ÖPP-Projekt "Neubau Barbarossa-Mittelschule"

Stadt Erlenbach am Main

Die Stadt Erlenbach a. Main (nachfolgend: „Auftraggeberin“) beabsichtigt, den Neubau der Barbarossa-Mittelschule in Erlenbach im Rahmen einer Öffentlich-Privaten Partnerschaft (nachfolgend: „ÖPP“) zu realisieren (BGF ca. 4.000 qm). Der Private Partner (nachfolgend: „Auftragnehmer“ oder „Privater Partner“) soll die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen für den Neubau sowie bestimmte Betriebsleistungen (insb. Gebäudemanagement) erbringen. Leistungsgegenstand neben dem Neubau des Schulgebäudes sind auch Planung, Generalsanierung sowie der Betrieb der angrenzenden 3fach-Sporthalle. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme des Schulgebäudes ist für den Schuljahresbeginn September 2016 vorgesehen. Die Generalsanierung der Sporthalle soll im Anschluss an den Neubau des Schulgebäudes realisiert werden, möglich ist u. U. auch eine frühere Ausführung der Generalsanierung nach Abstimmung mit der Auftraggeberin (zur Finanzierung vgl. nachstehend). Leistungsgegenstand soll eventuell auch der technische Betrieb der Mittagsbetreuung sein. Eventuell soll weiterer Leistungsgegenstand der Abbruch des bestehenden Schulgebäudes werden.
Die Betriebsleistungen betreffen insbesondere den Gebäudebetrieb über einen Zeitraum von ca. 15 Jahren (mit 2maliger einseitiger Verlängerungsoption über jeweils 5 Jahre für die Auftraggeberin). Die Auftraggeberin strebt unter dem Gesichtspunkt einer wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung von Haushaltsmitteln eine möglichst flexible Handhabung hinsichtlich der Erbringung von Instandsetzungsleistungen an. Dies wird auch Gegenstand der Verhandlungen sein. Vorhandenes Personal der Auftraggeberin (Hausmeister, Reinigungskräfte) soll der Auftragnehmer im Wege der Personalbeistellung einsetzen.
Der Private Partner soll auch die Finanzierungsleistungen erbringen. Die Finanzierung der Planungs- und Bauleistungen soll über ein Forfaitierungsmodell erfolgen, bei dem die Zahlungen für Planung und Bau einwendungs- und einredefrei gestellt werden können. Unter dem Gesichtspunkt eines wirtschaftlichen Mitteleinsatzes für die Auftraggeberin soll die Zahlung des zu forfaitierenden Betrages voraussichtlich nicht über den gesamten Vertragszeitraum erfolgen, sondern über einen kürzeren Zeitraum (ca. bis zu 5 Jahren). Details werden Gegenstand der Verhandlungen sein.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-10-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-09-27.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-09-27 Auftragsbekanntmachung
2015-03-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-09-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von weiterführenden Schulen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von weiterführenden Schulen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Erlenbach am Main
Postanschrift: Bahnstr. 26
Postleitzahl: 63906
Postort: Erlenbach am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadt-erlenbach.de 🌏
E-Mail: axel.berninger@stadt-erlenbach.de 📧
: karl.franz@stadt-erlenbach.de 📧
Telefon: +49 937270415/937270434 📞
Fax: +49 937270410 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-09-27 📅
Einreichungsfrist: 2013-10-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-10-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 190-327392
ABl. S-Ausgabe: 190
Zusätzliche Informationen
1. Ein kostenloses Informationsmemorandum mit weiteren Hinweisen zum Ausschreibungsgegenstand sowie den für die Eignungsnachweise zu nutzenden Formblättern ist bei der oben genannten Kontaktstelle erhältlich. Das Informationsmemorandum enthält auch Erklärungen zu den in dieser Bekanntmachung genannten Verfahrensbesonderheiten, auf die sich die Bewerber einlassen müssen (Nachforderung von Unterlagen). 2. Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum 28.10.2013, 14:00 Uhr, bei der in Anhang A.III benannten Kontaktstelle einzureichen. Die Auftraggeberin wird die eingegangenen Unterlagen bis zum 04.11.2013 kursorisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass die Teilnahmeanträge unvollständig sind, wird die Auftraggeberin den betreffenden Bewerbern die Möglichkeit geben, entsprechende Unterlagen bis zum 11.11.2013, 14:00 Uhr, nachzureichen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung der Auftraggeberin für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Der Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags allein verantwortlich. Steht die Eignung der Bewerber aufgrund der zum 11.11.2013, 14:00 Uhr, bei der Auftraggeberin vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Von der Nachreichungsmöglichkeit ausgenommen sind Änderungen an der Bewerberkonstellation auf Ebene des Bewerbers (Bewerbergemeinschaft) sowie hinsichtlich der Nachunternehmer bzw. im Wege der Eignungsleihe in Bezug genommene Unternehmen, auf die sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung beruft. Die Bewerberkonstellation muss bei Einreichung des Teilnahmeantrags zum 28.10.2013, 14:00 Uhr, feststehen. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber- / Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern bzw. im Wege der Eignungsleihe in Bezug genommene Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft beruft. Die Auftraggeberin wird einem Austausch aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch führt zur Wiederholung der Eignungswertung. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Angaben des Bewerbers zur Eignung bis zur Zuschlagserteilung zu verifizieren, etwa durch Einholung eines Gewerbezentralregisterauszugs. 3. Von der Zuschlagserteilung kann abgesehen werden, wenn die Einbindung des Auftragnehmers nicht mit hinreichender Sicherheit substantielle Einsparvorteile gegenüber der bisherigen Kostenstruktur verspricht. Enthalten die Bekanntmachung oder die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber die Auftraggeberin unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. 4. Für die Teilnahme an dieser Ausschreibung wird keine Entschädigung gewährt. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt. 5. Die Vergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Gremien der Auftraggeberin, der Zustimmung bzw. dem Nichtvorliegen von Einwendungen der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, der Regierung von Unterfranken, und anderer staatlicher Stellen, soweit deren Zustimmung erforderlich ist, bzw. dem Nichtvorliegen von Einwänden sowie der Wirtschaftlichkeit des ÖPP-Projekts gegenüber einer konventionellen Eigenrealisierung.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Erlenbach a. Main (nachfolgend: „Auftraggeberin“) beabsichtigt, den Neubau der Barbarossa-Mittelschule in Erlenbach im Rahmen einer Öffentlich-Privaten Partnerschaft (nachfolgend: „ÖPP“) zu realisieren (BGF ca. 4.000 qm). Der Private Partner (nachfolgend: „Auftragnehmer“ oder „Privater Partner“) soll die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen für den Neubau sowie bestimmte Betriebsleistungen (insb. Gebäudemanagement) erbringen. Leistungsgegenstand neben dem Neubau des Schulgebäudes sind auch Planung, Generalsanierung sowie der Betrieb der angrenzenden 3fach-Sporthalle. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme des Schulgebäudes ist für den Schuljahresbeginn September 2016 vorgesehen. Die Generalsanierung der Sporthalle soll im Anschluss an den Neubau des Schulgebäudes realisiert werden, möglich ist u. U. auch eine frühere Ausführung der Generalsanierung nach Abstimmung mit der Auftraggeberin (zur Finanzierung vgl. nachstehend). Leistungsgegenstand soll eventuell auch der technische Betrieb der Mittagsbetreuung sein. Eventuell soll weiterer Leistungsgegenstand der Abbruch des bestehenden Schulgebäudes werden.
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Die Betriebsleistungen betreffen insbesondere den Gebäudebetrieb über einen Zeitraum von ca. 15 Jahren (mit 2maliger einseitiger Verlängerungsoption über jeweils 5 Jahre für die Auftraggeberin). Die Auftraggeberin strebt unter dem Gesichtspunkt einer wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung von Haushaltsmitteln eine möglichst flexible Handhabung hinsichtlich der Erbringung von Instandsetzungsleistungen an. Dies wird auch Gegenstand der Verhandlungen sein. Vorhandenes Personal der Auftraggeberin (Hausmeister, Reinigungskräfte) soll der Auftragnehmer im Wege der Personalbeistellung einsetzen.
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Der Private Partner soll auch die Finanzierungsleistungen erbringen. Die Finanzierung der Planungs- und Bauleistungen soll über ein Forfaitierungsmodell erfolgen, bei dem die Zahlungen für Planung und Bau einwendungs- und einredefrei gestellt werden können. Unter dem Gesichtspunkt eines wirtschaftlichen Mitteleinsatzes für die Auftraggeberin soll die Zahlung des zu forfaitierenden Betrages voraussichtlich nicht über den gesamten Vertragszeitraum erfolgen, sondern über einen kürzeren Zeitraum (ca. bis zu 5 Jahren). Details werden Gegenstand der Verhandlungen sein.
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Es werden Varianten akzeptiert
Beschreibung der Optionen:
Zweimalige einseitige Verlängerungsoption der Auftraggeberin für die Betriebslaufzeit (regulär ca. 15 Jahre) um jeweils 5 Jahre.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Erlenbach a. Main.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vom Bewerber - bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft - sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise und Erklärungen zwingend vorzulegen:
1. Formular "Bedingungen zum Teilnahmeantrag" im Original;
2. Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe nach den §§ 6, 16 EG VOB/A nicht vorliegen, im Original;
3. Eigenerklärung über das (Nicht-)Vorliegen von Einträgen in das Gewerbezentralregister für den Bewerber oder die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie die jeweils geschäftsführenden natürlichen Personen im Original;
4. Erklärung über die Vertretungsberechtigung gemäß Ziff. III.1.3. im Original;
5. Angabe der Nachunternehmer, soweit sich ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer eigenen Eignung auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern für die Ausführung der Leistungsbereiche Planung, Bau/Sanierung oder Betrieb beruft. Die Vorlage der Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer und ggf. deren Nach-Nachunternehmern, mit der diese bestätigen, dass dem Hauptauftragnehmer die Mittel der Nachunternehmer für die Auftragsausführung verbindlich zu Verfügung stehen, ist zum Zeitpunkt der Einreichung der Teilnahmeanträge fakultativ; sie muss jedoch spätestens mit Abgabe des verbindlichen Angebots eingereicht werden. Entsprechende Angaben und Erklärungen sind zu machen für Unternehmen, auf die sich der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer eigenen Eignung im Wege der Eignungsleihe beruft;
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6. Erklärung der Nachunternehmer entsprechend der vorgenannten Ziffern 2 und 3 zu ihrer persönlichen Lage im Original. Entsprechende Erklärungen sind von Unternehmen abzugeben, auf die sich der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer eigenen Eignung im Wege der Eignungsleihe beruft.
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Werden die vorstehend unter Ziffer 1 bis 6 geforderten Erklärungen und Nachweise mit Einreichung des Teilnahmeantrags nicht vorgenommen, führt dies zum Ausschluss vom Verfahren (zur Nachforderung vgl. Ziffer VI.3). Für die gemäß Ziffer 5. geforderte Verpflichtungserklärung gilt dies erst, soweit die Verpflichtungserklärung nicht mit verbindlicher Angebotsabgabe vorgelegt wird und dadurch die Zuverlässigkeit für die Ausführung aller geforderten Leistungsbestandteile nicht gesichert ist.
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Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die geforderten Angaben in vorgegebenen Bewerberformularen zusammengefasst, welche zu verwenden, zu unterschreiben und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Bewerberformulare sind Teil des Informationsmemorandums und können mit diesem bei der unter Anhang A. II genannten Kontaktstelle angefordert werden.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vom Bewerber sind mit dem Teilnahmeantrag die nachfolgend genannten Erklärungen abzugeben. Sie werden anhand einer Wertungsmatrix, die mit dem Informationsmemorandum bei der unter Anhang A. II genannten Kontaktstelle erhältlich ist, bewertet. Soweit zu Zeitpunkten, zu denen Angaben gefordert werden, noch keine Umsätze des Unternehmens bestanden haben, keine Mitarbeiter vorhanden gewesen sind oder keine Berufserfahrung oder persönliche Referenzen des Projektleiters angegeben werden können, führt dies nicht zum Ausschluss vom Verfahren, aber zu einer schlechteren Bewertung anhand der in der Wertungsmatrix enthaltenen Kriterien. Die Nichtvorlage der gemäß Ziffer 4. geforderten Erklärung führt zum Ausschluss vom Verfahren (zur Nachforderung vgl. Ziffer VI.3).
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1. Leistungsbereich Objektplanung
1.1 Objektplanung
a) Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens (netto) im Bereich Objektplanung aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
b) Angabe der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten qualifizierten Mitarbeiter (Dipl.-Ing. (FH, Uni)), Master oder Bachelor der Fachrichtungen Architektur, Städtebau und artverwandter Ausbildungsrichtungen) oder Personen, die aufgrund ihrer bisherigen Tätigkeiten und Funktionen, obwohl vorstehend benannte Ausbildung formal nicht vorliegt, auf Grund ihrer derzeitigen und/oder vergangenen Tätigkeiten Leitungstätigkeiten innehatten.
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c) Angabe eines Projektleiters (Dipl.-Ing. (FH, Uni)), Master oder Bachelor der Fachrichtungen Architektur, Städtebau und artverwandter Ausbildungsrichtungen oder Person, die aufgrund ihrer bisherigen Tätigkeiten und Funktionen, obwohl vorstehend benannte Ausbildung formal nicht vorliegt, aufgrund ihrer derzeitigen und/oder vergangenen Tätigkeiten Leitungsfunktionen innehat), dessen Berufspraxis sowie dessen persönliche Referenzen. An die Referenzen des Projektleiters werden für die Vergleichbarkeit dieselben Anforderungen gestellt wie an die Referenzen im Bereich Objektplanung für durchgeführte Planungen (vgl. Ziffer III.2.3, Ziffer 1.2).
