Die Rems-Murr-Kliniken beabsichtigen den Abschluss einer Rahmenvereinbarung (2 Jahre plus zweimalige Verlängerungsoption seitens des AG) über die Belieferung mit cook&freeze Speisen für die Patienten, Mitarbeiter und Gästeverpflegung. Im Einzelnen handelt es sich um — Mittagsverpflegung für die Patienten (jeweils Vollkost, leichte Kost und vegetarische Kost), — Mittagsverpflegung für die Wahlleistungspatienten, — Mittagsverpflegung für Mitarbeiter und Gäste (1 Gericht aus Patientenversorgung), — Sonderkostformen, — Kinderverpflegung (Vollkost und vegetarische Kost).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-09-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-07-31.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
RegelpatientenVollkost: ca. 30 % entspricht täglich ca. 118 Portionen (43.070 Portionen/Jahr)Leichte Kost: ca. 60 % entspricht täglich ca. 237 Portionen (86.505 Portionen/Jahr)Vegetarische Kost: ca. 10% entspricht täglich ca. 40 Portionen (14.600 Portionen/Jahr)Mittagsverpflegung Mitarbeiter Gäste ca. 31.025 Portionen/JahrWahlleistungspatientenca. 18.250 Portionen/JahrKinderverpflegungca. 15.330 Portionen/Jahr
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Krankenhausmahlzeiten📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rems-Murr-Kliniken gGmbH
Postanschrift: Winnender Str. 27
Postleitzahl: 71334
Postort: Waiblingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.rems-murr-kliniken-neubau.de🌏
E-Mail: vergabeneubau@khrmk.de📧
Telefon: +49 715150062141📞
Fax: +49 715150062105 📠
1. Die geforderten Eigenerklärungen sind vom Bieter unter Verwendung des den Vergabeunterlagen beigefügten Eignungsformulars des Auftraggebers mit dem Angebot vorzulegen.
2. Sämtliche geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote dem Auftraggeber vorliegen. Fehlende oder nicht rechtzeitig vorgelegte Eigenerklärungen führen - vorbehaltlich Ziffer II.3 dieses Eignungsformulars - grundsätzlich zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren.
3. Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung der Auftraggeber bis zum Ab-lauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, können ausnahmsweise bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden.
4. Eine Bietergemeinschaft muss ihrem Angebot (spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für die Angebotsabgabe) eine von allen Mitgliedern der Bieterge-meinschaft unterzeichnete Erklärung abgeben,
a. in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
b. in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Ver-trages bevollmächtigte Vertreterbezeichnet ist;
c. dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftrag-geber rechtsverbindlich vertritt und
d. dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
5. Beabsichtigt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er bzw. sie in seinem bzw. ihrem Angebot (spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für die Angebotsabgabe), Art und Umfang der Leistungen dieser Nachunternehmen angeben.
6. Mündliche, per Telefax oder digitale bzw. elektronische Angebote sind nicht zuge-lassen.
7. Die Angebote werden nicht an die Bieter zurückgesandt.
8. Sachdienliche Auskunftsersuchen der Bieter werden von der Vergabestelle per E-Mail beantwortet und an die unter im Anhang A Abschnitt 2 (der Bekanntma-chung) hinterlegte E-Mail-Adresse des Bieters übermittelt.
1. Die geforderten Eigenerklärungen sind vom Bieter unter Verwendung des den Vergabeunterlagen beigefügten Eignungsformulars des Auftraggebers mit dem Angebot vorzulegen.
2. Sämtliche geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote dem Auftraggeber vorliegen. Fehlende oder nicht rechtzeitig vorgelegte Eigenerklärungen führen - vorbehaltlich Ziffer II.3 dieses Eignungsformulars - grundsätzlich zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren.
3. Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung der Auftraggeber bis zum Ab-lauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, können ausnahmsweise bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden.
4. Eine Bietergemeinschaft muss ihrem Angebot (spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für die Angebotsabgabe) eine von allen Mitgliedern der Bieterge-meinschaft unterzeichnete Erklärung abgeben,
a. in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
b. in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Ver-trages bevollmächtigte Vertreterbezeichnet ist;
c. dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftrag-geber rechtsverbindlich vertritt und
d. dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
5. Beabsichtigt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er bzw. sie in seinem bzw. ihrem Angebot (spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für die Angebotsabgabe), Art und Umfang der Leistungen dieser Nachunternehmen angeben.
