Vergabe des Strom-Konzessionsvertrages nach § 46 Abs. 2 EnWG für die Stadt Heiligenhaus
Die Stadt Heiligenhaus (nachfolgend: Auftraggeberin) schreibt hiermit den Abschluss eines Vertrages zur Wegebenutzung für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur allgemeinen Versorgung mit elektrischer Energie für das Stadtgebiet aus.
Der bestehende Konzessionsvertrag läuft am 1.1.2016 aus. Der neue Konzessionsvertrag soll zum 2.1.2016 beginnen und wird bis zum 1.1.2036 für die Laufzeit von 20 Jahren abgeschlossen. Der Auftragswert beträgt geschätzt 20.374.733,53 EUR.
Rechtsgrundlage ist § 46 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und die Konzessionsabgabenverordnung (KAV) für Strom und Gas. Da es sich bei der Vergabe von Wegenutzungsrechten um Dienstleistungskonzessionen handelt, sind die Regelungen des deutschen und europäischen Vergaberechts nicht anzuwenden, es sei denn, es wird ausdrücklich auf einzelne Regelungen Bezug genommen. Derzeit ist die RWE Deutschland AG, Kruppstraße 5, 45128 Essen Inhaberin des Konzessionsvertrages und Pächterin des Stromnetzes. Netzbetreiberin ist die Westnetz GmbH, Florianstraße 15-21, 44139 Dortmund. Eigentümerin und Verpächterin des Stromnetzes ist wiederum die Stadtwerke Heiligenhaus GmbH, Abtskücher Straße 30, 42579 Heiligenhaus.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-12-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-11-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2013-11-11
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Auftragsbekanntmachung
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2014-05-05
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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