Pferdetransporter

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW

Bau und LIeferung eines Pferdetransporters für min. 6 Pferde.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-07-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-05-22.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-05-22 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2013-05-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke
Menge oder Umfang:
Ein Fahrzeug, zulässiges Gesamtgewicht 18 Tonnen, für den Transport von mindestens sechs Pferden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Postanschrift: Leibnizstraße 10
Postleitzahl: 45659
Postort: Recklinghausen
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@lanuv.nrw.de 📧
Fax: +49 23613053268 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-05-22 📅
Einreichungsfrist: 2013-07-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-05-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 100-171125
ABl. S-Ausgabe: 100
Zusätzliche Informationen
Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Sofern die Vergabestelle dies ermöglicht, können Sie dort Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Die Vergabestelle kann darüber hinaus die digitale Angebotsabgabe zulassen. II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Geschätzter Wert ohne MwSt: Währung: EUR.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Bau und LIeferung eines Pferdetransporters für min. 6 Pferde.
Beschreibung der Optionen: Die Optionen beschränken sich auf einzelne Ausstattungsmerkmale.
Referenznummer: 10080/LG/EU
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Warendorf.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. eines Leistungsportfolios (min. 1 bis max. 4 DIN-A-4-Seiten) , ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und den eingebundenen Subunternehmern
b. der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Firmen-Fragenkatalog, ggf. auch für die anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und alle Subunternehmen
c. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Vordruck VOL 5b EG), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und den eingebundenen Subunternehmern
d. Eigenerklärung nach § 6 (Vordruck VOL 5c EG), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und den eingebundenen Subunternehmern
e. Besondere vertragliche Nebenbedingung zur Beachtung der in den ILOKernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards durch Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG - NRW) (VOL-Vordrucke 5g / 8b EG)
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f. soweit zutreffend: ausgefülltes und unterschriebenes Formblatt Bietergemeinschaftserklärung
g. mindestens eine Referenz über ein Transportfahrzeug für mindestens 5 Pferde, mindestens 5 Jahre alt, zum Nachweis der Haltbarkeit, sowie mindestens eine weitere Referenz für ein vergleichbares Fahrzeug, das nicht älter als 1 Jahr ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a. der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Firmen-Fragenkatalog, auch zur Berufshaftpflichtversicherung (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zuständigen Versicherungsträger an), ggf. auch für die anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und alle Subunternehmen
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b. Hinweis: Der AUftraggeber wird vor der Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a der Gewerbeordnung) für den Bieter anfordern, der einen Zuschlag erhalten soll.
c. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach den Landesregelungen in NRW zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption (Vordruck VOL 5b EG), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und den eingebundenen Subunternehmern
d. Eigenerklärung nach § 6 EG VOL/A (Vordruck VOL 5c EG), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und den eingebundenen Subunternehmern
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a. der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Firmen-Fragenkatalog, auch zur Berufshaftpflichtversicherung (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zuständigen Versicherungsträger an), ggf. auch für die anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und alle Subunternehmen.
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b. mindestens eine Referenz über ein Transportfahrzeug für mindestens 5 Pferde, mindestens 5 Jahre alt, zum Nachweis der Haltbarkeit, sowie mindestens eine weitere Referenz für ein vergleichbares Fahrzeug, das nicht älter als 1 Jahr ist.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: keine
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Fahrzeugpreis
Die angegebenen Preisen decken alle Funktionalitäten und Bestandteile der angebotenen Preise und Produkte gemäß Leistungsbeschreibung ab.
Im Übrigen müssen alle anfallenden Nebenkosten wie z. B. Personal-, Material- und Versicherungskosten, sowie Sachkostenaufwand, Post- und Fernsprechgebühren, Druck- und Versandkosten, Bürokosten, Versicherungsprämien und sonstige Kosten, Baubesprechung etc. in den Festpreisen / Stückpreisen enthalten sein.
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Skontoabzug
Der Bieter muss angeben, ob er einen Skontoabzug einräumt. Falls er einen Skontoabzug ermöglicht, trägt er die Höhe des Skontoabzugs und das Zahlungsziel in das Leistungsverzeichnis ein.
Eine Skontogewährung wird bei der Angebotssumme (6.4.1) positiv berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Tage beträgt. Der Preis wird entsprechend des Skontoabzugs neu berechnet.
Bei einer Skonto-Gewährung und einem angebotenen Zahlungsziel von weniger als 14 Tagen, wird der Skontoabzug bei der Wertungsphase nicht berücksichtigt. Erhält ein Angebot, bei dem Skonto in der Wertungsphase wegen kürzerer Fristen nicht berücksichtigt wurde, den Zuschlag, so wird Skonto bei der Zahlung in Anspruch genommen, wenn die Skontofrist eingehalten werden kann.
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Zwischenrechnungen
Der Auftragnehmer darf insgesamt zwei Zwischenrechnungen stellen. Die erste Zwischenrechnung darf er stellen, wenn das Grundfahrzeug / Chassis angeliefert wurde. Die Zwischenrechnungssumme darf die Kosten für das Grundfahrzeug / Chassis nicht übersteigen. Eine weitere Zwischenrechnung darf der Auftragnehmer zum 15.11.2013 stellen. Die Höhe der Rechnungssumme hängt vom Arbeitsfortschritt ab. Für die Plausiblität der Rechnungssumme ist der Rechnung ein kurzer Sachstandsbericht zum Arbeitsfortschritt beizufügen. Unabhängig davon darf die Rechnung 25 v.H. der Gesamtauftragssumme nicht übersteigen. Weitere Zwischenrechnungen sind nicht zulässig.
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Rechnungslegung und Zahlungsabwicklung, Skonto
Die Schlussrechnung ist dem Auftraggeber nach Erklärung der Abnahme (vgl. § 13
VOL-Vordruck 8 EG) vorzulegen.
Die Abnahme wird vom Auftraggeber erklärt, wenn das ausgebaute Fahrzeug vom
Auftragnehmer einschl. der erforderlichen Abnahmebescheinigungen sowie des Zulassungsnachweises
für Straßentransportmittel iSv Art. 18 VO 1/2005 EG, oder die
hierfür benötigten Dokumente, übergeben werden. Teilabnahmen werden nicht erklärt.
Wird die Schlussrechnung bereits bei der Übergabe übergeben, so beginnt die Zahlungsfrist
an diesem Tag. Im Übrigen beginnt die Zahlungsfrist am Tage des Rechnungseingangs.
Die Zahlungsfrist beträgt grundsätzlich 30 Tage netto. Hat der Bieter einen Skontoabzug
eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und
das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt4. Ergänzend hierzu wird auf die §§ 15 und 17 VOL-Vordruck 8a verwiesen.
Wird ein Skonto-Rabatt eingeräumt, ist dieser im Leistungsverzeichnis einzutragen.
Die Schlussrechnung ist dem Auftraggeber nach Erklärung der Abnahme (vgl. § 13 VOL-Vordruck 8 EG) vorzulegen.
Die Abnahme wird vom Auftraggeber erklärt, wenn das ausgebaute Fahrzeug vom Auftragnehmer einschl. der erforderlichen Abnahmebescheinigungen sowie des Zu-lassungsnachweises für Straßentransportmittel iSv Art. 18 VO 1/2005 EG, oder die hierfür benötigten Dokumente, übergeben werden. Teilabnahmen werden nicht er-klärt.
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Wird die Schlussrechnung bereits bei der Übergabe übergeben, so beginnt die Zah-lungsfrist an diesem Tag. Im Übrigen beginnt die Zahlungsfrist am Tage des Rech-nungseingangs.
Die Zahlungsfrist beträgt grundsätzlich 30 Tage netto. Hat der Bieter einen Skonto-abzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt . Ergänzend hierzu wird auf die §§ 15 und 17 VOL-Vordruck 8 EG verwiesen.
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7.4. Rückzahlung
Sofern nach Leistung der Schlusszahlung durch den Auftraggeber Unstimmigkeiten in den Abrechnungsunterlagen festgestellt werden, hat der Auftragnehmer dem Auf-trag¬geber unverzüglich etwa zuviel gezahlte Beträge einschließlich der darin enthal-tenen Umsatzsteuer zu erstatten.
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Sind Beträge zurückzuzahlen, hat der Auftragnehmer vom Empfang der Zahlung an die aus dem zurückzuzahlenden Betrag - abzüglich der darin enthaltenen Umsatz-steuer ? gezogenen Nutzungen herauszugeben. Das sind i. d. R. ersparte Schuld-zinsen bei debitorisch geführten Geschäfts-/Kontokorrent-Konten. Diese werden zur gegenseitigen Vereinfachung mit 3 v.H. über dem Basiszinssatz des § 247 BGB an-genommen, es sei denn, es werden höhere oder geringere gezogene Nutzungen nachgewiesen. Der Auftragnehmer kann sich nicht auf den etwaigen Wegfall der Be-reicherung gemäß § 818 Abs. 3 BGB berufen.
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Die Abtretung einer Forderung des Auftragnehmers aus dem abzuschließenden Ver-trag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Finanzministers des Landes Nordrhein-Westfalen rechtswirksam. Der Auftragnehmer hat die Abtretungsanzeige dem Auftraggeber vorzulegen.
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Wenn und soweit sich das Verfahren aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, gegenüber dem zu Beginn der Vertragsdurchführung gemeinschaftlich festgelegten Terminplan verzögert, werden die Vertragspartner zum Ausgleich der bei dem Auftragnehmer entstehenden wirtschaftlichen Belastung angemessene Re-gelung treffen. Gleiches gilt im Falle von zusätzlichen oder geänderten Leistungen
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Soweit mehrere Bieter ein Angebot als Bietergemeinschaft abgeben, muss zum Nachweis des Vorliegens einer Bietergemeinschaft eine ausdrückliche Erklärung der Gemeinschaft eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie dasjenige Mitglied benannt werden, welches die Bietergemeinscahft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorgeschriebene Bietergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnet sein (vgl. Vordruck Bietergemeinschaftserklärung).
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Beschränkungen der Vertretungsbefugnis, die sich aus dem Bietergemeinschaftsvertrag ergeben, sind gegenüber dem Auftraggeber unwirksam. Die Zahlungen werden mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber ausschließlich an den im Vertrag genannten Vertreter der Bietergemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Bietergemeinschaft.
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Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-08-23 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Referenz
Daten
Datum des Endes: 2014-01-15 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 10080/LG/EU
Zusätzliche Informationen
Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Sofern die Vergabestelle dies ermöglicht, können Sie dort Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Die Vergabestelle kann darüber hinaus die digitale Angebotsabgabe zulassen.
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II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
Geschätzter Wert ohne MwSt: Währung: EUR.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Domplatz 1 - 3
Postort: Münster / W
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111604 📞
Internetadresse: www.bezreg-muenster.nrw.de 🌏
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich
in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer
Bewerbung zur Verfugung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach
den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fallen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige
Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat ...
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in sei-nen
Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist
oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spä-testens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewer-bung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spä-testens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. ...
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Antrage nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ...?
Es wird der folgende Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen)
Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr "unverzüglich" i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Quelle: OJS 2013/S 100-171125 (2013-05-22)