Die Leistung beinhaltet die betriebsfertige Aufstellung und Installation von ca. 210 Multifunktionssysteme (ca. 159 Verwaltungssysteme und ca. 51 Gestattungssysteme) vor Ort incl. aller hierzu erforderlicher Materialien zu Vertragsbeginn und weitere ca. 43 Multifunktionssysteme (ca. 4 Verwaltungssysteme, ca. 36 Gestattungssysteme und ca. 3 Münzsysteme) zum 1.4.2016 an verschiedenen Standorten der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt/Main. Hierzu gehören der Transport der Multifunktionssysteme, der Kartenlesesysteme, des Abrufservers und ggf. der Netzwerkkomponenten sowie die umweltgerechte d.h. soweit nach dem derzeitigen Stand der Technik möglich, recyclingfähige Entsorgung etwaiger Transportverpackungen. Darüber hinaus ist ein Teil der Multifunktionssysteme (aktuell 51 sog. Gestattungssysteme) auf Kosten und in eigener Regie des Auftragnehmers zu betreiben. Alle anderen Multifunktionssysteme sind im gesamten Vertragszeitraum vom Auftragnehmer in betriebsfähigen Zustand zu halten und gegenüber den Bedarfsträgern abzurechnen. Folgende Mindestanforderungen müssen von dem neuen Multifunktionssystemen und dem Management zwingend erfüllt werden (Details hierzu siehe Basisleistungsverzeichnis): 1. Einsatzfähigkeit der Goethe-Card und entsprechender Kartenlesesysteme an den tatsächlich einzusetzenden Multifunktionssysteme (ab einer Leistungsklasse II), zu Abrechnungszwecken. 2. Kompatibilität der tatsächlich einzusetzenden Multifunktionssysteme (ab einer Leistungsklasse II) mit der beim Auftraggeber etablierten "follow me print" Lösung 3. Erfüllung der grundsätzlichen Anforderungen des Studentenwerkes an die Aufbereitung und Bereitstellung der Abrechnungsdaten
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-06-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-05-13.
Auftragsbekanntmachung (2014-05-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fotokopier- und Offsetdruckgeräte
Menge oder Umfang:
Aufstellung und Betrieb ca. 210 Multifunktionssysteme (ca. 159 Verwaltungssysteme und ca. 51 Gestattungssysteme) vor Ort, incl. aller hierzu erforderlicher Materialien zu Vertragsbeginn.Aufstellung und Betrieb weiterer ca. 43 Multifunktionssysteme (ca. 4 Verwaltungssysteme, ca. 39 Gestattungssysteme - davon ca. 3 Münzsysteme) ab 1.4.2016.Zudem sind im derzeit laufenden Vertrag 90 Kartenlesesysteme der Firma Intercard (Smart One) in Betrieb. Einsatz, Umfang und Eigentumsverhältnisse der Kartenleser im neuen Vertrag werden in den Verhandlungen geklärt.
Aufstellung und Betrieb ca. 210 Multifunktionssysteme (ca. 159 Verwaltungssysteme und ca. 51 Gestattungssysteme) vor Ort, incl. aller hierzu erforderlicher Materialien zu Vertragsbeginn.Aufstellung und Betrieb weiterer ca. 43 Multifunktionssysteme (ca. 4 Verwaltungssysteme, ca. 39 Gestattungssysteme - davon ca. 3 Münzsysteme) ab 1.4.2016.Zudem sind im derzeit laufenden Vertrag 90 Kartenlesesysteme der Firma Intercard (Smart One) in Betrieb. Einsatz, Umfang und Eigentumsverhältnisse der Kartenleser im neuen Vertrag werden in den Verhandlungen geklärt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fotokopier- und Offsetdruckgeräte📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der Kanzler der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Bereich Finanzen, Einkaufsmanagement
Postanschrift: Grüneburgplatz 1, PA-Gebäude, 3. OG Zimmer 3.P14
Postleitzahl: 60323
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
E-Mail: uhlschmid@verwaltung.uni-frankfurt.de📧
Telefon: +49 6979812799📞
Fax: +49 6979876312799 📠
Die an einer Teilnahme interessierten Firmen haben die Teilnahmeunterlagen, bis zum Ende der Abforderungsfrist, bei der Vergabestelle, ausschließlich per Email: uhlschmid@verwaltung.uni-frankfurt.de, unter Angabe des Aktenzeichens: 9.40.15 VOL EM1-EM21-01-14 und der Kontaktdaten: Firmenname, Firmensitz, Telefon und Faxnummer, abzufordern.
