StorHouse

Gesellschaft für wissenschaftliche Datenverarbeitung mbH Göttingen

Die GWDG beabsichtigt, einen Rahmenvertrag bezüglich Softwarelizenzen für das Produkt StorHouse abzuschließen. Über den Rahmenvertrag sollen neben der GWDG die Max-Planck-Institute, der Max-Planck-Gesellschaft angeschlossene Institute und Einrichtungen sowie die Hochschulen Niedersachsens das Produkt zu günstigen Konditionen bestellen dürfen. Eine Abnahmegarantie besteht nicht.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-01-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-12-20.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-12-20 Auftragsbekanntmachung
2014-08-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-12-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepakete für die Datensicherung und -wiederherstellung
Menge oder Umfang: 240 000300 000
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepakete für die Datensicherung und -wiederherstellung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Beschleunigtes nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gesellschaft für wissenschaftliche Datenverarbeitung mbH Göttingen
Postanschrift: Am Fassberg 11
Postleitzahl: 37077
Postort: Göttingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.gwdg.de 🌏
E-Mail: gwdg@gwdg.de 📧
Telefon: +49 5512011510 📞
Fax: +49 5512012150 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-12-20 📅
Einreichungsfrist: 2014-01-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-12-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 249-434831
ABl. S-Ausgabe: 249

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 240 000 💰
300 000 💰
Kurze Beschreibung:
Die GWDG beabsichtigt, einen Rahmenvertrag bezüglich Softwarelizenzen für das Produkt StorHouse abzuschließen. Über den Rahmenvertrag sollen neben der GWDG die Max-Planck-Institute, der Max-Planck-Gesellschaft angeschlossene Institute und Einrichtungen sowie die Hochschulen Niedersachsens das Produkt zu günstigen Konditionen bestellen dürfen. Eine Abnahmegarantie besteht nicht.
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Dauer: 60 Monate
Referenznummer: StorHouse
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Göttingen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Eine Unternehmensdarstellung mit Name, Anschrift, Rechtsform, Leistungsspektrum, Gründungsdatum und Niederlassungen ist einzureichen. Der Anbieter muss mit einer Niederlassung in Deutschland vertreten sein.
b) Vorlage eines aktuellen (nicht älter als drei Monate, bezogen auf den spätesten Termin zur Abgabe des Teilnahmeantrages) Berufs- oder Handelsregisterauszugs, nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist.
c) Eigenerklärung, dass der Bewerber keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (hierunter fällt auch der Tatbestand der illegalen Beschäftigung).
d) Eigenerklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist (nach den Bestimmungen des Landes, in dem der Bewerber seinen Sitz hat).
e) Eigenerklärung, dass der Bewerber im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Angaben über den Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (bei Firmenneugründung: Umsatz des letzten Geschäftsjahres oder geplanter Umsatz pro Jahr). Keine besondere Form erforderlich. Geforderter Mindestumsatz: das Dreifache des Auftragsvolumens (siehe II.1.2).
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b) Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bewerbers nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist (nach den Bestimmungen des Landes, in dem der Bewerber seinen Sitz hat).
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c) Eigenerklärung, dass sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Auflistung aktueller Referenzen der letzten drei Jahre, die nach Umfang und Inhalt mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Die Angaben sind wie folgt zu gliedern: Auftraggeber, Leistung, Auftragssumme und Ausführungszeitraum.
b) Eigenerklärung des Bewerbers, dass er einen professionellen Service mit einer Reaktionszeit von 4 Stunden – innerhalb des Zeitraums von Montag bis Freitag, täglich von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr - mit Austausch am „Next Business Day“ (NBD) sicherstellen kann. Der Vor-Ort-Einsatz von Technikern muss vereinbart werden können. Der Service muss an allen Standorten der teilnehmenden Wissenschaftseinrichtungen gewährleistet sein.
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c) Allgemeine Beschreibung von Service-, Garantieabläufen.

Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 20
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 60
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren: Der Preis der Software soll für 5 Jahre festgelegt sein.
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Name des öffentlichen Auftraggebers: Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. e.V.
Postanschrift: Hofgartenstraße 8
Postort: München
Postleitzahl: 80539
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hochschulen Niedersachsen
Postanschrift: Diverse
Postort: Diverse
Kontakt
Kontaktperson: Dr. P. Suren
Internetadresse: www.gwdg.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: StorHouse

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr.4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs.2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder auf elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101 a Abs.1 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).
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Quelle: OJS 2013/S 249-434831 (2013-12-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-08-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 105 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-08-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-08-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 150-269577
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 249-434831
ABl. S-Ausgabe: 150

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Göttingen.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-03-27 📅
Name: Concat AG
Postanschrift: Ruhstraße 214
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22761
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hochschulen Niedersachsen und Max-Planck-Gesellschaft

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder auf elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101 a Abs.1 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).
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Quelle: OJS 2014/S 150-269577 (2014-08-05)