eignung im Wege der Interessenbekundung nur einmal nachweisen.
Bevor die einzelnen Schritte des Verfahrens dargestellt werden, sei vorangestellt, dass jede Gemeinde ihren jeweiligen Gaskonzessionsvertrag selbst vergibt, d.h., dass jede Gemeinde mit den Bietern separat über die Angebote verhandelt und durch separate Beschlussfassungen in den jeweiligen Gremien der Gemeinden über die Vergabe der Gaskonzessionsverträge beschließt. Beide Gaskonzessionsverträge können an einen Interessenten vergeben werden. Aus Wirtschaftlichkeitsaspekten soll für beide Auftraggeber gemeinsam eine Interessenbekundung als vorgeschalteter Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden. Wenn ein Bieter sich also für beide Lose interessieren sollte, muss er seine Eignung im Wege der Interessenbekundung nur einmal nachweisen.
Die Auftraggeber haben die Rechtsanwaltskanzlei Bethge. Reimann.Stari, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin, mit den wesentlichen Aufgaben der Vergabestelle beauftragt, d.h. die Rechtsanwaltskanzlei nimmt die Interessenbekundungen und Bieteranfragen im Auftrag der Gemeinden entgegen. Bieteranfragen wird die Rechtsanwaltskanzlei nach Rücksprache mit den Auftraggebern gegenüber allen Bietern gleichermaßen beantworten. Bezieht sich die Anfrage auf ein bestimmtes Los, ohne dass dies für das jeweils andere Los relevant wäre, werden Anfragen hierzu gegenüber allen Bietern für dieses Los beantwortet. Auch sind die näheren Informationen zum Verfahren und die Formblätter (nachfolgend: Zusätzliche Informationen) bei der Rechtsanwaltskanzlei anzufordern. Diese fordert in Abstimmung mit den Auftraggebern zur Angebotsabgabe auf und nimmt die verbindlichen Angebote für die Auftraggeber entgegen.
Die Auftraggeber haben die Rechtsanwaltskanzlei Bethge. Reimann.Stari, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin, mit den wesentlichen Aufgaben der Vergabestelle beauftragt, d.h. die Rechtsanwaltskanzlei nimmt die Interessenbekundungen und Bieteranfragen im Auftrag der Gemeinden entgegen. Bieteranfragen wird die Rechtsanwaltskanzlei nach Rücksprache mit den Auftraggebern gegenüber allen Bietern gleichermaßen beantworten. Bezieht sich die Anfrage auf ein bestimmtes Los, ohne dass dies für das jeweils andere Los relevant wäre, werden Anfragen hierzu gegenüber allen Bietern für dieses Los beantwortet. Auch sind die näheren Informationen zum Verfahren und die Formblätter (nachfolgend: Zusätzliche Informationen) bei der Rechtsanwaltskanzlei anzufordern. Diese fordert in Abstimmung mit den Auftraggebern zur Angebotsabgabe auf und nimmt die verbindlichen Angebote für die Auftraggeber entgegen.
Das Verfahren, welches in Übereinstimmung mit § 46 Abs. 3 EnWG durchgeführt wird, ist in mehreren Schritten angelegt:
Im ersten Schritt sollen interessierte Bieter angelehnt an den öffentlichen Teilnahmewettbewerb ihr Interesse bekunden und ihre Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde (gemeinsam nachfolgend Eignung) im Hinblick auf den Betrieb von Energieversorgungsnetzen nachweisen. Da 2 Lose Gegenstand des Verfahrens sind, sollen die Interessenten bereits in der Interessenbekundung erklären, ob sie für beide Lose oder nur für ein Los – wenn zutreffend, für welches – bieten wollen. Nur die interessierten Bieter können zur Angebotsabgabe je Los aufgefordert werden, die mit Rücksicht auf die besonderen Anforderungen besonders geeignet sind und insbesondere über ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel verfügen, um die vertraglichen Verpflichtungen über die gesamte Laufzeit der Konzessionsverträge mit der notwendigen Sicherheit zu erfüllen.
Im ersten Schritt sollen interessierte Bieter angelehnt an den öffentlichen Teilnahmewettbewerb ihr Interesse bekunden und ihre Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde (gemeinsam nachfolgend Eignung) im Hinblick auf den Betrieb von Energieversorgungsnetzen nachweisen. Da 2 Lose Gegenstand des Verfahrens sind, sollen die Interessenten bereits in der Interessenbekundung erklären, ob sie für beide Lose oder nur für ein Los – wenn zutreffend, für welches – bieten wollen. Nur die interessierten Bieter können zur Angebotsabgabe je Los aufgefordert werden, die mit Rücksicht auf die besonderen Anforderungen besonders geeignet sind und insbesondere über ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel verfügen, um die vertraglichen Verpflichtungen über die gesamte Laufzeit der Konzessionsverträge mit der notwendigen Sicherheit zu erfüllen.
