Umrüstung von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) im Netzgebiet Mittelfranken gem. Systemstabilitätsverordnung (SysStabVO) zur Vermeidung der 50,2 Hz-Problematik

kfe – Kooperationsgesellschaft fränkischer Elektrizitätswerke mbH

Aufgrund der kürzlich in Kraft getretenen Systemstabilitätsverordnung (SysStabVO) sind Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) mit einer Anlagenleistung > 10 kWp innerhalb eines vom Verordnungsgeber bestimmten Inbetriebnahmezeitraums umzurüsten. Nachgerüstet werden müssen der/die Wechselrichter sowie – falls vorhanden – sog. „Entkupplungsschutzeinrichtungen“ (zentrale Frequenzüberwachung). Hierzu wird entweder ein Software-Update vorgenommen oder ein elektronisches Bauteil im Wechselrichter ausgetauscht.
Gegenstand der Ausschreibung sind ausschließlich Anlagen NS oder MS bis 100 kWp.
Die kfe schreibt die Umrüstarbeiten als Servicepartner für ihre Beteiligungen (kommunale Energieversorger als Auftraggeber), in deren Netzgebieten PV-Anlagen installiert sind, inkl. deren Koordination und Abwicklung als Dienstleistungen aus. Neben der technischen Umrüstung umfasst dies auch den technischen und telefonischen Support sowie die vollständige Abwicklung der organisatorischen und administrativen Aufgaben, die für die Umrüstung erforderlich sind. Die erforderliche Dokumentation ist ebenfalls Leistungsbestandteil. Die Einstellung der geänderten Abschaltfrequenzen ist nach der von den Übertragungsnetzbetreibern veröffentlichten Vorgabe „Wechselrichter-Liste für Verteilnetzbetreiber; 50,2 Hz Umrüstung“ durchzuführen (http://www.eeg-kwk.net/de/Systemstabilitätsverordnung.htm.). Die kfe wird dem Auftragnehmer die Wechselrichterliste mit dem vom jeweiligen Anlagenbetreiber rückgemeldeten Daten zur Verfügung stellen. Der Auftragnehmer hat im Rahmen der Umrüstung insb. folgende Aufgaben zu erfüllen:
— Kontakt und Terminvereinbarung mit den Anlagenbetreibern,
— Dokumentation und Qualitätssicherung,
— Umrüstung aller Wechselrichter nach SysStabVO,
— Umrüstung von Entkupplungsschutzeinrichtungen,
— Koordination Zentralwechselrichterumrüstung (Umrüstung nur durch Hersteller möglich),
— Statusreport gem. den gesetzlichen Vorgaben der SysStabVO.
Sofern der jeweilige Anlagenbetreiber die Umrüstung seiner PV-Anlage(n) durch einen „Wunschinstallateur“ durchführen lassen möchte, ist der Auftragnehmer auch insoweit für die komplette Abwicklung gem. den gesetzlichen Vorgaben der SysStabVO verantwortlich, d. h. der komplette Vorgang mit Preisanfrage, Beauftragung, Qualitätsprüfung, Rechnungprüfung sowie das Reporting sind vom Auftragnehmer zu organisieren und abzuwickeln. Der Anlagenbetreiber ist dabei vor der Beauftragung seines Wunschinstallateurs (Elektrofachkraft i. S. d. § 8 Abs. 1 SysStabVO) durch den Auftragnehmer darauf hinzuweisen, dass hieraus entstehende Mehrkosten vom Anlagenbetreiber selbst zu tragen sind. Zudem hat der Auftragnehmer den Auftraggeber über die vom Anlagenbetreiber gewünschte Beauftragung eines Wunschinstallateurs unverzüglich zu informieren.
Aktuell ist von einem Bedarf von ca. 1 378 umzurüstenden PV-Anlagen in allen Losen (Los 1: 353, Los 2: 381, Los 3: 644) auszugehen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-10-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-09-04.

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Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-09-04 Auftragsbekanntmachung