Massenentsäuerung von Bibliotheks- und Archivgut für die Stiftung Preußischer Kulturbesitz

Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz

Massenentsäuerung von Bibliotheks- und Archivgut für die Stiftung Preußischer Kulturbesitz.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-01-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-11-19.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-11-19 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2013-11-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Bibliotheken und Archiven
Menge oder Umfang:
80 000 kg (3 Vertragsjahre: 60 000; optional Verlängerungsjahr: 20 000).1 331 0001 991 000
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Bibliotheken und Archiven 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz
Postanschrift: Archivstraße 12-14
Postleitzahl: 14195
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.gsta.spk-berlin.de 🌏
E-Mail: gsta.pk@gsta.spk-berlin.de 📧
Telefon: +49 30266443100 📞
Fax: +49 30266443126 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-11-19 📅
Einreichungsfrist: 2014-01-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-11-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 226-393712
ABl. S-Ausgabe: 226

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 000 000 💰
1 500 000 💰
Kurze Beschreibung:
Massenentsäuerung von Bibliotheks- und Archivgut für die Stiftung Preußischer Kulturbesitz.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Massenentsäuerung von schriftlichem Kulturgut in gleichförmiger Qualität (vor allem Bibliotheksgut)
Kurze Beschreibung:
Massenentsäuerung von schriftlichem Kulturgut in gleichförmiger Qualität (vor allem Bibliotheksgut).
Menge oder Umfang: 30 000 kg (gerechnet ohne optionales Verlängerungsjahr).
Geschätzter Wert ohne MwSt: 500 000 💰
750 000 💰
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Massenentsäuerung von schriftlichem Kulturgut in heterogener Qualität (gebundene Archivalien)
Kurze Beschreibung:
Massenentsäuerung von schriftlichem Kulturgut in heterogener Qualität (gebundene Archivalien).
Menge oder Umfang: 80 000 kg (3 Vertragsjahre: 60 000; optional Verlängerungsjahr: 20 000).
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 331 000 💰
1 991 000 💰
Beschreibung der Optionen:
Optionale Leistungen gemäß Leistungsverzeichnis:
4.1.1 Transport der Materialien von und zu den jeweiligen abrufenden Stiftungseinrichtungen (inkl. transportsichere Verpackung und Versicherung).
4.1.2 Ausheben der zur Behandlung vorgesehenen Objekte nach den Vorgaben der jeweiligen abrufenden Stiftungseinrichtungen.
4.1.3 Selektion der zu behandelnden Materialien aus den vorgegebenen Bestandsbereichen durch qualifiziertes, fachlich geschultes Personal nach den Vorgaben der jeweiligen abrufenden Stiftungseinrichtungen.
Selektionskriterien müssen in jedem Fall mit den Bestellberechtigten abgesprochen werden.
4.1.4 Ausfüllen (Signatur, Bandzählung, Datum) und Einstellen von Magazinvertreterkarten.
4.1.5 Reinigung von lose aufliegendem Staub, der sich auf den zur Behandlung vorgesehenen Objekten befindet (insbesondere durch Absaugen).
4.1.6 Intensivreinigung der einzelnen Buch- bzw. Aktenblöcke von außen durch Trockenreinigung (einschließlich der 3 Blattschnittkanten und des inneren Aktendeckels im schmalen Bereich zwischen Blattschnitt und Deckelkante) durch Absaugen, Abfegen, Abwischen und gegebenenfalls Radieren.
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4.1.7 Feinselektion innerhalb der Objekte zur Anwendung schutzbildender Maßnahmen (Einlegen von Löschpapieren; Entnahme und Rückordnung von nicht entsäuerbaren, lose einliegenden Objektteilen wie Fotos; Banderolieren von lose einliegenden, gefalteten Überformaten wie Karten oder Plänen; Objektteile in eingehefteten Umschlägen aus diesen entnehmen, um sie der Behandlungscharge angemessen beigeben zu können).
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4.1.8 Entfernen von Metallteilen (Büroklammern und sonstige Heftklammern, Heftschienen) aus den Objekten.
