Abschluss eines Rahmenvertrags über die bedarfs- und termingerechte Vorbereitung, Zusammenstellung, Verpackung und Anlieferung verzehrfertiger Verpflegung, in Form von Lunchpaketen, und Getränken für Mitarbeiter und Dritte des Flughafens, am Flughafen Berlin Brandenburg im Rahmen des Inbetriebnahmeprojekts Operational Readiness and Airport Transfer (ORAT)
Um einen möglichst reibungslosen Übergang vom Bau in den Regelbetrieb zu ermöglichen, wurde am Flughafen BER das Projekt ORAT (Operational Readiness and Airport Transfer – fortführend mit ORAT abgekürzt) zur Steuerung der operativen Inbetriebnahme aufgesetzt. Operational Readiness (OR) soll die Betriebsfähigkeit und einen reibungslosen Beginn des Flughafenbetriebs sicherstellen, während Airport Transfer (AT) für einen effizienten und störungsfreien Umzug steht. Insgesamt steht das ORAT-Programm für eine erfolgreiche operative Inbetriebnahme des neuen Flughafens unter geltenden Sicherheits- und Qualitätsstandards. Wesentlicher Zweck der Leistung ist die Bereitstellung von Verpflegung der am ORAT-Projekt teilnehmenden Personen (Mitarbeiter des Flughafens und Dritte) auf dem Gelände der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH. Auf Grund der Tatsache, dass zum jetzigen Zeitpunkt die Nennung eines konkreten Inbetriebnahmedatums nicht möglich ist, wird die nachfolgend beschriebene Leistung als Rahmenvertrag ausgeschrieben. Das ORAT-Programm und damit auch die Zeit der Leistungserbringung ist mit einem Zeitraum von vier bis sechs Monaten geplant. Die Leistung wird innerhalb der Vertragslaufzeit, mindestens mit einem Vorlauf von vier Monaten, abgerufen. Leistungsgegenstand ist die bedarfs- und termingerechte Vorbereitung, Zusammenstellung, Verpackung und Anlieferung verzehrfertiger Verpflegung, in Form von Lunchpaketen, und Getränken für Mitarbeiter des Flughafens und Dritte, im Rahmen des ORAT Programms, am Flughafen Berlin Brandenburg. Die Versorgung hat in Form einer (1) kalten Hauptmahlzeit, (2) Obst, (3) Schoko-/Müsliriegel sowie, (4) alkoholfreien Getränken (in pfandfreien bruchsicheren Verpackungen) zu erfolgen. (1) Die kalte Hauptmahlzeit soll zwischen Sandwiches, belegten Baguettes (auch Vollkorn) oder Bagels sowie gefüllter Wrapes regelmäßig variieren, wobei hier zu beachten ist, dass sowohl vegetarischer als auch nicht vegetarischer Belag anzubieten ist. Diese Lunchpakete sind einzeln in Folie zu verpacken und auszuliefern, unter Kennzeichnung der Inhalts- und Zusatzstoffe sowie weitverbreitete allergieauslösende Inhaltstoffe.. Die Speisen sind qualitativ so herzustellen bzw. zu zubereiten, dass sie maximal sechs Stunden nach Anlieferung ohne zusätzliche Kühlung frisch und in Optik, Geruch und Geschmack ansprechend zubereitet und verzehrfertig sind. Der Auftragnehmer liefert maximal einmal am Tag die durch den Auftraggeber abgerufene Anzahl an Lunchpaketen an die durch den Auftraggeber definierten Anlieferstellen zu den durch den Auftraggeber definierten Anlieferzeiten. (2) Das Obst muss frisch, als Ganzes, gewaschen und verzehrfertig maximal einmal am Tag durch den Auftragnehmer an die Lieferstellen des Auftraggebers geliefert werden. Es müssen immer 2 verschiedene Sorten zur Auswahl stehen. (3) Weiterhin müssen mind. 6 verschiedene Arten von Schoko-/Müsliriegel zur Auswahl stehen, welche in Großabnahmeverpackungen durch den Auftragnehmer geliefert werden. (4) Die Anlieferung alkoholfreier Getränke erfolgt in pfandfreien bruchsicheren und wiederverschließbaren 0,5 l Behältnissen. Das Sortiment muss mindestens Wasser und verschiedene Softdrinks umfassen. Der Auftragnehmer liefert maximal einmal in der Woche die durch den Auftraggeber abgerufene Anzahl an Getränken und Schoko-/Müsliriegeln. Die individuelle Zusammenstellung der Abrufe durch den Auftragnehmer der unter (1) bis (4) genannten Speisen und Getränke kann variieren. Die Anlieferung der unter (1) bis (4) dargestellten Speisen und Getränke hat in geeigneten Behältnissen mit Rollen zu erfolgen, so dass der Auftraggeber längere Wegstrecken mit geringem Personaleinsatz (Mitarbeiter des