Aufbau und Umsetzung eines Citymanagement für die Stadt Vreden

Stadt Vreden, Der Bürgermeister

Mit dem Aufbau und der Umsetzung eines Citymanagement sollen negative Entwicklungstendenzen in der Vredener Innenstadt aufgehalten und umgekehrt werden. Ziel ist es, das Investitionsklima in der Innenstadt insgesamt und insbesondere die Rahmenbedingungen für private Investitionen zu verbessern. Um das private Engagement bei der Aufwertung der Vredener Innenstadt zu stärken, sollen kooperative Verfahren eingesetzt werden, um die Immobilieneigentümer, die (örtliche) Wirtschaft und die Bürger in ihrem Handeln zu unterstützen.
Das Citymanagement soll dabei als Schnittstelle zwischen den vorgenannten Akteuren, der Stadtmarketing GmbH und der Stadt Vreden (sowie ggf. weiteren öffentlichen Akteuren) tätig sein.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-08-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-06-17.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-06-17 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2014-06-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Menge oder Umfang: 235 000
Gesamtwert des Auftrags: 235 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Vreden, Der Bürgermeister
Postanschrift: Burgstr. 14
Postleitzahl: 48691
Postort: Vreden
Kontakt
Internetadresse: http://www.vreden.de 🌏
E-Mail: juergen.buckting@vreden.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-06-17 📅
Einreichungsfrist: 2014-08-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-06-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 117-207295
ABl. S-Ausgabe: 117
Zusätzliche Informationen
Enthalten die Vergabeunterlagen Fehler oder Unklarheiten, die der Bewerber erkennt oder erkennen kann, so hat er die Auftraggeberin unverzüglich schriftlich über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform subreport ELVIS http://www.subreport.de – unter Nummer E22883145 darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Fragen oder Einwände müssen unverzüglich, spätestens bis zum 25.07.2014, 11.00 Uhr bei der zuvor genannten Plattform eingegangen sein. Die Beantwortung erfolgt von der ausschreibenden Stelle schriftlich (nicht telefonisch) auf zuvor genannter Plattform.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit dem Aufbau und der Umsetzung eines Citymanagement sollen negative Entwicklungstendenzen in der Vredener Innenstadt aufgehalten und umgekehrt werden. Ziel ist es, das Investitionsklima in der Innenstadt insgesamt und insbesondere die Rahmenbedingungen für private Investitionen zu verbessern. Um das private Engagement bei der Aufwertung der Vredener Innenstadt zu stärken, sollen kooperative Verfahren eingesetzt werden, um die Immobilieneigentümer, die (örtliche) Wirtschaft und die Bürger in ihrem Handeln zu unterstützen.
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Das Citymanagement soll dabei als Schnittstelle zwischen den vorgenannten Akteuren, der Stadtmarketing GmbH und der Stadt Vreden (sowie ggf. weiteren öffentlichen Akteuren) tätig sein.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Vreden

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die in dieser Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise sollen mit dem Angebot eingereicht werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern (§19 EG Abs. 2 VOL/A). Die Nachforderung gilt nicht für das Angebotsformular und das Gesamtkonzept.
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Bei Nachforderung fehlender Unterlagen sind diese spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Auftraggeberin vom Bieter vorzulegen.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung (per Fax oder E-Mail) durch die Auftraggeberin und endet mit Ablauf der gesetzten Frist. Für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der nachgeforderten Unterlagen bei der Auftraggeberin maßgeblich. Für die fristgerechte Einreichung ist der Bieter verantwortlich.
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Verstöße gegen diese Vorgabe führen zum Ausschluss des Angebotes.
Gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder Vertragsstaaten des EWR Abkommens werden anerkannt und müssen mit einer beglaubigten Übersetzung in die deutsche Sprache eingereicht werden.
Bedient sich der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen, muss er in diesem Fall dem Auftraggeber nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Art und Umfang der Mittel müssen in der Verpflichtungserklärung dargestellt werden.
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In diesem Fall sind andere Unternehmen, auf deren Nachweise verwiesen wurde, bei Beauftragung des Bieters so einzubeziehen, dass die von den anderen Unternehmen zur Verfügung gestellten Mittel die Eignung des Bieters zur Durchführung des zu vergebenden Auftrages begründen oder sichern. Bei Beauftragung ist der Bieter verpflichtet, die zugesicherten Mittel des anderen Unternehmens auch einzusetzen.
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Jeder Bieter, jedes andere Unternehmen, auf das verwiesen wurde und bei Bietergemeinschaften jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, muss die in der „Liste der geforderten Erklärungen, Eigenerklärungen und Eignungsnachweise“ genannten Erklärungen zu Zahlung von Steuern, wettbewerbsbeschränkenden Absprachen, Insolvenzverfahren abgeben und einen maximal 12 Monate alten Handelsregisterauszug oder den hierzu in der „Liste der geforderten Erklärungen, Eigenerklärungen und Eignungsnachweise“ geforderten anderen Nachweis vorlegen.
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Bei den anderen in der „Liste der geforderten Erklärungen, Eigenerklärungen und Eignungsnachweise“ genannten Nachweisen können sich Bieter bzw. Bietergemeinschaften und andere Unternehmen, auf die verwiesen wurde, hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit ergänzen, wobei das Unternehmen, das die Beförderung durchführt, die Fachkunde („Liste der geforderten Erklärungen, Eigenerklärungen und Eignungsnachweise“) nachweisen muss.
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Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken www.pq-vol.de oder www.pq-verein.de registriert sind, haben dies bei Abgabe des Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer anzugeben. Folgende Nachweise werden von der Auftraggeberin bei Präqualifikation anerkannt:
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- Erklärungen zu Zahlung von Steuern, Zahlung zur gesetzlichen Sozialversicherung, Gewerbeanmeldung, Gewerbeerlaubnis, Insolvenzverfahren,
- maximal 12 Monate alten Handelsregisterauszug oder Berufsregistereintrag oder den hierzu in der „Liste der geforderten Erklärungen, Eigenerklärungen und Eignungsnachweise“ geforderten anderen Nachweis
- Gewerbezentralregisterauszug
Vorgenannte Bedingungen gelten auch für die nachfolgenden Abschnitte III.2.2 und III 2.3 und für alle Lose.
Weitere Erklärungen und Nachweise:
Erklärung, dass der Zahlung der vom Finanzamt erhobenen Steuern (z. B. Einkommens- und
Körperschaftssteuern) und der Gemeindesteuern (z. B. Grund- und Gewerbesteuern) sowie der Beiträge zur Sozialversicherung (z. B. Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen wurde.
Erklärung, dass wettbewerbsbeschränkende Absprachen und Vereinbarungen über die Abgabe
oder die Nichtabgabe von Angeboten, über die hierbei zu fordernden Preise, über Einrichtung einer
Ausfallentschädigung (Gewinnbeteiligung oder sonstiger Abgaben) sowie über die Festsetzung oder
Empfehlung von Preisen, soweit sie nach dem Gesetz über Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der z. Z. gültigen Fassung nicht zulässig sind, nicht getroffen wurden.
Erklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und sich Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
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Die vorgenannten Erklärungen sind in den Vergabeunterlagen beigefügten Formularen an vorgesehene/r/n Stelle(n) auszufüllen und zu unterschreiben.
Eigenerklärungen/ Nachweise:
aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Nachweis über die Gewerbeanmeldung
(zum Zeitpunkt des Angebotsabgabeschlusses bis max. 12 Monate alt, Auszugsdatum muss erkennbar sein).
Kleinunternehmen, die nicht verpflichtet sind, sich in das Handelsregister eintragen zu lassen, haben die Gewerbeanmeldung (inkl. eventueller späteren Änderungen) vorzulegen.
Nachweis ist vorzulegen von:
jedem Bieter und jedem anderen Unternehmen, auf das verwiesen wurde und bei Bietergemeinschaften jedem Mitglied der Bietergemeinschaft.
Erläuterung (soweit notwendig):
Ausdruck/Kopie.
Alle die in Ziffer III.2 geforderten Erklärungen, Eigenerklärungen und Eignungsnachweise genannten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
siehe auch Vergabeunterlagen!
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachfolgende Anforderungen gelten für Bieter aller Lose.
Eigenerklärungen/ Nachweise:
Referenz und Umsatz.
Siehe geforderte Referenz unter Ziffer III.2.3.
siehe auch Vergabeunterlagen!
Eigenerklärung zum Umsatz der letzten drei Jahre
Nachweis ist vorzulegen vom Bieter
Eigenerklärung, Formular (Vergabeunterlagen)
Mindeststandards:
Alle in Ziffer III.2 in den geforderten Erklärungen, Eigenerklärungen und Eignungsnachweise genannten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eigenerklärungen/ Nachweise:
Liste der Referenzen der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen im Bereich Citymanagement oder vergleichbaren Bereich mit Angabe des Auftragswertes, der Leistungszeit sowie Name und Adresse der Auftraggeber
Nachweis ist vorzulegen von:
Beim Nachweis können sich Bieter bzw. Bietergemeinschafts-mitglieder und andere Unternehmen, auf die hinsichtlich der Eignung verwiesen wurde, ergänzen.
Erläuterung (soweit notwendig):
Eigenerklärung; Formular (Vergabeunterlagen) ist zu verwenden und auszufüllen
Siehe auch Vergabeunterlagen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1.000.000 EUR für Personen- und 500.000 EUR für sonstige Schäden.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Vergütung erfolgt monatlich nach Vorlage eines Tätigkeitsberichtes und nach Erfüllung der Leistung.