4.1.9 Umkopieren nicht entsäuerbarer Einzelseiten (insbesondere Thermokopien).
4.1.10 Elektronische Objektdokumentation zur Nachweisung der erfolgten Arbeitsschritte während der Konditionierung/Feinselektion je behandeltes Objekt in einer von der abrufenden Stif-tungseinrichtung bereitgestellten elektronischen Liste in Datenbankformat. Zu dokumentieren sind in erster Linie (sofern entsprechende optionale Leistungen beauftragt werden): welche Objekte konnten nicht behandelt werden; welche Objekte wurden einer Intensivreinigung unterzogen; wie viele Metallteile je Objekt wurden entnommen (Gewicht in Gramm); wie viele Sicherungskopien wurden gefertigt (Anzahl); erfolgte Schädigungen des Objektes durch die Entsäuerung.
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Form und technische Parameter der elektronischen Liste werden mit den jeweiligen abrufenden Stiftungseinrichtungen nach Auftragserteilung abgestimmt.
4.1.11 Kennzeichnung der erfolgten Entsäuerung im oder am Objekt nach den Vorgaben der jeweiligen abrufenden Stiftungseinrichtungen. Die Art und Weise der Kennzeichnung wird mit den jeweiligen abrufenden Stiftungseinrichtungen vereinbart.
4.1.12 Reponieren (geordnete Rückstellung) der ausgehobenen Bestände nach den Vorgaben der jeweiligen abrufenden Stiftungseinrichtungen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: A4/5/8-9761/13-ZV

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung der Bieterin oder des Bieters
Massenentsäuerung von Bibliotheks- und Archivgut für die Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Erklärung:
Ich/wir erkläre(n), entsprechend den §§ 6 EG und 7 EG VOL/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Ausgabe 2009):
die ordnungsgemäße Anmeldung des Gewerbes (beim Gewerbeamt/Handelsregister, steuerliche Anmeldung bei Freiberuflern)
0 das Nichtbestehen eines Insolvenzverfahrens,
0
Es besteht ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren durch Eröffnung oder die Eröffnung ist beantragt worden oder der Antrag ist mangels Masse abgelehnt worden oder der Insolvenzplan ist rechtskräftig bestätigt worden
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Ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches geregeltes Verfahren wurde
beantragt: 0
eröffnet: 0
Ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens wurde mangels Masse abgelehnt. 0
Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt:
Für den Fall eines rechtskräftig bestätigten Insolvenzplans lege ich / legen wir diesen auf Verlangen vor. 0
(Der jeweils aktuell gültige Stand ist angekreuzt!)
Achtung: Für diesen Fall sind als gesonderte Anlage und damit als Bestandteil des Angebots weitergehende Informationen zum Stand des Insolvenzverfahrens und eine unterschriebene Erklärung der Insolvenzverwalterin oder des Insolvenzverwalters bezüglich des erwarteten Fortbestandes der Leistungsfähigkeit beizufügen.
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0 dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
Das Unternehmen befindet sich in Liquidation.
dass die Beiträge an die Berufsgenossenschaft ordnungsgemäß bezahlt werden,
dass die Steuern ordnungsgemäß bezahlt werden,
dass die Sozialversicherungsbeiträge für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ordnungsgemäß bezahlt werden,
das Bestehen der geforderten Haftpflichtversicherung für/in Höhe von
Personenschäden mind. 1 000 000 EUR je Schadensfall
Sachschäden mind. 1 000 000 EUR je Schadensfall
Mir / Uns ist bekannt, dass ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit ausgeschlossen werden muss, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen:
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a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
d) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
e) § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
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f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
g) § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
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Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
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Mir/Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zum Ausschluss meines/unseres Angebots vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen und eine Meldung des Ausschlusses und der Ausschlussdauer an die Informationsstelle/das Vergaberegister nach sich ziehen kann.
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Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die vorstehende Erklärung auch von Nachunternehmenden zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung der Auftraggeber zur Weiterbeauftragung vorzulegen.
Die folgenden Angaben zu den tatsächlich vorhandenen Referenzen im Umfang und Inhalt sind Bestandteil dieser Erklärung: Angaben zu drei Referenzobjekten aus den letzten 3 Jahren der folgenden Referenzgeberinnen oder Referenzgeber!
