Es werden nur Angebote zugelassen, die elektronisch über das Bietercockpit der Deutschen Rentenversicherung Bund abgegeben werden. Das Angebot muss an den in den Vergabeunterlagen vorgesehenen Stellen mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sein. In anderer Form eingereichte Angebote sind nicht zugelassen und müssen von der Wertung ausgeschlossen werden.