Menge oder Umfang
Die Bekanntmachung erfolgt unter Vorbehalt.Zu diesem Bauvorhaben liegt noch kein unanfechtbarer Planfeststellungsbeschluss vor.Die sofortige Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses wird von der Bezirksregierung Münster wieder angeordnet. Sollten die Kläger einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung stellen, wird das OVG Münster in einem sogenannten Eilverfahren über den Antrag entscheiden.Die Vergabestelle geht aber davon aus, dass der Vorbehalt bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist ausgeräumt wird.Sollte dies wider Erwarten nicht der Fall sein, erhält jeder Bieter eine Entschädigungszahlung in Höhe von 13 000 EUR für den Aufwand bei der Angebotserstellung und -abgabe.Brückenbau:ca. 1 800 m² Stahlspundwandverbau für die Baugruben,ca. 1 100 m² Stahlspundwand für die Behelfsbrücke,ca. 6 000 m³ Baugrubenaushub,ca. 1 400 m³ Stahlbeton (Unterbauten),ca. 200 t Betonstahl (Unterbauten),ca. 750 m³ Überbau,ca. 150 t Betonstahl (Überbau),ca. 290 t Stahlkonstruktion (Überbau),1 St. Behelfsbrücke (SS80) montieren und demontieren,1 St. Abbruch des vorh. Bauwerkes.Straßenbau:ca. 2 000 m² Fahrbahndeckenaufbruch,ca. 6 500 m³ Boden liefern und einbauen,ca. 900 m³ Frostschutzschicht 0/45,ca. 2 000 m² Asphalttragschicht aus AC 22 T S,ca. 2 000 m² Asphaltbinderschicht aus AC 16 B S,ca. 4 000 m² Asphaltdeckschicht aus AC 11 D S.