Referenzprojekt 1
Bezeichnung des Referenzobjekts:
Angaben zur erbrachten Massenentsäuerungs-Leistung:
Bei Vorliegen einer Vertragslaufzeit bitte Zeitrahmen benennen (Mindestlaufzeit 12 Monate):
Auftragswert netto (im Jahr bei Vertragslaufzeit, sonst: je Auftrag):
> Hier: mindestens 70 000 EUR netto!
Name und Anschrift der Referenzgeberin oder des Referenzgebers:
Referenzprojekt 2
> Hier: mindestens 40 000 EUR netto!
Referenzprojekt 3
> Hier: ohne Mindestsumme!
Ich weiß und akzeptiere/Wir wissen und akzeptieren, dass vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf unsere Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und zu den von mir / uns gemachten Angaben zu den Referenzobjekten zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen können.
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Ich weiß und sichere zu, dass sämtliche Änderungen dieser Erklärung unverzüglich schriftlich angezeigt werden.
Firmenstempel / Name der Bieterin oder des Bieters (komplette Adresse)
Datum:…………………… Unterschrift:………………………………………………………….
(inkl. Namensangabe in Blockbuchstaben)…………………………………………………………….
Bewerbungsbedingungen
1. Allgemeines
1.1 Bei der Bewerbung bzw. Angebotsabgabe ist Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen" zu beachten. Die VOL/A wird nicht Vertragsbestandteil.
1.2 Mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots werden die dort aufgeführten Unterlagen zur Verfügung gestellt. Die Bieterin oder der Bieter hat die Unterlagen auf Vollständigkeit zu prüfen.
1.3 Die Vorgaben zum Leistungsverzeichnis, das Leistungsverzeichnis, alle Kalkulationstabellen und die Vertragsbedingungen (Vergabeunterlagen) werden Bestandteil des Vertrages.
1.4 Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander
a) die Vorgaben zum Leistungsverzeichnis, das Leistungsverzeichnis und alle Kalkulationstabellen,
b) die Zusätzlichen und Besonderen Vertragsbedingungen der Auftraggeberin,
c) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der gültigen Fassung.
1.5 Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieterin oder des Bieters Unklarheiten, die die Preisermittlung beeinflussen, so hat sie oder er die zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle unverzüglich vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben sind so rechtzeitig anzufordern, dass sie in-nerhalb der Angebotsfrist berücksichtigt werden können.
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1.6 Bietende haben die in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots genannten Eigenerklärungen bzw. Bescheinigungen mit dem Angebot zu erbringen.
Für die Bearbeitung des Angebots werden keine Kosten erstattet.
1.7 Erklärt die Bieterin oder der Bieter ihre oder seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Vertragsbestandteil und stehen diese im Widerspruch zu den Vergabeunterlagen, stellt dies eine unzulässige Änderung bzw. Ergänzung derselben dar und führt zum Angebotsausschluss.
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1.8 Die Angaben im Zusammenhang mit dieser Ausschreibung dürfen nur zur Erstellung des Angebots benutzt werden. Jede Verwendung für andere Zwecke ist untersagt.
2. Ausschluss von Bieterinnen oder Bietern und besondere Hinweise
2.1 Leistungen sollen nur an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Bieterinnen oder Bieter vergeben werden, die sich gewerbsmäßig mit der Ausführung der ausgeschriebenen Leistung befassen.
2.2 Von der Teilnahme am Wettbewerb können alle Leistungsanbietenden ausgeschlossen werden, bei denen nachweislich die in § 6 Abs. 5 und § 6 EG Abs. 4 VOL/A genannten Aus-schlusstatbestände vorliegen.
Dies trifft insbesondere auf Bietende zu, die schwerwiegende Straftaten bzw. Verfehlungen im Geschäftsverkehr begangen haben (z.B. Betrug, Untreue, Urkundenfälschung, illegale Beschäftigung, Steuerhinterziehung)
Amtsträgerinnen oder Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete, die bei der Vergabe oder Ausführung von Aufträgen mitwirken, Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt haben (Bestechung oder Vorteilsgewährung) und/oder sich an wettbewerbsbeschränkenden Maßnahmen im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen beteiligt bzw. in anderer Weise versucht haben, den Wettbewerb zu unterlaufen. Hierzu zählen insbesondere die Beteiligung an Absprachen über Preise oder Preisbestandteile (Preisabsprachen), verbotene Preisempfehlungen oder die Beteiligung an Empfehlungen oder Absprachen über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten.
