Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) ist eine wissenschaftlich technische Landesoberbehörde mit verschiedenen Standorten in ganz Nordrhein-Westfalen. Die größte Liegenschaft mit den umfangreichsten Außenanlagen befindet sich in Essen. Das LANUV NRW beabsichtigt die Pflege des Außengeländes in Essen durch ein externes Fachunternehmen durchführen zu lassen. Es wird Wert darauf gelegt, dass sich die Vegetationsflächen stets in einem pflegemäßig guten Zustand befinden. Bei der Bearbeitung ist größtmögliche Schonung der Pflanzen und deren Wurzelwerk zu beachten. Der Vertrag läuft über 4 Vertragsjahre. Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung. Nach Ablauf des ersten Vertragsjahres haben beide Seiten das Recht, den Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten jeweils zum Ende eines Vertragsjahres schriftlich zu kündigen. Die Kündigung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit keiner Begründung
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-07-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-06-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-06-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Pflege von Parkanlagen
Menge oder Umfang:
Der derzeitige zu pflegende Bestand umfasst:1) 3.308 m2 (Jahresgesamtumfang) an Stauden- und Kleingehölzflächen mit Einzelbäumen einschließlich Teichum-randungen2) 2.519 m2 (Jahresgesamtumfang) an Gehölzflächen3) 3.308 m2 (Jahresgesamtumfang) an Bewässerung der Stauden- und Kleingehölzflächen mit Einzelbäumen4) 75 Stück (Jahresgesamtumfang) an Pflege der Einzelbäume5) 75 Stück (Jahresgesamtumfang) an Wässerung der Einzelbäume6) 130 m2 (Jahresgesamtumfang) an Bachlaufsohlen, welche von Gehölzbewuchs, Laub und Schlämmgut freizuhalten sind7) 184 m2 (Jahresgesamtumfang) an Kiestraufen, welche von Fremdkräutern und Fremdgehölz freizuhalten sind8) 5.619 m2 (Jahresgesamtumfang - bestehend aus 4.146 m2 Verbundpflaster, 1.85 m2 Dränverbundpflaster und 388 m2 Betonpflaster) an Verkehrsflächen, welche nach Bedarf mit Freischneider von Bewuchs und Bemoosung freizuhalten sind9) 1.949 m2 (Jahresgesamtumfang) an Klinkerflächen, welche nach Bedarf mit Freischneider von Bewuchs und Bemoosung freizuhalten sind10) 53 m2 (Jahresgesamtumfang) an der intensiv zu pflegenden Dachbegrünung im Atrium (Laborgebäude)11) 53 m2 (Jahresgesamtumfang) an Wässerung der intensiv zu pflegenden Dachbegrünung im Atrium (Laborgebäude)12) 294 m2 (Jahresgesamtumfang) an extensiv zu pflegenden Dachbegrünung13) 294 m2 (Jahresgesamtumfang) an Wässerung der extensiv zu pflegenden Dachbegrünung14) 14.760 m2 (Jahresgesamtumfang) an Laubbeseitigung schwerpunktmäßig im Herbst für Rasen- und Verkehrsflächen15) 186 m (90,5 m + 95,5 m am Wetteramt) an Zäunen, welche zu überprüfen und bei Bedarf zu reparieren sindAnmerkung:Im Bedarfsfall ist der Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit verpflichtet zusätzlich andere Umfeld-Pflegearbeiten, wie z. B. Mähen, Bewässern, und weitere vergleichbare Arbeiten, zu übernehmen.Diese unvorhersehbaren Leistungen können im Voraus nicht konkret geschätzt oder benannt werden. Der Auftraggeber geht jedoch davon aus, dass sich der Arbeitsumfang auf ca. 10 Werktage (ohne Samstag) à 6 Stunden pro Vertragsjahr beschränken wird. Der tatsächliche Umfang dieser Arbeiten kann nach oben oder unten abweichen. Diese Arbeiten werden im Einzelfall beauftragt. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.
Der derzeitige zu pflegende Bestand umfasst:1) 3.308 m2 (Jahresgesamtumfang) an Stauden- und Kleingehölzflächen mit Einzelbäumen einschließlich Teichum-randungen2) 2.519 m2 (Jahresgesamtumfang) an Gehölzflächen3) 3.308 m2 (Jahresgesamtumfang) an Bewässerung der Stauden- und Kleingehölzflächen mit Einzelbäumen4) 75 Stück (Jahresgesamtumfang) an Pflege der Einzelbäume5) 75 Stück (Jahresgesamtumfang) an Wässerung der Einzelbäume6) 130 m2 (Jahresgesamtumfang) an Bachlaufsohlen, welche von Gehölzbewuchs, Laub und Schlämmgut freizuhalten sind7) 184 m2 (Jahresgesamtumfang) an Kiestraufen, welche von Fremdkräutern und Fremdgehölz freizuhalten sind8) 5.619 m2 (Jahresgesamtumfang - bestehend aus 4.146 m2 Verbundpflaster, 1.85 m2 Dränverbundpflaster und 388 m2 Betonpflaster) an Verkehrsflächen, welche nach Bedarf mit Freischneider von Bewuchs und Bemoosung freizuhalten sind9) 1.949 m2 (Jahresgesamtumfang) an Klinkerflächen, welche nach Bedarf mit Freischneider von Bewuchs und Bemoosung freizuhalten sind10) 53 m2 (Jahresgesamtumfang) an der intensiv zu pflegenden Dachbegrünung im Atrium (Laborgebäude)11) 53 m2 (Jahresgesamtumfang) an Wässerung der intensiv zu pflegenden Dachbegrünung im Atrium (Laborgebäude)12) 294 m2 (Jahresgesamtumfang) an extensiv zu pflegenden Dachbegrünung13) 294 m2 (Jahresgesamtumfang) an Wässerung der extensiv zu pflegenden Dachbegrünung14) 14.760 m2 (Jahresgesamtumfang) an Laubbeseitigung schwerpunktmäßig im Herbst für Rasen- und Verkehrsflächen15) 186 m (90,5 m + 95,5 m am Wetteramt) an Zäunen, welche zu überprüfen und bei Bedarf zu reparieren sindAnmerkung:Im Bedarfsfall ist der Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit verpflichtet zusätzlich andere Umfeld-Pflegearbeiten, wie z. B. Mähen, Bewässern, und weitere vergleichbare Arbeiten, zu übernehmen.Diese unvorhersehbaren Leistungen können im Voraus nicht konkret geschätzt oder benannt werden. Der Auftraggeber geht jedoch davon aus, dass sich der Arbeitsumfang auf ca. 10 Werktage (ohne Samstag) à 6 Stunden pro Vertragsjahr beschränken wird. Der tatsächliche Umfang dieser Arbeiten kann nach oben oder unten abweichen. Diese Arbeiten werden im Einzelfall beauftragt. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Pflege von Parkanlagen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Postanschrift: Leibnizstraße 10
Postleitzahl: 45659
Postort: Recklinghausen
Kontakt
Internetadresse: http://www.lanuv.nrw.de🌏
E-Mail: vergabestelle@lanuv.nrw.de📧
Telefon: +49 23613053007📞
Fax: +49 23613053268 📠
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz NRW (http://www.evergabe.nrw.de) zur Verfügung gestellt.
Die Nutzung des Vergabemarktplatzes ist kostenfrei. Nach einer Registrierung und erneuten Anmeldung können die Vergabeunterlagen kostenlos angefordert bzw. heruntergeladen werden. So weit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes NRW zu stellen. Angebote in elektronischer Form sind nicht zulässig.
Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren.
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
Geschätzter Wert ohne MwSt:
Währung: EUR.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz NRW (http://www.evergabe.nrw.de) zur Verfügung gestellt.
Die Nutzung des Vergabemarktplatzes ist kostenfrei. Nach einer Registrierung und erneuten Anmeldung können die Vergabeunterlagen kostenlos angefordert bzw. heruntergeladen werden. So weit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes NRW zu stellen. Angebote in elektronischer Form sind nicht zulässig.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) ist eine wissenschaftlich technische Landesoberbehörde mit verschiedenen Standorten in ganz Nordrhein-Westfalen.
Die größte Liegenschaft mit den umfangreichsten Außenanlagen befindet sich in Essen.
Das LANUV NRW beabsichtigt die Pflege des Außengeländes in Essen durch ein externes Fachunternehmen durchführen zu lassen.
Es wird Wert darauf gelegt, dass sich die Vegetationsflächen stets in einem pflegemäßig guten Zustand befinden.
Bei der Bearbeitung ist größtmögliche Schonung der Pflanzen und deren Wurzelwerk zu beachten.
Der Vertrag läuft über 4 Vertragsjahre. Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung. Nach Ablauf des ersten Vertragsjahres haben beide Seiten das Recht, den Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten jeweils zum Ende eines Vertragsjahres schriftlich zu kündigen.
Der Vertrag läuft über 4 Vertragsjahre. Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung. Nach Ablauf des ersten Vertragsjahres haben beide Seiten das Recht, den Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten jeweils zum Ende eines Vertragsjahres schriftlich zu kündigen.
Die Kündigung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit keiner Begründung
Menge oder Umfang:
Der derzeitige zu pflegende Bestand umfasst:
1) 3.308 m2 (Jahresgesamtumfang) an Stauden- und Kleingehölzflächen mit Einzelbäumen einschließlich Teichum-randungen
2) 2.519 m2 (Jahresgesamtumfang) an Gehölzflächen
3) 3.308 m2 (Jahresgesamtumfang) an Bewässerung der Stauden- und Kleingehölzflächen mit Einzelbäumen
4) 75 Stück (Jahresgesamtumfang) an Pflege der Einzelbäume
5) 75 Stück (Jahresgesamtumfang) an Wässerung der Einzelbäume
6) 130 m2 (Jahresgesamtumfang) an Bachlaufsohlen, welche von Gehölzbewuchs, Laub und Schlämmgut freizuhalten sind
7) 184 m2 (Jahresgesamtumfang) an Kiestraufen, welche von Fremdkräutern und Fremdgehölz freizuhalten sind
8) 5.619 m2 (Jahresgesamtumfang - bestehend aus 4.146 m2 Verbundpflaster, 1.85 m2 Dränverbundpflaster und 388 m2 Betonpflaster) an Verkehrsflächen, welche nach Bedarf mit Freischneider von Bewuchs und Bemoosung freizuhalten sind
9) 1.949 m2 (Jahresgesamtumfang) an Klinkerflächen, welche nach Bedarf mit Freischneider von Bewuchs und Bemoosung freizuhalten sind
10) 53 m2 (Jahresgesamtumfang) an der intensiv zu pflegenden Dachbegrünung im Atrium (Laborgebäude)
11) 53 m2 (Jahresgesamtumfang) an Wässerung der intensiv zu pflegenden Dachbegrünung im Atrium (Laborgebäude)
12) 294 m2 (Jahresgesamtumfang) an extensiv zu pflegenden Dachbegrünung
13) 294 m2 (Jahresgesamtumfang) an Wässerung der extensiv zu pflegenden Dachbegrünung
14) 14.760 m2 (Jahresgesamtumfang) an Laubbeseitigung schwerpunktmäßig im Herbst für Rasen- und Verkehrsflächen
15) 186 m (90,5 m + 95,5 m am Wetteramt) an Zäunen, welche zu überprüfen und bei Bedarf zu reparieren sind
Anmerkung:
Im Bedarfsfall ist der Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit verpflichtet zusätzlich andere Umfeld-Pflegearbeiten, wie z. B. Mähen, Bewässern, und weitere vergleichbare Arbeiten, zu übernehmen.
Diese unvorhersehbaren Leistungen können im Voraus nicht konkret geschätzt oder benannt werden. Der Auftraggeber geht jedoch davon aus, dass sich der Arbeitsumfang auf ca. 10 Werktage (ohne Samstag) à 6 Stunden pro Vertragsjahr beschränken wird. Der tatsächliche Umfang dieser Arbeiten kann nach oben oder unten abweichen. Diese Arbeiten werden im Einzelfall beauftragt. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.
Diese unvorhersehbaren Leistungen können im Voraus nicht konkret geschätzt oder benannt werden. Der Auftraggeber geht jedoch davon aus, dass sich der Arbeitsumfang auf ca. 10 Werktage (ohne Samstag) à 6 Stunden pro Vertragsjahr beschränken wird. Der tatsächliche Umfang dieser Arbeiten kann nach oben oder unten abweichen. Diese Arbeiten werden im Einzelfall beauftragt. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.
Referenznummer: 10012/14/EU
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dienststelle: Wallneyer Straße 6 in 45133 Essen (Nordrhein-Westfalen)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs auch zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaats des EWR-Abkommens eingetragen sind, in dem es ansässig ist (§ 7 EG Abs. 8 VOL/A). Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt.
a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs auch zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaats des EWR-Abkommens eingetragen sind, in dem es ansässig ist (§ 7 EG Abs. 8 VOL/A). Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt.
b) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs auch zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
c) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach den Landesregelungen in NRW zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption. Beinhaltet die Erklärung, dass keine Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss des Bieters von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten. (Vordruck VOL 5b EG) - ggf. auch für alle Subunternehmen/allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft
c) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach den Landesregelungen in NRW zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption. Beinhaltet die Erklärung, dass keine Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss des Bieters von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten. (Vordruck VOL 5b EG) - ggf. auch für alle Subunternehmen/allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft
d) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A (Vordruck VOL 5c EG) - ggf. auch für alle Subunternehmen/allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft
e) Eigenerklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG - NRW) (Vordruck VOL 5f EG)
f) Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. eines Leistungsportofolie (maximal 4 DIN-A-4-Seiten)
g) Bietergemeinschaftserklärung, soweit mehrere Bieter ein Angebot als Bietergemeinschaft abgeben (Formblatt_Bietergemeinschaftserkärung)
h) (Nachfolgende Eigenerklärung ist nur von Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten (ausschließlich der zu ihrer Ausbildung Beschäftigten) einzureichen:
Eigenerklärung zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbar-keit von Beruf und Familie nach § 19 TVgG NRW (Vordruck_Anlage 6)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs auch zur Berufshaftpflichtversicherung (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für Sie zuständigen Versicherungsträger an) sowie zum Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei aufeinander folgenden Geschäftsjahre (§ 7 EG Abs. 2 VOL/A)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs auch zur Berufshaftpflichtversicherung (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für Sie zuständigen Versicherungsträger an) sowie zum Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei aufeinander folgenden Geschäftsjahre (§ 7 EG Abs. 2 VOL/A)
b) Hinweis: Der Auftraggeber wird vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GWO (Gewerbeordnung) für den/die Bieter anfordern, der/die einen Zuschlag erhalten soll(en).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs
a) auch zu den wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des öffentlichen Auftraggebers, Leistungsumfang (Art der Leistung, Höhe der Auftragssumme in Euro), Vertragsdauer, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse (§ 7 EG Abs. 3 VOL/A) gemäß Anlage: Formblatt_Referenzen
a) auch zu den wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des öffentlichen Auftraggebers, Leistungsumfang (Art der Leistung, Höhe der Auftragssumme in Euro), Vertragsdauer, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse (§ 7 EG Abs. 3 VOL/A) gemäß Anlage: Formblatt_Referenzen
b) auch für die Erklärung, dass ausreichend personelle, finanzielle und technischen Kapazitäten zur Verfügung stehen.
c) Beschreibung der vorhandenen technischen Ausrüstung, die zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistung vorgesehen ist; ggfs. auch von den eingebundenen Subunternehmen
d) Zur Erfüllung der Aufgabenumsetzung gemäß Leistungsbeschreibung ist in Bezug auf das einzusetzende Personal mindestens: 1 Facharbeiter/in mit einem erfolgreichen Abschluss im Bereich Garten- und Landschaftsbau einzusetzen, welche(r) die Funktion einer weisungsbefugten Person im Sinne eines Vorarbeiters/einer Vorarbeiterin - bzgl. sämtlicher vor Ort tätigen Mitarbeiter/innen und etwaigen Subunternehmern/Unterauftragnehmers hat und bei der Durchführung der ausgeschriebenen Leistung permanent vor Ort ist.
d) Zur Erfüllung der Aufgabenumsetzung gemäß Leistungsbeschreibung ist in Bezug auf das einzusetzende Personal mindestens: 1 Facharbeiter/in mit einem erfolgreichen Abschluss im Bereich Garten- und Landschaftsbau einzusetzen, welche(r) die Funktion einer weisungsbefugten Person im Sinne eines Vorarbeiters/einer Vorarbeiterin - bzgl. sämtlicher vor Ort tätigen Mitarbeiter/innen und etwaigen Subunternehmern/Unterauftragnehmers hat und bei der Durchführung der ausgeschriebenen Leistung permanent vor Ort ist.
Als Nachweis ist hierzu das Formblatt_Weisungsbefugnis vollständig auszufüllen und zu unterschreiben sowie die Kopie des bestandenen Prüfungszeugnisses (Facharbeiterbrief) beizufügen.
e) Für alle einzusetzenden Personen inkl. des weisungsbefugten Mitarbeiters - ist eine Liste zu erstellen, die nachfolgende Angaben enthalten muss: der Name, die vorliegender fachliche Qualifikation(en), Erläuterungen der vorhandenen technischen Kenntnissen / Fertigkeiten, welche für die Durchführung dieses Auftrags erforderlich sind, Angaben zu bisherigen Einsatzbereichen in vergleichbaren Projekten, Teilnahme an entsprechenden Fortbildungen,
e) Für alle einzusetzenden Personen inkl. des weisungsbefugten Mitarbeiters - ist eine Liste zu erstellen, die nachfolgende Angaben enthalten muss: der Name, die vorliegender fachliche Qualifikation(en), Erläuterungen der vorhandenen technischen Kenntnissen / Fertigkeiten, welche für die Durchführung dieses Auftrags erforderlich sind, Angaben zu bisherigen Einsatzbereichen in vergleichbaren Projekten, Teilnahme an entsprechenden Fortbildungen,
die für dieses Projekt vorgesehene Funktionsbezeichnung (z. B. Techni-ker, Meister, Vorarbeiter, Facharbeiter/Geselle, Hilfskraft, Auszubildender, ...) mit kurzer Erläuterung des Aufgabeninhalts.
(Im Fall der Zuschlagserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die vorgestellten Mitarbeiter/-innen für die ausgeschriebene Leistung einzusetzen.)
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: keine
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die im Angebot enthaltenen Preise sind als Festpreise anzubieten und decken alle Funktionalitäten und Bestandteile der angebotenen Preise und Leistungen ab.
Alle anfallenden (Neben-)Kosten wie z. B. Fracht-/Transport-, Personal-, Lohn-, Materi-al-, Betriebsstoff- und Versicherungskosten, sowie Sach- und Reisekostenaufwand, Spesen, etc. müssen in den Festpreisen enthalten sein.
Sämtliche anfallende Abfälle (Grünschnitt, Laub, Gehölz, Schlammgut, etc.) werden Eigentum des Auftragnehmers und sind von diesem nach den geltenden abfallrechtlichen Bestimmungen/Vorschriften fachgerecht zu entsorgen. Die anfallenden Kosten hierzu (Abfahren/Transport, Deponiegebühren, etc.) sind in den Fest-/Einheitspreisen einzurechnen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Sämtliche anfallende Abfälle (Grünschnitt, Laub, Gehölz, Schlammgut, etc.) werden Eigentum des Auftragnehmers und sind von diesem nach den geltenden abfallrechtlichen Bestimmungen/Vorschriften fachgerecht zu entsorgen. Die anfallenden Kosten hierzu (Abfahren/Transport, Deponiegebühren, etc.) sind in den Fest-/Einheitspreisen einzurechnen.
Die Verpackungsmaterialen sind kostenlos und geordnet (gem. VerpackungsVO) zu entsorgen.
Nachträglich entstandene Kosten, die nicht im Angebot ausgewiesen sind, werden nicht erstattet.
Sollten weniger Pflegegänge anfallen, als im Leistungsverzeichnis für ein Jahr vorgesehen, so wird der Einheitspreis des Leistungsverzeichnisses zugrunde gelegt. Ansprüche auf die Anzahl der im Leistungsverzeichnis angegebenen Pflegegänge bestehen nicht.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Sollten weniger Pflegegänge anfallen, als im Leistungsverzeichnis für ein Jahr vorgesehen, so wird der Einheitspreis des Leistungsverzeichnisses zugrunde gelegt. Ansprüche auf die Anzahl der im Leistungsverzeichnis angegebenen Pflegegänge bestehen nicht.
Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich. Die einzelnen Positionen der durchgeführten Arbeiten gemäß Leistungsbeschreibung müssen hierbei aufgeführt sein.
Die durchgeführten Arbeiten sind in einem detaillierten Protokoll zu dokumentieren. Die Protokolle sind zusammen mit der Rechnung einzureichen.
Die Vergütung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers nach Abnahme und Rechnungsstellung (maßgeblich Posteingang beim LANUV) innerhalb der angebotenen Zahlungsfrist unter Abzug des vom Bieter eingeräumten Skontos (ist im Leistungsverzeichnis einzutragen) oder nach 30 Tagen netto.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Vergütung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers nach Abnahme und Rechnungsstellung (maßgeblich Posteingang beim LANUV) innerhalb der angebotenen Zahlungsfrist unter Abzug des vom Bieter eingeräumten Skontos (ist im Leistungsverzeichnis einzutragen) oder nach 30 Tagen netto.
