Von ca. Mitte Mai 2014 bis ca. Ende des Jahres 2015 sollen im Rahmen des Projektes NiC (Niedersachsen Client) ca. 7 500 vom IT.Niedersachsen betreute Computer-Arbeitsplätze der niedersächsischen Landesverwaltung modernisiert werden. Neben dem Austausch der Hardware sind die Umstellung des Betriebssystems von Windows XP auf Windows 8.1, sowie der Wechsel der Bürosoftware von Office 2003 auf Office 2013 wesentliche Bestandteile des Projekts. Die betroffenen Behörden werden nacheinander auf die neue Hard- und Software umgestellt. Die von IT.Niedersachsen betreuten Behörden verteilen sich auf das gesamte Land Niedersachsen, wobei ein wesentlicher Teil der Kunden in Hannover angesiedelt ist. Da sich die Bedienungskonzepte von Windows 8.1 und Office 2013 von den bisher eingesetzten Versionen ganz erheblich unterscheiden, müssen die von der Umstellung betroffenen Mitarbeiter im Umgang mit der neuen Software geschult werden. Es ist die Durchführung von „Umsteigerschulungen“ in den 3 nachfolgend genannten Ausprägungen vorgesehen, in denen im Wesentlichen die Unterschiede/Neuerungen im Vergleich zur bisher benutzten Version vorgestellt und vermittelt werden sollen: — Einweisung vor Ort, — Intensive Umsteigerschulungen für Multiplikatoren sowie — Umsteigerintensivschulungen für interessierte Anwenderinnen und Anwender. Es ist vorgesehen eine Rahmenvereinbarung mit drei Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen. Die Leistungen des jeweils nachrangig platzierten Anbieters werden erst dann vom Auftraggeber abgerufen, wenn der bzw. die vorrangig platzierten Anbieter aus Termin- bzw. Kapazitätsgründen nicht zur Erbringung einzelner angeforderter Schulungsleistungen in der Lage ist/sind.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-04-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-02-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-02-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schulungsseminare
Menge oder Umfang:
Geschätzte Auftragsmenge:— 300 Einweisungen vor Ort,— 45 Multiplikatorenschulungen,— 100 Umsteigerintensivschulungen für interessierte Mitarbeiter/innen sowie— weitere Schulungen, die nicht näher quantifiziert werden können.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schulungsseminare📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: IT.Niedersachsen
Postanschrift: Göttinger Chaussee 259
Postleitzahl: 30459
Postort: Hannover
Kontakt
E-Mail: stefanie.peckhaus@it.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 51198987524📞
Fax: +49 51198984913 📠
Die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise behält sich der LSKN gem. § 19 EG Abs. 2 VOL/A vor. Nach gesonderter Aufforderung sind in den Erklärungen genannte Angaben nachzuweisen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Von ca. Mitte Mai 2014 bis ca. Ende des Jahres 2015 sollen im Rahmen des Projektes NiC (Niedersachsen Client) ca. 7 500 vom IT.Niedersachsen betreute Computer-Arbeitsplätze der niedersächsischen Landesverwaltung modernisiert werden. Neben dem Austausch der Hardware sind die Umstellung des Betriebssystems von Windows XP auf Windows 8.1, sowie der Wechsel der Bürosoftware von Office 2003 auf Office 2013 wesentliche Bestandteile des Projekts. Die betroffenen Behörden werden nacheinander auf die neue Hard- und Software umgestellt. Die von IT.Niedersachsen betreuten Behörden verteilen sich auf das gesamte Land Niedersachsen, wobei ein wesentlicher Teil der Kunden in Hannover angesiedelt ist.
Von ca. Mitte Mai 2014 bis ca. Ende des Jahres 2015 sollen im Rahmen des Projektes NiC (Niedersachsen Client) ca. 7 500 vom IT.Niedersachsen betreute Computer-Arbeitsplätze der niedersächsischen Landesverwaltung modernisiert werden. Neben dem Austausch der Hardware sind die Umstellung des Betriebssystems von Windows XP auf Windows 8.1, sowie der Wechsel der Bürosoftware von Office 2003 auf Office 2013 wesentliche Bestandteile des Projekts. Die betroffenen Behörden werden nacheinander auf die neue Hard- und Software umgestellt. Die von IT.Niedersachsen betreuten Behörden verteilen sich auf das gesamte Land Niedersachsen, wobei ein wesentlicher Teil der Kunden in Hannover angesiedelt ist.
