Antivirenschutzsoftware
Im Rahmen des IT-Grundschutzes empfiehlt das BSI verschiedene organisatorische und technische Maßnahmen, um den Schutz vor Schadprogrammen zu gewährleisten. Dabei gilt der Einsatz von Software zur Erkennung von Viren und anderer Schadsoftware als unabdingbar. Der ZIT-BB hat künftig die IT-Bereiche der Ministerien und fast aller ihrer nachgeordneten Dienststellen zu betreuen. Derzeit laufen die Überleitungen der IT-Bereiche der Ressorts in die Verantwortung des ZIT-BB. Innerhalb des Landesverwaltungsnetzes (LVN) ist perspektivisch der Virenschutz auf ca. 20 000 IT-Systemen an rund 800 Standorten zu gewährleisten; dazu zählen zu mehr als 50 v. H. kleine Einrichtungen mit oft nur einem IT-Arbeitsplatz und unterschiedlicher Anbindung an das LVN. Derzeit werden auf diesen Systemen Produkte unterschiedlicher Hersteller betrieben und separat verwaltet. Angestrebt wird ein einheitliches und zentralisiertes Virenschutzmanagement. Die vorhandene Virenschutzsoftware ist in Abhängigkeit der bisherigen vertraglichen Bindung schrittweise abzulösen und in die neue Lösung zu überführen. Das erfordert eine hohe Flexibilität hinsichtlich des Lizenzmodells und der Vertragsgestaltung.
Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los zwischen dem ZIT-BB (Auftraggeber) und einem externen Partner (Auftragnehmer) über einen Zeitraum von zwei Jahren mit einer optionalen zweistufigen Verlängerung von 12 + 12 Monaten, die eine bedarfsorientierte Inanspruchnahme vorsieht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-04-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-03-17.
Wer?
Wie?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2014-03-17
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Auftragsbekanntmachung
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