Auftraggebers) zurück legen kann. Die Behältnisse müssen sich einem einwandfreien äußerlichen Zustand befinden, hygienisch sauber und zur direkten Auslage verwendbar sein und müssen dem Auftraggeber bis zur nächsten Anlieferung vor Ort zur Verfügung und freien Verwendung im Sinne des Transportes der Speisen/Getränke, Schoko-/Müsliriegel/Obst gestellt werden. Für die jeweilige Verteilung der Speisen und Getränke sowie für die Entsorgung der Abfälle ist der Auftraggeber verantwortlich. Die Anzahl der zu verpflegenden Personen im Leistungszeitraum wird voraussichtlich 30 000 bis 50 000 betragen. Es ist derzeit vorgesehen, an jede zu versorgende Person je eine Hauptmahlzeit, ein Stück Obst, zwei Schoko-/Müsliriegel sowie drei Getränke auszugeben. Innerhalb der ersten 5 bis acht Wochen des Leistungszeitraumes wird i. d. R. an 2 Tagen pro Woche (dienstags und donnerstags) eine tägliche Anzahl von voraussichtlich 400 Personen zu verpflegen sein. In den darauf folgenden bis zu 18 Wochen wird i. d. R. an 2 Tagen pro Woche (dienstags und donnerstags) eine tägliche Anzahl von voraussichtlich 850 Personen zu verpflegen sein. An 5 bis 8 Tagen innerhalb des gesamten Leistungszeitraumes wird eine tägliche Anzahl von voraussichtlich 1 700 Personen zu verpflegen sein. Über den gesamten Leistungszeitraum werden an bis zu drei Tagen pro Woche (montags, mittwochs und freitags) voraussichtlich 100-200 Personen zu verpflegen sein. Eine genaue Angabe der zu verpflegenden Personen wird dem Auftragnehmer stufenweise mitgeteilt. Mit Information über den Beginn der Leistungserbringung erhält der Auftragnehmer für eine erste Planungsgrundlage die geplanten Abnahmemengen und Anlieferungstermine. Bis zur tatsächlichen Lieferung wird eine weitere Konkretisierung der Liefermengen erfolgen. Als Mindestabnahme gelten 50 Prozent der in der vier Monate vor Leistungsbeginn genannten Planungsgrundlage. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, über den genannten zusammenhängenden Leistungszeitraum, den Auftraggeber mit den unter (1) bis (4) genannten Punkten zu beliefern. Als Mindestabnahme gelten 50 Prozent der in der vier Monate vor Leistungsbeginn genannten Planungsgrundlage.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-09-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-08-13.
Auftragsbekanntmachung (2014-08-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und zugehörige Erzeugnisse
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und zugehörige Erzeugnisse📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Postanschrift: Einkauf/Einkauf für Liefer- und Dienstleistungen, Gebäude B027 – Raum 50, Flughafen Berlin-Schönefeld
Postleitzahl: 12521
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin-airport.de🌏
E-Mail: einkauf@berlin-airport.de📧
Fax: +49 30609170641 📠
1.) Der Auftraggeber betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Der Auftraggeber führt daher als Sektorenauftraggeber gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung gem. § 6.I. SektVO durch. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst Ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
2.) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) und des Aktenzeichens EA-2014-098 an die E-Mailadresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Die Fragen müssen bis spätestens 7 Kalendertage vor Schlusstermin der Bewerbung vorliegen. Der letzte Tag der Bewerbungsfrist wird bei der Berechnung der vorstehend aufgeführten 7 Tage-Frist nicht mitgezählt. Die Vergabestelle wird etwaige Informationen (u. a. die Formulare und eine Übersicht zu den bereitgestellten Formularen – als Arbeitshilfe) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Teilnahmewettbewerb sowie sonstige Klarstellungen der Vergabestelle die das Vergabeverfahren betreffen auf der folgenden Internetseite veröffentlichen: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. Die Vergabestelle empfiehlt daher allen Bewerbern täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen der Vergabestelle sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen.
3.) Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
4.) Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind dreifach in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2014-098 auf dem verschlossenen Behältnis /Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird sowie im Anschreiben zu dem Teilnahmeantrag zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig).
5.) Den Teilnahmeanträgen sind außerdem elektronische Kopien aller übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z. B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
6.) Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
7.) Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3)aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens beim Auftraggeber einzureichen.
8.) Der Auftraggeber prüft die Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise [III.2.1), III.2.2), III.2.3)].
Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inklusive Erfüllung der Mindestanforderungen.
Stufe 3: Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit gemessen an der zu vergebenden Leistung.
Insbesondere auf Stufe 3, deren Prüfung anhand der vom Bewerber bzw. von der Bewerbergemeinschaft eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise erfolgt, übt der Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus.
9.) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch die Vergabestelle zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
10.) Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
11.) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
Die Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes.
1.) Der Auftraggeber betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Der Auftraggeber führt daher als Sektorenauftraggeber gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung gem. § 6.I. SektVO durch. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst Ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
2.) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) und des Aktenzeichens EA-2014-098 an die E-Mailadresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Die Fragen müssen bis spätestens 7 Kalendertage vor Schlusstermin der Bewerbung vorliegen. Der letzte Tag der Bewerbungsfrist wird bei der Berechnung der vorstehend aufgeführten 7 Tage-Frist nicht mitgezählt. Die Vergabestelle wird etwaige Informationen (u. a. die Formulare und eine Übersicht zu den bereitgestellten Formularen – als Arbeitshilfe) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Teilnahmewettbewerb sowie sonstige Klarstellungen der Vergabestelle die das Vergabeverfahren betreffen auf der folgenden Internetseite veröffentlichen: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. Die Vergabestelle empfiehlt daher allen Bewerbern täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen der Vergabestelle sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen.
3.) Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
4.) Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind dreifach in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2014-098 auf dem verschlossenen Behältnis /Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird sowie im Anschreiben zu dem Teilnahmeantrag zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig).
5.) Den Teilnahmeanträgen sind außerdem elektronische Kopien aller übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z. B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
6.) Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
7.) Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3)aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens beim Auftraggeber einzureichen.
8.) Der Auftraggeber prüft die Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise [III.2.1), III.2.2), III.2.3)].
Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inklusive Erfüllung der Mindestanforderungen.
Stufe 3: Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit gemessen an der zu vergebenden Leistung.
Insbesondere auf Stufe 3, deren Prüfung anhand der vom Bewerber bzw. von der Bewerbergemeinschaft eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise erfolgt, übt der Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus.
9.) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch die Vergabestelle zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
10.) Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
11.) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
Die Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Um einen möglichst reibungslosen Übergang vom Bau in den Regelbetrieb zu ermöglichen, wurde am Flughafen BER das Projekt ORAT (Operational Readiness and Airport Transfer – fortführend mit ORAT abgekürzt) zur Steuerung der operativen Inbetriebnahme aufgesetzt. Operational Readiness (OR) soll die Betriebsfähigkeit und einen reibungslosen Beginn des Flughafenbetriebs sicherstellen, während Airport Transfer (AT) für einen effizienten und störungsfreien Umzug steht. Insgesamt steht das ORAT-Programm für eine erfolgreiche operative Inbetriebnahme des neuen Flughafens unter geltenden Sicherheits- und Qualitätsstandards.
Um einen möglichst reibungslosen Übergang vom Bau in den Regelbetrieb zu ermöglichen, wurde am Flughafen BER das Projekt ORAT (Operational Readiness and Airport Transfer – fortführend mit ORAT abgekürzt) zur Steuerung der operativen Inbetriebnahme aufgesetzt. Operational Readiness (OR) soll die Betriebsfähigkeit und einen reibungslosen Beginn des Flughafenbetriebs sicherstellen, während Airport Transfer (AT) für einen effizienten und störungsfreien Umzug steht. Insgesamt steht das ORAT-Programm für eine erfolgreiche operative Inbetriebnahme des neuen Flughafens unter geltenden Sicherheits- und Qualitätsstandards.