Die Interessenbekundung ist von mindestens einem bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich zu unterzeichnen und einschließlich aller geforderten Unterlagen 1x als Original und 2x als Kopie in einem besonders mit „Interessenbekundung Vergabe Konzessionsverträge – vertraulich, verschlossen, bitte sofort ungeöffnet weiterleiten“, gekennzeichneten Umschlag spätestens am 25.9.2013 bis spätestens 12.00 Uhr bei der Rechtsanwaltskanzlei Bethge.Reimann.Stari, Frau Rechtsanwältin Dr. Massumi, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin, einzureichen. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass ein Nachreichen von Unterlagen nach Ablauf der genannten Frist ausgeschlossen ist. Die Vollständigkeit der Unterlagen zum Zeitpunkt der Interessenbekundung sowie die Rechtzeitigkeit der Abgabe ist Grundvoraussetzung für die weitere Teilnahme im Verfahren.
Die Interessenbekundung ist von mindestens einem bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich zu unterzeichnen und einschließlich aller geforderten Unterlagen 1x als Original und 2x als Kopie in einem besonders mit „Interessenbekundung Vergabe Konzessionsverträge – vertraulich, verschlossen, bitte sofort ungeöffnet weiterleiten“, gekennzeichneten Umschlag spätestens am 25.9.2013 bis spätestens 12.00 Uhr bei der Rechtsanwaltskanzlei Bethge.Reimann.Stari, Frau Rechtsanwältin Dr. Massumi, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin, einzureichen. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass ein Nachreichen von Unterlagen nach Ablauf der genannten Frist ausgeschlossen ist. Die Vollständigkeit der Unterlagen zum Zeitpunkt der Interessenbekundung sowie die Rechtzeitigkeit der Abgabe ist Grundvoraussetzung für die weitere Teilnahme im Verfahren.
Nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens führt jede Gemeinde das Vergabeverfahren – wie in den zusätzlichen Informationen bzw. in der Leistungsbeschreibung näher erläutert – separat und nur bezogen auf ihre Konzession durch. Sollten die Gemeinden dies wünschen und Bieter dem zustimmen, können gleichlautende Angebote eines Bieters zu beiden Losen gemeinsam verhandelt werden.
Nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens führt jede Gemeinde das Vergabeverfahren – wie in den zusätzlichen Informationen bzw. in der Leistungsbeschreibung näher erläutert – separat und nur bezogen auf ihre Konzession durch. Sollten die Gemeinden dies wünschen und Bieter dem zustimmen, können gleichlautende Angebote eines Bieters zu beiden Losen gemeinsam verhandelt werden.
Die Rechtsanwaltskanzlei Bethge.Reimann.Stari, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin, wird nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens im Auftrag des jeweiligen Auftraggebers die qualifizierten Bieter spätestens am 9.10.2013 zur Abgabe eines Angebots je Los zum Abschluss des Konzessionsvertrages auffordern, für deren Abschluss die qualifizierten Bieter ihr Interesse bekundet haben. Will also ein in der Interessenbekundung ausgewählter Bieter für beide Lose ein Angebot abgeben, so muss er dies jeweils getrennt gegenüber der zuständigen Gemeinde tun. Eine Bündelung findet insoweit nicht statt. Alle Bieter haben deshalb besonders auf den Wortlaut der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu achten und die richtige Losbezeichnung zu wählen. Spätere Änderungen sind ausgeschlossen, es sei denn, mögliche Irrtümer sind offensichtlich.
Die Rechtsanwaltskanzlei Bethge.Reimann.Stari, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin, wird nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens im Auftrag des jeweiligen Auftraggebers die qualifizierten Bieter spätestens am 9.10.2013 zur Abgabe eines Angebots je Los zum Abschluss des Konzessionsvertrages auffordern, für deren Abschluss die qualifizierten Bieter ihr Interesse bekundet haben. Will also ein in der Interessenbekundung ausgewählter Bieter für beide Lose ein Angebot abgeben, so muss er dies jeweils getrennt gegenüber der zuständigen Gemeinde tun. Eine Bündelung findet insoweit nicht statt. Alle Bieter haben deshalb besonders auf den Wortlaut der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu achten und die richtige Losbezeichnung zu wählen. Spätere Änderungen sind ausgeschlossen, es sei denn, mögliche Irrtümer sind offensichtlich.