Da sich die Bedienungskonzepte von Windows 8.1 und Office 2013 von den bisher eingesetzten Versionen ganz erheblich unterscheiden, müssen die von der Umstellung betroffenen Mitarbeiter im Umgang mit der neuen Software geschult werden. Es ist die Durchführung von „Umsteigerschulungen“ in den 3 nachfolgend genannten Ausprägungen vorgesehen, in denen im Wesentlichen die Unterschiede/Neuerungen im Vergleich zur bisher benutzten Version vorgestellt und vermittelt werden sollen:
Da sich die Bedienungskonzepte von Windows 8.1 und Office 2013 von den bisher eingesetzten Versionen ganz erheblich unterscheiden, müssen die von der Umstellung betroffenen Mitarbeiter im Umgang mit der neuen Software geschult werden. Es ist die Durchführung von „Umsteigerschulungen“ in den 3 nachfolgend genannten Ausprägungen vorgesehen, in denen im Wesentlichen die Unterschiede/Neuerungen im Vergleich zur bisher benutzten Version vorgestellt und vermittelt werden sollen:
— Einweisung vor Ort,
— Intensive Umsteigerschulungen für Multiplikatoren sowie
— Umsteigerintensivschulungen für interessierte Anwenderinnen und Anwender.
Es ist vorgesehen eine Rahmenvereinbarung mit drei Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen. Die Leistungen des jeweils nachrangig platzierten Anbieters werden erst dann vom Auftraggeber abgerufen, wenn der bzw. die vorrangig platzierten Anbieter aus Termin- bzw. Kapazitätsgründen nicht zur Erbringung einzelner angeforderter Schulungsleistungen in der Lage ist/sind.
Es ist vorgesehen eine Rahmenvereinbarung mit drei Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen. Die Leistungen des jeweils nachrangig platzierten Anbieters werden erst dann vom Auftraggeber abgerufen, wenn der bzw. die vorrangig platzierten Anbieter aus Termin- bzw. Kapazitätsgründen nicht zur Erbringung einzelner angeforderter Schulungsleistungen in der Lage ist/sind.
Menge oder Umfang:
Geschätzte Auftragsmenge:
— 300 Einweisungen vor Ort,
— 45 Multiplikatorenschulungen,
— 100 Umsteigerintensivschulungen für interessierte Mitarbeiter/innen sowie
— weitere Schulungen, die nicht näher quantifiziert werden können.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 24 Monate
Referenznummer: 02829-407/14
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Niedersachsen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Siehe Vergabeunterlagen, die unter der in I.1) (Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen) genannten Stelle heruntergeladen werden können.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Siehe Vergabeunterlagen, die unter der in I.1) (Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen) genannten Stelle heruntergeladen werden können.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
U. a. Ausbildung, berufliche VIta und Erfahrungen der Dozenten, umfassende Kenntnisse und Erfahrungen mit dem Windowsbetriebssystemen ab XP sowie mit MS Office ab 2003, mindestens einjährige Erfahrung in der Erwachsenenbildung.
Siehe Vergabeunterlagen, die unter der in I.1) (Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen).
Verfahren
Zahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 3
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 24
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-05-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Frau Peckhaus
Name: Die Unterlagen werden auf der Homepage: http://vergabe.niedersachsen.de unter „Ausschreibungen“, „IT-Leistungen“ zum Abruf bereit gestellt.
Postanschrift: Keine Angabe
Postort: Keine Angabe
URL der Dokumente: http://vergabe.niedersachsen.de🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 02829-407/14
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg -Vergabekammer-
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschänkungen – GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschänkungen – GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
DE Standardformular 02 – Auftragsbekanntmachung 12/16.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Quelle: OJS 2014/S 038-063088 (2014-02-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-05-12) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
3️⃣
Name: Bremer Akademie für berufliche Weiterbildung
Postanschrift: Stresemannstr. 29
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28207
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 15
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; Regierungsvertretung Lüneburg -Vergabekammer-
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Unwirksamkeit der geschlossenen Vereinbarung kann in einem Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer bis 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung geltend gemacht werden, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 101b Abs. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit der geschlossenen Vereinbarung kann in einem Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer bis 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung geltend gemacht werden, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 101b Abs. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB).