Die Leistung umfasst die Belieferung des Flughafens Düsseldorf International mit elektrischer Energie. Die Preisstellung erfolgt nach dem sog. Tranchenmodell. Der voraussichtliche Verbrauch beträgt für die Jahre 2015 und 2016 jeweils insgesamt ca. 120 GWh/a. Leistungsspitzen werden lt. Planung ca. 22-23 MW betragen. Die Lieferung erfolgt in Hochspannung über 2 redundante Einspeisungen an einem virtuellen Zählpunkt. Alle Einspeisepunkte verfügen über eine Leistungsmessung. Die Einspeisepunkte des Flughafens befinden sich im Netzgebiet der Stadtwerke Düsseldorf GmbH. Der Auftraggeber wird separat einen Netznutzungsvertrag mit dem vorgelagerten Netzbetreiber abschließen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-06-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-05-17.
Auftragsbekanntmachung (2013-05-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stromversorgung
Menge oder Umfang:
Stromlieferung für 2 Jahre für den gesamten Bedarf des Flughafens Düsseldorf abzüglich der Eigenerzeugung für den Lieferzeitraum 1.1.2015-31.12.2016.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stromversorgung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Düsseldorf Energie GmbH
Postanschrift: Flughafenstr. 120
Postleitzahl: 40474
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.dus.com🌏
E-Mail: karl-heinz.herma@dus.com📧
Telefon: +49 2114212563📞
Fax: +49 2114212690 📠
Verfahrensablauf:
Die Teilnahmeanträge sollen in bis zum Schlusstermin für deren Eingang gem. Ziff. IV.3.4) im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gem. Ziff. I.1) bei dem Auftraggeber eingehen. Elektronisch übersandte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden. Der Umschlag soll mit dem Hinweis „Teilnahmewettbewerb – Nicht öffnen!“ versehen werden. Die Vergabeunterlagen werden an die geeigneten Bewerber zeitgleich abgesandt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben zu Dokumentationszwecken bei dem Auftraggeber. Die In Ziff. II.2.2) und II.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
Verfahrensablauf:
Es wird ein Verhandlungsverfahren nach der SektVO durchgeführt. Eine öffentliche Submission findet nicht statt. Die Angebote sind schriftlich einzureichen. Sonstige Kommunikation (Bieterfragen o. ä.) können auch in elektronischer Form, z. B. per Fax oder E-Mail übermittelt werden. Besondere Anforderungen an elektronische Signaturen werden diesbezüglich nicht gestellt. Nach Eingang der Teilnahmeanträge findet nach Maßgabe der vorgelegten Nachweise eine Auswahl der Bewerber statt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Diese können dann innerhalb der festzulegenden Angebotsfrist (voraussichtlich 24 Tage) ein Angebot abgeben. Die fristgerecht eingegangenen Angebote werden zunächst einer formellen und inhaltlichen Prüfung unterzogen. Die Vergabestelle behält sich vor, nach Auswertung den Bietern schriftlich oder in Aufklärungsgesprächen Fragen zur Aufklärung des Angebotsinhalts zu stellen. Auf der Basis der mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe übermittelten Wertungskriterien findet eine Auswahl der Bieter statt, die zu weiteren Verhandlungen eingeladen werden. Mit diesen Bietern ist bei sich aus den Angeboten ableitbarem Bedarf in der Regel eine Verhandlungsrunde geplant, bei der sich aus dem Angebot ergebende Fragen erörtert werden. Die Verhandlungen können auch schriftlich geführt werden. Sollte ein Klärungsbedarf aus den Angeboten nicht ableitbar sein, können die Angebote ggf. auch direkt ohne weitergehende Verhandlungen als finale Angebote gewertet werden. Die Bieter werden für den Fall der Durchführung einer weiteren Verhandlungsrunde aufgefordert, auf Grund der Erkenntnisse der vorhergehenden Verhandlungsrunde ihre Angebote kurzfristig zu überarbeiten. Sollte sich für die Vergabestelle abzeichnen, dass wider Erwarten mehrere Verhandlungsrunden sinnvoll erscheinen, können die neuen Angebote als erneute Zwischenangebote gefordert werden. Ansonsten werden die überarbeiteten Angebote als endgültige Angebote gefordert werden. Die endgültigen Angebote sind wiederum auf der Basis der bekannt zu machenden Wertungs- und Zuschlagskriterien zu bewerten. Bei diesen Hinweisen handelt es sich nur um eine Groborientierung für die Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren nach vorheriger Information aller betroffenen Bieter zu ändern, soweit hierdurch keine Wettbewerbsbeeinflussung zu befürchten ist.
Die Teilnahmeanträge sollen in bis zum Schlusstermin für deren Eingang gem. Ziff. IV.3.4) im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gem. Ziff. I.1) bei dem Auftraggeber eingehen. Elektronisch übersandte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden. Der Umschlag soll mit dem Hinweis „Teilnahmewettbewerb – Nicht öffnen!“ versehen werden. Die Vergabeunterlagen werden an die geeigneten Bewerber zeitgleich abgesandt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben zu Dokumentationszwecken bei dem Auftraggeber. Die In Ziff. II.2.2) und II.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
Verfahrensablauf:
Es wird ein Verhandlungsverfahren nach der SektVO durchgeführt. Eine öffentliche Submission findet nicht statt. Die Angebote sind schriftlich einzureichen. Sonstige Kommunikation (Bieterfragen o. ä.) können auch in elektronischer Form, z. B. per Fax oder E-Mail übermittelt werden. Besondere Anforderungen an elektronische Signaturen werden diesbezüglich nicht gestellt. Nach Eingang der Teilnahmeanträge findet nach Maßgabe der vorgelegten Nachweise eine Auswahl der Bewerber statt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Diese können dann innerhalb der festzulegenden Angebotsfrist (voraussichtlich 24 Tage) ein Angebot abgeben. Die fristgerecht eingegangenen Angebote werden zunächst einer formellen und inhaltlichen Prüfung unterzogen. Die Vergabestelle behält sich vor, nach Auswertung den Bietern schriftlich oder in Aufklärungsgesprächen Fragen zur Aufklärung des Angebotsinhalts zu stellen. Auf der Basis der mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe übermittelten Wertungskriterien findet eine Auswahl der Bieter statt, die zu weiteren Verhandlungen eingeladen werden. Mit diesen Bietern ist bei sich aus den Angeboten ableitbarem Bedarf in der Regel eine Verhandlungsrunde geplant, bei der sich aus dem Angebot ergebende Fragen erörtert werden. Die Verhandlungen können auch schriftlich geführt werden. Sollte ein Klärungsbedarf aus den Angeboten nicht ableitbar sein, können die Angebote ggf. auch direkt ohne weitergehende Verhandlungen als finale Angebote gewertet werden. Die Bieter werden für den Fall der Durchführung einer weiteren Verhandlungsrunde aufgefordert, auf Grund der Erkenntnisse der vorhergehenden Verhandlungsrunde ihre Angebote kurzfristig zu überarbeiten. Sollte sich für die Vergabestelle abzeichnen, dass wider Erwarten mehrere Verhandlungsrunden sinnvoll erscheinen, können die neuen Angebote als erneute Zwischenangebote gefordert werden. Ansonsten werden die überarbeiteten Angebote als endgültige Angebote gefordert werden. Die endgültigen Angebote sind wiederum auf der Basis der bekannt zu machenden Wertungs- und Zuschlagskriterien zu bewerten. Bei diesen Hinweisen handelt es sich nur um eine Groborientierung für die Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren nach vorheriger Information aller betroffenen Bieter zu ändern, soweit hierdurch keine Wettbewerbsbeeinflussung zu befürchten ist.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Leistung umfasst die Belieferung des Flughafens Düsseldorf International mit elektrischer Energie. Die Preisstellung erfolgt nach dem sog. Tranchenmodell. Der voraussichtliche Verbrauch beträgt für die Jahre 2015 und 2016 jeweils insgesamt ca. 120 GWh/a. Leistungsspitzen werden lt. Planung ca. 22-23 MW betragen. Die Lieferung erfolgt in Hochspannung über 2 redundante Einspeisungen an einem virtuellen Zählpunkt. Alle Einspeisepunkte verfügen über eine Leistungsmessung. Die Einspeisepunkte des Flughafens befinden sich im Netzgebiet der Stadtwerke Düsseldorf GmbH. Der Auftraggeber wird separat einen Netznutzungsvertrag mit dem vorgelagerten Netzbetreiber abschließen.
Die Leistung umfasst die Belieferung des Flughafens Düsseldorf International mit elektrischer Energie. Die Preisstellung erfolgt nach dem sog. Tranchenmodell. Der voraussichtliche Verbrauch beträgt für die Jahre 2015 und 2016 jeweils insgesamt ca. 120 GWh/a. Leistungsspitzen werden lt. Planung ca. 22-23 MW betragen. Die Lieferung erfolgt in Hochspannung über 2 redundante Einspeisungen an einem virtuellen Zählpunkt. Alle Einspeisepunkte verfügen über eine Leistungsmessung. Die Einspeisepunkte des Flughafens befinden sich im Netzgebiet der Stadtwerke Düsseldorf GmbH. Der Auftraggeber wird separat einen Netznutzungsvertrag mit dem vorgelagerten Netzbetreiber abschließen.
Referenznummer: gs/149/2013
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Düsseldorf.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Referenzen (Eigenangaben) für vergleichbare Leistungen unter Angabe der Auftraggeber und der gelieferten Mengen.
— Nachweis, dass der Bieter in den letzten 3 Jahren Dritte in einem Gesamtumfang von mindestens 700 GWh pro Jahr mit Strom beliefert.
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über 1 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden und 0,5 Mio. EUR für Vermögensschäden pro Schadenfall.
Bieter aus Staaten, in denen die benannten Nachweise bzw. Erklärungen nicht erteilt werden, haben gleichwertige Erklärungen vorzulegen. Soweit die Nachweise bzw. Erklärungen nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, hat der Bieter eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen. Auch bei konzernangehörigen Unternehmen müssen sich die Eignungsnachweise auf das Bewerberunternehmen selbst und nicht auf die konzernzugehörige Mutter-, Tochter- oder Schwesterunternehmen beziehen. Eine Ausnahme besteht nur, wenn entsprechende Erklärungen der betreffenden Unternehmen vorgelegt werden, durch die sich die betreffenden Unternehmen, auf welche sich der Bieter in seinem Angebot bezogen hat, verpflichten, für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Bieters in vollem Umfang einzustehen, und soweit von konzernzugehörigen Unternehmen nachgewiesen wird, dass diese tatsächlich über die Mittel solcher Einrichtungen, die zur Ausführung des Auftrages erforderlich sind, verfügen können. Bei Bietergemeinschaften müssen für jedes Mitglied entsprechende Nachweise vorgelegt werden. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h. hier werden die vorgenannten Nachweise der einzelnen Mitglieder in Summe bewertet.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bieter aus Staaten, in denen die benannten Nachweise bzw. Erklärungen nicht erteilt werden, haben gleichwertige Erklärungen vorzulegen. Soweit die Nachweise bzw. Erklärungen nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, hat der Bieter eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen. Auch bei konzernangehörigen Unternehmen müssen sich die Eignungsnachweise auf das Bewerberunternehmen selbst und nicht auf die konzernzugehörige Mutter-, Tochter- oder Schwesterunternehmen beziehen. Eine Ausnahme besteht nur, wenn entsprechende Erklärungen der betreffenden Unternehmen vorgelegt werden, durch die sich die betreffenden Unternehmen, auf welche sich der Bieter in seinem Angebot bezogen hat, verpflichten, für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Bieters in vollem Umfang einzustehen, und soweit von konzernzugehörigen Unternehmen nachgewiesen wird, dass diese tatsächlich über die Mittel solcher Einrichtungen, die zur Ausführung des Auftrages erforderlich sind, verfügen können. Bei Bietergemeinschaften müssen für jedes Mitglied entsprechende Nachweise vorgelegt werden. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h. hier werden die vorgenannten Nachweise der einzelnen Mitglieder in Summe bewertet.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Beabsichtigt der Bieter Unterauftragnehmer zu beauftragen, hat er mit dem Angebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an die Unterauftragnehmer übertragen will, und diese zu benennen. Der Auftraggeber behält sich insoweit vor, sämtliche geforderten Nachweise von den Unterauftragnehmern nachzufordern und das Angebot auszuschließen, wenn die entsprechenden Nachweise auf Anforderung nicht vorgelegt werden.
Beabsichtigt der Bieter Unterauftragnehmer zu beauftragen, hat er mit dem Angebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an die Unterauftragnehmer übertragen will, und diese zu benennen. Der Auftraggeber behält sich insoweit vor, sämtliche geforderten Nachweise von den Unterauftragnehmern nachzufordern und das Angebot auszuschließen, wenn die entsprechenden Nachweise auf Anforderung nicht vorgelegt werden.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine besondere Rechtsform wird nicht verlangt. Bietergemeinschaften müssen jedoch eine gesamtschuldnerische Haftung für die angebotenen Leistungen sicherstellen. Bietergemeinschaften haben zusätzlich mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, dass einer der Bieter bevollmächtgit wird und dass er als bevollmächtigter Vertreter die Mietglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. In der Erklärung sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen. Der bevollmächtigte Vertreter ist zu benennen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Eine besondere Rechtsform wird nicht verlangt. Bietergemeinschaften müssen jedoch eine gesamtschuldnerische Haftung für die angebotenen Leistungen sicherstellen. Bietergemeinschaften haben zusätzlich mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, dass einer der Bieter bevollmächtgit wird und dass er als bevollmächtigter Vertreter die Mietglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. In der Erklärung sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen. Der bevollmächtigte Vertreter ist zu benennen.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Zentraler Einkauf
Karl-Heinz Herma
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-01-01 📅
Datum des Endes: 2016-12-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40477
E-Mail: vergabekammer@brd.nrw.de📧
Telefon: +49 2114753135📞
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1. Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1. Satz 2 GWB bleibt unberührt.