Relaunch der Internetseiten der Hansestadt Rostock

Hansestadt Rostock

Relaunch der Internetseiten der Hansestadt Rostock
Server Hosting
Weiterentwicklung und grafische Gestaltung des Internetauftritts
Redakttionelle und grafische Betreuung nach Vorgaben der Hansestadt Rostock
Übersetzungsarbeiten

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-09-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-08-12.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-08-12 Auftragsbekanntmachung
2014-02-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-08-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Datenverarbeitungsdienste
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Datenverarbeitungsdienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hansestadt Rostock
Postanschrift: Sankt-Georg-Straße 109, Haus 2
Postleitzahl: 18055
Postort: Rostock
Kontakt
Internetadresse: http://www.rostock.de 🌏
E-Mail: holger.rickmann@rostock.de 📧
Telefon: +49 3813812340 📞
Fax: +49 3813813501 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-08-12 📅
Einreichungsfrist: 2013-09-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-08-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 158-276168
ABl. S-Ausgabe: 158

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Relaunch der Internetseiten der Hansestadt Rostock
Server Hosting
Weiterentwicklung und grafische Gestaltung des Internetauftritts
Redakttionelle und grafische Betreuung nach Vorgaben der Hansestadt Rostock
Übersetzungsarbeiten
Beschreibung der Optionen:
Die Auftraggeberin hat die einseitige Option, die Laufzeit des Vertrages einmal für zwei weitere Jahre zu verlängern.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 33 Monate
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: 06/10/13
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hansestadt Rostock

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Aktueller Handelsregister- oder Berufsregisterauszug nicht älter als 3 Monate
Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden sind zugelassen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
Erkärungen zu den § 9 bis §11 Vergabegesetz M-V
Technische und berufliche Fähigkeiten: Nachweis von Referenzprojekten (mindestens 1, maximal 3)
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Eignungsnachweise, die durch ein Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind nach VOL/A § 7 EG Abs. 4 zugelassen.
Nach den Vorgaben des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern werden ergänzende Vertragsbedingungen zum
— § 9 VgG M-V
— § 10 VgG M-V und
— §11 VgG M-V vereinbart.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Überweisung an Deutsche Bank, BLZ 130 70 000, Konto 116 80 38, Zahlungsgrund
P 7409691071A20046061013 und Firma des Einzahlers
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-03-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-10-01 📅
Öffnungsort: St.-Georg-Straße 109, Haus II
Ort des Eröffnungstermins: St.-Georg-Straße 109, Haus II
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Rickmann
Internetadresse: www.rostock.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 06/10/13

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de 📧
Telefon: +49 3855885814 📞
Internetadresse: http://www.regierung-mv.de 🌏
Fax: +49 3855885847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gem. § 107 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt wurden;
DE Standardformular 02 - Auftragsbekanntmachung 13 / 17
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht
fristgerecht nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird.
Unverzüglich i. S. v. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird eine Rüge nur dann erhoben, wenn sie spätestens 14 Tage
nach Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes bei der Vergabestelle eingeht. Nach Ablauf dieser Frist wird eine
Rüge durch die Vergabestelle als verfristet zurückgewiesen.
Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 107 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Quelle: OJS 2013/S 158-276168 (2013-08-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-02-20)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: uta.klimpel@rostock.de 📧
Telefon: +49 3813812332 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-02-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-02-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 039-064975
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 158-276168
ABl. S-Ausgabe: 39

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hansestadt Rostock.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (60)
2. Qualität (30)
3. Sicherheitskonzept (10)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-02-14 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Klimpel

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gem. § 107 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
DE Standardformular 02 – Auftragsbekanntmachung 13/17.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht fristgerecht nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird.
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Unverzüglich i. S. v. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird eine Rüge nur dann erhoben, wenn sie spätestens 14 Tage nach Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes bei der Vergabestelle eingeht. Nach Ablauf dieser Frist wird eine Rüge durch die Vergabestelle als verfristet zurückgewiesen.
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Quelle: OJS 2014/S 039-064975 (2014-02-20)