Der Versand der Teilnahmeunterlagen erfolgt daraufhin, ausschließlich in elektronischer Form, kostenfrei an die Teilnahmeinteressenten.
Die erste Verhandlungsrunde ist für den 17.7.2014 vorgesehen. Vorbehaltlich einer Anpassung sind aus heutiger Sicht folgende Themen für diese Verhandlungsrunde vorgesehen:
a) Darstellung der geforderten Konzepte
b) Organisatorische und EDV-technische Voraussetzungen für den Gerätebetrieb im Netzwerk der Goethe-Universität
Kosten der Teilnahmeinteressenten, bzw. Teilnehmer im Folgeverfahren, die im Zusammenhang mit der Erstellung eines Teilnahmeantrages, bzw. der Teilnahme am Folgeverfahren entstehen, werden vom Auftraggeber nicht ersetzt.
Alle zur Vorlage eines Teilnahmeantrages notwendigen Informationen, bzw. Anforderungen, sind abschließend dieser Bekanntmachung und den Teilnahmeunterlagen zu entnehmen.
nachr. HAD-Ref. : 86/363
nachr. V-Nr/AKZ : 9.40.15VOL EM1-EM21-01-14
Die an einer Teilnahme interessierten Firmen haben die Teilnahmeunterlagen, bis zum Ende der Abforderungsfrist, bei der Vergabestelle, ausschließlich per Email: uhlschmid@verwaltung.uni-frankfurt.de, unter Angabe des Aktenzeichens: 9.40.15 VOL EM1-EM21-01-14 und der Kontaktdaten: Firmenname, Firmensitz, Telefon und Faxnummer, abzufordern.
Der Versand der Teilnahmeunterlagen erfolgt daraufhin, ausschließlich in elektronischer Form, kostenfrei an die Teilnahmeinteressenten.
Die erste Verhandlungsrunde ist für den 17.7.2014 vorgesehen. Vorbehaltlich einer Anpassung sind aus heutiger Sicht folgende Themen für diese Verhandlungsrunde vorgesehen:
a) Darstellung der geforderten Konzepte
b) Organisatorische und EDV-technische Voraussetzungen für den Gerätebetrieb im Netzwerk der Goethe-Universität
Kosten der Teilnahmeinteressenten, bzw. Teilnehmer im Folgeverfahren, die im Zusammenhang mit der Erstellung eines Teilnahmeantrages, bzw. der Teilnahme am Folgeverfahren entstehen, werden vom Auftraggeber nicht ersetzt.
Alle zur Vorlage eines Teilnahmeantrages notwendigen Informationen, bzw. Anforderungen, sind abschließend dieser Bekanntmachung und den Teilnahmeunterlagen zu entnehmen.
nachr. HAD-Ref. : 86/363
nachr. V-Nr/AKZ : 9.40.15VOL EM1-EM21-01-14
Objekt Umfang der Beschaffung
Häufigkeit der zu vergebenden Aufträge:
Es erfolgt ein sukzessiver Austausch bestehender Kopiersysteme ab Auftragserteilung, nachfolgend erfolgen Einzelanforderungen.
Kurze Beschreibung:
Die Leistung beinhaltet die betriebsfertige Aufstellung und Installation von ca. 210 Multifunktionssysteme (ca. 159 Verwaltungssysteme und ca. 51 Gestattungssysteme) vor Ort incl. aller hierzu erforderlicher Materialien zu Vertragsbeginn und weitere ca. 43 Multifunktionssysteme (ca. 4 Verwaltungssysteme, ca. 36 Gestattungssysteme und ca. 3 Münzsysteme) zum 1.4.2016 an verschiedenen Standorten der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt/Main.
Die Leistung beinhaltet die betriebsfertige Aufstellung und Installation von ca. 210 Multifunktionssysteme (ca. 159 Verwaltungssysteme und ca. 51 Gestattungssysteme) vor Ort incl. aller hierzu erforderlicher Materialien zu Vertragsbeginn und weitere ca. 43 Multifunktionssysteme (ca. 4 Verwaltungssysteme, ca. 36 Gestattungssysteme und ca. 3 Münzsysteme) zum 1.4.2016 an verschiedenen Standorten der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt/Main.
