Der Auftragnehmer übernimmt die Zählerstandsdatenerfassung von Elektrizitätszählern in den Gebieten Hamburg und/oder Berlin. Hierzu gehören die visuelle Ablesung von Elektrizitätszählern, die elektronische Leistung-/Lastgangdatenerfassung von Elektrizitätszählern sowie der Prozess der Kundenselbstablesung von Elektrizitätszählern.
Los 1:
Kundenselbstablesung in Hamburg und Berlin
Rollierendes Verfahren:
— ca. 500 000 Stück/p.a. in Hamburg, ca. 150 000 in Berlin.
Stichtagsablesung:
— ca. 30 000 Stück/p.a. in Hamburg, ca. 40 000 in Berlin.
Los 2:
Visuelle Ablesung in Hamburg:
Rollierendes Verfahren:
1 Tarifzähler 550 000 Stück/p.a.,
2 Tarifzähler 20 000/Stück p.a.,
Leistungszähler 5 000 Stück/p.a.
Stichtagsablesung und Extraablesung:
Leistungszähler 800 Stück/p.a. (30.6.xx).
Leistungszähler 800 Stück/p.a. (31.12.xx).
Bei 1 und 2 Tarifzählern erfolgt die Zählerstandsdatenerfassung durch manuelle Eingabe in das MDE, bei Leistungszählern erfolgt die Erfassung über eine elektronische optische Schnittstelle.
Lastgangdatenerfassung:
Auslesung von Jahreslastgängen ca. 100 Stück/p.a.,
Auslesung von Monatslastgängen ca. 4 000 Stück/p.a.
Los 3:
Visuelle Ablesung in Berlin:
Rollierendes Verfahren:
1 Tarifzähler 2 000 000 Stück/p.a.,
2 Tarifzähler 6 000/Stück p.a.,
Stichtagsablesung und Extraablesung:
1 Tarifzähler 4 000 Stück/p.a. (30.6.xx),
1 Tarifzähler 12 000 Stück/p.a. (31.12.xx).
Bei 1 und 2 Tarifzählern erfolgt die Zählerstandsdatenerfassung durch manuelle Eingabe in das MDE, bei Leistungszählern erfolgt die Erfassung über eine elektronische optische Schittstelle.
Lastgangdatenerfassung:
Monatslastgang ca. 14 000 Stück/p.a.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-01-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-12-11.
“1) Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag rechtswirksam eigenhändig unterzeichnet ist und dass sämtliche in der Bekanntmachung angegebenen...”
1) Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag rechtswirksam eigenhändig unterzeichnet ist und dass sämtliche in der Bekanntmachung angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Zwingende Angaben, d. h. solche, die zwingend vorzulegen sind, sind als „Mindestbedingungen“ gekennzeichnet,
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Quelle: OJS 2013/S 241-420199 (2013-12-11)
Ergänzende Angaben (2014-01-24) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben