Anschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges (Tanklöschfahrzeug TLF 4000)

Magistrat Rödermark – Organisation und Gremien – FA Brandschutz

Ersatzbeschaffung eines Löschfahrzeuges in Form eines Tanklöschfahrzeuges Typ TLF 4000 gemäß DIN EN 1846-1 bis 3, E DIN 14502-2 und DIn 14530-21 sowie gemäß Richtlinien des Landes Hessen und allen mit geltenden Normen sowie allen mitgeltenden Unfallverhütungsvorschriften in der aktuellen Fassung bzw. gemäß dem Leistungsverzeichnis der Stadt Rödermark.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-12-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-10-20.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-10-20 Auftragsbekanntmachung
2015-03-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-10-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Feuerwehrfahrzeuge
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Feuerwehrfahrzeuge 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Magistrat Rödermark – Organisation und Gremien – FA Brandschutz
Postanschrift: Kapellenstraße 20
Postleitzahl: 63322
Postort: Rödermark
Kontakt
E-Mail: waldemar.schrod@roedermark.de 📧
Telefon: +49 6074889202 📞
Fax: +49 6074889223 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-10-20 📅
Einreichungsfrist: 2014-12-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-10-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 205-362665
ABl. S-Ausgabe: 205
Zusätzliche Informationen
Kostenfreier Download der Unterlagen auf: http://www.had.de/onlinesuche_langfassung.html?showpub=3S3C5XX93U6K1KEE Nachr. HAD-Ref.:2523/69. Nachr. V-Nr/AKZ:I/1/6 Brandeschutz.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ersatzbeschaffung eines Löschfahrzeuges in Form eines Tanklöschfahrzeuges Typ TLF 4000 gemäß DIN EN 1846-1 bis 3, E DIN 14502-2 und DIn 14530-21 sowie gemäß Richtlinien des Landes Hessen und allen mit geltenden Normen sowie allen mitgeltenden Unfallverhütungsvorschriften in der aktuellen Fassung bzw. gemäß dem Leistungsverzeichnis der Stadt Rödermark.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Feuerwehr-Fahrgestell
Kurze Beschreibung: Wie im Leistungsverzeichnis der Stadt Rödermark beschrieben.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Feuerwehrtechnischer Aufbau
Kurze Beschreibung: Wie im Leistungsverzeichnnis der Stadt Rödermark beschrieben.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Feeurwehrtechnische Beladung
Es werden Varianten akzeptiert
Referenznummer: I/1/6 Brandeschutz
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kapellenstraße 20, 63322 Rödermark.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wie in den Vorbemerkungen des Leistungsverzeichnisses der Stadt Rödermar kbeschrieben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Wie in den Vorbemerkungen des Leistungsverzeichnisses der Stadt Rödermark beschrieben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Wie in den Vorbemerkungen des Leistungsverzeichznisses der Stadt Rödermark beschrieben.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Wie in den Vorbemerkungen des Leistungsverzeichnisses der Stadt Rödermark beschreiben.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-07-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Waldemar Schrod

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: I/1/6 Brandeschutz
Zusätzliche Informationen
Nachr. HAD-Ref.:2523/69.
Nachr. V-Nr/AKZ:I/1/6 Brandeschutz.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabeprüfstelle für das Nachprüfungsverfahren öffentlicher Aufträge Regierungspräsident Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: VOB-Stelle Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2014/S 205-362665 (2014-10-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-03-24)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-03-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-03-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 062-108257
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 205-362665
ABl. S-Ausgabe: 62
Zusätzliche Informationen
Nachr. HAD-Ref.: 2523/73. Nachr. V-Nr/AKZ: I/1/6 Brandeschutz.

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-03-24 📅
Name: MAN Truck & Bus Deutschland GmbH, Truck Center Frankfurt
Postanschrift: Heirich Hopf Straße 20
Postort: Frankfurt/M
Postleitzahl: 65936
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: Firma Empl Fahrzeugwerk, Fahrzeugwerk Deutschland GmbH
Postanschrift: Josef Empl Straße 1
Postort: Zahna-Elster
Postleitzahl: 06895

3️⃣
Name: Firma Schimpf Brandschutztechnik
Postanschrift: Tauberstraße 21
Postort: Aschaffenburg
Postleitzahl: 63741
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3, Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postleitzahl: 64283
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2015/S 062-108257 (2015-03-24)