Die unter Nr. III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind möglichst entsprechend der genannten Reihenfolge sortiert und durch Registerblätter getrennt einzureichen. Es wird gebeten auf Einlegefolien oder ähnliches zu verzichten. Für den Fall, dass Nachunternehmer eingesetztwerden sollen, sind die oben unter III.2.1) - 2.3) genannten Eignungsnachweise von jedem Nachunternehmer einzureichen. Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die oben unter III.2.1) -