6. Mündliche, per Telefax oder digitale bzw. elektronische Angebote sind nicht zuge-lassen.
7. Die Angebote werden nicht an die Bieter zurückgesandt.
8. Sachdienliche Auskunftsersuchen der Bieter werden von der Vergabestelle per E-Mail beantwortet und an die unter im Anhang A Abschnitt 2 (der Bekanntma-chung) hinterlegte E-Mail-Adresse des Bieters übermittelt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Rems-Murr-Kliniken beabsichtigen den Abschluss einer Rahmenvereinbarung (2 Jahre plus zweimalige Verlängerungsoption seitens des AG) über die Belieferung mit cook&freeze Speisen für die Patienten, Mitarbeiter und Gästeverpflegung. Im Einzelnen handelt es sich um
Die Rems-Murr-Kliniken beabsichtigen den Abschluss einer Rahmenvereinbarung (2 Jahre plus zweimalige Verlängerungsoption seitens des AG) über die Belieferung mit cook&freeze Speisen für die Patienten, Mitarbeiter und Gästeverpflegung. Im Einzelnen handelt es sich um
— Mittagsverpflegung für die Patienten (jeweils Vollkost, leichte Kost und vegetarische Kost),
— Mittagsverpflegung für die Wahlleistungspatienten,
— Mittagsverpflegung für Mitarbeiter und Gäste (1 Gericht aus Patientenversorgung),
— Sonderkostformen,
— Kinderverpflegung (Vollkost und vegetarische Kost).
Menge oder Umfang:
Regelpatienten
Vollkost: ca. 30 % entspricht täglich ca. 118 Portionen (43.070 Portionen/Jahr)
Leichte Kost: ca. 60 % entspricht täglich ca. 237 Portionen (86.505 Portionen/Jahr)
Vegetarische Kost: ca. 10% entspricht täglich ca. 40 Portionen (14.600 Portionen/Jahr)
Mittagsverpflegung Mitarbeiter Gäste ca. 31.025 Portionen/Jahr
Wahlleistungspatienten
ca. 18.250 Portionen/Jahr
Kinderverpflegung
ca. 15.330 Portionen/Jahr
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Referenznummer: Speisenversorgung
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Winnenden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung darüber, dass (1.1) eine Eintragung in das Berufsregister (z.B. Handelsregister) des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters bzw. die entsprechende Eintragung im Sitz eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union vorliegt sowie (1.2) durch Darstellung des Unter-nehmens, gegliedert nach (1.2.1) Name des Unternehmens, Anschrift, Ansprechpartner und Telefonnummer sowie (1.2.2) durch eine kurze Un-ternehmensbeschreibung einschließlich (1.2.2.1) der Anzahl der jahres-durchschnittlich Beschäftigten und (1.2.2.2) des Umsatzes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2012/2011/2010), soweit er Leis-tungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
1. Eigenerklärung darüber, dass (1.1) eine Eintragung in das Berufsregister (z.B. Handelsregister) des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters bzw. die entsprechende Eintragung im Sitz eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union vorliegt sowie (1.2) durch Darstellung des Unter-nehmens, gegliedert nach (1.2.1) Name des Unternehmens, Anschrift, Ansprechpartner und Telefonnummer sowie (1.2.2) durch eine kurze Un-ternehmensbeschreibung einschließlich (1.2.2.1) der Anzahl der jahres-durchschnittlich Beschäftigten und (1.2.2.2) des Umsatzes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2012/2011/2010), soweit er Leis-tungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
2. Eigenerklärung darüber, dass eine Person, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, nicht wegen Verstoßes gegen eine der folgenden Vor-schriften rechtskräftig verurteilt worden ist: § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen); § 129a des Strafgesetzbuches (Bil-dung terroristischer Vereinigungen); § 129b des Strafgesetzbuches (kri-minelle und terroristische Vereinigung im Ausland); § 261 des Strafge-setzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Ver-mögenswerte); § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder ge-gen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden; § 264 des Strafgesetzbuches (Subventi-onsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäi-schen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Euro-päischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden; § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU- Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämp-fung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vier-ten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Be-diensteten des Internationalen Strafgerichtshofes; Artikel 2 § 2 des Ge-setzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung auslän-discher Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Ge-schäftsverkehr) oder § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisati-onen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte rich-tet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Eigenerklärung darüber, dass eine Person, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, nicht wegen Verstoßes gegen eine der folgenden Vor-schriften rechtskräftig verurteilt worden ist: § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen); § 129a des Strafgesetzbuches (Bil-dung terroristischer Vereinigungen); § 129b des Strafgesetzbuches (kri-minelle und terroristische Vereinigung im Ausland); § 261 des Strafge-setzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Ver-mögenswerte); § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder ge-gen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden; § 264 des Strafgesetzbuches (Subventi-onsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäi-schen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Euro-päischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden; § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU- Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämp-fung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vier-ten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Be-diensteten des Internationalen Strafgerichtshofes; Artikel 2 § 2 des Ge-setzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung auslän-discher Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Ge-schäftsverkehr) oder § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisati-onen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte rich-tet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
3. Eigenerklärung darüber, (3.1) dass über das Vermögen des Bieters das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet oder die Eröffnung nicht beantragt oder dieser Antrag nicht mangels Masse abgelehnt worden ist; (3.2) dass sich der Bieter nicht in Liquidation befindet; (3.3) dass der Bieter nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt; (3.4) dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, sowie (3.5) dass der Bieter im Vergabever-fahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Eigenerklärung darüber, (3.1) dass über das Vermögen des Bieters das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet oder die Eröffnung nicht beantragt oder dieser Antrag nicht mangels Masse abgelehnt worden ist; (3.2) dass sich der Bieter nicht in Liquidation befindet; (3.3) dass der Bieter nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt; (3.4) dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, sowie (3.5) dass der Bieter im Vergabever-fahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
4. Eigenerklärung über die von dem Bieter ausgeführten Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre (2012/2011/2010), die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, d.h. Speisenversorgung in Krankenhäusern oder ähnliche Pflegeeinrichtungen mit mindestens 300 Betten („Referen-zen“) durch Angabe (4.1) des Namens und der Art des Auftraggebers, (4.2) eines Ansprechpartners/Anschrift/Tel.-Nr., (4.3) des Ausführungszeitraumes, (4.4) des Lieferumfangs (Anzahl Speisen pro Jahr). Es gilt eine Referenz als Mindestanforderung anzugeben, andernfalls erfolgt der Ausschluss. Es dürfen nicht mehr als fünf Referenzen vorgelegt werden, bei Überschreitung werden entsprechend ihrer Reihenfolgen allein die ersten fünf Referenzen gewertet.
4. Eigenerklärung über die von dem Bieter ausgeführten Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre (2012/2011/2010), die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, d.h. Speisenversorgung in Krankenhäusern oder ähnliche Pflegeeinrichtungen mit mindestens 300 Betten („Referen-zen“) durch Angabe (4.1) des Namens und der Art des Auftraggebers, (4.2) eines Ansprechpartners/Anschrift/Tel.-Nr., (4.3) des Ausführungszeitraumes, (4.4) des Lieferumfangs (Anzahl Speisen pro Jahr). Es gilt eine Referenz als Mindestanforderung anzugeben, andernfalls erfolgt der Ausschluss. Es dürfen nicht mehr als fünf Referenzen vorgelegt werden, bei Überschreitung werden entsprechend ihrer Reihenfolgen allein die ersten fünf Referenzen gewertet.
Mindeststandards: Eine o.g. Referenz.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Vgl. Ausschreibungs- /Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Vgl. Ausschreibungs- /Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend, auch über die Auflösung der Bietergemeinschaft hinaus, mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-10-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Ute Wolf LL.M., Justiziarin
Name: subreport, Verlag Schawe GmbH
Postanschrift: Buchforststr. 1-15
Postort: Köln
Postleitzahl: 51101
Kontaktperson: Frank Seifert
Telefon: +49 2219857833📞
URL der Dokumente: http://www.subreport-elvis.de/E48193918🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-11-18 📅
Datum des Endes: 2015-11-18 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Speisenversorgung
Zusätzliche Informationen
1. Die geforderten Eigenerklärungen sind vom Bieter unter Verwendung des den Vergabeunterlagen beigefügten Eignungsformulars des Auftraggebers mit dem Angebot vorzulegen.
2. Sämtliche geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote dem Auftraggeber vorliegen. Fehlende oder nicht rechtzeitig vorgelegte Eigenerklärungen führen - vorbehaltlich Ziffer II.3 dieses Eignungsformulars - grundsätzlich zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren.
2. Sämtliche geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote dem Auftraggeber vorliegen. Fehlende oder nicht rechtzeitig vorgelegte Eigenerklärungen führen - vorbehaltlich Ziffer II.3 dieses Eignungsformulars - grundsätzlich zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren.
3. Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung der Auftraggeber bis zum Ab-lauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, können ausnahmsweise bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden.
4. Eine Bietergemeinschaft muss ihrem Angebot (spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für die Angebotsabgabe) eine von allen Mitgliedern der Bieterge-meinschaft unterzeichnete Erklärung abgeben,
a. in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
b. in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Ver-trages bevollmächtigte Vertreterbezeichnet ist;
c. dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftrag-geber rechtsverbindlich vertritt und
d. dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
5. Beabsichtigt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er bzw. sie in seinem bzw. ihrem Angebot (spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für die Angebotsabgabe), Art und Umfang der Leistungen dieser Nachunternehmen angeben.
5. Beabsichtigt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er bzw. sie in seinem bzw. ihrem Angebot (spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für die Angebotsabgabe), Art und Umfang der Leistungen dieser Nachunternehmen angeben.
6. Mündliche, per Telefax oder digitale bzw. elektronische Angebote sind nicht zuge-lassen.
7. Die Angebote werden nicht an die Bieter zurückgesandt.
8. Sachdienliche Auskunftsersuchen der Bieter werden von der Vergabestelle per E-Mail beantwortet und an die unter im Anhang A Abschnitt 2 (der Bekanntma-chung) hinterlegte E-Mail-Adresse des Bieters übermittelt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Dienstgebäude Karl-Friedrich-Str. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet einNachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt undgegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
(3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeuntelagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2013/S 149-258878 (2013-07-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-01-21) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1. Die geforderten Eigenerklärungen sind vom Bieter unter Verwendung des den Vergabeunterlagenbeigefügten Eignungsformulars des Auftraggebers mit dem Angebot vorzulegen.
2. Sämtliche geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlussterminsfür den Eingang der Angebote dem Auftraggeber vorliegen. Fehlende oder nicht rechtzeitig vorgelegteEigenerklärungen führen - vorbehaltlich Ziffer II.3 dieses Eignungsformulars - grundsätzlich zum Ausschluss ausdiesem Vergabeverfahren.
3. Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung der Auftraggeber bis zum Ab-lauf der Angebotsfrist nichtvorgelegt wurden, können ausnahmsweise bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfristnachgefordert werden.
4. Eine Bietergemeinschaft muss ihrem Angebot (spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für die Angebotsabgabe) eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung abgeben,
a. in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
b. in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreterbezeichnet ist;
c. dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und
d. dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
5. Beabsichtigt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführenzu lassen, muss er bzw. sie in seinem bzw. ihrem Angebot (spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für die Angebotsabgabe), Art und Umfang der Leistungen dieser Nachunternehmen angeben.
6. Mündliche, per Telefax oder digitale bzw. elektronische Angebote sind nicht zugelassen.
7. Die Angebote werden nicht an die Bieter zurückgesandt.
8. Sachdienliche Auskunftsersuchen der Bieter werden von der Vergabestelle per E-Mail beantwortet und an dieunter im Anhang A Abschnitt 2 (der Bekanntmachung) hinterlegte E-Mail-Adresse des Bieters übermittelt.
1. Die geforderten Eigenerklärungen sind vom Bieter unter Verwendung des den Vergabeunterlagenbeigefügten Eignungsformulars des Auftraggebers mit dem Angebot vorzulegen.
2. Sämtliche geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlussterminsfür den Eingang der Angebote dem Auftraggeber vorliegen. Fehlende oder nicht rechtzeitig vorgelegteEigenerklärungen führen - vorbehaltlich Ziffer II.3 dieses Eignungsformulars - grundsätzlich zum Ausschluss ausdiesem Vergabeverfahren.
3. Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung der Auftraggeber bis zum Ab-lauf der Angebotsfrist nichtvorgelegt wurden, können ausnahmsweise bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfristnachgefordert werden.
4. Eine Bietergemeinschaft muss ihrem Angebot (spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für die Angebotsabgabe) eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung abgeben,
a. in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
b. in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreterbezeichnet ist;
c. dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und
d. dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
5. Beabsichtigt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführenzu lassen, muss er bzw. sie in seinem bzw. ihrem Angebot (spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für die Angebotsabgabe), Art und Umfang der Leistungen dieser Nachunternehmen angeben.
6. Mündliche, per Telefax oder digitale bzw. elektronische Angebote sind nicht zugelassen.
7. Die Angebote werden nicht an die Bieter zurückgesandt.
8. Sachdienliche Auskunftsersuchen der Bieter werden von der Vergabestelle per E-Mail beantwortet und an dieunter im Anhang A Abschnitt 2 (der Bekanntmachung) hinterlegte E-Mail-Adresse des Bieters übermittelt.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-10-28 📅
Name: Apetito AG
Postanschrift: Bonifatiusstr. 305
Postort: Rheine
Postleitzahl: 48432
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeuntelagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbunggegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.