Hierzu gehören der Transport der Multifunktionssysteme, der Kartenlesesysteme, des Abrufservers und ggf. der Netzwerkkomponenten sowie die umweltgerechte d.h. soweit nach dem derzeitigen Stand der Technik möglich, recyclingfähige Entsorgung etwaiger Transportverpackungen. Darüber hinaus ist ein Teil der Multifunktionssysteme (aktuell 51 sog. Gestattungssysteme) auf Kosten und in eigener Regie des Auftragnehmers zu betreiben. Alle anderen Multifunktionssysteme sind im gesamten Vertragszeitraum vom Auftragnehmer in betriebsfähigen Zustand zu halten und gegenüber den Bedarfsträgern abzurechnen.
Hierzu gehören der Transport der Multifunktionssysteme, der Kartenlesesysteme, des Abrufservers und ggf. der Netzwerkkomponenten sowie die umweltgerechte d.h. soweit nach dem derzeitigen Stand der Technik möglich, recyclingfähige Entsorgung etwaiger Transportverpackungen. Darüber hinaus ist ein Teil der Multifunktionssysteme (aktuell 51 sog. Gestattungssysteme) auf Kosten und in eigener Regie des Auftragnehmers zu betreiben. Alle anderen Multifunktionssysteme sind im gesamten Vertragszeitraum vom Auftragnehmer in betriebsfähigen Zustand zu halten und gegenüber den Bedarfsträgern abzurechnen.
Folgende Mindestanforderungen müssen von dem neuen Multifunktionssystemen und dem Management zwingend erfüllt werden (Details hierzu siehe Basisleistungsverzeichnis):
1. Einsatzfähigkeit der Goethe-Card und entsprechender Kartenlesesysteme an den tatsächlich einzusetzenden Multifunktionssysteme (ab einer Leistungsklasse II), zu Abrechnungszwecken.
2. Kompatibilität der tatsächlich einzusetzenden Multifunktionssysteme (ab einer Leistungsklasse II) mit der beim Auftraggeber etablierten "follow me print" Lösung
3. Erfüllung der grundsätzlichen Anforderungen des Studentenwerkes an die Aufbereitung und Bereitstellung der Abrechnungsdaten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Menge oder Umfang:
Aufstellung und Betrieb ca. 210 Multifunktionssysteme (ca. 159 Verwaltungssysteme und ca. 51 Gestattungssysteme) vor Ort, incl. aller hierzu erforderlicher Materialien zu Vertragsbeginn.
Aufstellung und Betrieb weiterer ca. 43 Multifunktionssysteme (ca. 4 Verwaltungssysteme, ca. 39 Gestattungssysteme - davon ca. 3 Münzsysteme) ab 1.4.2016.
Zudem sind im derzeit laufenden Vertrag 90 Kartenlesesysteme der Firma Intercard (Smart One) in Betrieb. Einsatz, Umfang und Eigentumsverhältnisse der Kartenleser im neuen Vertrag werden in den Verhandlungen geklärt.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber kann den Vertrag durch schriftliche Erklärung zweimalig für alle Bestandssysteme, unter Beibehaltung aller vertraglichen Regelungen, bis auf die Nachbestellung neuer Multifunktionssysteme, um jeweils ein Jahr verlängern. Die Verlängerung geht dem Auftragnehmer spätestens sechs Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit zu (dies betrifft auch eine zweite Verlängerung, insofern bezieht sich die Angabe zum Rückgriff auf diese Option nur auf den Ausspruch einer erstmaligen Verlängerung). Der Auftraggeber ist berechtigt diese Option einseitig auszuüben. Der Auftragnehmer erklärt durch die Vereinbarung und Inanspruchnahme dieser einseitigen Option zu Gunsten des Auftraggebers nicht unangemessen benachteiligt zu sein.
Der Auftraggeber kann den Vertrag durch schriftliche Erklärung zweimalig für alle Bestandssysteme, unter Beibehaltung aller vertraglichen Regelungen, bis auf die Nachbestellung neuer Multifunktionssysteme, um jeweils ein Jahr verlängern. Die Verlängerung geht dem Auftragnehmer spätestens sechs Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit zu (dies betrifft auch eine zweite Verlängerung, insofern bezieht sich die Angabe zum Rückgriff auf diese Option nur auf den Ausspruch einer erstmaligen Verlängerung). Der Auftraggeber ist berechtigt diese Option einseitig auszuüben. Der Auftragnehmer erklärt durch die Vereinbarung und Inanspruchnahme dieser einseitigen Option zu Gunsten des Auftraggebers nicht unangemessen benachteiligt zu sein.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 54 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Referenznummer: 9.40.15VOL EM1-EM21-01-14
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Grüneburgplatz 1 sowie weitere universitäre Standorte, 60323 Frankfurt am Main
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Teilnehmer haben im Teilnahmeantrag folgende Erklärungen abzugeben, bzw. entsprechende Nachweise (sofern gefordert), mit ihrem Teilnahmeantrag vorzulegen:
1. Eine Unternehmensdarstellung, die die Rechtsform, den Gegenstand und die Größe des Unternehmens, den Sitz des Unternehmens, die Größe und Sitz betreuender Niederlassungen hierzu, darlegt.
2. Eine Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. z.B.
wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen
wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen
(§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
(§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
Zudem hat der Teilnehmer zu erklären, dass er in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a 16 Abs.1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist oder gem. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden ist.
Zudem hat der Teilnehmer zu erklären, dass er in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a 16 Abs.1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist oder gem. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden ist.
3. Eine Eigenerklärung, dass der Teilnehmer seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt.
4.Eine Eigenerklärung dass der Teilnehmer seine Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt, soweit der Teilnehmer der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt.
5. Eine Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (sofern für die Unternehmensform des Teilnehmers zutreffend).
6. Einen Handelsregisterauszug des Unternehmens.
Der Nachweis zu 6 darf am Endes der Vorlagefrist (24.6.2014) nicht älter als 90 Tage sein.
Der Auftraggeber behält sich vor, diese Angaben zu überprüfen und sich dazu geeignete Nachweise vorlegen zu lassen, bzw. einzuholen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 1 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Teilnehmer haben im Teilnahmeantrag folgende Erklärungen abzugeben, bzw. entsprechende Nachweise (sofern gefordert), mit ihrem Teilnahmeantrag vorzulegen:
1. Eine Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und sich der Bieter nicht in Liquidation befindet.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Eine Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und sich der Bieter nicht in Liquidation befindet.
2. Eine Eigenerklärung zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung, unter Angabe der Deckungssummen hieraus, nach Schadenskategorien gegliedert. Die genauen Mindestdeckungssummen in der jeweiligen Schadenskategorie werden im Zuge der Verhandlungen noch konkret mit den Teilnehmern abgestimmt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Eine Eigenerklärung zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung, unter Angabe der Deckungssummen hieraus, nach Schadenskategorien gegliedert. Die genauen Mindestdeckungssummen in der jeweiligen Schadenskategorie werden im Zuge der Verhandlungen noch konkret mit den Teilnehmern abgestimmt.
Der Auftraggeber behält sich vor, diese Angaben zu überprüfen und sich dazu geeignete Nachweise vorlegen zu lassen, bzw. einzuholen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 2 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Mindeststandards: siehe Teilnahmeunterlagen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Teilnehmer haben im Teilnahmeantrag folgende Erklärungen abzugeben, bzw. entsprechende Nachweise (sofern gefordert), mit ihrem Teilnahmeantrag vorzulegen:
1. Ein Logistikkonzept (Mindestinhalte des Konzeptes können Sie dem Basisleistungsverzeichnis der Teilnahmeunterlagen entnehmen)
2. Ein Abrechnungskonzept (Mindestinhalte des Konzeptes können Sie dem Basisleistungsverzeichnis der Teilnahmeunterlagen entnehmen)
3. Ein Servicekonzept (Mindestinhalte des Konzeptes können Sie dem Basisleistungsverzeichnis der Teilnahmeunterlagen entnehmen)
4. Referenzen von mindestens drei Auftraggebern, über die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Eine Vergleichbarkeit der Leistungen liegt vor, wenn der Referenzauftrag folgende Eigenschaften aufweist:
Aufstellung und Betrieb von mehr als 150 Multifunktionssystemen in einem der Referenzprojekte; mindestens eine Referenz (aus der minimalen Anzahl von 3 Referenzen), aus der Durchführung der v.g. Leistungen im Bereich einer öffentlich-rechtlichen Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland vergleichbarer Größe, bezogen auf: mehr als 5 Liegenschaften, Einzelabrechnung für einzelne Standorte (Systeme), Versorgung der Systeme mit Verbrauchsmaterialien und Instandhaltung der Systeme.
Aufstellung und Betrieb von mehr als 150 Multifunktionssystemen in einem der Referenzprojekte; mindestens eine Referenz (aus der minimalen Anzahl von 3 Referenzen), aus der Durchführung der v.g. Leistungen im Bereich einer öffentlich-rechtlichen Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland vergleichbarer Größe, bezogen auf: mehr als 5 Liegenschaften, Einzelabrechnung für einzelne Standorte (Systeme), Versorgung der Systeme mit Verbrauchsmaterialien und Instandhaltung der Systeme.
Zur Referenzdarstellung und Bewertung sind ausschließlich die Vordrucke des Auftraggebers (Anlage Referenzen der Teilnahmeunterlagen) zu verwenden (jeweils ein Vordruck pro Referenz).
Den vom Referenzgeber unterschriebenen Referenzen über den Auftragsgegenstand (Aufstellung und Betrieb von Multifunktionssystemen) ist jeweils eine vom Referenzgeber bestätigte Bewertung der Leistung des Teilnehmers durch den Referenzgeber beizufügen.
Den vom Referenzgeber unterschriebenen Referenzen über den Auftragsgegenstand (Aufstellung und Betrieb von Multifunktionssystemen) ist jeweils eine vom Referenzgeber bestätigte Bewertung der Leistung des Teilnehmers durch den Referenzgeber beizufügen.
Die Referenzgeber werden zur Bewertung des Teilnehmers, bezüglich der Qualität seiner vertraglichen Leistungen in den folgenden Kriterien aufgefordert:
— Kommunikation mit dem Auftraggeber
— Strukturiertes und planvolles Vorgehen
— Bestellannahme und Bestätigung
— Termintreue (Einhaltung der vertraglich vereinbarten Liefer- und Wiederherstellungszeiten)
Die fachliche Eignung entsprechend der vorgenannten Referenzkriterien wird unterstellt, wenn bei einer Leistungsbewertung durch den Referenzgeber (Bewertungsskala 1,0 = sehr gut bis 6,0 = ungenügend) ein Durchschnittswert von 3,0 oder besser erreicht wird und keine Einzelbewertung 4,0 oder schlechter ausweist.
Die fachliche Eignung entsprechend der vorgenannten Referenzkriterien wird unterstellt, wenn bei einer Leistungsbewertung durch den Referenzgeber (Bewertungsskala 1,0 = sehr gut bis 6,0 = ungenügend) ein Durchschnittswert von 3,0 oder besser erreicht wird und keine Einzelbewertung 4,0 oder schlechter ausweist.
5. Im Falle einer Bietergemeinschaft: Angaben über die geplante Aufgabenteilung zwischen den Unternehmen und Benennung eines alleinigen Ansprechpartners der Bietergemeinschaft. Mehrfachbewerbungen von Unternehmen als Teilnehmer/ Bieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind ausgeschlossen.
5. Im Falle einer Bietergemeinschaft: Angaben über die geplante Aufgabenteilung zwischen den Unternehmen und Benennung eines alleinigen Ansprechpartners der Bietergemeinschaft. Mehrfachbewerbungen von Unternehmen als Teilnehmer/ Bieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind ausgeschlossen.
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise - soweit einschlägig - grundsätzlich von allen Mitgliedern der Gemeinschaft einzureichen, bei den Nachweisen gemäß III.2.2 und III.2.3 bezogen auf die jeweilige Teilleistung.
Der Auftraggeber behält sich vor, diese Angaben zu überprüfen und sich dazu geeignete Nachweise vorlegen zu lassen, bzw. einzuholen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 3 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Mindeststandards:
Die anzubietenden Multifunktionssysteme müssen sich in ein bestehendes Abrechnungssystem auf Chipkartenbasis, sowie in eine bestehende, Netzwerk- basierte "follow me print" Lösung einpassen lasen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: siehe Teilnahmeunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: siehe Teilnahmeunterlagen
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 5
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Der Ausschreibungszeitraum berücksichtigt den initialen Aufwand des Auftragnehmers und des Auftraggebers im Zuge einer Aufstellung von ca. 210 Multifunktionssystemen und die Einbindung in die bestehende Infrastruktur, sowie den gerätespezifischen Lebenszyklus.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Der Ausschreibungszeitraum berücksichtigt den initialen Aufwand des Auftragnehmers und des Auftraggebers im Zuge einer Aufstellung von ca. 210 Multifunktionssystemen und die Einbindung in die bestehende Infrastruktur, sowie den gerätespezifischen Lebenszyklus.
Die Verlängerungsoptionen tragen zudem dem Umstand Rechnung flexibel auf Modellwechsel am Markt eingehen zu können. Der genaue Vertragszeitraum wird im anstehenden Verhandlungsverfahren abschließend fixiert.
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Der Auftraggeber wird, zur Sicherstellung einer marktrepräsentativen Bewerberauswahl einerseits und einer Zeit- und Aufwandsoptimierten Verfahrensführung andererseits, die Anzahl der Teilnehmer, am nachgelagerten Verhandlungsverfahren, auf maximal Drei, begrenzen.
Der Auftraggeber wird, zur Sicherstellung einer marktrepräsentativen Bewerberauswahl einerseits und einer Zeit- und Aufwandsoptimierten Verfahrensführung andererseits, die Anzahl der Teilnehmer, am nachgelagerten Verhandlungsverfahren, auf maximal Drei, begrenzen.
Der Auftraggeber behält sich deshalb, im Falle des Eingangs von mehr als drei, grundsätzlich (Eignung) zu berücksichtigenden Teilnahmeanträgen, vor, das Verfahren, zur Verringerung der Zahl der zu verhandelnden Angebote, gemäß §3 Abs. 6 VOL, in mehreren, aufeinanderfolgenden Phasen, zu führen.
Der Auftraggeber behält sich deshalb, im Falle des Eingangs von mehr als drei, grundsätzlich (Eignung) zu berücksichtigenden Teilnahmeanträgen, vor, das Verfahren, zur Verringerung der Zahl der zu verhandelnden Angebote, gemäß §3 Abs. 6 VOL, in mehreren, aufeinanderfolgenden Phasen, zu führen.
Die Auswahl der Teilnehmer an den Verhandlungen erfolgt, bei mehr als drei geeigneten* Teilnehmern am vorgelagerten Teilnahmewettbewerb, durch die Bewertung der Qualität und Plausibilität der dem Teilnahmeantrag beizufügenden Konzepte (Logistik-, Abrechnungs, und Servicekonzept).
Die Auswahl der Teilnehmer an den Verhandlungen erfolgt, bei mehr als drei geeigneten* Teilnehmern am vorgelagerten Teilnahmewettbewerb, durch die Bewertung der Qualität und Plausibilität der dem Teilnahmeantrag beizufügenden Konzepte (Logistik-, Abrechnungs, und Servicekonzept).
Sofern auch danach die Anzahl der teilnahmeberechtigten Anträge noch drei übersteigt, erfolgt die Auswahl…
… über die Berücksichtigung eines erkennbaren Erfahrungsvorsprungs, in Form der Anzahl geeigneter Referenzen.
… der in das Nachfolgeverfahren einzubeziehenden Teilnehmer, per Losentscheid.
* geeignete Teilnehmer, sind fachkundige, zuverlässige und leistungsfähige Firmen, die die in der Bekanntmachung, sowie in den Teilnahmeunterlagen postulierten Mindestanforderungen erfüllen und dies durch die Abgabe der geforderten Erklärungen und Nachweise, belegt haben.
* geeignete Teilnehmer, sind fachkundige, zuverlässige und leistungsfähige Firmen, die die in der Bekanntmachung, sowie in den Teilnahmeunterlagen postulierten Mindestanforderungen erfüllen und dies durch die Abgabe der geforderten Erklärungen und Nachweise, belegt haben.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2014-07-10 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Plausibilität des Servicekonzepts (30)
2. Plausibilität des Logistikkonzepts (30)
3. Plausibilität des Abrechnungskonzepts (40)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Frau Denise Uhlschmid
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-03-01 📅
Datum des Endes: 2020-02-29 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 9.40.15VOL EM1-EM21-01-14
Zusätzliche Informationen
Die an einer Teilnahme interessierten Firmen haben die Teilnahmeunterlagen, bis zum Ende der Abforderungsfrist, bei der Vergabestelle, ausschließlich per Email: uhlschmid@verwaltung.uni-frankfurt.de, unter Angabe des Aktenzeichens: 9.40.15 VOL EM1-EM21-01-14 und der Kontaktdaten: Firmenname, Firmensitz, Telefon und Faxnummer, abzufordern.