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Soweit sich Bewerber bzw. Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft zum Nachweis ihrer eigenen Eignung auf die Leistungsfähigkeit/Fachkunde eines Nachunternehmers bzw. im Wege der Eignungsleihe auf die Leistungsfähigkeit/Fachkunde eines Unternehmens berufen, sind vorstehend geforderte Angaben von den jeweiligen Nachunternehmern bzw. Unternehmen vorzunehmen.
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2. Leistungsbereich Bauen
a) Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens (netto) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich Bauen
b) Angabe der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten qualifizierten Mitarbeiter (Dipl.-Ing. (FH, Uni), Master oder Bachelor der Fachrichtungen Architektur, Bauingenieurwesen, Versorgungstechnik, Elektrotechnik, Städtebau und artverwandter Ausbildungsrichtungen, Personen, die aufgrund ihrer bisherigen Tätigkeiten und Funktionen, obwohl vorstehend benannte Ausbildung formal nicht vorliegt, aufgrund ihrer derzeitigen und/oder vergangenen Tätigkeiten Leitungsfunktionen innehat, sowie ausgebildete gewerbliche Mitarbeiter im eigenen Unternehmen (Facharbeiter)).
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c) Angabe eines Projektleiters (Dipl.-Ing. (FH, Uni), Master oder Bachelor der Fachrichtungen Architektur, Bauingenieurwesen, Versorgungstechnik, Elektrotechnik, Städtebau und artverwandter Ausbildungsrichtungen oder Person, die aufgrund ihrer bisherigen Tätigkeiten und Funktionen, obwohl vorstehend benannte Ausbildung formal nicht vorliegt, aufgrund ihrer derzeitigen und/oder vergangenen Tätigkeiten Leitungsfunktionen innehat), dessen Berufspraxis sowie dessen persönliche Referenzen. An die Referenzen des Projektleiters werden für die Vergleichbarkeit die gleichen Anforderungen gestellt wie an die Referenzen im Bereich Bau (vgl. Ziffer III.2.3, Ziffer 2.1 oder Ziffer 2.2).
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3. Leistungsbereich Gebäudemanagement
a) Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens (netto) sowohl im Bereich technisches Gebäudemanagement als auch im Bereich infrastrukturelles Gebäudemanagement der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
b) Angabe der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten qualifizierten Mitarbeiter, die mit Führungsaufgaben betraut sind (Dipl.-Ing. (FH, Uni), Master oder Bachelor der Fachrichtungen Architektur, Bauingenieurwesen, Versorgungstechnik, Elektrotechnik, Facility Management und artverwandter Ausbildungsrichtungen) oder Person, die aufgrund ihrer bisherigen Tätigkeiten und Funktionen, obwohl vorstehend benannte Ausbildung formal nicht vorliegt, aufgrund ihrer derzeitigen und/oder vergangenen Tätigkeiten Leitungsfunktionen innehat), im Bereich technisches Gebäudemanagement.
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4. Erklärung zur vorläufigen Finanzierungsbereitschaft
Soweit für die Finanzierung ein Dritter (z. B. Banken) in Anspruch genommen werden soll, ist dessen vorläufige Bereitschaft hierzu durch eine geeignete Erklärung (z. B. Letter of Intent) des Dritten im Original nachzuweisen. Die Nennung des Dritten ist nicht verbindlich, das heißt, der Finanzierungspartner darf in der Angebotsphase noch ausgetauscht werden. Wird diese Erklärung mit Einreichung des Teilnahmeantrags nicht vorgelegt, führt dies zum Ausschluss vom Verfahren (zur Nachforderung vgl. Ziffer VI.3).
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Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die von den Bewerbern geforderten Angaben in vorgegebenen Bewerberformularen vorzunehmen. Bewerberformulare können bei der in Anhang A. II. genannten Kontaktstelle angefordert werden.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vom Bewerber sind mit dem Teilnahmeantrag die nachfolgend genannten Nachweise und Erklärungen vorzulegen. Soweit die Vorlage von Mindestreferenzen gefordert ist, führt deren Fehlen zum Ausschluss zum Verfahren. Die Vorlage von über eine geforderte Mindestreferenz hinausgehenden Referenzen führt zu einer besseren Bewertung. Soweit für einzelne Leistungsbereiche keine Mindestreferenzen gefordert sind, führt die fehlende Angabe nicht zum Ausschluss aus dem Verfahren, aber zu einer schlechteren Bewertung. Einzelheiten zur Bewertung enthält die mit dem Informationsmemorandum bei der unter Anhang A. II. genannten Kontaktstelle erhältlichen Wertungsmatrix.
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1. Leistungsbereich Objektplanung:
1.1 Wettbewerbe:
Wertung von bis zu 3 Referenzen über die erfolgreiche Teilnahme an Planungswettbewerben nach GRW oder RPW eines öffentlichen Auftraggebers, d.h. Preisträger oder Ankauf. Die Referenzen dürfen nicht älter als der 01.01.2008 sein. Vergleichbar sind nur Wettbewerbe hinsichtlich Neubauten und Generalsanierungen von Schulen (dazu gehören u. a. Grund- und Hauptschulen, Mittelschulen, Realschulen, Gymnasien, Berufsschulen, Hochschulen und Fachhochschulen) mit einer BGF von mind. 4.000 qm. Maximal eine Einzelreferenz darf sich auf die erfolgreiche Teilnahme an Planungswettbewerben im vorstehenden Sinne hinsichtlich einer (mindestens) 2-fach-Sporthalle beziehen.
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1.2 Durchgeführte Planungen:
Mindestens 1 Referenz über durchgeführte Planungsleistungen zu vergleichbaren Hochbauprojekten sowie Wertung von bis zu 4 weiteren Referenzen über durchgeführte Planungsleistungen zu vergleichbaren Schulprojekten. Die Referenzen dürfen nicht älter als der 01.01.2008 sein. Stichtag ist die abgenommene Bauleistung bzw. Planungsleistung mit abgeschlossener Lph 8. Vergleichbar sind nur durchgeführte Planungen hinsichtlich Neubauten und Generalsanierungen von Schulen (dazu gehören u. a. Grund- und Hauptschulen, Mittelschulen, Realschulen, Gymnasien, Berufsschulen, Hochschulen und Fachhochschulen) mit einer BGF von mind. 4.000 qm, in denen mindestens die Leistungsphasen 3 - 5 und 8 HOAI erbracht wurden. Maximal eine weitere Referenz darf sich als Einzelreferenz auf durchgeführte Planungen hinsichtlich einer (mindestens) 2-fach-Sporthalle beziehen, die im Übrigen den vorstehend beschriebenen Anforderungen an Referenzzeitraum u. Vorgaben genügt. Als Mindestreferenz ist die Vorlage ausschließlich einer Einzelreferenz über eine mindestens 2-fach-Sporthalle nicht ausreichend/unzulässig.
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Das Fehlen der geforderten Mindestreferenz im Bereich Objektplanung, durchgeführte Planungen gem. Ziffer 1.2 führt zum Ausschluss vom Verfahren (vgl. zur Nachforderung Ziffer VI.3). Für die Bewertung im Einzelnen vgl. die mit dem Informationsmemorandum erhältliche Wertungsmatrix.
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2. Leistungsbereich Bauen:
2.1 Büro- und Verwaltungsgebäude:
Mindestens 1 und Wertung von bis zu 4 weiteren Referenzen über durchgeführte Bauvorhaben für vergleichbare Projekte. Die Referenzen dürfen nicht älter als der 01.01.2008 sein. Stichtag ist die abgenommene Bauleistung bzw. Planungsleistung mit abgeschlossener Lph 8. Vergleichbar sind Hochbauprojekte aus den Bereichen Büro- und Verwaltungsgebäude mit einer BGF von mind. 4.000 qm. Die Leistungen müssen abgeschlossen (abgenommen) sein. Die Mindestreferenz ist entweder im Bereich Büro- und Verwaltungsgebäude oder im Bereich Schulen (vgl. Ziffer 2.2) vorzulegen.
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2.2 Schulen:
Mindestens 1 und Wertung von bis zu 4 weiteren Referenzen über durchgeführte Bauvorhaben für vergleichbare Projekte. Die Referenzen dürfen nicht älter als der 01.01.2008 sein. Stichtag ist die abgenommene Bauleistung bzw. Planungsleistung mit abgeschlossener Lph 8. Vergleichbar sind Neubauten und Generalsanierungen von Schulen (dazu gehören u. a. Grund- und Hauptschulen, Mittelschulen, Realschulen, Gymnasien, Berufsschulen, Hochschulen und Fachhochschulen) mit einer BGF von mind. 4.000 qm. Die Leistungen müssen abgeschlossen (abgenommen) sein. Die Mindestreferenz ist entweder im Bereich Schulen oder Büro- und Verwaltungsgebäude (vgl. Ziffer 2.1) vorzulegen.
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Das Fehlen der geforderten Mindestreferenz im Leistungsbereich Bauen führt zum Ausschluss vom Verfahren (vgl. zur Nachforderung Ziffer VI.3). Die Mindestreferenz im Leistungsbereich Bauen ist e n t w e d e r im Bereich Büro- und Verwaltungsgebäude (Ziffer 2.1) o d er Schulbauten (Ziffer 2.1) zu erbringen (vgl. vorstehend). Für die Bewertung im Einzelnen vgl. die mit dem Informationsmemorandum erhältliche Wertungsmatrix.
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3. Leistungsbereich Gebäudemanagement
3.1 Technisches Gebäudemanagement:
3.1.1 Büro- und Verwaltungsgebäude:
Mindestens 1 und Wertung von bis zu 4 weiteren Referenzen über durchgeführte technische Gebäudemanagementleistungen für vergleichbare Projekte. Die Referenzen dürfen nicht älter als der 01.01.2008 sein. Vergleichbar sind Hochbauprojekte aus den Bereichen Büro- und Verwaltungsgebäude mit einer BGF von mind. 4.000 qm, in denen u. a. Leistungen des technischen Gebäudemanagements nach DIN 32736, mindestens jedoch das Leistungsbild "Betreiben", mit einer Vertragslaufzeit von mindestens zwei Jahren erbracht wurden/werden. Der 2-Jahreszeitraum muss nach dem 01.01.2008 liegen. Die Mindestreferenz ist entweder im Bereich Büro- und Verwaltungsgebäude oder für Schulbauten (vgl. Ziffer 3.1.2) vorzulegen.
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3.1.2 Schulen:
Mindestens 1 und Wertung von bis zu 4 weiteren Referenzen über durchgeführte technische Gebäudemanagementleistungen für vergleichbare Projekte. Vergleichbar sind mit einer BGF von mind. 4.000 qm, in denen u. a. Leistungen des technischen Gebäudemanagements nach DIN 32736, mindestens jedoch das Leistungsbild "Betreiben", mit einer Vertragslaufzeit von mindestens zwei Jahren, erbracht wurden/werden. Der 2-Jahreszeitraum muss nach dem 01.01.2008 liegen. Die Mindestreferenz ist entweder im Bereich Büro- und Verwaltungsgebäude oder für Schulbauten (vgl. Ziffer 3.1.2) vorzulegen.
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Das Fehlen der geforderten Mindestreferenz im Bereich Technisches Gebäudemanagement führt zum Ausschluss vom Verfahren (vgl. zur Nachforderung Ziffer VI.3). Die Mindestreferenz im Bereich Technisches Gebäudemanagement ist e n t w e d e r im Bereich Büro- und Verwaltungsgebäude (Ziffer 3.1.1) o d er Schulen (Ziffer 3.1.1) zu erbringen (vgl. vorstehend). Für die Bewertung im Einzelnen vgl. die mit dem Informationsmemorandum erhältliche Wertungsmatrix.
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3.2 Infrastrukturelles Gebäudemanagement:
Mindestens 1 und Wertung von bis zu 4 weiteren Referenzen über durchgeführte infrastrukturelle Gebäudemanagementleistungen für vergleichbare Projekte. Vergleichbar sind Hochbauprojekte aus dem Bereich Schulen und/oder Büro- und Verwaltungsgebäude mit einer BGF von mind. 4.000 qm, in denen u. a. Leistungen des infrastrukturellen Gebäudemanagements nach DIN 32736 mit einer Vertragslaufzeit von mindestens einem Jahr erbracht wurden/werden. Der 1-Jahreszeitraum muss nach dem 01.01.2008 liegen.
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Das Fehlen der geforderten Mindestreferenz im Bereich Infrastrukturelles Gebäudemanagement führt zum Ausschluss vom Verfahren (vgl. zur Nachforderung Ziffer VI.3).
4. Soweit sich die Bewerber bzw. Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft zum Nachweis ihrer Eignung auf die Referenzen eines Nachunternehmers bzw. auf die Referenzen eines Unternehmens im Wege der Eignungsleihe berufen, sind in den jeweiligen Bewerberformularen diese Nachunternehmer bzw. Unternehmen und deren Referenzen anzugeben.
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5. Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die von den Bewerbern bzw. Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft geforderten Angaben in vorgegebenen Bewerberformularen zusammengefasst, welche zu verwenden, zu unterschreiben und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Bewerberformulare sind Teil des Informationsmemorandums und können mit diesem bei der in Anhang A II. genannten Kontaktstelle angefordert werden.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Das Sicherheitenkonzept wird Gegenstand der Verhandlungen sein. Vorbehaltlich anderer wirtschaftlicher Lösungen strebt die Auftraggeberin an, dass der Auftragnehmer eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % des Investitionsvolumens sowie eine Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 3 % des Investitionsvolumens zu stellen hat.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Private Partner soll auch die Finanzierungsleistungen erbringen. Die Finanzierung der Planungs- und Bauleistungen soll über ein Forfaitierungsmodell erfolgen, bei dem die Zahlungen für Planung und Bau einwendungs- und einredefrei gestellt werden können. Unter dem Gesichtspunkt eines wirtschaftlichen Mitteleinsatzes für die Auftraggeberin soll die Zahlung des zu forfaitierenden Betrages voraussichtlich nicht über den gesamten Vertragszeitraum erfolgen, sondern über einen kürzeren Zeitraum (etwa 5-Jahres-Zeitraum). Details werden Gegenstand der Verhandlungen sein.
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Für die Betriebsleistungen wird ein regelmäßiges Entgelt gezahlt. Die Auftraggeberin strebt unter dem Gesichtspunkt einer wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung von Haushaltsmitteln eine möglichst flexible Handhabung hinsichtlich der Erbringung von Instandsetzungsleistungen an. Dies wird auch Gegenstand der Verhandlungen sein.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen im Teilnahmeantrag einen bevollmächtigten Vertreter benennen (vgl. Ziff. III.2.1 Nr. 3). Für die Erklärung ist das bei der oben genannten Kontaktstelle erhältliche Formular zu verwenden.
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Zur Durchführung des Auftrags kann mit Zuschlagserteilung eine Projektgesellschaft eingesetzt/gegründet werden, auf welche die Auftragsdurchführung von der Bewerbergemeinschaft, mit der der Projektvertrag geschlossen wird, übertragen werden kann, sofern deren Gesellschafter mit denen der Bewerbergemeinschaft identisch sind und die Projektgesellschaft nach näherer Maßgabe des Projektvertrags hinreichend leistungsfähig ist. Die Überleitungsvereinbarung auf die Projektgesellschaft wird eine Bestimmung enthalten, wonach der Projektvertrag insbesondere bei wesentlicher Vermögensverschlechterung der Projektgesellschaft automatisch auf die Bewerbergemeinschaft zurückübertragen wird. Eine mittelbare Beteiligung der Gesellschafter der Bewerbergemeinschaft an der Projektgesellschaft über eine Beteiligungsgesellschaft ist zulässig, sofern die Beteiligungsgesellschaft demselben Konzernverbund zuzurechnen ist. Vorstehende Regelungen zur Projektgesellschaft gelten entsprechend, wenn es sich um einen Einzelbewerber handelt.
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Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Die Kriterien für die Bewertung der eingereichten Teilnahmeanträge ergeben sich aus den geforderten Angaben in Abschnitt III.2.1 bis III.2.3. Die Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt in zwei Schritten. Als geeignet gelten diejenigen Bewerber, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen, deren Erklärung zu Einträgen in das Gewerbezentralregister nicht auf Unzuverlässigkeit schließen lässt und welche die erforderlichen Mindestreferenzen vorlegen. Bewerbergemeinschaften müssen darüber hinaus eine Erklärung gem. Ziff. III.1.3 abgeben, aus der sich der bevollmächtigte Vertreter ergibt. In einem zweiten Schritt wird die Auftraggeberin die geeigneten Bewerber anhand einer Bewertungsmatrix hinsichtlich des Grades ihrer Eignung bewerten. Die Eignung wird jeweils für die Bereiche Objektplanung, Bauen und Betrieb (Gebäudemanagement) gesondert gewertet und mit 40 % für Objektplanung, 40 % für Bauen und 20 % für den Betrieb gewichtet. Einzelheiten hierzu enthält das bei der in Anhang A. II. genannten Kontaktstelle erhältliche Informationsmemorandum. Die Auftraggeberin wird mindestens 3 Bewerber zur Abgabe eines indikativen Angebots auffordern. Soweit mehr als 3 Bewerber geeignet sind, behält sich die Auftraggeberin vor, zusätzliche Bewerber aufzufordern, die sie unter Berücksichtigung der Ergebnisse der differenzierenden Wertung und der zur Verfügung stehenden Ermessensspielräume für am besten geeignet hält.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Axel Berninger, Karl Franz
Name: KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Postanschrift: Maxtorgraben 13
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90409
Kontaktperson: KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Axel Lehmann
Telefon: +49 91180092990 📞
E-Mail: axellehmann@kpmg-law.com 📧
Fax: +49 911800929915 📠
URL der Dokumente: http://www.kpmg-law.com 🌏
URL der Teilnahme: http://www.kpmg-law.com 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-12-31 📅
Datum des Endes: 2031-08-31 📅
Zusätzliche Informationen
1. Ein kostenloses Informationsmemorandum mit weiteren Hinweisen zum Ausschreibungsgegenstand sowie den für die Eignungsnachweise zu nutzenden Formblättern ist bei der oben genannten Kontaktstelle erhältlich. Das Informationsmemorandum enthält auch Erklärungen zu den in dieser Bekanntmachung genannten Verfahrensbesonderheiten, auf die sich die Bewerber einlassen müssen (Nachforderung von Unterlagen).
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2. Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum 28.10.2013, 14:00 Uhr, bei der in Anhang A.III benannten Kontaktstelle einzureichen. Die Auftraggeberin wird die eingegangenen Unterlagen bis zum 04.11.2013 kursorisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass die Teilnahmeanträge unvollständig sind, wird die Auftraggeberin den betreffenden Bewerbern die Möglichkeit geben, entsprechende Unterlagen bis zum 11.11.2013, 14:00 Uhr, nachzureichen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung der Auftraggeberin für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Der Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags allein verantwortlich. Steht die Eignung der Bewerber aufgrund der zum 11.11.2013, 14:00 Uhr, bei der Auftraggeberin vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen.
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Von der Nachreichungsmöglichkeit ausgenommen sind Änderungen an der Bewerberkonstellation auf Ebene des Bewerbers (Bewerbergemeinschaft) sowie hinsichtlich der Nachunternehmer bzw. im Wege der Eignungsleihe in Bezug genommene Unternehmen, auf die sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung beruft. Die Bewerberkonstellation muss bei Einreichung des Teilnahmeantrags zum 28.10.2013, 14:00 Uhr, feststehen.
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Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber- / Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern bzw. im Wege der Eignungsleihe in Bezug genommene Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft beruft. Die Auftraggeberin wird einem Austausch aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch führt zur Wiederholung der Eignungswertung.
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Die Auftraggeberin behält sich vor, die Angaben des Bewerbers zur Eignung bis zur Zuschlagserteilung zu verifizieren, etwa durch Einholung eines Gewerbezentralregisterauszugs.
3. Von der Zuschlagserteilung kann abgesehen werden, wenn die Einbindung des Auftragnehmers nicht mit hinreichender Sicherheit substantielle Einsparvorteile gegenüber der bisherigen Kostenstruktur verspricht.
Enthalten die Bekanntmachung oder die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber die Auftraggeberin unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
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4. Für die Teilnahme an dieser Ausschreibung wird keine Entschädigung gewährt. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
5. Die Vergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Gremien der Auftraggeberin, der Zustimmung bzw. dem Nichtvorliegen von Einwendungen der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, der Regierung von Unterfranken, und anderer staatlicher Stellen, soweit deren Zustimmung erforderlich ist, bzw. dem Nichtvorliegen von Einwänden sowie der Wirtschaftlichkeit des ÖPP-Projekts gegenüber einer konventionellen Eigenrealisierung.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Telefon: +49 981531277 📞
Internetadresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de 🌏
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsverfahren kann bei der in Ziffer VI.4.1) genannten Stelle schriftlich mit Begründung (Geltendmachung von Rechtsverletzung, Darlegung von aktuellen oder drohenden Schäden des Antragstellers) unter Angabe eines Empfangsbevollmächtigten im Inland vor Zuschlagserteilung beantragt werden. Das Verfahren vor der Vergabekammer richtet sich nach den §§ 107 ff. GWB. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit wird ergänzend mitgeteilt: Der Antrag ist unzulässig, sofern der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) gerügt hat. Der Antrag ist unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung (Teilnahmefrist) gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind. Darüber hinaus ist der Antrag unzulässig, wenn die Auftraggeberin gegenüber dem Bewerber oder Bieter erklärt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen und seit dieser Mitteilung mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
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Quelle: OJS 2013/S 190-327392 (2013-09-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-03-30)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: tamara.hessberger@stadt-erlenbach.de 📧
Telefon: +49 937270415 📞
Fax: +49 397270410 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-03-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-04-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 066-114953
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 190-327392
ABl. S-Ausgabe: 66

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Erlenbach am Main.

Auftragsvergabe
Name: Goldbeck Public Partner GmbH
Postanschrift: Ummelner Str. 4-6
Postort: Bielefeld
Postleitzahl: 33649
Land: Deutschland 🇩🇪

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Tamara Hessberger

Ergänzende Informationen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Quelle: OJS 2015/S 066-114953 (2015-03-30)