Bei einer Skonto-Gewährung von mindestens 14 Tagen wird dieser bei der Wertung des Angebots berücksichtigt.
Bei einer Skonto-Gewährung und einem angebotenen Zahlungsziel von weniger als 14 Tagen, wird dieser bei der Wertungsphase nicht berücksichtigt.
Erhält ein Angebot, bei dem Skonto in der Wertungsphase wegen kürzerer Fristen nicht berücksichtigt wurde, den Zuschlag, so wird Skonto bei der Zahlung in Anspruch genommen, wenn die Skontofrist eingehalten werden kann.
Stundensätze:
Im Bedarfsfall ist der Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit verpflichtet zusätzlich andere Umfeld-Pflegearbeiten, wie z. B. Mähen, Bewässern, und weitere vergleichbare Arbeiten, zu übernehmen.
Diese Arbeiten werden im Rahmen von tatsächlich geleisteten Stundensätzen vergütet. Zugunsten des Auftragnehmers gilt jede angefangene Stunde als voll Stunde.
Die Kosten der einzelnen Stundensätze - differenziert nach ihrer Kategorie: Facharbeiter, Helfer und Auszubildender - sind vom Bieter an den vorgesehenen Stellen im Leistungsverzeichnis einzutragen.
Die Kostenkalkulation je Stundensatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche (Neben-)Kosten (z. B. Fracht-/Transport-, Material-, Betriebsstoff- und Versicherungskosten, sowie Reisekostenaufwand) und Aufwendungen (wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn, etc.) und stellt damit einen Festpreis für die geleistete Arbeit dar.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Kostenkalkulation je Stundensatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche (Neben-)Kosten (z. B. Fracht-/Transport-, Material-, Betriebsstoff- und Versicherungskosten, sowie Reisekostenaufwand) und Aufwendungen (wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn, etc.) und stellt damit einen Festpreis für die geleistete Arbeit dar.
Ausnahme:
Etwaige Kosten für Entsorgungsdienstleistungen sind nicht zu berücksichtigen, da in diesen Fällen der Auftraggeber die Entsorgung übernimmt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Soweit mehrere Bieter ein Angebot als Bietergemeinschaft abgeben, muss zum Nachweis des Vorliegens einer Bietergemeinschaft eine ausdrückliche Erklärung der Gemeinschaft eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie dasjenige Mitglied benannt werden, welches die Bietergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorgeschriebene Bietergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein (siehe Formblatt_Bietergemeinschaftserklärung).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Soweit mehrere Bieter ein Angebot als Bietergemeinschaft abgeben, muss zum Nachweis des Vorliegens einer Bietergemeinschaft eine ausdrückliche Erklärung der Gemeinschaft eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie dasjenige Mitglied benannt werden, welches die Bietergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorgeschriebene Bietergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein (siehe Formblatt_Bietergemeinschaftserklärung).
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-08-28 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 10012/14/EU
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz NRW (http://www.evergabe.nrw.de) zur Verfügung gestellt.
Die Nutzung des Vergabemarktplatzes ist kostenfrei. Nach einer Registrierung und erneuten Anmeldung können die Vergabeunterlagen kostenlos angefordert bzw. heruntergeladen werden. So weit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes NRW zu stellen. Angebote in elektronischer Form sind nicht zulässig.
Die Nutzung des Vergabemarktplatzes ist kostenfrei. Nach einer Registrierung und erneuten Anmeldung können die Vergabeunterlagen kostenlos angefordert bzw. heruntergeladen werden. So weit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes NRW zu stellen. Angebote in elektronischer Form sind nicht zulässig.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfugung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfugung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fallen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat ...
§ 107 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. ...
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Antrage nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Antrage nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ...
Es wird der folgende Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr "unverzüglich" i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird der folgende Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr "unverzüglich" i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Quelle: OJS 2013/S 119-203472 (2013-06-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-08-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 155 371,76 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dienststelle: Wallneyer Straße 6 in 45133 Essen (Nordrhein- Westfalen).
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-08-20 📅
Name: Firma Trautmann Service GmbH
Postanschrift: Aktienstraße 177
Postort: Essen
Postleitzahl: 45359
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: trautmann-gmbh@trautmann-essen.de📧
Internetadresse: www.traufmann-essen.de🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 005
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Domplatz 1 - 3
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u, e. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ -101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen§ 101a verstoßen hat oder ...
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, Jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendartage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, Jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendartage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.