Umrüstung von Wechselrichtern nach SysStabV
Aufgrund der Systemstabilitätsverordnung sind Photovoltaikanlagen mit einer Anlagenleistung > 10 kwp eines bestimmten Inbetriebnahmezeitraums umzurüsten. Nachgerüstet werden müssen der / die Wechselrichter und falls vorhanden die sog. Entkupplungsschutzeinrichtungen (zentrale Frequenzüberwachung). Dabei wird entweder ein Update der Software vorgenommen oder ein elektronisches Bauteil im Wechselrichter ausgetauscht. Die Thüga AG schreibt als Servicepartner für ca. 30 ihrer Beteiligungen in deren Netzgebieten PV-Anlagen installiert sind diese Dienstleistung aus. Zum heutigem Stand kann man von einem gesicherten Bedarf von ca. 6 000 umzurüstenden Anlagen ausgehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-04-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-03-21.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2013-03-21
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Auftragsbekanntmachung
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