Die Gemeinden Reichshof und Morsbach sind im Wege der interkommunalen Zusammenarbeit darin übereingekommen, eine Beteiligung an den Strom- und Gas-Netzen in ihrem Gebiet anzustreben. Motivation der beteiligten Kommunen ist hierbei neben der Stärkung des infrastrukturpolitischen Einflusses im Bereich der Strom- und als Option auch der Gasversorgung auch die Verbesserung der jeweiligen kommunalen Einnahmesituation. Jeweils 100 % kommunale Beteiligungsgesellschaften sollen eine gemeinsame Netzgesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG gründen. Auftraggeberseits ist folgende Gestaltung des Projekts angedacht: Im Rahmen der durchzuführenden Konzessionsvergabeverfahren nach § 46 EnWG beteiligt sich die gemeinsame Netzgesellschaft. Eine erfolgreiche Bewerbung um die Konzessionserteilung unterstellt, erwirbt die gemeinsame Netzgesellschaft die Strom- und optional die Gasnetze und verpachtet zunächst die Netze für einen Zeitraum von mindestens 7 Jahren an den Strategischen Partner, der diese in eigenem Namen und für eigene Rechnung betreibt. Mit dem Ablauf der Mindestpachtzeit soll die Option bestehen, den Netzbetrieb durch die Netzgesellschaft selbst durchzuführen. Möglich ist aber auch eine alternative Projektgestaltung, wenn und soweit die Projektgestaltung eine – ggf. auch nur mittelbare – Beteiligung am Netzvermögen für die Kommunen herbeiführt. Zur Realisierung des gemeinsamen Projektes suchen die Kommunen einen Strategischen Partner, der sich mit max. 49 % an der gemeinsamen Netzgesellschaft beteiligen kann und im Übrigen ein möglichst weit gehendes Erreichen folgender Zielsetzungen gewährleisten soll: — Stärkung des fachlichen Know-hows in der gemeinsamen Netzgesellschaft, u. a. mit Blick auf die Beteiligung an den erforderlichen (separaten) Konzessionsvergabeverfahren und die Verhandlungen zum Netzerwerb sowie auf die Entwicklung eines tragfähigen, langfristig erfolgreichen Geschäftsmodells und den Aufbau eines schlanken und effizienten Unternehmens, — größtmögliche Sicherung der Refinanzierung des Netzerwerbs, z. B. durch Risikoübernahmen durch den Strategischen Partner oder durch Vereinbarungen mit dem Strategischen Partner über Netzpreis und Aufteilung von Erlösobergrenzen, soweit der er selbst bisher Netzeigentümer ist, — Beitrag zur Finanzierung des Netzerwerbs, — ggf. Beschleunigung des Netzerwerbs, soweit der Strategische Partner als bisheriger Netzeigentümer diese vorzeitig einbringt, — ggf. Sicherung des Netzbetriebs zunächst durch eine zeitlich begrenzte Verpachtung des Netzes an den strategischen Partner mit der Option zur Übernahme des Netzbetriebes durch die Gesellschaft selbst, — Gewährleistung der kaufmännischen und technischen Betriebsführung, entweder durch entsprechende Dienstleistungsverträge zwischen der gemeinsamen Netzgesellschaft und dem Strategischen Partner oder in sonstiger geeigneter Weise, soweit erforderlich, — Mithilfe bei der Entwicklung eines an den regionalen und lokalen Bedürfnissen ausgerichteten, noch zu entwickelnden Netzbetriebskonzeptes.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-06-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-05-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-05-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Versorgungsunternehmen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Versorgungsunternehmen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Reichshof
Postanschrift: Hauptstraße 15
Postleitzahl: 51580
Postort: Reichshof
Kontakt
E-Mail: gerd.dresbach@reichshof.de📧
Telefon: +49 2296801224📞
Fax: +49 2296801395 📠
Im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs (1. Stufe des Verfahrens) werden zunächst geeignete Bewerber zur Teilnahme am weiteren Verhandlungsverfahren (2. Stufe des Verfahrens) aufgefordert. Dabei sollen mindestens 3 höchstens 5 Bewerber ausgewählt werden. Die Kriterien für die Auswahl dieser Bewerber sowie weitere Informationen werden für Interessenten in einem Exposé dargestellt, das bei der in I.1) genannten Stelle erhältlich ist.
Im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs (1. Stufe des Verfahrens) werden zunächst geeignete Bewerber zur Teilnahme am weiteren Verhandlungsverfahren (2. Stufe des Verfahrens) aufgefordert. Dabei sollen mindestens 3 höchstens 5 Bewerber ausgewählt werden. Die Kriterien für die Auswahl dieser Bewerber sowie weitere Informationen werden für Interessenten in einem Exposé dargestellt, das bei der in I.1) genannten Stelle erhältlich ist.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 11
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinden Reichshof und Morsbach sind im Wege der interkommunalen Zusammenarbeit darin übereingekommen, eine Beteiligung an den Strom- und Gas-Netzen in ihrem Gebiet anzustreben. Motivation der beteiligten Kommunen ist hierbei neben der Stärkung des infrastrukturpolitischen Einflusses im Bereich der Strom- und als Option auch der Gasversorgung auch die Verbesserung der jeweiligen kommunalen Einnahmesituation.
Die Gemeinden Reichshof und Morsbach sind im Wege der interkommunalen Zusammenarbeit darin übereingekommen, eine Beteiligung an den Strom- und Gas-Netzen in ihrem Gebiet anzustreben. Motivation der beteiligten Kommunen ist hierbei neben der Stärkung des infrastrukturpolitischen Einflusses im Bereich der Strom- und als Option auch der Gasversorgung auch die Verbesserung der jeweiligen kommunalen Einnahmesituation.
Jeweils 100 % kommunale Beteiligungsgesellschaften sollen eine gemeinsame Netzgesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG gründen.
Auftraggeberseits ist folgende Gestaltung des Projekts angedacht:
Im Rahmen der durchzuführenden Konzessionsvergabeverfahren nach § 46 EnWG beteiligt sich die gemeinsame Netzgesellschaft. Eine erfolgreiche Bewerbung um die Konzessionserteilung unterstellt, erwirbt die gemeinsame Netzgesellschaft die Strom- und optional die Gasnetze und verpachtet zunächst die Netze für einen Zeitraum von mindestens 7 Jahren an den Strategischen Partner, der diese in eigenem Namen und für eigene Rechnung betreibt. Mit dem Ablauf der Mindestpachtzeit soll die Option bestehen, den Netzbetrieb durch die Netzgesellschaft selbst durchzuführen.
Im Rahmen der durchzuführenden Konzessionsvergabeverfahren nach § 46 EnWG beteiligt sich die gemeinsame Netzgesellschaft. Eine erfolgreiche Bewerbung um die Konzessionserteilung unterstellt, erwirbt die gemeinsame Netzgesellschaft die Strom- und optional die Gasnetze und verpachtet zunächst die Netze für einen Zeitraum von mindestens 7 Jahren an den Strategischen Partner, der diese in eigenem Namen und für eigene Rechnung betreibt. Mit dem Ablauf der Mindestpachtzeit soll die Option bestehen, den Netzbetrieb durch die Netzgesellschaft selbst durchzuführen.
Möglich ist aber auch eine alternative Projektgestaltung, wenn und soweit die Projektgestaltung eine – ggf. auch nur mittelbare – Beteiligung am Netzvermögen für die Kommunen herbeiführt.
Zur Realisierung des gemeinsamen Projektes suchen die Kommunen einen Strategischen Partner, der sich mit max. 49 % an der gemeinsamen Netzgesellschaft beteiligen kann und im Übrigen ein möglichst weit gehendes Erreichen folgender Zielsetzungen gewährleisten soll:
Zur Realisierung des gemeinsamen Projektes suchen die Kommunen einen Strategischen Partner, der sich mit max. 49 % an der gemeinsamen Netzgesellschaft beteiligen kann und im Übrigen ein möglichst weit gehendes Erreichen folgender Zielsetzungen gewährleisten soll:
— Stärkung des fachlichen Know-hows in der gemeinsamen Netzgesellschaft, u. a. mit Blick auf die Beteiligung an den erforderlichen (separaten) Konzessionsvergabeverfahren und die Verhandlungen zum Netzerwerb sowie auf die Entwicklung eines tragfähigen, langfristig erfolgreichen Geschäftsmodells und den Aufbau eines schlanken und effizienten Unternehmens,
— Stärkung des fachlichen Know-hows in der gemeinsamen Netzgesellschaft, u. a. mit Blick auf die Beteiligung an den erforderlichen (separaten) Konzessionsvergabeverfahren und die Verhandlungen zum Netzerwerb sowie auf die Entwicklung eines tragfähigen, langfristig erfolgreichen Geschäftsmodells und den Aufbau eines schlanken und effizienten Unternehmens,
— größtmögliche Sicherung der Refinanzierung des Netzerwerbs, z. B. durch Risikoübernahmen durch den Strategischen Partner oder durch Vereinbarungen mit dem Strategischen Partner über Netzpreis und Aufteilung von Erlösobergrenzen, soweit der er selbst bisher Netzeigentümer ist,
— größtmögliche Sicherung der Refinanzierung des Netzerwerbs, z. B. durch Risikoübernahmen durch den Strategischen Partner oder durch Vereinbarungen mit dem Strategischen Partner über Netzpreis und Aufteilung von Erlösobergrenzen, soweit der er selbst bisher Netzeigentümer ist,
— Beitrag zur Finanzierung des Netzerwerbs,
— ggf. Beschleunigung des Netzerwerbs, soweit der Strategische Partner als bisheriger Netzeigentümer diese vorzeitig einbringt,
— ggf. Sicherung des Netzbetriebs zunächst durch eine zeitlich begrenzte Verpachtung des Netzes an den strategischen Partner mit der Option zur Übernahme des Netzbetriebes durch die Gesellschaft selbst,
— Gewährleistung der kaufmännischen und technischen Betriebsführung, entweder durch entsprechende Dienstleistungsverträge zwischen der gemeinsamen Netzgesellschaft und dem Strategischen Partner oder in sonstiger geeigneter Weise, soweit erforderlich,
— Gewährleistung der kaufmännischen und technischen Betriebsführung, entweder durch entsprechende Dienstleistungsverträge zwischen der gemeinsamen Netzgesellschaft und dem Strategischen Partner oder in sonstiger geeigneter Weise, soweit erforderlich,
