2 Stück HLF 20 mit Beladung

Stadt Düren -Amt für Feuer- und Zivilschutz-

Für beide Fahrzeuge gilt folgender Einsatz- und Verwendungszweck:
Diese Dürener Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug (HLF) soll mit seiner Besatzung als selbstständige taktische Einheit oder im Zugverband die Aufgabenerfüllung in den Bereichen der Brandbekämpfung, der technischen Hilfeleistung auch größeren Umfangs, der rettungsdienstlichen Erstversorgung sowie Gefahrstoffeinsätze durchführen können.
Die Beschaffung des Fahrgestelles mit weitergehendem feuerwehrtechnischen Aus- und Aufbau zum HLF 20 soll in Anlehnung an die Norm DIN 14530 Teil 27 (Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20) erfolgen. Das Fahrzeug soll als Zweiachs-Frontlenkerfahrgestell konzipiert werden und muss für den Antrieb einer Feuerlöschkreiselpumpe und zur Aufnahme eines feuerwehrtechnischen Aufbaues gemäß dem Anforderungsprofil der vorliegenden Leistungsbeschreibung geeignet sein.
Um eine ausreichende Massenreserve zu Verfügung zu stellen, soll das verwendete Fahrgestell eine zulässige Gesamtmasse (zGM) von 14 500 kg < zGM < 18 000 kg besitzen. Das Fahrzeug wird in der tatsächlichen Gesamtmasse nicht über 16 000 kg beladen werden (nach Beladung beim Auftraggeber). Das HLF soll mit einem automatisierten Schaltgetriebe ausgestattet werden, bei dessen Konfiguration besonderes Augenmerk auf die Optimierung des Anfahrverhaltens sowie des Verhaltens bei Bremsung mit anschließender Beschleunigung (Lastwechsel) zu legen ist.
Die Verlastung der Ausrüstung soll in taktisch sinnvoller Anordnung erfolgen. Zusammen benötigte Geräte sollen in räumlicher Nähe verlastet werden. Die Geräteverlastung ist möglichst durchgängig unter Verwendung von Tragekästen zu realisieren, die sowohl zur Geräteentnahme als auch zum leichten Transport geeignet sein müssen.
Die Nutzung der Raumtiefe des Gerätekoffers ist z. B. durch den Einsatz von Schwenkwänden zur Gerätelagerung zu optimieren. Die Austauschbarkeit der Tragekästen zwischen verschiedenen Fahrzeugen muss konstruktiv sichergestellt werden.
Für einen zukünftigen Fahrzeugwechsel zwischen verschiedenen Einheiten und der Herstellung von einsatztaktischen Kompensationsmaßnahmen muss im Geräteraum 2 (G2) eine Modulbauweise konstruktiv ermöglicht werden. Hier muss der Beladungssatz M (Hydraulischer Rettungssatz) in der Konstruktion so angelegt werden, dass ein Austausch mit einem anderen Beladungssatz möglich bleibt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-02-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-11-18.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-11-18 Auftragsbekanntmachung
2015-05-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-11-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Feuerwehrfahrzeuge
Menge oder Umfang:
Los 1: Basisfahrzeug:Zweiachs-Straßenfahrgestell in Feuerwehrausführung und dem neusten technischen Stand entsprechend in Serienausstattung geeignet zum Aufbau eines HLF 20 nach DIN 14530 Teil 27 und EN 1846 mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 18 000 kg (tatsächliche Beladung beim Auftraggeber max. 16 000 kg) und einer maximalen Fahrzeughöhe von 3 000 mm; Fahrgestell mit Fahrerhaus. Der Anbieter des Fahrgestells hat die Verträglichkeit zur Schnittstelle des Aufbauherstellers (Los 2) sicherzustellen.Los 2: Auf- und Ausbau:Auf- und Ausbau für Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 auf Straßen-Fahrgestell (nach 5.9: Los 1) mit Fahrer- und Mannschaftsraum für eine Gruppenbesatzung und aufgebautem Gerätekoffer zur Aufnahme der feuerwehrtechnischen Beladung, des Löschwasserbehälters sowie der Feuerlöschkreiselpumpe.Los 3: Einsatztaktische/Feuerwehrtechnisch Beladung:Beladung des Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuges (HLF 20) nach DIN 14530-27 beschrieben. Der Beladeplan entspricht im Wesentlichen der DIN 14530-27 und wurde um örtliche Vorgabe ergänzt bzw. gekürzt. Die im Folgenden aufgeführte Beladung soll zum Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug geliefert werden bzw. dem Aus- und Aufbauhersteller von Los 2 übergeben werden. Zu jedem Artikel ist die entsprechende Gerätelagerung – insofern Sie speziell ist (z. B. Halterung mit Elektrokontakten) und nicht durch Los 2 erledigt werden kann – vorzusehen.540 000
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Gesamtwert des Auftrags: 140 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Feuerwehrfahrzeuge 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Düren -Amt für Feuer- und Zivilschutz-
Postanschrift: Brüsseler Straße 2
Postleitzahl: 52351
Postort: Düren
Kontakt
Internetadresse: http://www.dueren.de 🌏
E-Mail: s.kreischer@dueren.de 📧
Telefon: +49 242197691210 📞
Fax: +49 242197691201 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-11-18 📅
Einreichungsfrist: 2015-02-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-11-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 231-407118
ABl. S-Ausgabe: 231
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYQYR6Q.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für beide Fahrzeuge gilt folgender Einsatz- und Verwendungszweck:
Diese Dürener Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug (HLF) soll mit seiner Besatzung als selbstständige taktische Einheit oder im Zugverband die Aufgabenerfüllung in den Bereichen der Brandbekämpfung, der technischen Hilfeleistung auch größeren Umfangs, der rettungsdienstlichen Erstversorgung sowie Gefahrstoffeinsätze durchführen können.
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Die Beschaffung des Fahrgestelles mit weitergehendem feuerwehrtechnischen Aus- und Aufbau zum HLF 20 soll in Anlehnung an die Norm DIN 14530 Teil 27 (Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20) erfolgen. Das Fahrzeug soll als Zweiachs-Frontlenkerfahrgestell konzipiert werden und muss für den Antrieb einer Feuerlöschkreiselpumpe und zur Aufnahme eines feuerwehrtechnischen Aufbaues gemäß dem Anforderungsprofil der vorliegenden Leistungsbeschreibung geeignet sein.
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Um eine ausreichende Massenreserve zu Verfügung zu stellen, soll das verwendete Fahrgestell eine zulässige Gesamtmasse (zGM) von 14 500 kg < zGM < 18 000 kg besitzen. Das Fahrzeug wird in der tatsächlichen Gesamtmasse nicht über 16 000 kg beladen werden (nach Beladung beim Auftraggeber). Das HLF soll mit einem automatisierten Schaltgetriebe ausgestattet werden, bei dessen Konfiguration besonderes Augenmerk auf die Optimierung des Anfahrverhaltens sowie des Verhaltens bei Bremsung mit anschließender Beschleunigung (Lastwechsel) zu legen ist.
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Die Verlastung der Ausrüstung soll in taktisch sinnvoller Anordnung erfolgen. Zusammen benötigte Geräte sollen in räumlicher Nähe verlastet werden. Die Geräteverlastung ist möglichst durchgängig unter Verwendung von Tragekästen zu realisieren, die sowohl zur Geräteentnahme als auch zum leichten Transport geeignet sein müssen.
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Die Nutzung der Raumtiefe des Gerätekoffers ist z. B. durch den Einsatz von Schwenkwänden zur Gerätelagerung zu optimieren. Die Austauschbarkeit der Tragekästen zwischen verschiedenen Fahrzeugen muss konstruktiv sichergestellt werden.
Für einen zukünftigen Fahrzeugwechsel zwischen verschiedenen Einheiten und der Herstellung von einsatztaktischen Kompensationsmaßnahmen muss im Geräteraum 2 (G2) eine Modulbauweise konstruktiv ermöglicht werden. Hier muss der Beladungssatz M (Hydraulischer Rettungssatz) in der Konstruktion so angelegt werden, dass ein Austausch mit einem anderen Beladungssatz möglich bleibt.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Basisfahrgestell
Kurze Beschreibung:
Zweiachs-Straßenfahrgestell in Feuerwehrausführung und dem neusten technischen Stand entsprechend in Serienausstattung geeignet zum Aufbau eines HLF 20 nach DIN 14530 Teil 27 und EN 1846 mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 18 000 kg (tatsächliche Beladung beim Auftraggeber max. 16 000 kg) und einer maximalen Fahrzeughöhe von 3 000 mm; Fahrgestell mit Fahrerhaus. Der Anbieter des Fahrgestells hat die Verträglichkeit zur Schnittstelle des Aufbauherstellers (Los 2) sicherzustellen.
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Menge oder Umfang: 2 Stück Basisfahrgestell nach Leistungsbeschreibung.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Aus- und Aufbau zum HLF 20
Kurze Beschreibung:
Auf- und Ausbau für Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 auf Straßen-Fahrgestell (nach 5.9: Los 1) mit Fahrer- und Mannschaftsraum für eine Gruppenbesatzung und aufgebautem Gerätekoffer zur Aufnahme der feuerwehrtechnischen Beladung, des Löschwasserbehälters sowie der Feuerlöschkreiselpumpe.
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Menge oder Umfang: 2 Stück Auf- und Ausbau nach Leistungsbeschreibung.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Feuerwehrtechnische und Einsatztaktische Beladung
Kurze Beschreibung:
Beladung des Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuges (HLF 20) nach DIN 14530-27 beschrieben. Der Beladeplan entspricht im Wesentlichen der DIN 14530-27 und wurde um örtliche Vorgabe ergänzt bzw. gekürzt. Die im aufgeführte Beladung soll zum Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug geliefert werden bzw. dem Aus- und Aufbauhersteller von Los 2 übergeben werden.
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Menge oder Umfang: 2 Satz Feuerwehrtechnische und Einsatztaktische Beladung nach Leistungsbeschreibung.
Es werden Varianten akzeptiert
Menge oder Umfang:
Los 1: Basisfahrzeug:
Zweiachs-Straßenfahrgestell in Feuerwehrausführung und dem neusten technischen Stand entsprechend in Serienausstattung geeignet zum Aufbau eines HLF 20 nach DIN 14530 Teil 27 und EN 1846 mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 18 000 kg (tatsächliche Beladung beim Auftraggeber max. 16 000 kg) und einer maximalen Fahrzeughöhe von 3 000 mm; Fahrgestell mit Fahrerhaus. Der Anbieter des Fahrgestells hat die Verträglichkeit zur Schnittstelle des Aufbauherstellers (Los 2) sicherzustellen.
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Los 2: Auf- und Ausbau:
Auf- und Ausbau für Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 auf Straßen-Fahrgestell (nach 5.9: Los 1) mit Fahrer- und Mannschaftsraum für eine Gruppenbesatzung und aufgebautem Gerätekoffer zur Aufnahme der feuerwehrtechnischen Beladung, des Löschwasserbehälters sowie der Feuerlöschkreiselpumpe.
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Los 3: Einsatztaktische/Feuerwehrtechnisch Beladung:
Beladung des Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuges (HLF 20) nach DIN 14530-27 beschrieben. Der Beladeplan entspricht im Wesentlichen der DIN 14530-27 und wurde um örtliche Vorgabe ergänzt bzw. gekürzt. Die im Folgenden aufgeführte Beladung soll zum Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug geliefert werden bzw. dem Aus- und Aufbauhersteller von Los 2 übergeben werden. Zu jedem Artikel ist die entsprechende Gerätelagerung – insofern Sie speziell ist (z. B. Halterung mit Elektrokontakten) und nicht durch Los 2 erledigt werden kann – vorzusehen.
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Referenznummer: 37/2-1.02.06.3-A
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadt Düren -Amt für Feuer- und Zivilschutz-, Feuer- und Rettungswache 1, Brüsseler Straße 2, 52351 Düren.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken www.pq-vol.de oder www.pq-verein.de registriert sind, haben dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrages bzw. eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer anzugeben. Sofern vom Auftraggeber Nachweise gefordert werden, die nicht in den genannten Datenbanken enthalten sind, sind diese einzureichen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung der Bieterin/des Bieters bzw. der Bewerberin/des Bewerbers zum KorruptionsbG NRW,
— Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – NRW),
— Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein- Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen/VOL) für die Vergabe von Dienstleistungen,
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— Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen,
— Besondere vertragliche Nebenbedingung zur Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards durch Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie,
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— Eigenerklärung gemäß § 6 VOL/A.
Technische und berufliche Fähigkeiten: — Referenzliste.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Abweichend (VOL/B § 18) enthält die Bürgschaftsurkunde den Zusatz, dass der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Auftragnehmers gilt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Mit der Angebotsabgabe ist der Bieter bis zur Zuschlagsfrist an das Angebot gebunden. Die Zahlung des Rechnungsbetrages durch den Auftraggeber erfolgt nach Erfüllung der Leistung und Eignung der nachprüfbaren Rechnung.
Bei Schlechtlieferung kann der Auftraggeber für den Zeitraum der Nachbesserung einen angemessenen Teil des Kaufpreises einbehalten. Die vollständige Bezahlung des Rechnungsbetrages erfolgt dann erst nach Abstellung aller Mängel. Die Rechnung ist auf die im Auftrag bezeichnete Dienststelle (Ziffer 2.6) auszustellen.
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Die Rechnung ist, wenn nichts anderes vereinbart ist, in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Die zweite und ggf. weitere Ausfertigungen sind deutlich als Doppel zu kennzeichnen. In der Rechnung ist die Leistung nach dem Wortlaut und in der Reihenfolge der Angaben des Auftragsschreibens in Einzelansätzen nach Einheit und Menge auszuführen. Zusammenfassende Angaben wie „hergestellt“, „ausgebessert“, „gangbar gemacht“ usw. sind ohne nähere Bezeichnung der Leistung nicht zulässig. Abkürzungen, die sich auf ein Leistungsverzeichnis des Auftraggebers beziehen, sind zulässig, wenn die Ausführung nicht von der Beschreibung der Leistung abweicht.
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Auftragnehmer haben die Rechnung mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreis) aufzustellen. Von Auftragnehmern aus der Bundesrepublik Deutschland ist die Umsatzsteuer im Falle der Auftragsvergabe mit dem am Tag des Entstehens der Steuer (§ 13 UStG) geltenden Steuersatz zu berechnen und am Schluss hinzuzusetzen. Auftragnehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten haben bei der Aufstellung der Rechnung die besonderen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für den innergemeinschaftlichen Erwerb zu beachten.