Die an einer Teilnahme interessierten Firmen haben die Teilnahmeunterlagen, bis zum Ende der Abforderungsfrist, bei der Vergabestelle, ausschließlich per Email: uhlschmid@verwaltung.uni-frankfurt.de, unter Angabe des Aktenzeichens: 9.40.15 VOL EM1-EM21-01-14 und der Kontaktdaten: Firmenname, Firmensitz, Telefon und Faxnummer, abzufordern.
Der Versand der Teilnahmeunterlagen erfolgt daraufhin, ausschließlich in elektronischer Form, kostenfrei an die Teilnahmeinteressenten.
Die erste Verhandlungsrunde ist für den 17.7.2014 vorgesehen. Vorbehaltlich einer Anpassung sind aus heutiger Sicht folgende Themen für diese Verhandlungsrunde vorgesehen:
a) Darstellung der geforderten Konzepte
b) Organisatorische und EDV-technische Voraussetzungen für den Gerätebetrieb im Netzwerk der Goethe-Universität
Kosten der Teilnahmeinteressenten, bzw. Teilnehmer im Folgeverfahren, die im Zusammenhang mit der Erstellung eines Teilnahmeantrages, bzw. der Teilnahme am Folgeverfahren entstehen, werden vom Auftraggeber nicht ersetzt.
Alle zur Vorlage eines Teilnahmeantrages notwendigen Informationen, bzw. Anforderungen, sind abschließend dieser Bekanntmachung und den Teilnahmeunterlagen zu entnehmen.
nachr. HAD-Ref. : 86/363
nachr. V-Nr/AKZ : 9.40.15VOL EM1-EM21-01-14
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsverfahren kann bei der in Ziff. VI.4.1 genannten Stelle schriftlich mit Begründung (Geltendmachung von Rechtsverletzung, Darlegung von aktuellen oder drohenden Schäden des Antragstellers) unter Angabe eines Empfangsbevollmächtigten im Inland vor Zuschlagserteilung beantragt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsverfahren kann bei der in Ziff. VI.4.1 genannten Stelle schriftlich mit Begründung (Geltendmachung von Rechtsverletzung, Darlegung von aktuellen oder drohenden Schäden des Antragstellers) unter Angabe eines Empfangsbevollmächtigten im Inland vor Zuschlagserteilung beantragt werden.
Das Verfahren vor der Vergabekammer richtet sich nach den §§ 107 ff. GWB.
Ohne den Anspruch auf Vollständigkeit wird ergänzend mitgeteilt:
Der Antrag ist unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Antrag ist unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag ist ebenso unzulässig, sofern der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) gerügt hat.
Erweist sich der Antrag nach § 107 GWB oder die sofortige Beschwerde nach § 116 GWB als von Anfang an ungerechtfertigt, ist der Antragsteller oder der Beschwerdeführer verpflichtet, dem Gegner und den Beteiligten den Schaden zu ersetzen, der ihnen durch den Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts entstanden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Erweist sich der Antrag nach § 107 GWB oder die sofortige Beschwerde nach § 116 GWB als von Anfang an ungerechtfertigt, ist der Antragsteller oder der Beschwerdeführer verpflichtet, dem Gegner und den Beteiligten den Schaden zu ersetzen, der ihnen durch den Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts entstanden ist.
Ein Missbrauch ist es insbesondere,
— die Aussetzung oder die weitere Aussetzung des Vergabeverfahrens durch vorsätzlich oder grob fahrlässig vorgetragene falsche Angaben zu erwirken;
— die Überprüfung mit dem Ziel zu beantragen, das Vergabeverfahren zu behindern oder Konkurrenten zu schädigen;
— einen Antrag in der Absicht zu stellen, ihn später gegen Geld oder andere Vorteile zurückzunehmen.
Erweisen sich die von der Vergabekammer entsprechend einem besonderen Antrag nach § 115 Abs. 3 GWB getroffenen vorläufigen Maßnahmen als von Anfang an ungerechtfertigt, hat der Antragsteller dem Auftraggeber den aus der Vollziehung der angeordneten Maßnahme entstandenen Schaden zu ersetzen.
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Erweisen sich die von der Vergabekammer entsprechend einem besonderen Antrag nach § 115 Abs. 3 GWB getroffenen vorläufigen Maßnahmen als von Anfang an ungerechtfertigt, hat der Antragsteller dem Auftraggeber den aus der Vollziehung der angeordneten Maßnahme entstandenen Schaden zu ersetzen.