Neubau zentraler Bauhof Eigenbetrieb Technische Dienste Villingen-Schwenningen, Aufzugsanlage

Stadt Villingen-Schwenningen

Die Stadt Villingen-Schwenningen errichtet einen zentralen Baubebtriebshof für den Eigenbetrieb Technische Dienste Villingen-Schwenningen (TDVS) in zentraler Lage „Auf der Steig“ zwischen den Stadtteilen Villingen und Schwenningen. Aufzugsanlage.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-11-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-09-11.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-09-11 Auftragsbekanntmachung
2013-12-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-09-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Aufzüge
Menge oder Umfang:
Maschinenraumloser Personenaufzug,Nennlast 630 kg/8 Personen,Haltestellen 3,Zugänge 3,Förderhöhe 6,15 m,Schachtausführung: Beton.30 250
Gesamtwert des Auftrags: 30 250 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Aufzüge 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Villingen-Schwenningen
Postanschrift: Marktplatz 1
Postleitzahl: 78054
Postort: Villingen-Schwenningen
Kontakt
Internetadresse: http://www.villingen-schwenningen.de 🌏
E-Mail: stb@villingen-schwenningen.de 📧
Fax: +49 7720822617 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-09-11 📅
Einreichungsfrist: 2013-11-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-09-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 178-306452
ABl. S-Ausgabe: 178
Zusätzliche Informationen
1. Grundsätze der Informationsübermittlung: Für den Austausch von Informationen gem. § 11 EG Absatz 1 Nr. 1 VOB/A werden alternativ zugelassen: Telefax, per Post, per E-Mail. 2. Zu den unter Abschnitt III geforderten Eigenerklärungen wird folgendes erläutert: Sind Nachweise oder Bescheinigungen gefordert, genügt zunächst grundsätzlich die Einreichung gut lesbarer Kopien. Auf Verlangen sind Originale bzw. beglaubigte Abschriften vorzulegen. Als „auf Verlangen nachzureichende“ Nachweise kommen insbesondere die in § 6 VOB EG Abs. 3 und 4 genannten in Betracht.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Villingen-Schwenningen errichtet einen zentralen Baubebtriebshof für den Eigenbetrieb Technische Dienste Villingen-Schwenningen (TDVS) in zentraler Lage „Auf der Steig“ zwischen den Stadtteilen Villingen und Schwenningen. Aufzugsanlage.
Menge oder Umfang:
Maschinenraumloser Personenaufzug,
Nennlast 630 kg/8 Personen,
Haltestellen 3,
Zugänge 3,
Förderhöhe 6,15 m,
Schachtausführung: Beton.
Referenznummer: II-STB-Verw/120-2013/Bee

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Anmeldung bei Berufsgenossenschaft (Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, bei ausländischen Bietern Bescheinigung des für ihn zuständigen Versicherungsträgers).
2. Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (Bescheinigung der zuständigen Stelle).
3. Eigenerklärungen und ergänzende Nachweise/Bescheinigungen auf Verlangen wie folgt:
Erklärung, dass:
3.1 über das Vermögen ein Insolvenzverfahren oder vergleichbar gesetzliches Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde und das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet,
3.2 keine schweren Verfehlungen begangen wurden, welche die Zuverlässigkeit in Frage stellen, insbesondere in den letzten 2 Jahren nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden sind (§ 6 Arbeitnehmerentsendegesetz; § 21 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz),
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3.3 im Angebot vorsätzlich keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben wurden. Wissentlich falsche Erklärungen im Angebot können den Ausschluss von dieser und von weiteren Angebotserteilungen zur Folge haben,
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3.4 den Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen wird.
4. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG Baden-Württemberg.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
2. Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Angabe von mindestens 3 durch den Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (jeweils unter Angabe der in Formblatt „KEV 179 AngErg Eignung lit. c)“ geforderten Eintragungen).
2. Art und Umfang der vorgesehenen Nachunternehmerleistungen unter Bezugnahme auf die Leistungsbeschreibung.
3. Name, Anschrift, Firmensitz der/des Nachunternehmer(s).
4. Verpflichtungserklärung der/des Nachunternehmer(s).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die wesentlichen Zahlungsbedingungen ergeben sich aus § 16 VOB/B und den Vergabeunterlagen (Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit Bestellung eines Alleinvertretungsberechtigten.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Per Verrechnungsscheck oder Banküberweisung (Verwendungszweck = Aktenzeichen des Auftraggebers) bei Anforderung der Vergabeunterlagen. Bei Selbstabholung abzüglich 0,90 EUR Porto.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-12-06 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-11-05 📅
Öffnungsort:
Rathaus Stadtbezirk Schwenningen, Raum 310, Marktplatz 1, 78054 Villingen-Schwenningen.
Ort des Eröffnungstermins: Rathaus Stadtbezirk Schwenningen, Raum 310, Marktplatz 1, 78054 Villingen-Schwenningen.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren:
Bieter und deren bevollmächtigte Vertreter. Schriftliche Vollmacht ist auf Verlangen vorzulegen.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Sonstige Sprachen: Nein.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Thomas Beermann
Internetadresse: www.villingen-schwenningen.de 🌏
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-01-13 📅
Datum des Endes: 2014-05-28 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: II-STB-Verw/120-2013/Bee
Zusätzliche Informationen
1. Grundsätze der Informationsübermittlung: Für den Austausch von Informationen gem. § 11 EG Absatz 1 Nr. 1 VOB/A werden alternativ zugelassen: Telefax, per Post, per E-Mail.
2. Zu den unter Abschnitt III geforderten Eigenerklärungen wird folgendes erläutert:
Sind Nachweise oder Bescheinigungen gefordert, genügt zunächst grundsätzlich die Einreichung gut lesbarer Kopien. Auf Verlangen sind Originale bzw. beglaubigte Abschriften vorzulegen. Als „auf Verlangen nachzureichende“ Nachweise kommen insbesondere die in § 6 VOB EG Abs. 3 und 4 genannten in Betracht.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219264049 📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die genannte zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Die Zulässigkeit des Antrags richtet sich nach den einschlägigen Rechtsvorschriften des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Vierter Teil, insbesondere den §§ 107 ff GWB. Will der Antragsteller Antrag auf Nachprüfung stellen, hat er die in § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB genannten Rügefristen (i.d.R. „unverzüglich“) einzuhalten. Kommt der Antragsteller seinen Rügeobliegenheiten nicht nach, ist sein Nachprüfungsantrag unzulässig. Sind in diesem Vergabeverfahren nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers der Rüge des Antragstellers nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig (vgl. § 107 Abs. 3 Nr 4 GWB). Soll in diesem Vergabeverfahren die Unwirksamkeit eines Vertrages wegen Vorliegens der Voraussetzungen gem. § 101b Absatz 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, gelten nach § 101b Absatz 2 GWB folgende Fristen: „Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der europäischen Union“.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2013/S 178-306452 (2013-09-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-12-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 31 416 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-12-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-12-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 242-420548
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 178-306452
ABl. S-Ausgabe: 242

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-12-03 📅
Name: C. Haushahn GmbH & Co. KG
Postanschrift: Heilbronner Straße 364
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70469
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: haushahn@haushahn-gruppe.de 📧
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die genannte zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Die Zulässigkeit des Antrags richtet sich nach den einschlägigen Rechtsvorschriften des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Vierter Teil, insbesondere den §§ 107 ff GWB.
Mehr anzeigen
Will der Antragsteller Antrag auf Nachprüfung stellen, hat er die in § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB genannten Rügefristen einzuhalten. Kommt der Antragsteller seinen Rügeobliegenheiten nicht nach, ist sein Nachprüfungsantrag unzulässig.
Sind in diesem Vergabeverfahren nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers der Rüge des Antragstellers nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig (vgl. § 107 Abs. 3 Nr 4 GWB).
Soll in diesem Vergabeverfahren die Unwirksamkeit eines Vertrages wegen Vorliegens der Voraussetzungen gem. § 101b Absatz 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, gelten nach § 101b Absatz 2 GWB folgende Fristen: „Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der europäischen Union.“
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Quelle: OJS 2013/S 242-420548 (2013-12-12)