Der Auftraggeber verfolgt den Stiftungszweck der Erhaltung, Pflege und Wiedernutzbarmachung des Welterbes Zeche Zollverein sowie deren Öffnung für die Allgemeinheit und die Förderung der Kultur. Bestandteil der Ausschreibung ist die Parkpflege und die Abfallbeseitigung auf Zollverein. Die Vergabe erfolgt nach zwei Losen. Das Los 1 beinhaltet die Parkpflege. Das Los 2 enthält die Abfallbeseitigung. Der Zollverein Park im Essener Norden ist kein klassischer Park im gewohnten Sinne. Er ist nach Stilllegung von Zeche und Kokerei Zollverein im Laufe der Jahre zum Teil von selbst gewachsen und so aus einer der seinerzeit größten Industrielandschaften Europas entstanden. Basierend auf dem Masterplan Freiraum betreiben Landschaftsarchitekten gemeinsam mit Künstlern, Kommunikationsdesignern und Lichtplanern seit 2005 die behutsame und schrittweise Realisierung und Weiterentwicklung des Zollverein Parks. Der Zollverein Park gehört zu den überregional bedeutsamen Standorten im Emscher Landschaftspark. Unter der Trägerschaft des Regionalverbands Ruhr (RVR) wird die Entwicklung und Koordination eines regionalen Pflegemanagements für den gesamten Emscher Landschaftspark verfolgt. Im regionalen Parkpflegewerk sind die Essentials des Zollverein Parks festgeschrieben: — Erhalt und Entwicklung des Industriewaldes, — Erhalt der historischen, denkmalgeschützten Gebäude und Anlagen und deren Umfeld, — Erhalt des historischen und Entwicklung des neuen Wegesystems, — Erhalt des Skulpturenwalds, — Erhalt und Entwicklung des Gleisboulevards, — Erhalt und Entwicklung des Emscher Park Radwegs.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-04-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-02-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-02-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Pflege von Parkanlagen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Pflege von Parkanlagen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stiftung Zollverein
Postanschrift: Gelsenkirchener Straße 181, Schacht XII; Halle 6
Postleitzahl: 45309
Postort: Essen
Kontakt
Internetadresse: http://www.zollverein.de🌏
E-Mail: rafael.woznica@zollverein.de📧
Telefon: +49 20124681302📞
Fax: +49 20124681311 📠
1. Das vom Auftraggeber gewählte Verfahren ist ein Offenes Verfahren nach Maßgabe der EG VOL/A (vgl. § 3 Abs. 1 EG VOL/A). Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
2. Die für die Angebotserstellung erforderlichen Vergabeunterlagen sind per schriftlicher Anfrage/Email bei der unter Ziffer I.1 genannten Kontaktstelle des Auftraggebers zu erhalten.
3. Zur Vorbereitung auf die Angebotsabgabe ist eine Teilnahme der Bieter an einer Ortsbesichtigung zwingend und muss von jedem Bieter wahrgenommen werden. Termine zur Ortsbesichtigung finden statt am 20.3.2013 und 21.3.2013. Eine Nichtteilnahme an der Ortsbesichtigung berechtigt den Auftraggeber zum Ausschluss des Bieters vom Vergabeverfahren. Termine zur Ortsbesichtigung sind mit der unter Ziff. I.1 genannten Kontaktstelle des Auftraggebers frühzeitig abzusprechen.
4. Die Angebote sind bis zum 2.4.2013, 14:00 Uhr (Eingang!) in einem verschlossenen Umschlag und der Aufschrift "Angebot - Ausschreibung Welterbe Zollverein - Parkpflege und Abfallbeseitigung - Nicht Öffnen!" bei der unter Ziffer I.1 genannten Stelle als Original sowie 2 x als Kopie einzureichen. Eine Verspätung führt zum Ausschluss. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne fehlende Unterlagen und Nachweise innerhalb einer noch zu bestimmenden angemessenen Frist nachzufordern.
5. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftrag dem Anwendungsbereich des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) unterliegt. Ein Verstoß gegen die hierin genannten Pflichten insbesondere zur Einhaltung der Tarifvorgaben bzw. Mindestlohnzahlung sowohl des Auftragnehmers wie auch seiner etwaigen Nachunternehmer und deren Nachunternehmer oder Verleiher von Arbeitskräften kann zum Ausschluss von diesem Verfahren wie auch von weiteren öffentlichen Vergabeverfahren, zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses und/oder zu Sanktionen (Vertragsstrafen, Bußgelder etc.) führen. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die bei der unter Ziffer I.1 genannten Stelle erhältlich sind.
6. Auskunftsersuchen der Bieter sind spätestens bis zum 26.3.2013 ausschließlich per E-Mail oder schriftlich an die unter Ziffer I.1 genannte Kontaktstelle des Auftraggebers zu richten. Später eingehende Auskunftsersuchen können möglicherweise nicht mehr rechtzeitig beantwortet werden.
1. Das vom Auftraggeber gewählte Verfahren ist ein Offenes Verfahren nach Maßgabe der EG VOL/A (vgl. § 3 Abs. 1 EG VOL/A). Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
2. Die für die Angebotserstellung erforderlichen Vergabeunterlagen sind per schriftlicher Anfrage/Email bei der unter Ziffer I.1 genannten Kontaktstelle des Auftraggebers zu erhalten.
3. Zur Vorbereitung auf die Angebotsabgabe ist eine Teilnahme der Bieter an einer Ortsbesichtigung zwingend und muss von jedem Bieter wahrgenommen werden. Termine zur Ortsbesichtigung finden statt am 20.3.2013 und 21.3.2013. Eine Nichtteilnahme an der Ortsbesichtigung berechtigt den Auftraggeber zum Ausschluss des Bieters vom Vergabeverfahren. Termine zur Ortsbesichtigung sind mit der unter Ziff. I.1 genannten Kontaktstelle des Auftraggebers frühzeitig abzusprechen.
4. Die Angebote sind bis zum 2.4.2013, 14:00 Uhr (Eingang!) in einem verschlossenen Umschlag und der Aufschrift "Angebot - Ausschreibung Welterbe Zollverein - Parkpflege und Abfallbeseitigung - Nicht Öffnen!" bei der unter Ziffer I.1 genannten Stelle als Original sowie 2 x als Kopie einzureichen. Eine Verspätung führt zum Ausschluss. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne fehlende Unterlagen und Nachweise innerhalb einer noch zu bestimmenden angemessenen Frist nachzufordern.
5. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftrag dem Anwendungsbereich des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) unterliegt. Ein Verstoß gegen die hierin genannten Pflichten insbesondere zur Einhaltung der Tarifvorgaben bzw. Mindestlohnzahlung sowohl des Auftragnehmers wie auch seiner etwaigen Nachunternehmer und deren Nachunternehmer oder Verleiher von Arbeitskräften kann zum Ausschluss von diesem Verfahren wie auch von weiteren öffentlichen Vergabeverfahren, zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses und/oder zu Sanktionen (Vertragsstrafen, Bußgelder etc.) führen. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die bei der unter Ziffer I.1 genannten Stelle erhältlich sind.
6. Auskunftsersuchen der Bieter sind spätestens bis zum 26.3.2013 ausschließlich per E-Mail oder schriftlich an die unter Ziffer I.1 genannte Kontaktstelle des Auftraggebers zu richten. Später eingehende Auskunftsersuchen können möglicherweise nicht mehr rechtzeitig beantwortet werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber verfolgt den Stiftungszweck der Erhaltung, Pflege und Wiedernutzbarmachung des Welterbes Zeche Zollverein sowie deren Öffnung für die Allgemeinheit und die Förderung der Kultur. Bestandteil der Ausschreibung ist die Parkpflege und die Abfallbeseitigung auf Zollverein. Die Vergabe erfolgt nach zwei Losen. Das Los 1 beinhaltet die Parkpflege. Das Los 2 enthält die Abfallbeseitigung.
Der Auftraggeber verfolgt den Stiftungszweck der Erhaltung, Pflege und Wiedernutzbarmachung des Welterbes Zeche Zollverein sowie deren Öffnung für die Allgemeinheit und die Förderung der Kultur. Bestandteil der Ausschreibung ist die Parkpflege und die Abfallbeseitigung auf Zollverein. Die Vergabe erfolgt nach zwei Losen. Das Los 1 beinhaltet die Parkpflege. Das Los 2 enthält die Abfallbeseitigung.
Der Zollverein Park im Essener Norden ist kein klassischer Park im gewohnten Sinne. Er ist nach Stilllegung von Zeche und Kokerei Zollverein im Laufe der Jahre zum Teil von selbst gewachsen und so aus einer der seinerzeit größten Industrielandschaften Europas entstanden. Basierend auf dem Masterplan Freiraum betreiben Landschaftsarchitekten gemeinsam mit Künstlern, Kommunikationsdesignern und Lichtplanern seit 2005 die behutsame und schrittweise Realisierung und Weiterentwicklung des Zollverein Parks. Der Zollverein Park gehört zu den überregional bedeutsamen Standorten im Emscher Landschaftspark. Unter der Trägerschaft des Regionalverbands Ruhr (RVR) wird die Entwicklung und Koordination eines regionalen Pflegemanagements für den gesamten Emscher Landschaftspark verfolgt.
Der Zollverein Park im Essener Norden ist kein klassischer Park im gewohnten Sinne. Er ist nach Stilllegung von Zeche und Kokerei Zollverein im Laufe der Jahre zum Teil von selbst gewachsen und so aus einer der seinerzeit größten Industrielandschaften Europas entstanden. Basierend auf dem Masterplan Freiraum betreiben Landschaftsarchitekten gemeinsam mit Künstlern, Kommunikationsdesignern und Lichtplanern seit 2005 die behutsame und schrittweise Realisierung und Weiterentwicklung des Zollverein Parks. Der Zollverein Park gehört zu den überregional bedeutsamen Standorten im Emscher Landschaftspark. Unter der Trägerschaft des Regionalverbands Ruhr (RVR) wird die Entwicklung und Koordination eines regionalen Pflegemanagements für den gesamten Emscher Landschaftspark verfolgt.
Im regionalen Parkpflegewerk sind die Essentials des Zollverein Parks festgeschrieben:
— Erhalt und Entwicklung des Industriewaldes,
— Erhalt der historischen, denkmalgeschützten Gebäude und Anlagen und deren Umfeld,
— Erhalt des historischen und Entwicklung des neuen Wegesystems,
— Erhalt des Skulpturenwalds,
— Erhalt und Entwicklung des Gleisboulevards,
— Erhalt und Entwicklung des Emscher Park Radwegs.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Parkpflege
Kurze Beschreibung:
Los 1: Parkpflege— Reinigung unterschiedlich befestigter Flächen, überwiegend wöchentlich, ca. 90 000 m²,— Rasenflächen, 10-schürig, ca. 35 000 m²,— Wiesenflächen, 2-schürig, ca. 27 000 m²,— Hainflächen, extensive Pflege, ca. 32 000 m²,— Stauden/ Hochstauden/ Pioniergehölze/ Sukzessionsflächen, extensive Pflege, ca. 14 000 m²,— Stauden/ Hochstauden/ Sukzessionsflächen, intensive Pflege, ca. 3 500 m²,— Instandhaltung/ Reinigung verschiedener Wasserflächen, ca. 6 000 m²,— Reinigung verschiedener Spielplatzflächen, ca. 2 200 m²,— Regel-Baumkontrolle/ Baumkataster/ Baumpflege, ca. 400 Einzelbäume und ca. 208 000 m² Baumgruppen und Waldflächen.