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2.3 Die Abgabe unzutreffender Erklärungen zur Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit oder Eignung kann rechtliche Konsequenzen oder Folgen bei der künftigen Vergabe öffentlicher Aufträge haben, und kann zu einem Ausschluss von der Öffentlichen Auftragsvergabe von bis zu 3 Jahren führen.
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3. Voraussetzungen zur Angebotsabgabe
3.1 Das Angebot ist schriftlich in deutscher Sprache abzufassen. Dies gilt auch für alle geforderten zusätzlichen Unterlagen und Erklärungen. Der Schriftverkehr mit der ausschreibenden Stelle ist ebenfalls in deutscher Sprache zu führen.
3.2 Digitale/elektronische Angebote sind nicht zugelassen.
3.3 Zur Angebotserstellung ist ausschließlich der den Vergabeunterlagen beigefügte Angebotsvordruck zu verwenden. Das Angebot ist dokumentenecht, leserlich und zweifelsfrei abzugeben.
3.4 Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Aus-schluss des Angebots. Soweit Erläuterungen zur besseren Beurteilung des Angebots erforderlich erscheinen, können sie dem Angebot in einer besonderen Anlage beigefügt werden.
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3.5 Die Bieterin oder der Bieter ist verpflichtet, alle in den Vergabeunterlagen verlangten Erklärungen abzugeben und alle sonstigen geforderten Angaben zu machen. Unvollständige oder fehlerhafte Angebote werden von der Wertung grundsätzlich ausgeschlossen.
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3.6 Änderungen der Bieterin oder des Bieters an ihren oder seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein, andernfalls ist das Angebot auszuschließen. Eine fehlerhafte Eintragung ist durchzustreichen und die richtige Eintragung oberhalb oder daneben zu ergänzen. Die Bieterin oder der Bieter muss die Änderungen durch ihr oder sein Handzeichen, ihre oder seine Paraphe, kenntlich machen.
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3.7 Das Angebot und die einzusendenden Unterlagen und Erklärungen müssen eindeutig durch Angabe des Unternehmens (z.B. Firmenstempel) gekennzeichnet sein. Auf die Anlagen ist im Angebotsvordruck hinzuweisen.
3.8 Das Angebot und ggf. weitere geforderte Unterlagen und Erklärungen sind unter Datumsangabe an der vorgegebenen Stelle (oder an mehreren) zu unterschreiben. Der Name der Un-terzeichnerin oder des Unterzeichners muss erkennbar sein, z.B. Name in Druckbuchstaben unter der Unterschrift. Nicht ordnungsgemäß an vorgegebener Stelle unterschriebene Angebote werden von der Wertung ausgeschlossen.
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3.9 Der Angebotsvordruck ist wegen der Rechtsverbindlichkeit der Vertragsbedingungen unterschrieben zurückzugeben.
4. Zustellung des Angebots
4.1 Das Angebot muss vor Ablauf der Angebotsfrist bei der Auftraggeberin eingegangen sein. Die Bietenden tragen grundsätzlich das Risiko des rechtzeitigen Eingangs. Verspätet eingegangene Angebote werden von der Wertung ausgeschlossen, es sei denn, sie sind durch Umstände verursacht worden, die nicht von der Bieterin oder vom Bieter zu vertreten sind.
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4.2 Bei Öffentlichen und Beschränkten Ausschreibungen sowie analog im Offenen und Nichtoffenen Verfahren ist die Abgabe des Angebots per Telefon, Telefax, oder E-Mail nicht zulässig. Das Angebot ist in einem fensterlosen Umschlag zu verschließen, der mit dem beigefügten Kennzettel für die Angebotsabgabe zu versehen ist. Dieser Umschlag ist in einen weiteren (äußeren) Umschlag, der ebenfalls zu verschließen ist, an die Auftraggeberin zu richten.
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4.3 Die Kosten für die Zustellung des Angebots trägt die Bieterin bzw. der Bieter.
5. Berichtigungen, Änderungen oder Rücknahme des Angebots
5.1 Das Angebot kann bis zum Ablauf der Angebotsfrist schriftlich geändert, berichtigt oder zurückgezogen werden.
5.2 Nachträgliche Berichtigungen bzw. Änderungen oder die Angebotsrücknahme sind in gleicher Weise wie das abgegebene Angebot zu behandeln und zuzustellen. Die Ausführungen unter den Ziffern 4.1 bis 4.3 gelten entsprechend.
5.3 Die Bindefrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist. Bis zum Ablauf der Bindefrist sind die Bietenden an ihre Angebote gebunden. Die Angebote können in dieser Zeit nicht geändert oder zurückgezogen werden.
6. Zusätzliche Anforderungen an Arbeits- und Bietergemeinschaften
6.1 Arbeitsgemeinschaften oder Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften, die sich im Auftragsfall zu Arbeitsgemeinschaften zusammenschließen wollen, haben im Angebot die Mitglieder der Gemeinschaft und die bevollmächtigte Vertreterin oder den bevollmächtigten Vertreter (das federführende Unternehmen) für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen.
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6.2 Mit dem Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern verbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, dass das federführende Unternehmen als bevollmächtigte Vertreterin oder bevollmächtigter Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber der Auftraggeberin vertritt und dass jedes Gemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung gesamtschuldnerisch haftet.
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6.3 Die unter Punkt 1.6. geforderten Angaben/Eigenerklärungen sind von allen Gemeinschafts-mitgliedern vorzulegen.
6.4 Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft können nicht gleichzeitig als Einzelunternehmen am Vergabeverfahren teilnehmen.
7. Preise
7.1 Die Preise sind ohne Umsatzsteuer anzugeben.
7.2 Die Preise sind in EUR anzubieten.
7.3 Zusätze für ausländische Bieterinnen oder Bieter.
Für die Ausführung der Leistungen muss der Betrieb der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers, soweit sie oder er auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland tätig wird, bei der deutschen für die Arbeiten zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet sein; ist die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer aufgrund internationaler Vereinbarungen von dieser Verpflichtung befreit, so hat sie oder er dies durch eine Bescheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft zu belegen.
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Neben den Vertragsunterlagen, die bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil werden, gilt deutsches Recht.
Auf die Verpflichtung der Auftraggeberin, die Umsatzsteuer des ausländischen Unternehmens erforderlichenfalls von der Gegenleistung einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen, wird hingewiesen.
8. Nicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote.
8.1 Bei der Wertung und der Ablehnung von Angeboten gelten die Vorschriften der §§ 16 bzw. 19 EG VOL/A.
8.2 Bei der Öffnung der Angebote sind Bietende nicht zugelassen.
8.3 Mit der Abgabe ihres oder seines Angebots unterliegt die Bieterin oder der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 19 bzw. § 22 EG VOL/A.
8.4 Das Angebot gilt als nicht berücksichtigt, wenn bis zum Ablauf der Bindefrist kein Auftrag erteilt worden ist.
8.5 Bei nationalen Vergabeverfahren erhalten die Bietenden eine schriftliche Benachrichtigung über die Ablehnung ihrer Angebote nur, wenn sie dies in Schriftform beantragen.
8.6 Die Bietenden sind damit einverstanden, dass die bekannt gegebenen personenbezogenen Angaben und übrigen Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe unter III.2.1).
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe unter III.2.1).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Bestehen der geforderten Haftpflichtversicherung für Personenschäden mind. 1 000 000 EUR je Schadensfall, Sachschäden mind. 1 000 000 EUR je Schadensfall.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Vertragsbedingungen bestehend aus den Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) und den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) für Lieferungen und Dienstleistungen.

Verfahren
Zahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 2
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 3
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-01-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-01-13 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, Zentrale Verwaltung
Frau Ißbrücker

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: A4/5/8-9761/13-ZV

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: alexandra.warzecha@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499400 📠
Quelle: OJS 2013/S 226-393712 (2013-11-19)