Wesentlicher Zweck der Leistung ist die Bereitstellung von Verpflegung der am ORAT-Projekt teilnehmenden Personen (Mitarbeiter des Flughafens und Dritte) auf dem Gelände der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH.
Auf Grund der Tatsache, dass zum jetzigen Zeitpunkt die Nennung eines konkreten Inbetriebnahmedatums nicht möglich ist, wird die nachfolgend beschriebene Leistung als Rahmenvertrag ausgeschrieben. Das ORAT-Programm und damit auch die Zeit der Leistungserbringung ist mit einem Zeitraum von vier bis sechs Monaten geplant. Die Leistung wird innerhalb der Vertragslaufzeit, mindestens mit einem Vorlauf von vier Monaten, abgerufen.
Auf Grund der Tatsache, dass zum jetzigen Zeitpunkt die Nennung eines konkreten Inbetriebnahmedatums nicht möglich ist, wird die nachfolgend beschriebene Leistung als Rahmenvertrag ausgeschrieben. Das ORAT-Programm und damit auch die Zeit der Leistungserbringung ist mit einem Zeitraum von vier bis sechs Monaten geplant. Die Leistung wird innerhalb der Vertragslaufzeit, mindestens mit einem Vorlauf von vier Monaten, abgerufen.
Leistungsgegenstand ist die bedarfs- und termingerechte Vorbereitung, Zusammenstellung, Verpackung und Anlieferung verzehrfertiger Verpflegung, in Form von Lunchpaketen, und Getränken für Mitarbeiter des Flughafens und Dritte, im Rahmen des ORAT Programms, am Flughafen Berlin Brandenburg.
Leistungsgegenstand ist die bedarfs- und termingerechte Vorbereitung, Zusammenstellung, Verpackung und Anlieferung verzehrfertiger Verpflegung, in Form von Lunchpaketen, und Getränken für Mitarbeiter des Flughafens und Dritte, im Rahmen des ORAT Programms, am Flughafen Berlin Brandenburg.
Die Versorgung hat in Form einer
(1) kalten Hauptmahlzeit,
(2) Obst,
(3) Schoko-/Müsliriegel sowie,
(4) alkoholfreien Getränken (in pfandfreien bruchsicheren Verpackungen) zu erfolgen.
(1) Die kalte Hauptmahlzeit soll zwischen Sandwiches, belegten Baguettes (auch Vollkorn) oder Bagels sowie gefüllter Wrapes regelmäßig variieren, wobei hier zu beachten ist, dass sowohl vegetarischer als auch nicht vegetarischer Belag anzubieten ist. Diese Lunchpakete sind einzeln in Folie zu verpacken und auszuliefern, unter Kennzeichnung der Inhalts- und Zusatzstoffe sowie weitverbreitete allergieauslösende Inhaltstoffe..
(1) Die kalte Hauptmahlzeit soll zwischen Sandwiches, belegten Baguettes (auch Vollkorn) oder Bagels sowie gefüllter Wrapes regelmäßig variieren, wobei hier zu beachten ist, dass sowohl vegetarischer als auch nicht vegetarischer Belag anzubieten ist. Diese Lunchpakete sind einzeln in Folie zu verpacken und auszuliefern, unter Kennzeichnung der Inhalts- und Zusatzstoffe sowie weitverbreitete allergieauslösende Inhaltstoffe..
Die Speisen sind qualitativ so herzustellen bzw. zu zubereiten, dass sie maximal sechs Stunden nach Anlieferung ohne zusätzliche Kühlung frisch und in Optik, Geruch und Geschmack ansprechend zubereitet und verzehrfertig sind.
Der Auftragnehmer liefert maximal einmal am Tag die durch den Auftraggeber abgerufene Anzahl an Lunchpaketen an die durch den Auftraggeber definierten Anlieferstellen zu den durch den Auftraggeber definierten Anlieferzeiten.
(2) Das Obst muss frisch, als Ganzes, gewaschen und verzehrfertig maximal einmal am Tag durch den Auftragnehmer an die Lieferstellen des Auftraggebers geliefert werden. Es müssen immer 2 verschiedene Sorten zur Auswahl stehen.
(3) Weiterhin müssen mind. 6 verschiedene Arten von Schoko-/Müsliriegel zur Auswahl stehen, welche in Großabnahmeverpackungen durch den Auftragnehmer geliefert werden.
(4) Die Anlieferung alkoholfreier Getränke erfolgt in pfandfreien bruchsicheren und wiederverschließbaren 0,5 l Behältnissen. Das Sortiment muss mindestens Wasser und verschiedene Softdrinks umfassen.
Der Auftragnehmer liefert maximal einmal in der Woche die durch den Auftraggeber abgerufene Anzahl an Getränken und Schoko-/Müsliriegeln.
Die individuelle Zusammenstellung der Abrufe durch den Auftragnehmer der unter (1) bis (4) genannten Speisen und Getränke kann variieren. Die Anlieferung der unter (1) bis (4) dargestellten Speisen und Getränke hat in geeigneten Behältnissen mit Rollen zu erfolgen, so dass der Auftraggeber längere Wegstrecken mit geringem Personaleinsatz (Mitarbeiter des Auftraggebers) zurück legen kann. Die Behältnisse müssen sich einem einwandfreien äußerlichen Zustand befinden, hygienisch sauber und zur direkten Auslage verwendbar sein und müssen dem Auftraggeber bis zur nächsten Anlieferung vor Ort zur Verfügung und freien Verwendung im Sinne des Transportes der Speisen/Getränke, Schoko-/Müsliriegel/Obst gestellt werden.
Die individuelle Zusammenstellung der Abrufe durch den Auftragnehmer der unter (1) bis (4) genannten Speisen und Getränke kann variieren. Die Anlieferung der unter (1) bis (4) dargestellten Speisen und Getränke hat in geeigneten Behältnissen mit Rollen zu erfolgen, so dass der Auftraggeber längere Wegstrecken mit geringem Personaleinsatz (Mitarbeiter des Auftraggebers) zurück legen kann. Die Behältnisse müssen sich einem einwandfreien äußerlichen Zustand befinden, hygienisch sauber und zur direkten Auslage verwendbar sein und müssen dem Auftraggeber bis zur nächsten Anlieferung vor Ort zur Verfügung und freien Verwendung im Sinne des Transportes der Speisen/Getränke, Schoko-/Müsliriegel/Obst gestellt werden.
Für die jeweilige Verteilung der Speisen und Getränke sowie für die Entsorgung der Abfälle ist der Auftraggeber verantwortlich.
Die Anzahl der zu verpflegenden Personen im Leistungszeitraum wird voraussichtlich 30 000 bis 50 000 betragen. Es ist derzeit vorgesehen, an jede zu versorgende Person je eine Hauptmahlzeit, ein Stück Obst, zwei Schoko-/Müsliriegel sowie drei Getränke auszugeben. Innerhalb der ersten 5 bis acht Wochen des Leistungszeitraumes wird i. d. R. an 2 Tagen pro Woche (dienstags und donnerstags) eine tägliche Anzahl von voraussichtlich 400 Personen zu verpflegen sein. In den darauf folgenden bis zu 18 Wochen wird i. d. R. an 2 Tagen pro Woche (dienstags und donnerstags) eine tägliche Anzahl von voraussichtlich 850 Personen zu verpflegen sein. An 5 bis 8 Tagen innerhalb des gesamten Leistungszeitraumes wird eine tägliche Anzahl von voraussichtlich 1 700 Personen zu verpflegen sein. Über den gesamten Leistungszeitraum werden an bis zu drei Tagen pro Woche (montags, mittwochs und freitags) voraussichtlich 100-200 Personen zu verpflegen sein. Eine genaue Angabe der zu verpflegenden Personen wird dem Auftragnehmer stufenweise mitgeteilt. Mit Information über den Beginn der Leistungserbringung erhält der Auftragnehmer für eine erste Planungsgrundlage die geplanten Abnahmemengen und Anlieferungstermine. Bis zur tatsächlichen Lieferung wird eine weitere Konkretisierung der Liefermengen erfolgen.
Die Anzahl der zu verpflegenden Personen im Leistungszeitraum wird voraussichtlich 30 000 bis 50 000 betragen. Es ist derzeit vorgesehen, an jede zu versorgende Person je eine Hauptmahlzeit, ein Stück Obst, zwei Schoko-/Müsliriegel sowie drei Getränke auszugeben. Innerhalb der ersten 5 bis acht Wochen des Leistungszeitraumes wird i. d. R. an 2 Tagen pro Woche (dienstags und donnerstags) eine tägliche Anzahl von voraussichtlich 400 Personen zu verpflegen sein. In den darauf folgenden bis zu 18 Wochen wird i. d. R. an 2 Tagen pro Woche (dienstags und donnerstags) eine tägliche Anzahl von voraussichtlich 850 Personen zu verpflegen sein. An 5 bis 8 Tagen innerhalb des gesamten Leistungszeitraumes wird eine tägliche Anzahl von voraussichtlich 1 700 Personen zu verpflegen sein. Über den gesamten Leistungszeitraum werden an bis zu drei Tagen pro Woche (montags, mittwochs und freitags) voraussichtlich 100-200 Personen zu verpflegen sein. Eine genaue Angabe der zu verpflegenden Personen wird dem Auftragnehmer stufenweise mitgeteilt. Mit Information über den Beginn der Leistungserbringung erhält der Auftragnehmer für eine erste Planungsgrundlage die geplanten Abnahmemengen und Anlieferungstermine. Bis zur tatsächlichen Lieferung wird eine weitere Konkretisierung der Liefermengen erfolgen.
Als Mindestabnahme gelten 50 Prozent der in der vier Monate vor Leistungsbeginn genannten Planungsgrundlage.
Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, über den genannten zusammenhängenden Leistungszeitraum, den Auftraggeber mit den unter (1) bis (4) genannten Punkten zu beliefern.
Dauer: 54 Monate
Referenznummer: EA-2014-098
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Berlin Brandenburg BER.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern/Bewerbergemeinschaften wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet; der Gleichwertigkeitsnachweis ist mit der Bewerbung vorzulegen. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern/Bewerbergemeinschaften wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet; der Gleichwertigkeitsnachweis ist mit der Bewerbung vorzulegen. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
1.) Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer.
2.) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug darf zum Zeitpunkt desFristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein).
3.) Eine schriftliche Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist, sofern er bezogen auf den Auftrag in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten will. In diesem Fall ist zudem die Art und Weise der geplanten Zusammenarbeit detailliert zu beschreiben. Ferner ist der Anteil und der Umfang der zu erbringenden Subunternehmerleistung am Gesamtauftrag konkret zu beschreiben.
3.) Eine schriftliche Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist, sofern er bezogen auf den Auftrag in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten will. In diesem Fall ist zudem die Art und Weise der geplanten Zusammenarbeit detailliert zu beschreiben. Ferner ist der Anteil und der Umfang der zu erbringenden Subunternehmerleistung am Gesamtauftrag konkret zu beschreiben.
4.) Unterschriebene Eigenerklärungen gem. § 21 Abs. 1, 4 SektVO sowie – soweit anwendbar – § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG). Das entsprechende Formblatt „Eigenerklärung“ ist beim Auftraggeber anzufordern, vgl. Ziff. VI.3) dieser Bekanntmachung.
4.) Unterschriebene Eigenerklärungen gem. § 21 Abs. 1, 4 SektVO sowie – soweit anwendbar – § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG). Das entsprechende Formblatt „Eigenerklärung“ ist beim Auftraggeber anzufordern, vgl. Ziff. VI.3) dieser Bekanntmachung.
5.) Sofern Sie sich als Bewerbergemeinschaft um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bieter- und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
5.) Sofern Sie sich als Bewerbergemeinschaft um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bieter- und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
Das entsprechende Formblatt „Bewerbergemeinschaftserklärung“ ist beim Auftraggeber anzufordern, vgl. Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung.
6.) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
6.) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
In diesem Fall – also zum Nachweis der Eignung – hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diese Dritten in ihrem/seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III.2) dieser Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er/sie sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (Verpflichtungserklärung) steht. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung auf Dritte bezieht, hat er für diese in seinem/ihrem Teilnahmeantrag die in Ziffer III.2.1) Nr. 2 und 5 dieser Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
In diesem Fall – also zum Nachweis der Eignung – hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diese Dritten in ihrem/seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III.2) dieser Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er/sie sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (Verpflichtungserklärung) steht. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung auf Dritte bezieht, hat er für diese in seinem/ihrem Teilnahmeantrag die in Ziffer III.2.1) Nr. 2 und 5 dieser Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Für die vorgenannten Erklärungen stellt der Auftraggeber ein Formular auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Auf Ziffer VI.3) der Bekanntmachung wird verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachstehenden Hinweise sind von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend:
Die Umsatzangaben sind für jedes Jahr separat unter Angabe des Jahres und der Umsatzgröße (netto, exklusive Umsatzsteuer) anzugeben. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls das Enddatum des laufenden Geschäftsjahres anzugeben.
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens aus den Geschäftsjahren 2011, 2012 und 2013 (sofern vorhanden zusätzlich aus dem Geschäftsjahr 2013). Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein Mindestjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft von 400 000 EUR der in jedem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2011, 2012 und 2013) erzielt worden sein muss. Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Auf Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung wird verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens aus den Geschäftsjahren 2011, 2012 und 2013 (sofern vorhanden zusätzlich aus dem Geschäftsjahr 2013). Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein Mindestjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft von 400 000 EUR der in jedem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2011, 2012 und 2013) erzielt worden sein muss. Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Auf Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung wird verwiesen.
Die vorstehende genannte Erklärung ist sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu tätigen. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind für die Erfüllung der Mindestanforderung zu addieren. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Mindestanforderungen unter 1.) auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Angaben/Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2) auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die vorstehende genannte Erklärung ist sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu tätigen. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind für die Erfüllung der Mindestanforderung zu addieren. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Mindestanforderungen unter 1.) auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Angaben/Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2) auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung).
Für die vorgenannte Erklärung stellt der Auftraggeber ein Formular auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1.) Es sind mindestens 2 Referenzen aus den letzten 3 Jahren, mithin nach August 2011, vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft einzureichen, bei denen die erbrachten Leistungen mit den zu vergebenden Leistungen (Punkt II.1.5)) der Bekanntmachung) vergleichbar sind.
1.) Es sind mindestens 2 Referenzen aus den letzten 3 Jahren, mithin nach August 2011, vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft einzureichen, bei denen die erbrachten Leistungen mit den zu vergebenden Leistungen (Punkt II.1.5)) der Bekanntmachung) vergleichbar sind.
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnehmerwettbewerb gelten pro eingereichter Referenz kumuliert nachfolgende Punkte:
Vergleichbar sind Leistungen die eine bedarfs- und termingerechte Vorbereitung, Zusammenstellung, Verpackung und Anlieferung verzehrfertiger Verpflegung, in Form
a) von Sandwiches oder Ähnlichem (siehe II.1.5 (1) und (4) der Bekanntmachung), an einen Anlieferort für die Verpflegung von zeitgleich mindestens 500 Personen an 2 Tage innerhalb einer Woche
oder
b) von Sandwiches oder Ähnlichem (siehe II.1.5) (1) und (4) der Bekanntmachung), an einen Anlieferort für die Verpflegung von zeitgleich mindestens 100 Personen über einem ununterbrochenen Zeitraum von mind. fünf aufeinanderfolgenden Tagen
nachweisen.
Die Darstellung zur Erfüllung der Mindestanforderungen und der Unternehmensreferenz hat in Tabellenform zu erfolgen. Hierfür stellt der Auftraggeber ein Formular auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll. Auf Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung wird verwiesen.
Die Darstellung zur Erfüllung der Mindestanforderungen und der Unternehmensreferenz hat in Tabellenform zu erfolgen. Hierfür stellt der Auftraggeber ein Formular auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll. Auf Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung wird verwiesen.
Je Referenz sollen folgende Daten angegeben werden:
— Namen und Adressen der Auftraggeber,
— Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber, ggf. mit Telefonnummer des Ansprechpartners,
— detaillierte Angabe des Auftragsinhalts und -umfangs sowie Beschreibung der Abarbeitung der Aufgaben inklusive Nennung der vorgegebenen zeitlichen Rahmenbedingungen,
— Nennung der eingesetzten Transportmittel (ggf. Fahrzeuge, Transportverpackungen/- kisten) und Lieferintervalle,
— Ausführungsort,
— Ausführungszeitraum,
— Benennung der Bezugsquellen für die Zutaten (Herkunftsländer/-Regionen),
— Art der Zubereitung und eingesetzten Lebensmittel (Fertig-, Bio-, Frischprodukte),
— Anlass der Leistung beim Auftraggeber des Referenzprojektes unter Nennung der Anzahl der versorgten Personen.
2.) Angaben zu Einrichtungen (Maschinen, Geräte, Kücheneinrichtungen) die zur Herstellung, Zubereitung und Verpackung der Speisen eingesetzt werden. Diese Angaben sind z. B. über aussagekräftige Fotos dieser Maschinen, Geräte und Einrichtungen oder/und Zeichnungen (Grundrisse, Fotos) zu tätigen, aus denen sich der Auftraggeber ein Bild über die Örtlichkeiten die zur Zubereitung, Verpackung und Abtransport der Speisen machen kann.
2.) Angaben zu Einrichtungen (Maschinen, Geräte, Kücheneinrichtungen) die zur Herstellung, Zubereitung und Verpackung der Speisen eingesetzt werden. Diese Angaben sind z. B. über aussagekräftige Fotos dieser Maschinen, Geräte und Einrichtungen oder/und Zeichnungen (Grundrisse, Fotos) zu tätigen, aus denen sich der Auftraggeber ein Bild über die Örtlichkeiten die zur Zubereitung, Verpackung und Abtransport der Speisen machen kann.
3.) Angaben zu Personalausstattung des Unternehmens im Catering Bereich.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich alle notwendigen Ausweise, für die Personen die mit der Anlieferung der Waren betraut sind, zu beschaffen. Ggf. notwendige Fahrgenehmigungen für die zum Einsatz kommenden Fahrzeuge des Auftragnehmers bezüglich der Anlieferung hat der Auftragnehmer ebenfalls selbstständig und auf eigene Kosten vor Leistungsbeginn zu besorgen. Das Befahren des Flughafensicherheitsbereichs ist derzeit nicht vorgesehen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich alle notwendigen Ausweise, für die Personen die mit der Anlieferung der Waren betraut sind, zu beschaffen. Ggf. notwendige Fahrgenehmigungen für die zum Einsatz kommenden Fahrzeuge des Auftragnehmers bezüglich der Anlieferung hat der Auftragnehmer ebenfalls selbstständig und auf eigene Kosten vor Leistungsbeginn zu besorgen. Das Befahren des Flughafensicherheitsbereichs ist derzeit nicht vorgesehen.
Für das vom Auftragnehmer einzusetzende Personal für die Leistungserbringung gemäß II.1.5) der Bekanntmachung gilt insbesondere die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben zur Verarbeitung, Zubereitung, Lagerung, Verpackung, Transport und Auslieferung sowie Verkauf von Lebensmitteln.
Für das vom Auftragnehmer einzusetzende Personal für die Leistungserbringung gemäß II.1.5) der Bekanntmachung gilt insbesondere die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben zur Verarbeitung, Zubereitung, Lagerung, Verpackung, Transport und Auslieferung sowie Verkauf von Lebensmitteln.
Des Weiteren muss das für die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer einzusetzende Personal, welches für die Anlieferung und Entgegennahme der Abrufbestellungen verantwortlich ist, über fließende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen sowie über ein gepflegtes äußeres Erscheinungsbild.
Des Weiteren muss das für die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer einzusetzende Personal, welches für die Anlieferung und Entgegennahme der Abrufbestellungen verantwortlich ist, über fließende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen sowie über ein gepflegtes äußeres Erscheinungsbild.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 54
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Mandy Begoihn
Internetadresse: www.berlin-airport.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661617📞
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Es besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB bei Mitteilung über die Nichtabhilfe einer Rüge.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101 a Informations- und Wartepflicht:
„(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.“
§ 101b Unwirksamkeit:
„(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber.
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
§ 107 Einleitung, Antrag:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt undgegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. §101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.