— Stauden/ Hochstauden/ Sukzessionsflächen, intensive Pflege, ca. 3 500 m²,
— Instandhaltung/ Reinigung verschiedener Wasserflächen, ca. 6 000 m²,
— Reinigung verschiedener Spielplatzflächen, ca. 2 200 m²,
— Regel-Baumkontrolle/ Baumkataster/ Baumpflege, ca. 400 Einzelbäume und ca. 208 000 m² Baumgruppen und Waldflächen.
Menge oder Umfang: Siehe - 1) Kurze Beschreibung.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Abfallbeseitigung
Kurze Beschreibung:
Die Intensität der Abfallbeseitigung unterscheidet sich sowohl saisonal wie auch nach Nutzungsintensität und Repräsentationscharakter der…
… Flächen.— Abfallbeseitigung auf unterschiedlich befestigten Flächen, ca. 90 000 m²,— Abfallbeseitigung auf unterschiedlichen Vegetationsflächen, ca. 130 000 m²,— Abfallbeseitigung auf unterschiedlichen Wasserflächen, ca. 13 000 m²,— Abfallbeseitigung auf verschiedenen Spielplatzflächen, ca. 2 200 m²,— Abfallbeseitigung auf Waldflächen, ca. 200 000 m²,— Abfalleimerleerung, ca. 80 Stück.
… Flächen.
— Abfallbeseitigung auf unterschiedlich befestigten Flächen, ca. 90 000 m²,
— Abfallbeseitigung auf unterschiedlichen Vegetationsflächen, ca. 130 000 m²,
— Abfallbeseitigung auf unterschiedlichen Wasserflächen, ca. 13 000 m²,
— Abfallbeseitigung auf verschiedenen Spielplatzflächen, ca. 2 200 m²,
— Abfallbeseitigung auf Waldflächen, ca. 200 000 m²,
— Abfalleimerleerung, ca. 80 Stück.
Menge oder Umfang: siehe - 1) Kurze Beschreibung -
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag läuft zunächst zwei Jahre mit der Option seitens des Auftraggebers den Vertrag zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die unter III.2.1) geforderten Erklärungen sind vom Bieter durch Unterschrift auf dem Angebotsvordruck abzugeben, der bei der unter Ziff. I.1 genannten Kontaktstelle erhältlich ist, siehe auch Ziff. VI.3. Bei Bietergemeinschaften sind von jedem Mitglied der Gemeinschaft die geforderten Eigenerklärungen zur persönlichen Lage des Wirtschaftsteilnehmers mit dem Angebot abzugeben, indem jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die jeweils beizufügenden Eigenerklärungen als Anlage zum Angebotsschreiben beifügt. Der Auftraggeber behält sich vor, von dem Bieter/der Bietergemeinschaft, der/die nach Abschluss der Angebotsprüfung den Zuschlag erhalten soll, Nachweise zur persönlichen Lage zu verlangen, die belegen, dass die mit Angebotseinreichung abgegebenen Eigenerklärungen wahrheitsgemäß erfolgten.
Die unter III.2.1) geforderten Erklärungen sind vom Bieter durch Unterschrift auf dem Angebotsvordruck abzugeben, der bei der unter Ziff. I.1 genannten Kontaktstelle erhältlich ist, siehe auch Ziff. VI.3. Bei Bietergemeinschaften sind von jedem Mitglied der Gemeinschaft die geforderten Eigenerklärungen zur persönlichen Lage des Wirtschaftsteilnehmers mit dem Angebot abzugeben, indem jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die jeweils beizufügenden Eigenerklärungen als Anlage zum Angebotsschreiben beifügt. Der Auftraggeber behält sich vor, von dem Bieter/der Bietergemeinschaft, der/die nach Abschluss der Angebotsprüfung den Zuschlag erhalten soll, Nachweise zur persönlichen Lage zu verlangen, die belegen, dass die mit Angebotseinreichung abgegebenen Eigenerklärungen wahrheitsgemäß erfolgten.
Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:
a) Eigenerklärung, dass der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist (mit Angebotsabgabe
durch Unterschrift auf dem Angebotsschreiben zu bestätigen).
b) Der Bieter muss durch Unterschrift auf dem Angebotsschreiben erklären,
— dass gemäß § 6 EG Abs. 6 VOL/A über sein Vermögen weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— dass sich sein Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
— dass er nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
— dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
— dass er im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat.
— dass ihm keine strafrechtlichen Verurteilungen seiner verantwortlichen Mitarbeiter wegen eines der in § 6 EG Abs. 4 VOL/A aufgezählten Tatbestände bekannt sind,
— dass er im Auftragsfall seinen Arbeitnehmern gem. § 4 Abs. 1 TVgG-NRW bei der Ausführung der Leistung, die dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799), in der jeweils geltenden Fassung unterfällt, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewähren wird, die durch einen für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder eine nach den §§ 7 oder 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes erlassene Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden. Dies gilt entsprechend für Mindestentgelte, die aufgrund der Vorschriften des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 802-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. April 2009 (BLBl. I S. 818), für den jeweiligen Wirtschaftszweig in der jeweils geltenden Fassung festgesetzt worden sind,
— dass er im Auftragsfall seinen Arbeitnehmern gem. § 4 Abs. 1 TVgG-NRW bei der Ausführung der Leistung, die dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799), in der jeweils geltenden Fassung unterfällt, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewähren wird, die durch einen für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder eine nach den §§ 7 oder 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes erlassene Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden. Dies gilt entsprechend für Mindestentgelte, die aufgrund der Vorschriften des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 802-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. April 2009 (BLBl. I S. 818), für den jeweiligen Wirtschaftszweig in der jeweils geltenden Fassung festgesetzt worden sind,
— dass er gem. § 9 TVgG-NRW Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158), zuletzt geändert durch Artikel 26 des Gesetzes vom 20. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2854), in der jeweils geltenden Fassung bei der Ausführung der Leistung, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht wird, für die gleiche Tätigkeit ebenso entlohnen wird wie die regulär Beschäftigten,
— dass er gem. § 9 TVgG-NRW Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158), zuletzt geändert durch Artikel 26 des Gesetzes vom 20. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2854), in der jeweils geltenden Fassung bei der Ausführung der Leistung, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht wird, für die gleiche Tätigkeit ebenso entlohnen wird wie die regulär Beschäftigten,
— dass er sich gem. § 9 TVgG-NRW von einem von ihm beauftragten Nachunternehmer oder beauftragten Verleiher von Arbeitskräften eine Verpflichtungserklärung im Sinne von § 4 TVgG-NRW ebenso abgeben lassen wird, wie für alle weiteren Nachunternehmer der des Nachunternehmers,
— dass er sich gem. § 9 TVgG-NRW von einem von ihm beauftragten Nachunternehmer oder beauftragten Verleiher von Arbeitskräften eine Verpflichtungserklärung im Sinne von § 4 TVgG-NRW ebenso abgeben lassen wird, wie für alle weiteren Nachunternehmer der des Nachunternehmers,
— dass ihm bewusst ist, dass ein nachweislich schuldhafter Verstoß gegen seine Verpflichtungen aus den vorgenannten Erklärungen im Sinne von §§ 4 und 9 TVgG-NRW gem. § 12 TVgG-NRW
1) den Ausschluss seines Unternehmens von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat,
2) den Ausschluss seines Unternehmens für die Dauer von bis zu drei Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge der ausschließenden Vergabestelle zur Folge haben kann und ein solcher Ausschluss nach § 6 Korruptionsbekämpfungsgesetz dem Vergaberegister beim Finanzministerium des Landes Nordrhein Westfalen mitgeteilt wird,
2) den Ausschluss seines Unternehmens für die Dauer von bis zu drei Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge der ausschließenden Vergabestelle zur Folge haben kann und ein solcher Ausschluss nach § 6 Korruptionsbekämpfungsgesetz dem Vergaberegister beim Finanzministerium des Landes Nordrhein Westfalen mitgeteilt wird,
3) nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
— dass im Sinne des § 16 Abs. 5, Satz 1 TVgG-NRW die Voraussetzungen für einen Ausschluss vom Wettbewerb gem. § 13 Abs. 1 TVgG-NRW nicht vorliegen.
— dass er die deutschen Gesetze einhält.
c) Soweit der Bieter/die Bietergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer für die Erbringung von Teilen der ausgeschriebenen Leistungen einzusetzen, so sind die unter lit. b) genannten Erklärungen zur Tariftreue gemäß §§ 4 und 9 TVgG-NRW auch von diesen wie auch von etwaigen Nachunternehmern der Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen. Für die Erklärungen durch Nachunternehmer ist das Formular „Tariftreueerklärung“ dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben beizufügen, das bei der unter Ziff. I.1 genannten Kontaktstelle zu erhalten ist, siehe auch Ziff. VI.3. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich auf § 9 TVgG-NRW hingewiesen.
c) Soweit der Bieter/die Bietergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer für die Erbringung von Teilen der ausgeschriebenen Leistungen einzusetzen, so sind die unter lit. b) genannten Erklärungen zur Tariftreue gemäß §§ 4 und 9 TVgG-NRW auch von diesen wie auch von etwaigen Nachunternehmern der Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen. Für die Erklärungen durch Nachunternehmer ist das Formular „Tariftreueerklärung“ dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben beizufügen, das bei der unter Ziff. I.1 genannten Kontaktstelle zu erhalten ist, siehe auch Ziff. VI.3. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich auf § 9 TVgG-NRW hingewiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die unter III.2.2) geforderten Erklärungen sind vom Bieter durch Unterschrift auf dem Angebotsvordruck abzugeben, der bei der unter Ziff. I.1 genannten Kontaktstelle zu erhalten ist, siehe auch Ziff. VI.3. Bei Bietergemeinschaften sind von jedem Mitglied der Gemeinschaft die geforderten Eigenerklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Wirtschaftsteilnehmers mit dem Angebot abzugeben, indem jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die jeweils beizufügenden Eigenerklärungen als Anlage zum Angebotsschreiben beifügt. Der Auftraggeber behält sich vor, von dem Bieter/der Bietergemeinschaft, der/die nach Abschluss der Angebotsprüfung den Zuschlag erhalten soll, Nachweise zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu verlangen, die belegen, dass die mit Angebotseinreichung abgegebenen Eigenerklärungen wahrheitsgemäß erfolgten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die unter III.2.2) geforderten Erklärungen sind vom Bieter durch Unterschrift auf dem Angebotsvordruck abzugeben, der bei der unter Ziff. I.1 genannten Kontaktstelle zu erhalten ist, siehe auch Ziff. VI.3. Bei Bietergemeinschaften sind von jedem Mitglied der Gemeinschaft die geforderten Eigenerklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Wirtschaftsteilnehmers mit dem Angebot abzugeben, indem jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die jeweils beizufügenden Eigenerklärungen als Anlage zum Angebotsschreiben beifügt. Der Auftraggeber behält sich vor, von dem Bieter/der Bietergemeinschaft, der/die nach Abschluss der Angebotsprüfung den Zuschlag erhalten soll, Nachweise zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu verlangen, die belegen, dass die mit Angebotseinreichung abgegebenen Eigenerklärungen wahrheitsgemäß erfolgten.
Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:
a) Eigenerklärung, dass die Beiträge zur Berufsgenossenschaft ordnungsgemäß entrichtet werden (mit Angebotsabgabe durch Unterschrift auf dem Angebotsschreiben zu bestätigen).
b) Im Angebotsschreiben sind vom Bieter der Gesamtumsatz des Unternehmens sowie der Umsatz aus Leistungen, die mit der zu vergebenden Gesamtleistung oder Teilen dieser Leistung vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Geschäftsjahre
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b) Im Angebotsschreiben sind vom Bieter der Gesamtumsatz des Unternehmens sowie der Umsatz aus Leistungen, die mit der zu vergebenden Gesamtleistung oder Teilen dieser Leistung vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Geschäftsjahre
2010, 2011, 2012 bzw., sofern die Umsätze für das Jahr 2012 noch nicht bilanziert wurden, für die Geschäftsjahre 2009, 2010, 2011).
c) Eigenerklärung, dass der Bieter eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindest-Deckungssummen hat bzw. im Auftragsfall
unverzüglich abschließen wird (mit Angebotsabgabe durch Unterschrift auf dem Angebotsschreiben zu bestätigen):
Die unter III.2.3) geforderten Erklärungen sind vom Bieter durch Unterschrift auf dem Angebotsvordruck abzugeben, der bei der unter Ziff. I.1 genannten Kontaktstelle zu erhalten ist, siehe auch Ziff. VI.3. Bei Bietergemeinschaften sind Eigenerklärungen zur geforderten technischen Leistungsfähigkeit von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft „nur“ jeweils zu den von ihnen erbrachten Teilleistungen beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, von dem Bieter/der Bietergemeinschaft, der/die nach Abschluss der Angebotsprüfung den Zuschlag erhalten soll, Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit zu verlangen, die belegen, dass die mit Angebotseinreichung abgegebenen Eigenerklärungen wahrheitsgemäß erfolgten.
Die unter III.2.3) geforderten Erklärungen sind vom Bieter durch Unterschrift auf dem Angebotsvordruck abzugeben, der bei der unter Ziff. I.1 genannten Kontaktstelle zu erhalten ist, siehe auch Ziff. VI.3. Bei Bietergemeinschaften sind Eigenerklärungen zur geforderten technischen Leistungsfähigkeit von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft „nur“ jeweils zu den von ihnen erbrachten Teilleistungen beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, von dem Bieter/der Bietergemeinschaft, der/die nach Abschluss der Angebotsprüfung den Zuschlag erhalten soll, Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit zu verlangen, die belegen, dass die mit Angebotseinreichung abgegebenen Eigenerklärungen wahrheitsgemäß erfolgten.
Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:
a) Angaben über die Betriebsstätte, welche die Leistung ausführt sowie Erläuterung zur Sicherstellung der Dienstleistungserbringung, sofern die zuständige Betriebsstätte nicht im 75 km Radius des Ausführungsortes liegt (dies umfasst mindestens die Sicherstellung der Betreuung durch die Objektleitung). Hierfür ist das Formular „Firmen- und Bieterprofil“ auszufüllen und dem Angebot beizufügen, das bei der unter Ziff. I.1 genannten Kontaktstelle zu erhalten ist, siehe auch Ziff. VI.3.
a) Angaben über die Betriebsstätte, welche die Leistung ausführt sowie Erläuterung zur Sicherstellung der Dienstleistungserbringung, sofern die zuständige Betriebsstätte nicht im 75 km Radius des Ausführungsortes liegt (dies umfasst mindestens die Sicherstellung der Betreuung durch die Objektleitung). Hierfür ist das Formular „Firmen- und Bieterprofil“ auszufüllen und dem Angebot beizufügen, das bei der unter Ziff. I.1 genannten Kontaktstelle zu erhalten ist, siehe auch Ziff. VI.3.
b) Erläuterung der Qualifikation der Mitglieder des Startup-Teams und der mit der Objektleitung betrauten Person. Hierfür ist ebenfalls das Formular „Firmen- und Bieterprofil“ auszufüllen und dem Angebot beizufügen, das bei der unter Ziff. I.1 genannten Kontaktstelle zu erhalten ist, siehe auch Ziff. VI.3.
b) Erläuterung der Qualifikation der Mitglieder des Startup-Teams und der mit der Objektleitung betrauten Person. Hierfür ist ebenfalls das Formular „Firmen- und Bieterprofil“ auszufüllen und dem Angebot beizufügen, das bei der unter Ziff. I.1 genannten Kontaktstelle zu erhalten ist, siehe auch Ziff. VI.3.
c) Eigenerklärung, dass die mit der Objektleitung betraute(n) Person(en) die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen und das Reinigungspersonal über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt, um sich mit dem Personal des Auftraggebers verständigen zu können (mit Angebotsabgabe durch Unterschrift auf dem Angebotsschreiben zu bestätigen).
c) Eigenerklärung, dass die mit der Objektleitung betraute(n) Person(en) die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen und das Reinigungspersonal über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt, um sich mit dem Personal des Auftraggebers verständigen zu können (mit Angebotsabgabe durch Unterschrift auf dem Angebotsschreiben zu bestätigen).
d) Nennung von Referenzen zum Nachweis, dass der Bieter über Erfahrungen mit vergleichbaren Objektarten (vorzugsweise denkmalgeschützte Objekte oder Anlagen), die eine vergleichbare Größenordnung darstellen, verfügt. Die Referenzen dürfen vom Tag der Angebotsfrist zurückgerechnet nicht älter als 3 Kalenderjahre sein. Ausreichend ist, wenn die Referenzleistung in einem der drei Kalenderjahre ausgeübt wurde oder im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist noch ausgeübt wird.
d) Nennung von Referenzen zum Nachweis, dass der Bieter über Erfahrungen mit vergleichbaren Objektarten (vorzugsweise denkmalgeschützte Objekte oder Anlagen), die eine vergleichbare Größenordnung darstellen, verfügt. Die Referenzen dürfen vom Tag der Angebotsfrist zurückgerechnet nicht älter als 3 Kalenderjahre sein. Ausreichend ist, wenn die Referenzleistung in einem der drei Kalenderjahre ausgeübt wurde oder im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist noch ausgeübt wird.
Der Ausführungsbeginn kann außerhalb dieses Zeitraums liegen. Die Leistung muss jedoch für mindestens ein Jahr ununterbrochen erbracht worden sein. Zu jeder Referenz sind die ausgeführten Leistungen, die Ausführungsdauer, der Umsatz, der jeweilige Ansprechpartner mit Name, Funktion und Telefonnummer sowie die zu reinigende Fläche zu benennen.
Der Ausführungsbeginn kann außerhalb dieses Zeitraums liegen. Die Leistung muss jedoch für mindestens ein Jahr ununterbrochen erbracht worden sein. Zu jeder Referenz sind die ausgeführten Leistungen, die Ausführungsdauer, der Umsatz, der jeweilige Ansprechpartner mit Name, Funktion und Telefonnummer sowie die zu reinigende Fläche zu benennen.
Hierfür ist das Formular „Referenzen“ auszufüllen und dem Angebot beizufügen, das bei der unter der Ziff. I.1 genannten Kontakstelle zu erhalten ist, siehe auch Ziff. VI.3.
e) Überzeugende Erläuterungen oder Nachweise über die strukturierte Prozessführung im Unternehmen hinsichtlich von Maßnahmen zur Qualitätssicherung sowie Umweltmanagementmaßnahmen zur Vermeidung von Umweltbelastungen (selbst vom Bieter zu erstellen und dem Angebot beizufügen).
e) Überzeugende Erläuterungen oder Nachweise über die strukturierte Prozessführung im Unternehmen hinsichtlich von Maßnahmen zur Qualitätssicherung sowie Umweltmanagementmaßnahmen zur Vermeidung von Umweltbelastungen (selbst vom Bieter zu erstellen und dem Angebot beizufügen).
f) Soweit sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft für den Nachweis seiner/ihrer technischen Leistungsfähigkeit auf Nachweise von Nachunternehmen beruft, sind die entsprechenden Teilleistungen und die Nachunternehmen bereits mit dem Angebot zu benennen. Hierfür ist das Formular „Nachunternehmerleistungen“ zu verwenden und
f) Soweit sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft für den Nachweis seiner/ihrer technischen Leistungsfähigkeit auf Nachweise von Nachunternehmen beruft, sind die entsprechenden Teilleistungen und die Nachunternehmen bereits mit dem Angebot zu benennen. Hierfür ist das Formular „Nachunternehmerleistungen“ zu verwenden und
dem Angebot beizufügen, das bei der unter Ziff. I.1 genannten Kontaktstelle erhältlich ist, siehe auch Ziff. VI.3. Zugleich ist für den jeweiligen Nachunternehmer in diesem Fall gesondert das Formular „Referenzen“ auszufüllen, und dem Angebot beizufügen, das bei der unter der Ziff. I.1 genannten Kontakstelle zu erhalten ist, siehe auch Ziff. VI.3.