Genauere Regelungen siehe auch Vergabeunterlagen. Weiterhin gilt VOL Teil B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: keine
Sonstige besondere Bedingungen:
Folgende Unterlagen sind zwingend mit dem Angebot vorzulegen und können nach Angebotsabgabeschluss nicht mehr nachgereicht werden:
- Angebotsformular ausgefüllt und unterschrieben,
- das Gesamtkonzept
Soweit zutreffend, sind mit dem Angebot einzureichen: Erklärung der Bietergemeinschaft
(Formular), Angaben bei bevorzugten Bewerbern, Angaben zu anderen Unternehmen, wenn auf deren Eignungsnachweise verwiesen wird.
Die weiteren in der „Liste der geforderten Erklärungen, Eigenerklärungen und Eignungsnachweise“ geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot einzureichen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern (§19 EG Abs. 2 VOL/A). Die Nachforderung gilt nicht für das Angebotsformular und das Gesamtkonzept.
Bei Nachforderung fehlender Unterlagen sind diese spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Auftraggeberin vom Bieter vorzulegen.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung (per Fax oder E-Mail) durch die Auftraggeberin und endet mit Ablauf der gesetzten Frist. Für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der nachgeforderten Unterlagen bei der Auftraggeberin maßgeblich. Für die fristgerechte Einreichung ist der Bieter verantwortlich.
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Verstöße gegen diese Vorgabe führen zum Ausschluss des Angebotes.
Gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder Vertragsstaaten des EWR Abkommens werden anerkannt und müssen mit einer beglaubigten Übersetzung in die deutsche Sprache eingereicht werden.
Jeder Bieter, jedes andere Unternehmen, auf das verwiesen wurde und bei Bietergemeinschaften jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, muss die in der „Liste der geforderten Erklärungen, Eigenerklärungen und Eignungsnachweise“ genannten Erklärungen genannten Erklärungen zu Mindestlohn, Tariftreue- und Mindestentgelt abgeben.
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Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Vergabeunterlagen sind bei der Vergabeplattform subreport ELViS http://www.subreport.de - unter Nummer E22883145 im PDF-, bzw- Excel-Format kostenlos herunterladbar. Zuvor muss sich der Bewerber kostenfrei bei der Firma subreport https://www.subreport-elvis.de/elvis/secure/anmeldung/ registrieren lassen. Bei Weitergabe der Vergabeunterlagen und -dateien an Dritte, ist der Anfordernde der Vergabeunterlagen dafür verantwortlich, dass die Vergabeunterlagen und alle weiteren Informationen, die die Vergabestelle bereitstellt, rechtzeitig, vollständig und unverändert an die Bewerber weitergegeben werden.
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Wir empfehlen die Vergabeunterlagen frühzeitig von vorgenannter Plattform herunterzuladen und durchzulesen. Bewerber, die die Vergabeunterlagen spät herunterladen und bearbeiten, müssen damit rechnen, dass sie keine Antworten mehr zu Fragen bezüglich der Vergabeunterlagen erhalten und dass die Auftraggeberin auf ihre Hinweise z.B. zu Unrichtigkeiten nicht reagiert, wenn keine ausreichende Zeit für die Bearbeitung der Fragen bleibt und die rechtzeitige Information der Bewerber nicht mehr erfolgen kann.
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Die Angebote sind in Papierform per Post an die Adresse der Auftraggeberin zu senden oder dort abzugeben.
Die ausschreibende Stelle vergütet den Aufwand der Angebotserstellung und Angebotsversendung den Bietern nicht.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-08-04 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Fachabteilung Finanzen und Steuern
Herrn Buckting
Name: Subreport, Verlag Schawe GmbH
Postanschrift: Postfach
Postort: Köln
Postleitzahl: 51101
Kontaktperson: Vergabeplattform Elvis,
Fragen sind über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform zu stellen.
Telefon: +49 2219857858 📞
URL für weitere Informationen: http://www.subreport.de/E22883145 🌏
Name: subreport Verlag Schawe GmbH
Postanschrift: Buchforststr. 1 -15
Postleitzahl: 51103
Kontaktperson: Vergabeplattform Elvis
Herrn Stefan Ehl
E-Mail: stefan.ehl@subreport.de 📧
Fax: +49 2219857866 📠
URL der Dokumente: http://www.subreport.de/E22883145 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-11-01 📅
Datum des Endes: 2017-10-31 📅
Zusätzliche Informationen
Enthalten die Vergabeunterlagen Fehler oder Unklarheiten, die der Bewerber erkennt oder erkennen kann, so hat er die Auftraggeberin unverzüglich schriftlich über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform subreport ELVIS http://www.subreport.de – unter Nummer E22883145 darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Fragen oder Einwände müssen unverzüglich, spätestens bis zum 25.07.2014, 11.00 Uhr bei der zuvor genannten Plattform eingegangen sein.
Mehr anzeigen
Die Beantwortung erfolgt von der ausschreibenden Stelle schriftlich (nicht telefonisch) auf zuvor genannter Plattform.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: D-48128
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf § 107 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. §101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 117-207295 (2014-06-17)