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Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teil- oder Schlussrechnung zu bezeichnen; die Abschlags- und Teilrechnungen sind laufend zu nummerieren. Enthält ein Preis je Einheit Bruchteile der kleinsten Währungseinheit, so ist mit ihnen weiter zu rechnen.
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Sind Angaben in der Rechnung geändert worden, so müssen die ursprünglichen Angaben lesbar bleiben. Lieferscheine müssen enthalten:
— Nummer und Datum,
— Nummer, Datum und Geschäftszeichen des Auftragsschreibens (hier: Aktenzeichen: 37/2-1.02.06.3-A),
— die lfd. Nummer einer etwaigen Teillieferung,
— Angaben über Art und Umfang der Lieferung.
Ein Anspruch auf Bezahlung der Rechnung besteht nur, wenn ihr prüfungsfähige Unterlagen über die Lieferung/Leistung beigefügt sind; dies geschieht in der Regel durch anerkannte Stundenverrechnungsnachweise, quittierte Lieferscheine oder Leistungsnachweise.
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Zahlungsverzögerungen infolge unvollständig ausgestellter Rechnungen oder fehlender Unterlagen fallen dem Auftragnehmer zur Last. Wenn nichts anderes vereinbart ist, muss die Rechnung spätestens am 18. Werktage nach Beendigung der Leistungen eingereicht werden.
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Die Bezahlung wird, soweit nicht weitergehende Vereinbarungen getroffen sind, nach Wahl des Auftraggebers innerhalb von 14 Tagen unter Abzug des vereinbarten Skontos oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug geleistet. Die Zahlungs- und Skontofrist beginnt mit dem Eingang der prüfungsfähigen Rechnung bei der benannten Dienststelle, frühestens jedoch mit dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Zahlungen einschließlich Voraus- und Abschlagszahlungen können um Forderungsbeträge des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer auch dann gekürzt werden, wenn die Forderungsbeträge nicht auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen. Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz des § 247 BGB zu zahlen.
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Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen. Die Forderung des Auftragnehmers kann nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers abgetreten werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben in dem Angebot jeweils die Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Vollmacht des Vertreters der Bietergemeinschaft muss von sämtlichen Mitgliedern unterschrieben sein und ist mit dem Angebot einzureichen. Im Angebot sind die Gründe zur Bildung der Bietergemeinschaft darzulegen. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch.
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Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-03-06 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-02-04 📅
Öffnungsort: Stadt Düren -Bauverwaltungsamt-.
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Düren -Bauverwaltungsamt-.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Abteilung Technik
Stefan Kreischer
Name: Stadt Düren -Bauverwaltungsamt-
Postanschrift: Am Ellernbusch 18-20
Postleitzahl: 52348
Kontaktperson: Submissionstelle
Oliver Klaßen
Telefon: +49 2421252207 📞
E-Mail: o.klassen@dueren.de 📧
URL der Teilnahme: http://www.dueren.de 🌏
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de 📧
URL der Dokumente: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 37/2-1.02.06.3-A

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Telefon: +49 2211473116 📞
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de 🌏
Fax: +49 2211472829 📠
: +49 2211473116 📠
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 231-407118 (2014-11-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-05-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 658 954,99 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Düren

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-05-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-05-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 094-169444
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 231-407118
ABl. S-Ausgabe: 94

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-02-11 📅
Name: Volvo Truck Center Nord-West GmbH
Postanschrift: Emil-Hoffmann-Straße 30
Postort: Köln
Postleitzahl: 50996
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: Josef Lentner GmbH
Postanschrift: Josef Neumeier Straße 3
Postort: Hohenlinden
Postleitzahl: 85664

3️⃣
Name: Wolter Brandschutz und Umweltschutz
Postanschrift: Auf den Hufen 7
Postort: Eschweiler
Postleitzahl: 52249
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 11

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Kreischer
Quelle: OJS 2015/S 094-169444 (2015-05-11)