dem Angebot beizufügen, das bei der unter Ziff. I.1 genannten Kontaktstelle erhältlich ist, siehe auch Ziff. VI.3. Zugleich ist für den jeweiligen Nachunternehmer in diesem Fall gesondert das Formular „Referenzen“ auszufüllen, und dem Angebot beizufügen, das bei der unter der Ziff. I.1 genannten Kontakstelle zu erhalten ist, siehe auch Ziff. VI.3.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend unter Benennung eines vertretungsberechtigten Mitglieds. Die Beteiligung eines Unternehmens in verschiedenen Bietergemeinschaften ist unzulässig. Die Beteiligung eines Unternehmens sowohl als Bieter oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft wie auch als Nachunternehmer eines anderen Bieters oder einer anderen Bietergemeinschaft ist ebenfalls unzulässig, wenn der Bieter/die Bietergemeinschaft nicht spätestens mit seinem/ihren Angebot nachweisen kann, dass er/sie keine Kenntnis von dem Angebotspreis und der Angebotskalkulation des jeweils anderen Bieters bzw. der anderen Bietergemeinschaft erhält.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend unter Benennung eines vertretungsberechtigten Mitglieds. Die Beteiligung eines Unternehmens in verschiedenen Bietergemeinschaften ist unzulässig. Die Beteiligung eines Unternehmens sowohl als Bieter oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft wie auch als Nachunternehmer eines anderen Bieters oder einer anderen Bietergemeinschaft ist ebenfalls unzulässig, wenn der Bieter/die Bietergemeinschaft nicht spätestens mit seinem/ihren Angebot nachweisen kann, dass er/sie keine Kenntnis von dem Angebotspreis und der Angebotskalkulation des jeweils anderen Bieters bzw. der anderen Bietergemeinschaft erhält.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-06-01 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Stiftung Zollverein
Rafael Woznica
Internetadresse: www.zollverein.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-05-01 📅
Datum des Endes: 2015-04-30 📅
Zusätzliche Informationen
1. Das vom Auftraggeber gewählte Verfahren ist ein Offenes Verfahren nach Maßgabe der EG VOL/A (vgl. § 3 Abs. 1 EG VOL/A). Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
1. Das vom Auftraggeber gewählte Verfahren ist ein Offenes Verfahren nach Maßgabe der EG VOL/A (vgl. § 3 Abs. 1 EG VOL/A). Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
2. Die für die Angebotserstellung erforderlichen Vergabeunterlagen sind per schriftlicher Anfrage/Email bei der unter Ziffer I.1 genannten Kontaktstelle des Auftraggebers zu erhalten.
3. Zur Vorbereitung auf die Angebotsabgabe ist eine Teilnahme der Bieter an einer Ortsbesichtigung zwingend und muss von jedem Bieter wahrgenommen werden. Termine zur Ortsbesichtigung finden statt am 20.3.2013 und 21.3.2013. Eine Nichtteilnahme an der Ortsbesichtigung berechtigt den Auftraggeber zum Ausschluss des Bieters vom Vergabeverfahren. Termine zur Ortsbesichtigung sind mit der unter Ziff. I.1 genannten Kontaktstelle des Auftraggebers frühzeitig abzusprechen.
3. Zur Vorbereitung auf die Angebotsabgabe ist eine Teilnahme der Bieter an einer Ortsbesichtigung zwingend und muss von jedem Bieter wahrgenommen werden. Termine zur Ortsbesichtigung finden statt am 20.3.2013 und 21.3.2013. Eine Nichtteilnahme an der Ortsbesichtigung berechtigt den Auftraggeber zum Ausschluss des Bieters vom Vergabeverfahren. Termine zur Ortsbesichtigung sind mit der unter Ziff. I.1 genannten Kontaktstelle des Auftraggebers frühzeitig abzusprechen.
4. Die Angebote sind bis zum 2.4.2013, 14:00 Uhr (Eingang!) in einem verschlossenen Umschlag und der Aufschrift "Angebot - Ausschreibung Welterbe Zollverein - Parkpflege und Abfallbeseitigung - Nicht Öffnen!" bei der unter Ziffer I.1 genannten Stelle als Original sowie 2 x als Kopie einzureichen. Eine Verspätung führt zum Ausschluss. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne fehlende Unterlagen und Nachweise innerhalb einer noch zu bestimmenden angemessenen Frist nachzufordern.
4. Die Angebote sind bis zum 2.4.2013, 14:00 Uhr (Eingang!) in einem verschlossenen Umschlag und der Aufschrift "Angebot - Ausschreibung Welterbe Zollverein - Parkpflege und Abfallbeseitigung - Nicht Öffnen!" bei der unter Ziffer I.1 genannten Stelle als Original sowie 2 x als Kopie einzureichen. Eine Verspätung führt zum Ausschluss. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne fehlende Unterlagen und Nachweise innerhalb einer noch zu bestimmenden angemessenen Frist nachzufordern.
5. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftrag dem Anwendungsbereich des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) unterliegt. Ein Verstoß gegen die hierin genannten Pflichten insbesondere zur Einhaltung der Tarifvorgaben bzw. Mindestlohnzahlung sowohl des Auftragnehmers wie auch seiner etwaigen Nachunternehmer und deren Nachunternehmer oder Verleiher von Arbeitskräften kann zum Ausschluss von diesem Verfahren wie auch von weiteren öffentlichen Vergabeverfahren, zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses und/oder zu Sanktionen (Vertragsstrafen, Bußgelder etc.) führen. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die bei der unter Ziffer I.1 genannten Stelle erhältlich sind.
5. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftrag dem Anwendungsbereich des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) unterliegt. Ein Verstoß gegen die hierin genannten Pflichten insbesondere zur Einhaltung der Tarifvorgaben bzw. Mindestlohnzahlung sowohl des Auftragnehmers wie auch seiner etwaigen Nachunternehmer und deren Nachunternehmer oder Verleiher von Arbeitskräften kann zum Ausschluss von diesem Verfahren wie auch von weiteren öffentlichen Vergabeverfahren, zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses und/oder zu Sanktionen (Vertragsstrafen, Bußgelder etc.) führen. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die bei der unter Ziffer I.1 genannten Stelle erhältlich sind.
6. Auskunftsersuchen der Bieter sind spätestens bis zum 26.3.2013 ausschließlich per E-Mail oder schriftlich an die unter Ziffer I.1 genannte Kontaktstelle des Auftraggebers zu richten. Später eingehende Auskunftsersuchen können möglicherweise nicht mehr rechtzeitig beantwortet werden.
6. Auskunftsersuchen der Bieter sind spätestens bis zum 26.3.2013 ausschließlich per E-Mail oder schriftlich an die unter Ziffer I.1 genannte Kontaktstelle des Auftraggebers zu richten. Später eingehende Auskunftsersuchen können möglicherweise nicht mehr rechtzeitig beantwortet werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2114753637📞
Fax: +49 2114753335 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2013/S 035-055612 (2013-02-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-08-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 191 904,72 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1. Das vom Auftraggeber gewählte Verfahren ist ein Offenes Verfahren nach Maßgabe der EG VOL/A (vgl. § 3 Abs. 1 EG VOL/A). Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
2. Die für die Angebotserstellung erforderlichen Vergabeunterlagen sind per schriftlicher Anfrage/E-Mail bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle des Auftraggebers zu erhalten.
3. Zur Vorbereitung auf die Angebotsabgabe ist eine Teilnahme der Bieter an einer Ortsbesichtigung zwingend und muss von jedem Bieter wahrgenommen werden. Termine zur Ortsbesichtigung finden statt am 20.3.2013 und 21.3.2013. Eine Nichtteilnahme an der Ortsbesichtigung berechtigt den Auftraggeber zum Ausschluss des Bieters vom Vergabeverfahren. Termine zur Ortsbesichtigung sind mit der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle des Auftraggebers frühzeitig abzusprechen.
4. Die Angebote sind bis zum 2.4.2013, 14:00 Uhr (Eingang!) in einem verschlossenen Umschlag und der Aufschrift „Angebot – Ausschreibung Welterbe Zollverein – Parkpflege und Abfallbeseitigung – Nicht Öffnen!“ bei der unter Ziffer I.1) genannten Stelle als Original sowie 2 x als Kopie einzureichen. Eine Verspätung führt zum Ausschluss. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne fehlende Unterlagen und Nachweise innerhalb einer noch zu bestimmenden angemessenen Frist nachzufordern.
5. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftrag dem Anwendungsbereich des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) unterliegt. Ein Verstoß gegen die hierin genannten Pflichten insbesondere zur Einhaltung der Tarifvorgaben bzw. Mindestlohnzahlung sowohl des Auftragnehmers wie auch seiner etwaigen Nachunternehmer und deren Nachunternehmer oder Verleiher von Arbeitskräften kann zum Ausschluss von diesem Verfahren wie auch von weiteren öffentlichen Vergabeverfahren, zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses und/oder zu Sanktionen (Vertragsstrafen, Bußgelder etc.) führen. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die bei der unter Ziffer I.1) genannten Stelle erhältlich sind.
6. Auskunftsersuchen der Bieter sind spätestens bis zum 26.3.2013 ausschließlich per E-Mail oder schriftlich an die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle des Auftraggebers zu richten. Später eingehende Auskunftsersuchen können möglicherweise nicht mehr rechtzeitig beantwortet werden.
1. Das vom Auftraggeber gewählte Verfahren ist ein Offenes Verfahren nach Maßgabe der EG VOL/A (vgl. § 3 Abs. 1 EG VOL/A). Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
2. Die für die Angebotserstellung erforderlichen Vergabeunterlagen sind per schriftlicher Anfrage/E-Mail bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle des Auftraggebers zu erhalten.
3. Zur Vorbereitung auf die Angebotsabgabe ist eine Teilnahme der Bieter an einer Ortsbesichtigung zwingend und muss von jedem Bieter wahrgenommen werden. Termine zur Ortsbesichtigung finden statt am 20.3.2013 und 21.3.2013. Eine Nichtteilnahme an der Ortsbesichtigung berechtigt den Auftraggeber zum Ausschluss des Bieters vom Vergabeverfahren. Termine zur Ortsbesichtigung sind mit der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle des Auftraggebers frühzeitig abzusprechen.
4. Die Angebote sind bis zum 2.4.2013, 14:00 Uhr (Eingang!) in einem verschlossenen Umschlag und der Aufschrift „Angebot – Ausschreibung Welterbe Zollverein – Parkpflege und Abfallbeseitigung – Nicht Öffnen!“ bei der unter Ziffer I.1) genannten Stelle als Original sowie 2 x als Kopie einzureichen. Eine Verspätung führt zum Ausschluss. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne fehlende Unterlagen und Nachweise innerhalb einer noch zu bestimmenden angemessenen Frist nachzufordern.
5. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftrag dem Anwendungsbereich des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) unterliegt. Ein Verstoß gegen die hierin genannten Pflichten insbesondere zur Einhaltung der Tarifvorgaben bzw. Mindestlohnzahlung sowohl des Auftragnehmers wie auch seiner etwaigen Nachunternehmer und deren Nachunternehmer oder Verleiher von Arbeitskräften kann zum Ausschluss von diesem Verfahren wie auch von weiteren öffentlichen Vergabeverfahren, zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses und/oder zu Sanktionen (Vertragsstrafen, Bußgelder etc.) führen. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die bei der unter Ziffer I.1) genannten Stelle erhältlich sind.
6. Auskunftsersuchen der Bieter sind spätestens bis zum 26.3.2013 ausschließlich per E-Mail oder schriftlich an die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle des Auftraggebers zu richten. Später eingehende Auskunftsersuchen können möglicherweise nicht mehr rechtzeitig beantwortet werden.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Angebotspreis (80)
2. Qualität des Konzepts auf Basis des beigefügten Fragenkatalogs (20)
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-04-26 📅
Name: HVG Grünflächenmanagement GmbH
Postanschrift: Bergmannsglückstraße 35
Postort: Gelsenkirchen
Postleitzahl: 45896
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Quelle: OJS 2014/S 149-268606 (2014-08-04)