Den qualifizierten Bietern werden zur Abgabe ihrer Angebote je Los Muster-Konzessionsverträge zur Verfügung gestellt (sog. Hauptangebot). Zu diesen Hauptangeboten werden in begrenztem Umfang Nebenangebote zugelassen. Der zukünftige Konzessionsinhaber hat immer die höchstzulässige Konzessionsabgabe zu entrichten.
Den qualifizierten Bietern werden zur Abgabe ihrer Angebote je Los Muster-Konzessionsverträge zur Verfügung gestellt (sog. Hauptangebot). Zu diesen Hauptangeboten werden in begrenztem Umfang Nebenangebote zugelassen. Der zukünftige Konzessionsinhaber hat immer die höchstzulässige Konzessionsabgabe zu entrichten.
Weitere Einzelheiten zum Ablauf des Verfahrens, zu den Zuschlagskriterien, zur Höhe der Konzessionsabgaben, zu den Altverträgen und den Netzen werden den Bietern in den zusätzlichen Informationen, spätestens aber mit der Leistungsbeschreibung zur Verfügung gestellt.
Weitere Einzelheiten zum Ablauf des Verfahrens, zu den Zuschlagskriterien, zur Höhe der Konzessionsabgaben, zu den Altverträgen und den Netzen werden den Bietern in den zusätzlichen Informationen, spätestens aber mit der Leistungsbeschreibung zur Verfügung gestellt.
Interessierte Bieter können weitere Informationen, also „Zusätzliche Informationen“ zum Verfahren bei der Rechtsanwaltskanzlei Bethge.Reimann.Stari, z. H. Frau Rechtsanwältin Dr. Massumi, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin, Telefax: +49 3089049210, bis spätestens zum 16.9.2013 kostenfrei abfordern. Zusammen mit den zusätzlichen Informationen erhält der Interessent auch Formblätter sowie eine von ihm zu unterzeichnende Vertraulichkeitserklärung. Mit letzterer verpflichtet sich jeder Bieter schriftlich und unwiderruflich gegenüber der jeweiligen Gemeinde, dass sämtliche ihnen überlassene Informationen vertraulich zu behandeln sind. Die „Zusätzlichen Informationen“ werden unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Werktagen nach Anforderung durch den Bieter an diesen versandt.
Interessierte Bieter können weitere Informationen, also „Zusätzliche Informationen“ zum Verfahren bei der Rechtsanwaltskanzlei Bethge.Reimann.Stari, z. H. Frau Rechtsanwältin Dr. Massumi, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin, Telefax: +49 3089049210, bis spätestens zum 16.9.2013 kostenfrei abfordern. Zusammen mit den zusätzlichen Informationen erhält der Interessent auch Formblätter sowie eine von ihm zu unterzeichnende Vertraulichkeitserklärung. Mit letzterer verpflichtet sich jeder Bieter schriftlich und unwiderruflich gegenüber der jeweiligen Gemeinde, dass sämtliche ihnen überlassene Informationen vertraulich zu behandeln sind. Die „Zusätzlichen Informationen“ werden unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Werktagen nach Anforderung durch den Bieter an diesen versandt.
Sollte ein qualifiziertes Unternehmen der Meinung sein, dass es neben der Leistungsbeschreibung weitere Informationen zu Einzelheiten des Netzes benötigt, wird darum gebeten, die Anforderungen der Rechtsanwaltskanzlei Bethge.Reimann.Stari, z. H. Frau Rechtsanwältin Dr. Massumi, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin schriftlich, mindestens per Fax, zu übermitteln. Die Rechtsanwaltskanzlei Bethge.Reimann.Stari wird nach Rücksprache mit dem jeweiligen Auftraggeber bzw. mit den Auftraggebern, die Anfrage in anonymisierter Form im Rahmen des Vergabeverfahrens an den Energieversorger weiterleiten. Dieser entscheidet unabhängig von den Auftraggebern, inwieweit und welche Informationen er an die qualifizierten Unternehmen weitergibt. Weder die Rechtsanwaltskanzlei noch die Auftraggeber übernehmen insoweit eine Verpflichtung zur Bereitstellung von Informationen, die sich in der Hand der derzeitigen Konzessionsinhaberin befinden.
Sollte ein qualifiziertes Unternehmen der Meinung sein, dass es neben der Leistungsbeschreibung weitere Informationen zu Einzelheiten des Netzes benötigt, wird darum gebeten, die Anforderungen der Rechtsanwaltskanzlei Bethge.Reimann.Stari, z. H. Frau Rechtsanwältin Dr. Massumi, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin schriftlich, mindestens per Fax, zu übermitteln. Die Rechtsanwaltskanzlei Bethge.Reimann.Stari wird nach Rücksprache mit dem jeweiligen Auftraggeber bzw. mit den Auftraggebern, die Anfrage in anonymisierter Form im Rahmen des Vergabeverfahrens an den Energieversorger weiterleiten. Dieser entscheidet unabhängig von den Auftraggebern, inwieweit und welche Informationen er an die qualifizierten Unternehmen weitergibt. Weder die Rechtsanwaltskanzlei noch die Auftraggeber übernehmen insoweit eine Verpflichtung zur Bereitstellung von Informationen, die sich in der Hand der derzeitigen Konzessionsinhaberin befinden.
Jedes qualifizierte Unternehmen, das ein Angebot abgibt, hat sich bis zum Ende des Verfahrens, mindestens bis zum 1.9.2014 an sein Angebot gebunden zu halten. Jede Gemeinde wird am Ende des Verfahrens alle beteiligten qualifizierten Unternehmen zusätzlich zu den Vorgaben nach § 46 Abs. 3 EnWG über den Ausgang des Vergabeverfahrens informieren und dem jeweiligen Bestbieter den Zuschlag erteilen. Kosten werden nicht erstattet.
Jedes qualifizierte Unternehmen, das ein Angebot abgibt, hat sich bis zum Ende des Verfahrens, mindestens bis zum 1.9.2014 an sein Angebot gebunden zu halten. Jede Gemeinde wird am Ende des Verfahrens alle beteiligten qualifizierten Unternehmen zusätzlich zu den Vorgaben nach § 46 Abs. 3 EnWG über den Ausgang des Vergabeverfahrens informieren und dem jeweiligen Bestbieter den Zuschlag erteilen. Kosten werden nicht erstattet.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Landgericht Verden
Postanschrift: Johanniswall 6
Postort: Verden
Postleitzahl: 27283
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Rügen von Bietern gegen das Verfahren, einzelne Verfahrensschritte oder gegen Vergabeunterlagen sind unverzüglich vorzubringen. Die Gemeinden wenden § 107 Abs. 3 GWB entsprechend an. Soweit Rügen an die Auftraggeber schriftlich abschlägig beschieden werden bzw. die Auftraggeber erklären, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, findet ebenfalls § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB analog Anwendung. Der Bieter hat sich mit Abgabe seiner Interessenbekundung ausdrücklich damit einverstanden zu erklären, dass § 107 Abs. 3 GWB zwischen der jeweiligen Gemeinde und dem interessierten Bieter anzuwenden ist. Der interessierte Bieter verpflichtet sich durch die Erklärung dazu, die Rügefristen nach § 107 Abs. 3 GWB zu beachten und ist sich darüber bewusst, dass er mit Einwendungen gegen das Vergabeverfahren, einzelne Verfahrensschritte oder die Vergabeunterlagen nach Ablauf der Rügefristen gem. § 107 Abs. 3 GWB präkludiert ist. Die interessierten Bieter erhalten zur Abgabe einer entsprechenden Erklärung ein Formblatt. Das Formblatt wird den interessierten Bietern zusammen mit den zusätzlichen Informationen zur Verfügung gestellt. Nur die interessierten Bieter, die die Erklärung unterzeichnet abgeben, können zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Rügen von Bietern gegen das Verfahren, einzelne Verfahrensschritte oder gegen Vergabeunterlagen sind unverzüglich vorzubringen. Die Gemeinden wenden § 107 Abs. 3 GWB entsprechend an. Soweit Rügen an die Auftraggeber schriftlich abschlägig beschieden werden bzw. die Auftraggeber erklären, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, findet ebenfalls § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB analog Anwendung. Der Bieter hat sich mit Abgabe seiner Interessenbekundung ausdrücklich damit einverstanden zu erklären, dass § 107 Abs. 3 GWB zwischen der jeweiligen Gemeinde und dem interessierten Bieter anzuwenden ist. Der interessierte Bieter verpflichtet sich durch die Erklärung dazu, die Rügefristen nach § 107 Abs. 3 GWB zu beachten und ist sich darüber bewusst, dass er mit Einwendungen gegen das Vergabeverfahren, einzelne Verfahrensschritte oder die Vergabeunterlagen nach Ablauf der Rügefristen gem. § 107 Abs. 3 GWB präkludiert ist. Die interessierten Bieter erhalten zur Abgabe einer entsprechenden Erklärung ein Formblatt. Das Formblatt wird den interessierten Bietern zusammen mit den zusätzlichen Informationen zur Verfügung gestellt. Nur die interessierten Bieter, die die Erklärung unterzeichnet abgeben, können zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Gesetzliche Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gibt es nicht. Vorliegend können nach Einschätzung der Auftraggeber Rechtsbehelfe beim Landgericht Verden, Johanniswall 6, 27283 Verden eingereicht werden. Die Auftraggeber weisen darauf hin, dass die Frage des zulässigen Rechtsweges für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen umstritten ist. Die Auftraggeber übernehmen keine Garantie dafür, dass der vorstehende Rechtsweg der richtige ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gesetzliche Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gibt es nicht. Vorliegend können nach Einschätzung der Auftraggeber Rechtsbehelfe beim Landgericht Verden, Johanniswall 6, 27283 Verden eingereicht werden. Die Auftraggeber weisen darauf hin, dass die Frage des zulässigen Rechtsweges für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen umstritten ist. Die Auftraggeber übernehmen keine Garantie dafür, dass der vorstehende Rechtsweg der richtige ist.
Quelle: OJS 2013/S 161-281262 (2013-08-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-12-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 633 390 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinden Leese und Stolzenau (c/o Samtgemeinde Mittelweser)
Postanschrift: Hinter den Höfen 13
Postleitzahl: 31628
Postort: Landesbergen
Die Gemeinden Leese und Stolzenau machen bekannt, dass sie der Gelsenwasser Energienetze GmbH, Willy-Brandt-Allee 26, 45891 Gelsenkirchen, den Zuschlag für die mit Bekanntmachungen vom 21. August 2013 im Amtsblatt der Europäischen Union, Az. 2013/S 161-281262, sowie im elektronischen Bundesanzeiger vom 22. August 2013 unter der Auftragsnummer 130812037131 in 2 Losen ausgeschriebenen Gas-Konzessionsverträge als Bestbieter erteilt haben.
Die Gemeinde Leese hat der Gelsenwasser Energienetze GmbH den Zuschlag am 29.7.2014 erteilt.
Die Gemeinde Stolzenau hat der Gelsenwasser Energienetze GmbH den Zuschlag am 24.9.2014 erteilt.
Je Los hatten sich mehrere Bieter um den Zuschlag beworben. Die Gelsenwasser Energienetze GmbH hat unter Berücksichtigung der allen Bietern mit der Leistungsbeschreibung übermittelten Zuschlagskriterien, der Gewichtung und der bei Nebenangeboten erzielbaren Bonuspunkte je Los das insgesamt wirtschaftlichste Angebot je Los abgegeben. Der Gelsenwasser Energienetze GmbH war deshalb der Zuschlag für den Abschluss der jeweiligen Gas-Konzessionsverträge in Gestalt des Nebenangebots zu erteilen.
Die Gemeinden Leese und Stolzenau machen bekannt, dass sie der Gelsenwasser Energienetze GmbH, Willy-Brandt-Allee 26, 45891 Gelsenkirchen, den Zuschlag für die mit Bekanntmachungen vom 21. August 2013 im Amtsblatt der Europäischen Union, Az. 2013/S 161-281262, sowie im elektronischen Bundesanzeiger vom 22. August 2013 unter der Auftragsnummer 130812037131 in 2 Losen ausgeschriebenen Gas-Konzessionsverträge als Bestbieter erteilt haben.
Die Gemeinde Leese hat der Gelsenwasser Energienetze GmbH den Zuschlag am 29.7.2014 erteilt.
Die Gemeinde Stolzenau hat der Gelsenwasser Energienetze GmbH den Zuschlag am 24.9.2014 erteilt.
Je Los hatten sich mehrere Bieter um den Zuschlag beworben. Die Gelsenwasser Energienetze GmbH hat unter Berücksichtigung der allen Bietern mit der Leistungsbeschreibung übermittelten Zuschlagskriterien, der Gewichtung und der bei Nebenangeboten erzielbaren Bonuspunkte je Los das insgesamt wirtschaftlichste Angebot je Los abgegeben. Der Gelsenwasser Energienetze GmbH war deshalb der Zuschlag für den Abschluss der jeweiligen Gas-Konzessionsverträge in Gestalt des Nebenangebots zu erteilen.