— Mithilfe bei der Entwicklung eines an den regionalen und lokalen Bedürfnissen ausgerichteten, noch zu entwickelnden Netzbetriebskonzeptes.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Dauer: 240 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Reichshof, Morsbach.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Unternehmensdarstellung, insb. mit Darstellung der eigenen und der sonst betreuten Netze sowie mit Angaben zu Beteiligungsgesellschaften;
b) aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate);
c) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue/Mindestlohn gem. TVgG NRW;
d) Verpflichtungserklärung zu sozialen Kriterien gem. TVgG NRW.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Unterlagen für jedes Mitglied vorzulegen. Eine nähere Konkretisierung der geforderten Angaben enthält das Exposé zum Teilnahmewettbewerb (siehe VI.3).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Bankauskunft über das Bestehen einer dauerhaften Geschäftsverbindung mit Einschätzung der Finanz- und Liquiditätslage durch die Bank;
b) Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
c) Umsatz aus vergleichbaren Leistungen (technischer und kaufmännischer Betrieb von Strom- und Gasversorgungsnetzen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Unterlagen für jedes Mitglied vorzulegen. Eine nähere Konkretisierung der geforderten Angaben enthält das Exposé zum Teilnahmewettbewerb (siehe VI.3).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Referenzliste aller Übernahmen von Strom- oder Gasversorgungsnetzen in den vergangenen 5 Jahren, jeweils mit Angabe des Zeitpunkts der Übernahme des tatsächlichen Netzbetriebs, der Lage des Netzes (Kommune, ggf. Ortsteil) und der Größe des übernommenen Netzes (insb. Anzahl der Netzkunden, Länge des Leitungsnetzes);
a) Referenzliste aller Übernahmen von Strom- oder Gasversorgungsnetzen in den vergangenen 5 Jahren, jeweils mit Angabe des Zeitpunkts der Übernahme des tatsächlichen Netzbetriebs, der Lage des Netzes (Kommune, ggf. Ortsteil) und der Größe des übernommenen Netzes (insb. Anzahl der Netzkunden, Länge des Leitungsnetzes);
b) Liste aller Referenzen für die technische und kaufmännische Betriebsführung von Strom- und Gasversorgungsnetzen in den letzten fünf Jahren, jeweils mit folgenden Angaben:
aa) Gegenstand der Betriebsführung (technisch und/oder kaufmännisch, Strom- und/oder Gasversorgungsnetz),
bb) Netzvolumen (Anzahl der Netzkunden getrennt nach Mittelspannung/Niederspannung bzw. Mitteldruck/Niederdruck),
cc) Anteil von Eigenleistungen und fremdvergebenen Leistungen,
dd) Handelt es sich um eine Kooperation mit anderen Kommunen in einer gemeinsamen Gesellschaft? Wenn ja sind der Name (die Namen) der beteiligten Kommune(n), die Höhe der Beteiligung der Kommune(n) und die Dauer der Kooperation anzugeben;
c) Anzahl der Mitarbeiter in den Bereichen kaufmännische und technische Betriebsführung, gegliedert nach Berufsgruppen;
d) QS-Zertifizierung, falls vorhanden.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Unterlagen für jedes Mitglied vorzulegen. Eine nähere Konkretisierung der geforderten Angaben enthält das Exposé zum Teilnahmewettbewerb (siehe VI.3).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Morsbach
Postanschrift: Bahnhofstraße 2
Postort: Morsbach
Postleitzahl: 51597
Kontakt
Kontaktperson: Gemeindekämmerei
Herrn Gerd Dresbach
Name: Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte Steuerberater Notar
Postanschrift: Münsterstr. 1-3
Postort: Hamm
Postleitzahl: 59065
Kontaktperson: Martin Brück von Oertzen
Telefon: +49 238192122471📞
E-Mail: bvo@wolter-hoppenberg.de📧
Fax: +49 2381921227061 📠
URL für weitere Informationen: http://www.wolter-hoppenberg.de🌏
URL der Dokumente: http://www.wolter-hoppenberg.de🌏
URL der Teilnahme: http://www.wolter-hoppenberg.de🌏
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de📧
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (in der Regel innerhalb weniger Tage und auch in schwierigen Fällen längstens innerhalb von 14 Tagen) gerügt hat,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (in der Regel innerhalb weniger Tage und auch in schwierigen Fällen längstens innerhalb von 14 Tagen) gerügt hat,
— Vergaberechtsverstöße, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.3.4) genannten Frist gerügt werden, oder
— Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.3.4) genannten Frist gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag stellen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2013/S 087-148539 (2013-05-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-07-08) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge